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Eva Hämmerle

Ökobilanzielle Bewertung Bundesregierung

Regierung: Unterrichtung zu Ökobilanz von Gebäuden

Regierung: Unterrichtung zu Ökobilanz von Gebäuden 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als Unterrichtung vorgelegt. Mit dem Bericht kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einem Auftrag des Gebäudeenergiegesetzes nach, ein solches Papier vorzulegen. Der Bundestag berät am 29. November 2023 die Unterrichtung der Bundesregierung, im Anschluss an die Aussprache soll der Bericht zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden.

Der Bericht, den das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass „ein grundsätzliches Interesse an einer Einführung der Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich“ bestehe.

Zentrale Ergebnisse sind:

– Die methodischen Grundlagen sind gegeben, die technischen Voraussetzungen liegen vor und lassen sich im Zeitraum von bis zu zwei Jahren verbessern.

– Mit der Einbeziehung sogenannter „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden können weitere Minderungspotenziale erschlossen werden.

– Die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (low-carbon-Produkte) kann stimuliert werden.

Ökobilanzierung in Ordnungsrecht integrieren?
Das Fazit des Berichts lautet: Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichen freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssen zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen. Deshalb wollen BMWK und BMWSB gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten.

Ökobilanzielle Bewertung und EU-Taxonomie
Im Ergebnis einer ökobilanziellen Bewertung von Neubauvorhaben liege ein quantifiziertes Recyclingpotenzial vor, das zukünftig Hinweise auf die Nutzung des Gebäudebestands als „urbane Mine“ geben könne, erläutert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bericht. Eine ökobilanzielle Bewertung erzeuge Daten, die aktuell im Kontext der EU-Taxonomie benötigt und im Energieausweis angegeben werden könnten. Zudem stehe Deutschland mit Nachbarländern wie Frankreich und Dänemark in einem engen Austausch. Diese Länder hätten eine ökobilanzielle Bewertung von neu zu errichtenden Gebäuden bereits eingeführt, weitere Länder Nordeuropas stünden kurz davor.

Studie: Ökobilanzielle Bewertung im Ordnungsrecht
Grundlagen und erste Ansätze zur vereinfachten Bewertung von Gebäuden mit angewandten Ökobilanzen.

Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Referat WB 2 „Instrumente zur Emissionsminderung im Gebäudebereich“

Autorinnen und Autoren
Sabine Dorn-Pfahler
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin

Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Lützkendorf
Bau-, Energie- und Umweltberatung Weimar

unter Mitwirkung von:
Martin Zeumer, Christina Werner
ee concept GmbH, Darmstadt

Andreas Dalkowski
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin

 Foto: © Danist Soh/unsplash

Länder wollen Bauen im Bestand erleichtern

Länder wollen Bauen im Bestand erleichtern 2500 1406 Bundesingenieurkammer

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen des Wohnungsbaus beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt.

Die Bundesingenieurkammer forderte im Vorfeld der BMK den Schulterschluss von Bund und Ländern, um dem Wohnungsbaudefizit zu begegnen: „Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Zudem betonte die Bundesingenieurkammer vor der BMK, die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen und ist begrüßenswert.

Priorisierung auf soziale Wohnraumförderung
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Die Landesminister versprechen sie sich dadurch die direkte Unterstützung von Bauinvestitionen und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland. Nur so können der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.

14-Punkte-Papier: mehr Digitalisierung
Mit Blick auf das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau unterstützen die Länder laut BMK vor allem bei der sozialen Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umzusetzen und sich bei der Europäische Union für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, sagte mit Blick auf das Strategiepapier der BMK zum Bestand:
„Es kann nicht sein, dass das Schaffen von Wohnraum auf der grünen Wiese finanziell vorteilhafter ist als Um- und Ausbauten im Bestand. So geht uns immer mehr bereits vorhandener Wohnraum verloren. Wir wollen daher – auch aus ökologischen Gründen – das Schaffen und das Sichern von Wohnraum im Bestand erleichtern. Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch mit den finanziellen Turbulenzen auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Die verhängte Haushaltssperre erfüllt uns mit großer Sorge. Ich kann nur davor warnen, nun beim Wohnungsbau oder so wertvollen Programmen wie der Städtebauförderung den Rotstift anzusetzen. Der Wohnungsbau steht vor einem gefährlichen Kipppunkt und verträgt keine weiteren Einsparungen.“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Es gibt drei wichtige Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Das ist zum einen die Förderung des Staates, die wir mit 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum, Studenten- und Azubi-Wohnen, mit Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit viel Geld ausstatten. Die anderen Hebel sind die Bauvorschriften und Schnelligkeit durch Vorproduktion und Digitalisierung. Die Grundlagen dafür legen wir als Bund im Baugesetzbuch (BauGB), aber wir brauchen die für Bauen verantwortlichen Länder, um hier Geschwindigkeit reinzubringen. Die heute beschlossene Angleichung der Musterbauordnung ist dafür enorm wichtig. Viele weitere Beschlüsse unterstützen die Vorhaben des Bundes, aber geben uns auch Hinweise, die wir unter anderem bei der Novelle des BauGB aufgreifen werden.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg:
„Die diesjährige Bauministerkonferenz hat sich den aktuellen Herausforderungen gestellt. Das 14-Punkte-Papier zum Wohnungsneubau sowie der Planungs- und Beschleunigungspakt wird vonseiten der Länder konsequent flankiert. Zusätzlich gibt es weitergehende, wichtige Forderungen an den Bund: Dazu gehören die noch in dieser Legislatur ausstehende Reform des Baugesetzbuches sowie eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zur Einführung eines energetischen Quartiersansatzes und neuer Bilanzierungsmöglichkeiten. Nur so wird die Schlagzahl der energetischen Gebäudesanierung und des Wohnungsneubaus in wirtschaftlicher und sozialer Weise deutlich erhöht.

Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Die Immobilienwirtschaft und die Bauwirtschaft sind in der Bundesrepublik Deutschland eine Schlüsselbranche – zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Länder und des Bundes genauso wie zur Sicherung von Wohlstand, Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Ich bin froh darüber, dass die Bauministerkonferenz sich heute darauf verständigt, neue Vorschriften und Normen nur noch einzuführen, wenn diese sich insbesondere auf niedrigere Baukosten, das einfache Bauen oder die Reduktion des bürokratischen Aufwandes positiv auswirken.“
Strategiepapier zum Bestand

Positionspapier „Bestand stärken“ der BMK:

– Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie der ökologische Bonus des Bestands auch wirtschaftlich wirksam werden kann. Es muss dabei um positive Anreize gehen für die Pflege, die Erhaltung und die Weiterentwicklung bereits bestehender Wohngebäude. Bislang wird in der Gebäudeenergiepolitik nicht genug getan, um die Kostenrisiken eines Sanierens, Ertüchtigens und Erweiterns im Bestand gegenüber dem Neubau hinreichend auszugleichen.

– Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, ein einfaches, anwenderfreundliches Werkzeug für Ökobilanzen für Gebäude zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, das auch die im Bestand gebundene Graue Energie berücksichtigt. Mit einem solchen Werkzeug soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Erstellung von Ökobilanzen bei Baumaßnahmen zu Selbstverständlichkeit und zum zentralen Steuerungsinstrument für die Erfüllung der Klimaschutzziele wird.

– Für die Sanierung des Gebäudebestands in den Städten bedarf es besonderer Strategien, die auf ganze Quartiere und nicht auf einzelne Gebäude zugeschnitten sind. Erforderlich ist dafür eine vollständige Bilanzierbarkeit der Maßnahmen in einem Quartier unter Einbeziehung der Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, diese Erkenntnisse bei der Setzung von Standards künftig zu berücksichtigen.

– Um den Um- und Ausbau des Bestands zu erleichtern, sollen auch bauordnungsrechtliche Hemmnisse reduziert werden. Die Bauministerkonferenz hat hierfür auf ihrer Sitzung in Baden-Baden Paragraph 67 der Musterbauordnung entsprechend geändert: So sollen künftig etwa Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch dann zugelassen werden, wenn es sich um Vorhaben der Weiternutzung bestehender Gebäude handelt. Den zuständigen Baurechtsbehörden wird damit ein wirkungsvolles Instrument an die Hand gegeben, im Einzelfall Erleichterungen für Baumaßnahmen im Bestand zuzulassen und somit das Bauen im Bestand zu vereinfachen. Die Bundesregierung wird von der Bauministerkonferenz aufgefordert, für die von ihr zu verantwortenden fachrechtlichen Regelungsbereich ebenfalls entsprechende Schritte zu prüfen – und dies auch unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Umsetzbarkeit.

– Was mögliche Erleichterungen für den Um- und Ausbau des Bestands im Bauplanungsrecht angeht, erinnert die Bauministerkonferenz an von ihr bereits früher formulierte Forderungen an Anregungen. Dabei geht es zum einen darum, dass Gemeinden zugunsten des Schaffens von Wohnraum im Bestand leichter Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen können. Zum anderen braucht es zumindest eine Experimentierklausel für die Vorgaben der Technischen Anleitung (TA) Lärm, um insbesondere im Innenstadtbereich, aber auch in Gewerbegebieten mehr Wohnraum zuzulassen.

– Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern ein hochwirksames Instrument zur Verfügung steht, um die gebauten Gemeinden und Städte in Deutschland zukunftsgerecht fortzuentwickeln. Dafür braucht es einen langen Atem. Daher fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, die Mittel auf hohem Niveau zu verstetigen und jegliche Zweifel an einer dauerhaft verlässlichen Mittelausstattung zu beseitigen.

– Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, weitergehende steuerliche Anreize insbesondere auch für Bestandsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei sollten alle Arten von Wohnungseigentümern, auch selbstnutzende Haushalte, einbezogen werden.

– Die BMK wird sich gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren für mehr Wissen über einfaches und nachhaltiges Umbauen einsetzen und seine Verbreitung fördern. Die BMK regt an, dass auch die Stiftung Baukultur des Bundes sowie die Bundesstiftung Bauakademie sich in diesem Bereich stärker engagiert. Sie bittet auch darum, den Aufbau einer entsprechenden Beratungskompetenz für Planungsträger zu prüfen. Städte und Gemeinden sollten Konzepte für den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer erhaltenswerten Bausubstand erstellen. An vielen Orten, zum Teil von den Ländern gefördert, bestehend Gestaltungsbeiräte, die für Qualität und eine breite öffentliche Akzeptanz sorgen können.

Gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen des KTF-Urteils und zur Haushaltssperre des Bundes:

Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass das Bauen von bezahlbaren Wohnungen mit Hilfe der Wohnraumförderung und die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei dringenden städtebaulichen Erneuerungen mit der Städtebauförderung zentrale gesamtstaatliche Aufgaben sind.

Die Bauministerkonferenz begrüßt die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die Programmausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesichert werden soll.

Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Programmausstattung der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in 2024 zumindest in Höhe der Mittel von 2023 fortzusetzen.

Die Bauministerkonferenz sieht das große Interesse aller im Bau- und Wohnungswesen Aktiven an zeitnaher Planungssicherheit und betont das Erfordernis einer Kontinuität der Programmausstattung für 2024 zu gewährleisten. Die Bauministerkonferenz sieht Bund und Länder hier in der gemeinsamen Verantwortung, ihren Willen zu einer Kontinuität der Mittelausstattung des Jahres 2023 in den Landes- und im Bundeshaushalt für 2024 möglichst zeitnah nach außen klar zu kommunizieren.

Belastungsstopp bei Bauvorschriften

Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.

Neuer DIN-Vertrag ab 1. Januar 2024

Die BMK hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Online-Portal wird der Öffentlichkeit den Zugang zu den Normen ermöglicht, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen.

 Foto: © Martin Stollberg

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 23. November 2023. Wenn heute die Bauministerkonferenz tagt, sind die Erwartungen in Deutschland hoch. Denn es braucht jetzt Entscheidungen, wie dem alarmierenden Wohnungsbaudefizit kurzfristig begegnet werden kann. Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, der benötigte Investitionsrahmen beziffert. Deutschland kann sich kein weiteres Aufschieben mehr leisten. Es ist jetzt notwendig, Verantwortung durch den Schulterschluss von Bund und Ländern zu übernehmen.

„Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Genehmigungsfiktion von drei Monaten und die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags können unmittelbar das Planen und Bauen beschleunigen. Hierauf sollten die Länder daher einen Schwerpunkt legen. Die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen. Es ist begrüßenswert, sich auch diesem Thema anzunehmen.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Erwartungen an die Bauministerkonferenz, die am 23. November 2023 tagt, sind hoch. Denn es braucht jetzt Entscheidungen, um dem alarmierenden Wohnungsbaudefizit kurzfristig zu begegnen. Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, der benötigte Investitionsrahmen beziffert. Deutschland kann sich kein weiteres Aufschieben mehr leisten. Es ist jetzt notwendig, Verantwortung durch den Schulterschluss von Bund und Ländern zu übernehmen.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten.“

Die Genehmigungsfiktion von drei Monaten und die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags können unmittelbar das Planen und Bauen beschleunigen. Hierauf sollten die Länder daher einen Schwerpunkt legen. Die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen. Es ist begrüßenswert, sich auch diesem Thema anzunehmen.

 Foto: © Umit Yildirim/unsplash

Bauministerkonferenz: Es müssen zwingend Weichenstellungen erfolgen

Bauministerkonferenz: Es müssen zwingend Weichenstellungen erfolgen 1280 720 Bundesingenieurkammer

Es ist unabdingbar, dass die Ingenieurkammern im Dialog mit der Politik stehen. Steigende Mieten, unzureichende Infrastruktur und die Auswirkungen des Klimawandels können zu sozialen Verwerfungen führen. Und wenn hohe Mieten in Ballungsgebieten den Personalmangel weiter verstärken, droht der aktuell fehlende Wohnraum Unternehmenswachstum zu gefährden. Deshalb sehe ich es als unsere Aufgabe an, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten und – wenn notwendig – auf Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Dies haben wir bereits Anfang 2023 mit einem Schreiben an den Bundeskanzler getan. Die Wertschöpfungskette Bau hat auf die negativen Entwicklungen im Wohnungsbau hingewiesen und ein ressortübergreifendes Vorgehen gefordert. In den Sitzungen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum haben wir als Bundesingenieurkammer wiederholt auf zügiges Handeln gedrängt. Das Maßnahmenbündel, das zum Wohnungsbaugipfel vorgestellt wurde, kam spät – sehr spät.

Es darf nicht weiter Zeit verspielt werden. Nicht nur der Bund, auch die Länder sind nun am Zug. Am 23. November 2023 tagt die nächste Konferenz der Landesbauminister in Baden-Baden. Hier müssen zwingend weitere Weichenstellungen erfolgen.

Eine Vielzahl der Vorschläge der Bundesregierung zur Klima-, Energie- und Bauwende benötigen die aktive Mitwirkung der Länder und Kommunen: die kommunale Wärmeplanung, mögliche Erleichterungen der Grunderwerbssteuer oder die angestrebte Genehmigungsfiktion von drei Monaten. Die Auswirkungen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Vergabeverordnung, die Einführung des digitalen Bauantrags oder die klimatischen Anpassungen der gebauten Umwelt müssen letztendlich von den Baubehörden vor Ort getragen werden. Im Sinne der Subsidiarität ist es Grundlage unseres Staatsverständnisses, dass Länder und Kommunen hier die zentrale Rolle einnehmen.

Dennoch zeichnet sich ab, dass eine Überlastung aufgrund der Aufgabenfülle und der fehlenden Finanzierbarkeit droht. Deshalb möchte ich meinen Eingangssatz hier nochmals aufgreifen: Es ist wichtig, dass wir im Dialog stehen – auf Bundesebene, auf Länderebene und auf kommunaler Ebene.

Die planenden Berufe und ihre Kammern sollten vor Ort das Gespräch suchen, auf Missstände hinweisen und konstruktiv zusammenarbeiten. Vergabeberater können beispielsweise Auftraggeber beraten und damit Engpässe auffangen und zur schnelleren Umsetzung beitragen. Deshalb meine Aufforderung an den Berufstand: Nutzen wir die Chancen, bringen wir unsere Expertise ein und suchen den Austausch, um die vielen anstehenden Aufgaben auf allen Ebenen gemeinsam anzugehen.

 

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

 Foto: © Fabian Wiktor/unsplash

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erscheint im November 2023. Es zeigt eine Auswahl der wichtigsten aktuellen Bauwerke Made in Germany und diskutiert die Zukunft des Planens und Bauens. Herausgegeben von der Bundesingenieurkammer werden darin die Leistungen des deutschen Bauingenieurwesens dokumentiert. Die beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure beschreiben die bautechnischen Herausforderungen und erläutern konkrete Lösungen bei Planung und Ausführung. Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ ist eine Hommage an das Bauingenieurwesens, ein Forum für aktuelle Debatten rund um das Planen und Bauen diesmal insbesondere zu Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck sowie eine Würdigung von Victor Schmitt.

Für mehr Menschen mit weniger Material emissionsfrei bauen, so lautet die Einführung von Werner Sobek. Wie üblich werden nachfolgend auch im Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ wieder interessante Bauwerke, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland geplant und gebaut wurden, mit kurzen Beiträgen durch diese selber vorgestellt. So berichten zum Beispiel die Konstruktionsgruppe Bauen über die Sanierung der Marienbrücke bei Neuschwanstein, MKP über den Luftschiffhangar Mühlheim in Holzbauweise, C³ über den Carbon Concrete Cube Dresden, Werner Sobek über das Schiffshebewerk Niederfinow und das Plusenergiequartier P18 oder LAP über die Filstalbrücke und die Chenab-Brücke sowie Schüßler:plan über eine Fußgängerbrücke am Wasserstraßenkreuz Emscher/Rhein-Herne-Kanal.

Bei den Essays geht es mit einer Polemik des Juristen Michael Halstenberg los: Wollen wir die Welt retten oder unsere Standards? Anschließend beleuchten Bernhard Hauke und Helen Luisa Hein die Bedeutung der Ökobilanzierung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Eine Gruppe junger Tragwerksplanender vom Attitude Building Collective zeigt auf, wie CO2-effiziente Konstruktionen gemeinsam entworfen und umgesetzt werden können. Was Leichtbau heute bedeuten kann, diskutieren nachfolgend Lucio Blandini, Annette Bögle, Jan Knippers und Klaas der Rycke. Daran schließen vertiefende Beiträge zu effizienten Betonkonstruktionen (Manfred Curbach und Walter Kaufmann et al.) sowie zu modernem tragendem Lehmbau an. Last but not least gibt es eine Würdigung des Konstruktiven Ingenieurs und Unternehmers Victor Schmitt.

Einreichungen für das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“
Für das nachfolgende Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“ können Vorschläge für Projekte und Essays bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden, sowie Essays zu den Zukunftsthemen für das Planen und Bauen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite www.ingd4c.org/jahrbuecher zu finden. Die Auswahl trifft wie immer der Beirat.

Die Veranstaltung zum Buch: 5. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 29.November 2023 in München
Das 5. Symposium Ingenieurbaukunst Design for Construction findet am 29. November 2023 im Oskar von Miller Forum in München statt. #5_IngD4C greift die Essays und Projekte der Ingenieurbaukunst 2024 auf, die zeitgleich erscheint. Thema ist diesmal Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck, unter anderem mit den Projekten Sanierung Wäscherei Spindlersfeld von EiSat als CO2-effiziente Konstruktion, dem Olympischen Wassersportzentrum Paris von sbp als Leichtbaukonzept, der U-Halle Bundesgartenschau Mannheim von EFG Ingenieure zum zirkulären Bauen oder die Stampfbetonfassade des Bertoldturm in Neuburg/Rhein von wh-p als Beispiel zu wieder genutzten, alten Bauweisen. Zu den Impulsen und kurzen Projektberichten kommen weitere bekannte Diskutanten wie der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Prof. Norbert Gebbeken, die den Diskurs der Baubranche zu den Zukunftsfragen bereichern und das Publikum einbeziehen. Das Symposium wird auch online übertragen, was für Studierende wieder kostenfrei ist. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ingd4c.org.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Jahrbuch der Ingenieurbaukunst 2024

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erscheint im November 2023. Es zeigt eine Auswahl der wichtigsten aktuellen Bauwerke Made in Germany und diskutiert die Zukunft des Planens und Bauens. Herausgegeben von der Bundesingenieurkammer werden darin die Leistungen des deutschen Bauingenieurwesens dokumentiert. Die beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure beschreiben die bautechnischen Herausforderungen und erläutern konkrete Lösungen bei Planung und Ausführung. Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ ist eine Hommage an das Bauingenieurwesens, ein Forum für aktuelle Debatten rund um das Planen und Bauen diesmal insbesondere zu Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck sowie eine Würdigung von Victor Schmitt.

Für mehr Menschen mit weniger Material emissionsfrei bauen, so lautet die Einführung von Werner Sobek. Wie üblich werden nachfolgend auch im Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ wieder interessante Bauwerke, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland geplant und gebaut wurden, mit kurzen Beiträgen durch diese selber vorgestellt. So berichten zum Beispiel die Konstruktionsgruppe Bauen über die Sanierung der Marienbrücke bei Neuschwanstein, MKP über den Luftschiffhangar Mühlheim in Holzbauweise, C³ über den Carbon Concrete Cube Dresden, Werner Sobek über das Schiffshebewerk Niederfinow und das Plusenergiequartier P18 oder LAP über die Filstalbrücke und die Chenab-Brücke sowie Schüßler:plan über eine Fußgängerbrücke am Wasserstraßenkreuz Emscher/Rhein-Herne-Kanal.

Bei den Essays geht es mit einer Polemik des Juristen Michael Halstenberg los: Wollen wir die Welt retten oder unsere Standards? Anschließend beleuchten Bernhard Hauke und Helen Luisa Hein die Bedeutung der Ökobilanzierung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Eine Gruppe junger Tragwerksplanender vom Attitude Building Collective zeigt auf, wie CO2-effiziente Konstruktionen gemeinsam entworfen und umgesetzt werden können. Was Leichtbau heute bedeuten kann, diskutieren nachfolgend Lucio Blandini, Annette Bögle, Jan Knippers und Klaas der Rycke. Daran schließen vertiefende Beiträge zu effizienten Betonkonstruktionen (Manfred Curbach und Walter Kaufmann et al.) sowie zu modernem tragendem Lehmbau an. Last but not least gibt es eine Würdigung des Konstruktiven Ingenieurs und Unternehmers Victor Schmitt.

Einreichungen für das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“
Für das nachfolgende Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“ können Vorschläge für Projekte und Essays bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden, sowie Essays zu den Zukunftsthemen für das Planen und Bauen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite www.ingd4c.org/jahrbuecher zu finden. Die Auswahl trifft wie immer der Beirat.

Die Veranstaltung zum Buch: 5. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 29.November 2023 in München


Das 5. Symposium Ingenieurbaukunst Design for Construction findet am 29. November 2023 im Oskar von Miller Forum in München statt. #5_IngD4C greift die Essays und Projekte der Ingenieurbaukunst 2024 auf, die zeitgleich erscheint. Thema ist diesmal Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck, unter anderem mit den Projekten Sanierung Wäscherei Spindlersfeld von EiSat als CO2-effiziente Konstruktion, dem Olympischen Wassersportzentrum Paris von sbp als Leichtbaukonzept, der U-Halle Bundesgartenschau Mannheim von EFG Ingenieure zum zirkulären Bauen oder die Stampfbetonfassade des Bertoldturm in Neuburg/Rhein von wh-p als Beispiel zu wieder genutzten, alten Bauweisen. Zu den Impulsen und kurzen Projektberichten kommen weitere bekannte Diskutanten wie der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Prof. Norbert Gebbeken, die den Diskurs der Baubranche zu den Zukunftsfragen bereichern und das Publikum einbeziehen. Das Symposium wird auch online übertragen, was für Studierende wieder kostenfrei ist. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ingd4c.org.

Fuß- und Radwegbrücke Herzogsteg Foto: © Bruno Klomfar

HOAI Novellierung

Die Novellierung der HOAI – ein Resümee zur Halbzeit

Die Novellierung der HOAI – ein Resümee zur Halbzeit 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Als die Kammern und Verbände, unter der Federführung des AHO, der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer, im Frühjahr 2021 den politischen Prozess der Novellierung der HOAI 202x einleiteten und in Facharbeitsgruppen begannen, konkrete Vorschläge für eine Modernisierung der HOAI zu erarbeiten, konnte niemand sagen, ob eine Novellierung der HOAI, Bestandteil des Koalitionsprogramms einer künftigen Bundesregierung sein würde. Dass die Aufnahme der Novellierung der HOAI in den Koalitionsvertrag gelungen ist, war seinerzeit ein großer berufspolitischer Erfolg aller Beteiligten auf der Planerseite.

Zu dem Zeitpunkt, als sich die neuen Ministerien dieser Legislaturperiode konstituiert hatten, konnten die Verbände und Kammern damit bereits fachliche Empfehlungen und konkrete Vorschläge als Grundlage für den bevorstehenden Novellierungsprozess einbringen.

Im Einvernehmen zwischen dem für die Novellierung der HOAI innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde der Novellierungsprozess analog zum Verfahren der Novellierung der HOAI 2013 zweistufig gestaltet. In dieser Folge werden zwei Gutachten erstellt, die sich zum einen mit der fachlichen Evaluierung der Leistungsbilder und zum anderen mit den wirtschaftlichen Aspekten der HOAI auseinandersetzen.

Ein Zwischenfazit

Nach Abschluss der 1. Stufe des Verfahrens, in der unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB die Evaluierung der Leistungsbilder vorgenommen wurde, kann folgendes Zwischenfazit gezogen werden.

Allem vorangestellt ist zu resümieren, dass die Mitwirkung an der fachlichen Novellierung der HOAI in einer beispielhaften Geschlossenheit zwischen Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner erfolgte. Diese Geschlossenheit war eine maßgebliche Voraussetzung für das Gelingen der intensiven und teilweise kontroversen Diskussionen mit den Vertretern der Auftraggeber. Unser Dank geht dabei an die mehr als 200 Architekten und Ingenieure, die sich intensiv und mit persönlichem Engagement in diesen Prozess eingebracht haben.

Geplante Veränderungen
Bevor über die wesentlichen Veränderungen in der novellierten HOAI berichtet wird, muss erwähnt werden, dass die Kammern und Verbände in diesem Prozess lediglich eine beratende und begleitende Funktion haben. Diese bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung, die sie im täglichen Umgang mit der HOAI erworben haben, in den Evaluierungsprozess ein. Dabei entsteht kein Anspruch, dass alle Änderungen, die für die Planerinnen und Planer sinnvoll erscheinen, vom Verordnungsgeber übernommen werden.

Unabhängig davon konnten sich die Vertreter von Bund, Länder, Kommunen und privater Auftraggeber, des Gutachterteams sowie der Kammern und Verbände auf eine Reihe sinnvoller Veränderungen einer künftigen HOAI verständigen.

Allgemein ist festzustellen, dass die bewährte Grundstruktur der HOAI mit Leistungsbildern, Leistungsphasen und Honorartafeln in der bestehenden Gliederung erhalten bleibt. Gleiches gilt für die Grundlagen des Honorars mit anrechenbaren Kosten (bzw. Flächen und Verrechnungseinheiten) sowie dem Umbau –und Modernisierungszuschlag. In Hinblick auf das sich anschließende Honorargutachten wird empfohlen, den Ersatz der bisherigen Honorarspannen (Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz) durch angemessene Honorarwerte zu prüfen.

Der Vorschlag der Kammern und Verbände, die bisherigen Bewertungsmerkmale zur Einordnung in die Honorarzone um die weiteren Merkmale Planen im Bestand, BIM/Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Projektorganisation zu ergänzen, um einen objektiven und transparenten Honorarwert zu ermitteln und damit diesen maßgeblichen Zukunftsthemen nachvollziehbar bei der Honorarermittlung zu berücksichtigen, wird von Auftraggeberseite in der vorgeschlagenen erweiterten Honorarermittlungsstruktur nicht mitgetragen, weil zu diesem Punkt nur eine behutsame Fortentwicklung angestrebt wird.

Gleichwohl haben die Vorschläge die Diskussionen bereichert, wichtige Impulse gesetzt und folgende positive Entwicklungen zur Folge:

Planen im Bestand
Es soll nur noch zwischen Neubau und Bestand unterschieden werden. Die in der Praxis oftmals streitträchtige Abgrenzung von Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung entfällt.

Die mitzuverarbeitende Bausubstanz bleibt erhalten und die vielfach schwierige Ermittlung deren Umfangs wird dahingehend konkretisiert, dass anstelle einer „angemessenen Berücksichtigung“ zukünftig eine konkrete Ermittlung mit Menge, Kostenkennwert und einem in den jeweiligen Leistungsbildern konkret aufgeführten Abminderungsfaktor (Zustandsfaktor) vorgegeben wird. Es wird empfohlen, den in der Anwendung kritischen Leistungsfaktor durch das Honorargutachten zu überprüfen.

Die Ermittlung des Umbauzuschlages wird dahingehend definiert, dass mit diesem Zuschlag der „zu erwartende Mehraufwand bei der Objekt- und Fachplanung“ gegenüber Neubauten berücksichtigt wird. Zur Ermittlung des Umbauzuschlages werden erstmals die Merkmale Integration, Flexibilität, Risiko, Komplexität und Organisation der baulichen Maßnahme in den Verordnungstext eingeführt. Dieser Vorschlag geht auf die in Heft 1 der AHO-Schriftenreihe entwickelten Merkmale zurück. Zur Ermittlung der Höhe des Umbauzuschlages haben die Kammern und Verbände ebenfalls einen Vorschlag unterbreitet, der im Honorargutachten geprüft wird. Grundsätzlich kann dieser Zuschlag jedoch frei vereinbart werden.

Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt weiterhin ein Zuschlag von 20 Prozent ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad als vereinbart.

Building Information Modeling
Eine eigens eingerichtete Projektgruppe BIM hat neben einer Definition BIM in den Allgemeinen Vorschriften einen Regelprozess BIM entwickelt, auf dessen Basis die Grundleistungen nach der Methode BIM zu erbringen sind, sofern die Parteien dies vereinbaren. Die Bewertung ob und in welcher Höhe ein Mehraufwand bei Vereinbarung von BIM entsteht, erfolgt im Honorargutachten. Die Kammern und Verbände haben dazu einen Bewertungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Leistungsbildern Besondere Leistungen BIM ergänzt.

Nachhaltigkeit
Der Begriff Nachhaltigkeit wird in die Begriffsbestimmungen aufgenommen. In den Leistungsbildern werden die Begriffe „nachhaltig“ und „Nachhaltigkeit“ in allen Leistungsbildern berücksichtigt sowie Grund- und Besondere Leistungen abgegrenzt.

Folgende weitere Veränderungen sind derzeitig vorgesehen:

– Rückführung der Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik, Geotechnik und Ingenieurvermessung) als Fachplanungen aus der Anlagenstruktur (Anlage 1) in den Verordnungsteil der HOAI

– Modernisierung und Synchronisierung der Grund- und Besonderen Leistungen in den Leistungsbildern

– Synchronisierung der Lph. 1 mit der sog. „Zielfindungsphase“ gemäß § 650 p Abs. 2 BGB

– Klarstellende Regelung im Leistungsbild Freianlagen zur Koordination und Integration der Technischen Ausrüstung

– Die Grundleistungen der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden als gesonderte Regelung in Anlehnung des § 57 HOAI 2002 im Teil 3 der Objektplanungen erfasst

– Neue Grundleistung Objektüberwachung in Leistungsphase 8 Tragwerksplanung

– Einführung von Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der Honorarzone für die Tragwerksplanung

– Aufnahme des Tragwerks für die Fassade als eigenes Objekt mit entsprechender Aufnahme in die Objektliste

– Bezugnahme auf die DIN 276 (2018-12) bei der Kostenermittlung

– Neufassung und Klarstellung der Regelung bei Planungsänderungen/ Wiederholungsleistungen

– Wiedereinführung einer Regelung für abschnittsweises Bauen innerhalb eines Objekts (Zeitliche Trennung der Leistung (analog zu § 21 HOAI 1996)

– Wiedereinführung einer Regelung für Erweiterungsbauten (analog § 23 HOAI 1996)

– Einführung eines neuen Leistungsbildes städtebaulicher Entwurf

Weitere Regelungen befinden sich noch im Abstimmungsprozess bzw. werden Grundlage für die Aufgabenstellung des Wirtschaftsgutachtens.

Ausblick
Nach den wichtigen Beratungen zur Evaluierung der Leistungsbilder muss nun die Honorarseite in den Fokus genommen werden. Dazu wurden im Hinblick auf die Ausschreibung und fachliche Begleitung des Honorargutachtens durch die Kammern und Verbände frühzeitig Gespräche mit dem für die dieses Gutachten zuständigen Bundeswirtschaftsministerium geführt und die wesentlichen Themen adressiert.

Zentrale Aspekte des Honorargutachtens:

– Überprüfung der veränderten Grundleistungen im Hinblick auf deren Mehraufwand

– Überprüfung und Anpassung aller Honorartafeln im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung und Ermitteln des besonderen Nachholbedarfs für die flächenbezogenen Honorartafeln

– Überprüfung und Anpassung der Grundleistungen Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Prozentsätze der anrechenbaren Kosten)

– Überprüfung der Honorartafeln insbesondere wegen der Unauskömmlichkeit bei Objekten mit geringen anrechenbaren Kosten. In diesem Zusammenhang Prüfung einer eigenen Honorartafel für Innenräume

– Korrektur fehlerhafter Honorartafeln, z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Bauvermessung

– Erweiterung des Anwendungsbereichs der Honorartafeln (Vorschlag Erweiterung auf 500 Millionen Euro) und Prüfung der Tafeleingangswerte

– Einführung einer Dynamisierungsregel für die flächenbezogenen Honorartafeln zur Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung (Preisindexregelung)

– Prüfung der Auswirkungen durch Bezugnahme auf die DIN 276 (2018-12) wegen der größeren Mindestgliederungstiefe einschl. Kostenrahmen

– Untersuchung und Bewertung des Planungsaufwandes für die Leistungserbringung im Regelprozess BIM

– Prüfung und Festlegung eines interpolierten Honorarwertes anstelle der bisherigen Honorarspannen

– Untersuchung des Vorschlags zur Honorarermittlung für den Umbauzuschlag

Nach dem Abschluss des baufachlichen Fachgutachtens im BMWSB kommt es nun darauf an, das wichtige Honorargutachten mit der Expertise der Planerinnen und Planer effektiv zu begleiten und die gemeinsam erreichten Zwischenergebnisse auch honorartechnisch in der zweiten Stufe des Novellierungsprozesses zu einem erfolgreichen Abschluss in dieser Legislaturperiode bis 2025 zu bringen. Die Fortführung der bislang gezeigten Geschlossenheit von Architekten und Ingenieuren bietet dafür eine entscheidende Grundlage.

Autoren des Artikels: Klaus-D. Abraham (Vorstandsvorsitzender des AHO), Joachim Brenncke (HOAI-Sonderbeauftragter der BAK) und Sylvia Reyer-Rohde (Vizepräsidentin der Bundesingenieurkammer)

Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer wird bei der Koordinierungsrunde des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durch Hauptgeschäftsführer Martin Falenski und Vizepräsidentin Sylvia Reyer-Rhode vertreten.

Foto: © interactive Sports/unsplash

Mittelstandszentrum Digital

Digitalisierung: Förderprogramme der Bundesregierung

Digitalisierung: Förderprogramme der Bundesregierung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Wie kann die flächendeckende Nutzung von Building Information Modeling (BIM) in Deutschland gefördert werden? Dies war zentrales Thema einer Diskussionsrunde auf der diesjährigen Intergeo in Berlin. Denn tatsächlich ist der Einsatz von BIM im Alltag noch keine Selbstverständlichkeit. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, verwies in der Diskussionsrunde auf Erfahrungen der planenden Berufe die zeigen, dass bisher noch zu wenige Auftraggeber BIM beauftragen. Zudem fehlen noch zu vielen Planenden und Ausführenden die notwendigen Kenntnisse, um BIM vollumfänglich anwenden zu können. Es brauche weniger Vorzeigeprojekte, sondern eine möglichst flächendeckende Umsetzung. Alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten müssen „mitgenommen“ und eingebunden werden. Nur so können wirklich alle vom Mehrwert, den BIM mit sich bringt, profitieren.

Digitalisierung: staatliche Unterstützung

Das Programm „Mittelstand-Digital, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hat zum Ziel, die Nutzung digitaler Technologien zu beschleunigen. Mit dem Förderprogramm werden kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten unterstützt. Zudem sollen ergänzende Maßnahmen Orientierung bei der digitalen Transformation bieten.

Hierzu zählt das Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“, das finanziell unterstützt. Die Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen in Wertschöpfungsketten oder -netzwerke kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen ansteigen. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

Ein weiterer Baustein sind bundesweite Zentren: das „Netzwerk Mittelstand-Digital“. Dort werden kleinen und mittleren Unternehmen Workshops und Beratungen angeboten. Anhand von Praxisbeispielen und durch persönlichen Austausch soll die Digitalisierung gefördert werden. Diese Zentren gibt es für verschiedene Wirtschaftsbereiche. Informationen zum Mittelstand-Digital Zentrum Bau finden sich hier: www.digitalzentrumbau.de

Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ mit der „Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand“ unterstützt mittels konkreter Hilfsangebote, die IT-Sicherheit zu verbessern. Es gibt praxisnahe Informations- und Unterstützungsangebote zu Gefahren durch Cyberattacken. Ergänzende Angebote sollen Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Cybersicherheit helfen.

Auch einzelne Bundesländer bieten Förderprogramme an. Eine aktuelle Übersicht wird hier bereitgestellt: www.itportal24.de

Foto: © Evgeniy Surzhan/unsplash

Ingenieurstudium

Zu selten fällt die Wahl auf ein Ingenieurstudium

Zu selten fällt die Wahl auf ein Ingenieurstudium 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Studienbeginn ist für viele junge Menschen eine richtungsweisende Entscheidung. Immer noch zu selten fällt ihre Wahl dabei auf ein Ingenieurstudium. Wir alle sind gefordert, das sinnstiftende Berufsbild und die Bedeutung unserer Arbeit, Kindern und Jugendlichen vor Augen zu führen. Das reine Werben um den Nachwuchs kann aber nicht nur der Wirtschaft und uns Kammern überlassen werden. Denn die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen verlangen nach einer Technologiefokussierung und einer Gesellschaft, die sich Technologie zu nutzen machen will.

Die Innovationskraft Deutschlands ist der Wirtschaftsfaktor der Zukunft. Um dem Klimawandel zu begegnen, ist die Skalierung von bereits verfügbaren Klimatechnologien und die Entwicklung von neuen Zukunftstechnologien die Lösung. Investitionen in die Forschung im Bausektor und in das Bauingenieurwesen sind die Treiber der Dekarbonisierung.

So hat der Deutsche Brückenbaupreis 2023 eindrücklich unterstrichen, wie nachhatlige Innovationen aus der Praxis heraus entstehen. Ingenieurbüros, Bauunternehmen, Auftraggeber und Wissenschaft arbeiten bereits heute gemeinsam intensiv an den Lösungen des nachhaltigen Bauens. Diese notwendigen Entwicklungen sehen wir durch einen rapide zunehmenden Fachkräftemangel – auch durch die Demographie – gefährdet.

Das ist nicht neu, mir fehlen aktuell jedoch die Zeichen aus der Politik, wie dem entgegengesteuert werden soll. Mehr Diversität im Bauingenieurwesen und das gezielte Anwerben auf dem internationalen Arbeitsmarkt können dabei wichtige Bausteine sein. Und die politischen Initiativen dazu sind zwar begrüßenswert. Es braucht dennoch einen konzertierten und langfristig angelegten Plan, wie dem Fachkräftemangel im Ingenieurwesen umfassend begegnet werden kann.

Wir haben in Deutschland mit einem guten Bildungssystem und einer hohen Anzahl an Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife beste Voraussetzungen. Aber die MINT-Fächer und die damit verbundenen Studiengänge und Berufsbilder werden immer noch zu wenig gefordert und gefördert. Es bedarf einer gemeinsamen Kraftanstrengung und politischem Willen, damit die vielen MINT-Initiativen zu einem veränderten gesellschaftlichen Bewusstsein führen.

Denn gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure sind die Grundlage für das Wachstum durch Zukunftstechnologien und den Wohlstand unseres Landes in den nächsten Jahrzehnten. So weisen Regionen mit Technischen Hochschulen die höchsten Patentanmeldungen aus. Gemeinsame Kampagnen von Politik und Wirtschaft sollten deshalb auch darauf abzielen, für das Ingenieurwesen und den Ingenieurstandort Deutschland zu werben. Wir Ingenieurkammern beteiligen uns gerne an der Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Fotos: (c) Dom Fou/unsplash

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