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Eva Hämmerle

HOAI Novellierung

Die Novellierung der HOAI – ein Resümee zur Halbzeit

Die Novellierung der HOAI – ein Resümee zur Halbzeit 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Als die Kammern und Verbände, unter der Federführung des AHO, der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer, im Frühjahr 2021 den politischen Prozess der Novellierung der HOAI 202x einleiteten und in Facharbeitsgruppen begannen, konkrete Vorschläge für eine Modernisierung der HOAI zu erarbeiten, konnte niemand sagen, ob eine Novellierung der HOAI, Bestandteil des Koalitionsprogramms einer künftigen Bundesregierung sein würde. Dass die Aufnahme der Novellierung der HOAI in den Koalitionsvertrag gelungen ist, war seinerzeit ein großer berufspolitischer Erfolg aller Beteiligten auf der Planerseite.

Zu dem Zeitpunkt, als sich die neuen Ministerien dieser Legislaturperiode konstituiert hatten, konnten die Verbände und Kammern damit bereits fachliche Empfehlungen und konkrete Vorschläge als Grundlage für den bevorstehenden Novellierungsprozess einbringen.

Im Einvernehmen zwischen dem für die Novellierung der HOAI innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde der Novellierungsprozess analog zum Verfahren der Novellierung der HOAI 2013 zweistufig gestaltet. In dieser Folge werden zwei Gutachten erstellt, die sich zum einen mit der fachlichen Evaluierung der Leistungsbilder und zum anderen mit den wirtschaftlichen Aspekten der HOAI auseinandersetzen.

Ein Zwischenfazit

Nach Abschluss der 1. Stufe des Verfahrens, in der unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB die Evaluierung der Leistungsbilder vorgenommen wurde, kann folgendes Zwischenfazit gezogen werden.

Allem vorangestellt ist zu resümieren, dass die Mitwirkung an der fachlichen Novellierung der HOAI in einer beispielhaften Geschlossenheit zwischen Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner erfolgte. Diese Geschlossenheit war eine maßgebliche Voraussetzung für das Gelingen der intensiven und teilweise kontroversen Diskussionen mit den Vertretern der Auftraggeber. Unser Dank geht dabei an die mehr als 200 Architekten und Ingenieure, die sich intensiv und mit persönlichem Engagement in diesen Prozess eingebracht haben.

Geplante Veränderungen
Bevor über die wesentlichen Veränderungen in der novellierten HOAI berichtet wird, muss erwähnt werden, dass die Kammern und Verbände in diesem Prozess lediglich eine beratende und begleitende Funktion haben. Diese bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung, die sie im täglichen Umgang mit der HOAI erworben haben, in den Evaluierungsprozess ein. Dabei entsteht kein Anspruch, dass alle Änderungen, die für die Planerinnen und Planer sinnvoll erscheinen, vom Verordnungsgeber übernommen werden.

Unabhängig davon konnten sich die Vertreter von Bund, Länder, Kommunen und privater Auftraggeber, des Gutachterteams sowie der Kammern und Verbände auf eine Reihe sinnvoller Veränderungen einer künftigen HOAI verständigen.

Allgemein ist festzustellen, dass die bewährte Grundstruktur der HOAI mit Leistungsbildern, Leistungsphasen und Honorartafeln in der bestehenden Gliederung erhalten bleibt. Gleiches gilt für die Grundlagen des Honorars mit anrechenbaren Kosten (bzw. Flächen und Verrechnungseinheiten) sowie dem Umbau –und Modernisierungszuschlag. In Hinblick auf das sich anschließende Honorargutachten wird empfohlen, den Ersatz der bisherigen Honorarspannen (Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz) durch angemessene Honorarwerte zu prüfen.

Der Vorschlag der Kammern und Verbände, die bisherigen Bewertungsmerkmale zur Einordnung in die Honorarzone um die weiteren Merkmale Planen im Bestand, BIM/Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Projektorganisation zu ergänzen, um einen objektiven und transparenten Honorarwert zu ermitteln und damit diesen maßgeblichen Zukunftsthemen nachvollziehbar bei der Honorarermittlung zu berücksichtigen, wird von Auftraggeberseite in der vorgeschlagenen erweiterten Honorarermittlungsstruktur nicht mitgetragen, weil zu diesem Punkt nur eine behutsame Fortentwicklung angestrebt wird.

Gleichwohl haben die Vorschläge die Diskussionen bereichert, wichtige Impulse gesetzt und folgende positive Entwicklungen zur Folge:

Planen im Bestand
Es soll nur noch zwischen Neubau und Bestand unterschieden werden. Die in der Praxis oftmals streitträchtige Abgrenzung von Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung entfällt.

Die mitzuverarbeitende Bausubstanz bleibt erhalten und die vielfach schwierige Ermittlung deren Umfangs wird dahingehend konkretisiert, dass anstelle einer „angemessenen Berücksichtigung“ zukünftig eine konkrete Ermittlung mit Menge, Kostenkennwert und einem in den jeweiligen Leistungsbildern konkret aufgeführten Abminderungsfaktor (Zustandsfaktor) vorgegeben wird. Es wird empfohlen, den in der Anwendung kritischen Leistungsfaktor durch das Honorargutachten zu überprüfen.

Die Ermittlung des Umbauzuschlages wird dahingehend definiert, dass mit diesem Zuschlag der „zu erwartende Mehraufwand bei der Objekt- und Fachplanung“ gegenüber Neubauten berücksichtigt wird. Zur Ermittlung des Umbauzuschlages werden erstmals die Merkmale Integration, Flexibilität, Risiko, Komplexität und Organisation der baulichen Maßnahme in den Verordnungstext eingeführt. Dieser Vorschlag geht auf die in Heft 1 der AHO-Schriftenreihe entwickelten Merkmale zurück. Zur Ermittlung der Höhe des Umbauzuschlages haben die Kammern und Verbände ebenfalls einen Vorschlag unterbreitet, der im Honorargutachten geprüft wird. Grundsätzlich kann dieser Zuschlag jedoch frei vereinbart werden.

Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt weiterhin ein Zuschlag von 20 Prozent ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad als vereinbart.

Building Information Modeling
Eine eigens eingerichtete Projektgruppe BIM hat neben einer Definition BIM in den Allgemeinen Vorschriften einen Regelprozess BIM entwickelt, auf dessen Basis die Grundleistungen nach der Methode BIM zu erbringen sind, sofern die Parteien dies vereinbaren. Die Bewertung ob und in welcher Höhe ein Mehraufwand bei Vereinbarung von BIM entsteht, erfolgt im Honorargutachten. Die Kammern und Verbände haben dazu einen Bewertungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Leistungsbildern Besondere Leistungen BIM ergänzt.

Nachhaltigkeit
Der Begriff Nachhaltigkeit wird in die Begriffsbestimmungen aufgenommen. In den Leistungsbildern werden die Begriffe „nachhaltig“ und „Nachhaltigkeit“ in allen Leistungsbildern berücksichtigt sowie Grund- und Besondere Leistungen abgegrenzt.

Folgende weitere Veränderungen sind derzeitig vorgesehen:

– Rückführung der Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik, Geotechnik und Ingenieurvermessung) als Fachplanungen aus der Anlagenstruktur (Anlage 1) in den Verordnungsteil der HOAI

– Modernisierung und Synchronisierung der Grund- und Besonderen Leistungen in den Leistungsbildern

– Synchronisierung der Lph. 1 mit der sog. „Zielfindungsphase“ gemäß § 650 p Abs. 2 BGB

– Klarstellende Regelung im Leistungsbild Freianlagen zur Koordination und Integration der Technischen Ausrüstung

– Die Grundleistungen der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden als gesonderte Regelung in Anlehnung des § 57 HOAI 2002 im Teil 3 der Objektplanungen erfasst

– Neue Grundleistung Objektüberwachung in Leistungsphase 8 Tragwerksplanung

– Einführung von Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der Honorarzone für die Tragwerksplanung

– Aufnahme des Tragwerks für die Fassade als eigenes Objekt mit entsprechender Aufnahme in die Objektliste

– Bezugnahme auf die DIN 276 (2018-12) bei der Kostenermittlung

– Neufassung und Klarstellung der Regelung bei Planungsänderungen/ Wiederholungsleistungen

– Wiedereinführung einer Regelung für abschnittsweises Bauen innerhalb eines Objekts (Zeitliche Trennung der Leistung (analog zu § 21 HOAI 1996)

– Wiedereinführung einer Regelung für Erweiterungsbauten (analog § 23 HOAI 1996)

– Einführung eines neuen Leistungsbildes städtebaulicher Entwurf

Weitere Regelungen befinden sich noch im Abstimmungsprozess bzw. werden Grundlage für die Aufgabenstellung des Wirtschaftsgutachtens.

Ausblick
Nach den wichtigen Beratungen zur Evaluierung der Leistungsbilder muss nun die Honorarseite in den Fokus genommen werden. Dazu wurden im Hinblick auf die Ausschreibung und fachliche Begleitung des Honorargutachtens durch die Kammern und Verbände frühzeitig Gespräche mit dem für die dieses Gutachten zuständigen Bundeswirtschaftsministerium geführt und die wesentlichen Themen adressiert.

Zentrale Aspekte des Honorargutachtens:

– Überprüfung der veränderten Grundleistungen im Hinblick auf deren Mehraufwand

– Überprüfung und Anpassung aller Honorartafeln im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung und Ermitteln des besonderen Nachholbedarfs für die flächenbezogenen Honorartafeln

– Überprüfung und Anpassung der Grundleistungen Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Prozentsätze der anrechenbaren Kosten)

– Überprüfung der Honorartafeln insbesondere wegen der Unauskömmlichkeit bei Objekten mit geringen anrechenbaren Kosten. In diesem Zusammenhang Prüfung einer eigenen Honorartafel für Innenräume

– Korrektur fehlerhafter Honorartafeln, z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Bauvermessung

– Erweiterung des Anwendungsbereichs der Honorartafeln (Vorschlag Erweiterung auf 500 Millionen Euro) und Prüfung der Tafeleingangswerte

– Einführung einer Dynamisierungsregel für die flächenbezogenen Honorartafeln zur Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung (Preisindexregelung)

– Prüfung der Auswirkungen durch Bezugnahme auf die DIN 276 (2018-12) wegen der größeren Mindestgliederungstiefe einschl. Kostenrahmen

– Untersuchung und Bewertung des Planungsaufwandes für die Leistungserbringung im Regelprozess BIM

– Prüfung und Festlegung eines interpolierten Honorarwertes anstelle der bisherigen Honorarspannen

– Untersuchung des Vorschlags zur Honorarermittlung für den Umbauzuschlag

Nach dem Abschluss des baufachlichen Fachgutachtens im BMWSB kommt es nun darauf an, das wichtige Honorargutachten mit der Expertise der Planerinnen und Planer effektiv zu begleiten und die gemeinsam erreichten Zwischenergebnisse auch honorartechnisch in der zweiten Stufe des Novellierungsprozesses zu einem erfolgreichen Abschluss in dieser Legislaturperiode bis 2025 zu bringen. Die Fortführung der bislang gezeigten Geschlossenheit von Architekten und Ingenieuren bietet dafür eine entscheidende Grundlage.

Autoren des Artikels: Klaus-D. Abraham (Vorstandsvorsitzender des AHO), Joachim Brenncke (HOAI-Sonderbeauftragter der BAK) und Sylvia Reyer-Rohde (Vizepräsidentin der Bundesingenieurkammer)

Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer wird bei der Koordinierungsrunde des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durch Hauptgeschäftsführer Martin Falenski und Vizepräsidentin Sylvia Reyer-Rhode vertreten.

Foto: © interactive Sports/unsplash

Mittelstandszentrum Digital

Digitalisierung: Förderprogramme der Bundesregierung

Digitalisierung: Förderprogramme der Bundesregierung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Wie kann die flächendeckende Nutzung von Building Information Modeling (BIM) in Deutschland gefördert werden? Dies war zentrales Thema einer Diskussionsrunde auf der diesjährigen Intergeo in Berlin. Denn tatsächlich ist der Einsatz von BIM im Alltag noch keine Selbstverständlichkeit. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, verwies in der Diskussionsrunde auf Erfahrungen der planenden Berufe die zeigen, dass bisher noch zu wenige Auftraggeber BIM beauftragen. Zudem fehlen noch zu vielen Planenden und Ausführenden die notwendigen Kenntnisse, um BIM vollumfänglich anwenden zu können. Es brauche weniger Vorzeigeprojekte, sondern eine möglichst flächendeckende Umsetzung. Alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten müssen „mitgenommen“ und eingebunden werden. Nur so können wirklich alle vom Mehrwert, den BIM mit sich bringt, profitieren.

Digitalisierung: staatliche Unterstützung

Das Programm „Mittelstand-Digital, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hat zum Ziel, die Nutzung digitaler Technologien zu beschleunigen. Mit dem Förderprogramm werden kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten unterstützt. Zudem sollen ergänzende Maßnahmen Orientierung bei der digitalen Transformation bieten.

Hierzu zählt das Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“, das finanziell unterstützt. Die Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen in Wertschöpfungsketten oder -netzwerke kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen ansteigen. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

Ein weiterer Baustein sind bundesweite Zentren: das „Netzwerk Mittelstand-Digital“. Dort werden kleinen und mittleren Unternehmen Workshops und Beratungen angeboten. Anhand von Praxisbeispielen und durch persönlichen Austausch soll die Digitalisierung gefördert werden. Diese Zentren gibt es für verschiedene Wirtschaftsbereiche. Informationen zum Mittelstand-Digital Zentrum Bau finden sich hier: www.digitalzentrumbau.de

Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ mit der „Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand“ unterstützt mittels konkreter Hilfsangebote, die IT-Sicherheit zu verbessern. Es gibt praxisnahe Informations- und Unterstützungsangebote zu Gefahren durch Cyberattacken. Ergänzende Angebote sollen Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Cybersicherheit helfen.

Auch einzelne Bundesländer bieten Förderprogramme an. Eine aktuelle Übersicht wird hier bereitgestellt: www.itportal24.de

Foto: © Evgeniy Surzhan/unsplash

Ingenieurstudium

Zu selten fällt die Wahl auf ein Ingenieurstudium

Zu selten fällt die Wahl auf ein Ingenieurstudium 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Studienbeginn ist für viele junge Menschen eine richtungsweisende Entscheidung. Immer noch zu selten fällt ihre Wahl dabei auf ein Ingenieurstudium. Wir alle sind gefordert, das sinnstiftende Berufsbild und die Bedeutung unserer Arbeit, Kindern und Jugendlichen vor Augen zu führen. Das reine Werben um den Nachwuchs kann aber nicht nur der Wirtschaft und uns Kammern überlassen werden. Denn die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen verlangen nach einer Technologiefokussierung und einer Gesellschaft, die sich Technologie zu nutzen machen will.

Die Innovationskraft Deutschlands ist der Wirtschaftsfaktor der Zukunft. Um dem Klimawandel zu begegnen, ist die Skalierung von bereits verfügbaren Klimatechnologien und die Entwicklung von neuen Zukunftstechnologien die Lösung. Investitionen in die Forschung im Bausektor und in das Bauingenieurwesen sind die Treiber der Dekarbonisierung.

So hat der Deutsche Brückenbaupreis 2023 eindrücklich unterstrichen, wie nachhatlige Innovationen aus der Praxis heraus entstehen. Ingenieurbüros, Bauunternehmen, Auftraggeber und Wissenschaft arbeiten bereits heute gemeinsam intensiv an den Lösungen des nachhaltigen Bauens. Diese notwendigen Entwicklungen sehen wir durch einen rapide zunehmenden Fachkräftemangel – auch durch die Demographie – gefährdet.

Das ist nicht neu, mir fehlen aktuell jedoch die Zeichen aus der Politik, wie dem entgegengesteuert werden soll. Mehr Diversität im Bauingenieurwesen und das gezielte Anwerben auf dem internationalen Arbeitsmarkt können dabei wichtige Bausteine sein. Und die politischen Initiativen dazu sind zwar begrüßenswert. Es braucht dennoch einen konzertierten und langfristig angelegten Plan, wie dem Fachkräftemangel im Ingenieurwesen umfassend begegnet werden kann.

Wir haben in Deutschland mit einem guten Bildungssystem und einer hohen Anzahl an Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife beste Voraussetzungen. Aber die MINT-Fächer und die damit verbundenen Studiengänge und Berufsbilder werden immer noch zu wenig gefordert und gefördert. Es bedarf einer gemeinsamen Kraftanstrengung und politischem Willen, damit die vielen MINT-Initiativen zu einem veränderten gesellschaftlichen Bewusstsein führen.

Denn gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure sind die Grundlage für das Wachstum durch Zukunftstechnologien und den Wohlstand unseres Landes in den nächsten Jahrzehnten. So weisen Regionen mit Technischen Hochschulen die höchsten Patentanmeldungen aus. Gemeinsame Kampagnen von Politik und Wirtschaft sollten deshalb auch darauf abzielen, für das Ingenieurwesen und den Ingenieurstandort Deutschland zu werben. Wir Ingenieurkammern beteiligen uns gerne an der Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Fotos: (c) Dom Fou/unsplash

Tag der Katastrophenvorbeugung

Katastrophenvorbeugung ist zentrale Aufgabe unserer Zeit

Katastrophenvorbeugung ist zentrale Aufgabe unserer Zeit 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Nachhaltigkeitsziele der UN und das UN Sendai-Rahmenwerk zur Katastrophenvorsorge müssen in Einklang gebracht werden – das fordert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau anlässlich des Internationalen Tages der Katastrophenvorbeugung am 13. Oktober. Katastrophenvorbeugung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Sie kann aber nur gelingen, wenn sie mit einer nachhaltigen Lebensweise verbunden wird.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (BayIka) drängt auf die beschleunigte digitale und ökologische Transformation der Bauwirtschaft, um die UN-Nachhaltigkeitsziele und die UN-Sendai-Ziele zu erreichen: „Die Bauwirtschaft muss nachhaltiger werden. Sie ist aktuell der Wirtschaftszweig mit dem größten Ressourcenverbrauch. Ein ‚weiter so‘ ist nicht möglich“, sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, BayIka-Präsident. Er fordert: „Wir dürfen nur so viel Material in den Stoffkreislauf einbringen, wie wirklich nötig ist – und dieses müssen wir effizient nutzen.“

Handlungsbedarf sieht der Kammerräsident einerseits bei Gefahrenlagen, die durch den Klimawandel verstärkt werden: „Wir müssen uns baulich besser vor Hochwasser, Starkregen, Hangrutschen und Hitze schützen. Der Staat ist hier in der Pflicht, aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann etwas tun“, unterstreicht Gebbeken. Auch die Resilienz Kritischer Infrastrukturen müsse stärker in den Mittelpunkt gerückt werden: „Die Anforderungen an Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit müssen gemeinsam berücksichtigt werden. Dies verlangt völlig neue Ansätze“, so Gebbeken weiter.

Nachhaltig muss auch die Katastrophenvorsorge sein. „Baulich und städtebaulich müssen wir Antworten finden, damit wir nicht Ursachen für Katastrophen schaffen, sondern die Ursachen beseitigen. Wenn wir nachhaltig bauen, können wir Katastrophen vermeiden. Dazu braucht es multidisziplinäre Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft – sonst werden wir versagen“, warnt der Kammerpräsident.

Prof. Norbert Gebbeken Präsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau

„Wir müssen die UN-Ziele der Nachhaltigkeitsagenda und des Katastrophenmanagements daraufhin abklopfen, wo es Überschneidungen, Synergien und möglicherweise Verstärkungs- und Beschleunigungseffekte gibt. Außerdem müssen mögliche Zielkonflikte identifiziert werden“, fordert Prof. Dr. Norbert Gebbeken und nennt das hochwasserangepasste Bauen als Beispiel für einen Zielkonflikt: „Nachhaltige Baustoffe sind natürliche Baumaterialien. Diese sind fast alle wasserempfindlich und können im hochwassersensiblen Bauen nicht verwendet werden. Den Konflikt hätten wir viel weniger, wenn wir in hochwassergefährdeten Gebieten nicht siedeln würden. Die natürliche Gefahr ist nicht das eigentliche Problem, sondern der Umgang damit“.

Initiative Sustainable Bavaria

Das von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau initiierte Bündnis „ Sustainable Bavaria“ hat erstmals vor einem Jahr den bayerischen Landtagsparteien einen Maßnahmenkatalog vorgelegt mit konkreten Vorschlägen, wie die Transformation zu schaffen ist. „Insbesondere mit dem Bauministerium waren wir in intensivem Austausch. Nun hat Bayern ein neues Parlament gewählt und wir appellieren an alle Abgeordneten und insbesondere an die Ministerinnen und Minister, sich zeitnah mit den Ideen von ‚Sustainable Bavaria‘ zu befassen und unsere fachliche Expertise in Anspruch zu nehmen. Wir stehen bereit für konstruktiven Dialog. Gemeinsam können wir Bayern zukunftsfest aufstellen!“, erklärt Gebbeken.

Titelfoto: © Chris Gallagher/unsplash

Porträtfoto: © Jan Mallander

Holzbauinitiative Charta für Holzbau

Wie lässt sich die Holzbauquote steigern?

Wie lässt sich die Holzbauquote steigern? 2500 1406 Bundesingenieurkammer

Die Holzbauquote in Deutschland ist vor allem bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden noch sehr gering. Sie betrug 2022 bei Mehrfamilienhäusern rund zwei Prozent und bei Nichtwohngebäuden vier Prozent. Der Blick ins benachbarte Ausland zeigt, ein Marktanteil von fünf bis acht Prozent im mehrgeschossigen Hochbau sind zu erwarten. Bei Einfamilienhäusern liegt diese Quote mit rund 25 Prozent deutlich höher. Dies lässt sich auf den großen Marktanteil von Fertighausanbietern zurückführen, die wiederum stark auf Holzbau setzen. Holzbrücken spielen bisher bei Straße und Schiene keine bedeutende Rolle, während bei Rad- und Fußgängerbrücken Holz als Baumaterial an Attraktivität gewinnt. Die Auftaktveranstaltung der Holzbauinitiative der Bundesregierung Anfang Oktober 2023, beschäftigte sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, wie der Bau mit Holz in Deutschland gefördert werden kann? Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK) sind Kooperationspartner der Initiative.

„Wir haben bereits viele Leuchtturmprojekte beim Holzbau. Wir müssen den Holzbau nun in die Breite bringen. Dafür müssen Planende noch intensiver Bauherren beraten und aufzeigen, was mit Holz möglich ist. Und ganz wichtig: Das Interesse am Holzbau wecken.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Tiefergehendes Wissen fördern
Die planenden Berufe haben, wenn es um den mehrgeschossigen und großvolumigen Holzbau geht, in den letzten Jahren Pionierarbeit geleistet. Nicht selten mussten sie dabei Vorbehalte auf Bauherrenseite ausräumen und Kreativität und Mut im Umgang mit einer Holzbau-widrigen Regulierung beweisen. Vor allem Architekten und Ingenieure sind dabei gefragt. Gerade der mehrgeschossige Holzbau stellt hohe technische und planerische Anforderungen. Hier braucht es entsprechende Kenntnisse bei Werk- und Montageplanung, Brandschutz und Bauphysik. Weitere Themenfelder sind die Serienfertigung in der Entwurfsplanung, Kaskadennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie die Anwendung von BIM oder Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung. Dieses Wissen muss gefördert werden.

Mehr Innovationen werden benötigt
In den letzten zwanzig Jahren hat sich der Holzbau, gemessen an seinen Möglichkeiten, zu langsam entwickelt. Der nachwachsende Baustoff Holz ist ein wichtiger Aspekt des nachhaltigen Bauens. Für die Kreislauffähigkeit bietet Holz durch die Wiederverwendung ganzer Bauelemente – beispielsweise durch zimmermannsmäßige Verbindungen – großartige Möglichkeiten. Die planenden Berufe können und sollten hier die Innovationstreiber sein. In einem nächsten Schritt sind Festlegungen von Standards bei Wandstärken und Trägerhöhen bei Planung und Vorfertigung hilfreich, vergleichbar zum Massiv- oder Stahlbau.

Vergabeverfahren nachjustieren
Eine weitere Hürde stellt das aktuell wenig kooperative Vergabeverfahren dar. Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs bei der Holzbauweise sind kooperative Vergabe- bzw. Kooperationsmodelle vorteilhaft und sollten noch weiter in der Praxis erprobt werden. Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse kann dann die Anpassung des Vergaberechtes erfolgen.

Anpassung von HOAI und Leistungsphasen
Wenig förderlich für den Holzbau erweist sich die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI), die sich in den definierten Leistungsphasen an der konventionellen Bauweise orientiert. Der Holzbau erfordert „vorgefertigtes Bauen“ und bringt einen anderen Planungsprozess mit sich. Damit es nicht zu Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung kommt, wäre es sinnvoll, einige in der HOAI definierten Leistungen vorzuziehen bzw. parallel zu bearbeiten.

Kammern sind Multiplikatoren
Für die kammergeführten planende Berufe werden Fort- und Weiterbildungsangebote rund um das Thema Holzbau an Relevanz gewinnen. Schon jetzt gibt es ein breites Angebot an Seminaren und Lehrgängen, die sich mit Holzbau beschäftigen. Mit dem absehbar steigenden Bedarf an Holzbauwissen werden die Architekten- und Ingenieurkammern dieses entsprechend ausbauen und weiterentwickeln.

Ein Angebot, dass es bereits gibt, ist beispielsweise „Auf Holz bauen“, die Bildungsoffensive der Planerinnen und Planer in Baden-Württemberg: www.aufholzbauen.de

Video der Veranstaltung

Foto: © BMEL/FNR/photothek

BKV in Stuttgart

BKV: Länderkammern tagen zu aktuellen Entwicklungen

BKV: Länderkammern tagen zu aktuellen Entwicklungen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

In Stuttgart drehte sich zwei Tage vom 5. bis 6. Oktober 2023 alles um das Ingenieurwesen und dessen aktuelle wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Zwei Mal im Jahr findet turnusmäßig die Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) statt. Dann treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Landeskammern mit der Bundesingenieurkammer um die Tätigkeitsschwerpunkte der nächsten Monate und Jahre abzustimmen.

Traditionell bildete die Abendveranstaltung am Vortag, zu der die Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingeladen hatte, den Auftakt der Herbsttagung. Interessierte konnten vorher am Nachmittag an einer Besichtigung des Großprojektes Stuttgart 21 teilnehmen – ein Angebot, das zahlreich angenommen wurde.

Bericht des Präsidenten: Politischer Austausch läuft auf Hochtouren
Die wirtschaftliche Lage der Bauwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die planenden Berufe war eines der zentralen Themen im Bericht des Präsidenten. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen im Bausektor gab und gibt es zahlreiche politische Initiativen, an denen die Bundesingenieurkammer mitwirkt.

Der Wohnungsbaugipfel des Bundeskanzlers am 25. September 2023 stand medial im Mittelpunkt, an dem auch BIngK-Präsident Dr. Heinrich Bökamp teilgenommen hat. Die Bundesingenieurkammer vertritt kontinuierlich die am Bauwesen beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ von Bundesbauministerin Geywitz. Viele der Punkte des Maßnahmenpakets wurden in den letzten Wochen und Monaten zwischen Wirtschaft und Politik ausgehandelt. Doch es bleibt abzuwarten, ob die neu bereitgestellten Gelder und Steuererleichterungen den „Baumotor“ soweit hochfahren, dass der dringend benötigte Wohnraum im entsprechenden Umfang geschaffen wird.

BIngK-Präsident Bökamp betonte erneut, dass es grundlegend erforderlich ist, in den nächsten Wochen und Monaten wieder für Planungssicherheit und Vertrauen bei Geldgebern zu sorgen. Den Ländern und der im November stattfindenden Bauministerkonferenz der Länder fällt dabei, so Bökamp, eine zentrale Rolle zu.

Weitere Initiativen, an denen die Bundesingenieurkammer aktuell intensiv mitwirkt, sind u. a. „Runder Tisch serielles Bauen“, „Holzbauinitiative der Bundesregierung“ und „Digitaler Gebäuderessourcenpass“. Zudem gehört die Bundesingenieurkammer dem neugegründeten Beirat der Bundesstiftung Bauakademie an.

Lucio Blandini, Leiter des Instituts für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren (ILEK) Universität Stuttgart

Den Auftakt der BKV bildete ein Vortrag von Professor Lucio Blandini, Leiter des Instituts für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren (ILEK) Universität Stuttgart. Er hob die Bedeutung der Forschung in diesem Gebiet vor den aktuellen Herausforderungen der Bauwende hervor.

Das ILEK vereinigt in Forschung und Lehre Architektur mit Bauingenieurwesen. Auf der Grundlage einer interdisziplinären Vorgehensweise befasst sich das Institut mit der konzeptionellen und werkstoffübergreifenden Entwicklung von allen Arten von Bauweisen, Gebäudehüllen und Tragstrukturen.

Der Vortrag war Impuls für die spätere Diskussion zur Weiterentwicklung des Ingenieurwesens und des Berufbildes.

Auftragswertberechnung: BKV stimmt für koordiniertes Vorgehen
Nicht nur die öffentlichen Auftraggeber fühlen sich nach der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) von der Bundespolitik im Stich gelassen, sondern auch die planenden Berufe. Denn die vermeintlich klarstellenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Bewältigung der Herausforderungen nach der – aus Sicht der BIngK vollkommen unnötigen – Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV tragen nicht zur Rechtssicherheit der Vergabe bei.

Die Bundesingenieurkammer spricht sich dafür aus, den alternativen Ansatz der Verordnungsbegründung umzusetzen:  Dieser sieht die Ausschreibung eines gemeinsamen Bauauftrages vor, um die höheren Schwellenwerte der Ausführung nutzen zu können und die anschließende losweise Vergabe der Planungsleistungen. ­­­­­­­­­

Vorsitzende des Arbeitskreises (AK) Vergabe der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Werner Weigl

Der Vorsitzende des Arbeitskreises (AK) Vergabe der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Werner Weigl, macht jedoch deutlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Hintergrund des noch immer nicht abgeschlossenen EU-Vertragsverletzungsverfahrens wohl keine weitergehenden Erläuterungen dazu abgeben werde.

Die BKV verabschiedete deshalb mit großer Mehrheit ein koordiniertes und konzertiertes Vorgehen, um der fehlenden Rechtssicherheit und den vielen nun drohenden zusätzlichen europaweiten Ausschreibungen, die unverhältnismäßig aufwändig sind, zu begegnen.

Gelungene Harmonisierung: einheitliche berufsrechtliche Anforderungen
Ziel der Länderkammern ist es seit längerem, berufsrechtliche Anforderungen bundesweit zu vereinheitlichen. Eine solche Harmonisierung ermöglicht eine schnellere und unbürokratischere Anerkennung in den einzelnen Bundesländern und vereinfacht die Berufsausübung erheblich. In Stuttgart wurde die Diskussion nun abgeschlossen: Die BKV sprach sich mehrheitlich für einheitliche Anforderungen an Brandschutz-Nachweisberechtigte aus. Die Arbeitsgruppe Brandschutz des AK Listenharmonisierung der Bundesingenieurkammer, unter Leitung von Dipl.-Ing. Udo Kirchner, erarbeitete in den letzten Monaten ein Profil, das nun einheitlich in der Musterbauordnung aufgegriffen werden sollte.

Die BKV beschloss, der Bauministerkonferenz dieses Vorgehen vorzuschlagen. BIngK-Präsident Bökamp bedankte sich abschließend bei Dr.-Ing. Frank Rogmann, Vorsitzender des AK Listenharmonisierung der Bundesingenieurkammer, für die erzielten Ergebnisse und die Standhaftigkeit: Denn 16 Ingenieurkammern zu einer Harmonisierung ihrer gewachsenen Berufsbilder zu bewegen, war kein leichtes Unterfangen.

Stempel Qualifizierte Vergabeberaterin Qualifizierter Vergabeberater

Vereinheitlichung beim Design: Das Stempeldesign für die „Qualifizierte Vergabeberaterin“ bzw. den „Qualifizierten Vergabeberater“ wird auf Initiative der Ingenieurkammer-Bau NRW künftig vereinheitlicht.

Stephan Engelsmann, Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Plädoyer für gemeinsamen Forderungskatalog

Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, verwies in seiner Begrüßungsrede zur Abendveranstaltung auf die Bedeutung und lange Tradition des Ingenieurstandorts Stuttgart und Baden-Württemberg. Das Zusammenspiel von Forschung, Lehre und Praxis habe sich in der Region seit Jahrzehnten etabliert.

Vor dem Hintergrund des Wohnungsbaugipfels unterstrich er die wirtschaftlich wichtige Aufgabe der Länder, die nun die beschlossenen Maßnahmen umsetzen müssen. Er forderte die Teilnehmer der BKV auf, vereint ihre Forderungen an die Politik im Vorfeld der Bauministerkonferenz zu formulieren.

Abschließend ging er auf die Ingenieurbaukunst des Veranstaltungsortes „CUBE“ ein. Der Glaskubus wurde maßgeblich von Werner Sobek konzeptioniert und bot einen beeindruckenden Blick auf die abendliche Stuttgarter Skyline mit dem „Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst“, dem Stuttgarter Fernsehturm.

72 BKV in Stuttgart

Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg ermöglichte es den BKV-Teilnehmer am Vortag das Großprojekt Stuttgart 21 zu besichtigen. Das Angebot wurde zahlreich angenommen.

Fotos des Rundgangs und der Veranstaltunge finden sich hier.

Fotos: © Bundesingenieurkammer

Baukulturwerktstatt Mobilität

Baukulturwerkstatt Dresden „Mobilität und Raum“

Baukulturwerkstatt Dresden „Mobilität und Raum“ 400 245 Bundesingenieurkammer

Die Bundesstiftung Baukultur lädt am 16. und 17. Oktober zur Baukulturwerkstatt „Mobilität und Raum“ nach Dresden ein.

Verkehr soll umweltfreundlicher, nachhaltiger und integrativer werden. Damit dies gelingt, müssen alternative Verkehrsarten zum motorisierten und emissionsreichen Individualverkehr ausgebaut und miteinander verknüpft werden. Was bei der Diskussion oft vernachlässigt wird: Mobilität findet immer in einem räumlichen Kontext statt. Ihre Organisation hat große Auswirkung auf die Gestaltung unserer Lebensräume. Aus dem Erbe der autogerechten Stadt können Schlüsse gezogen werden, welche Gefahren darin liegen, ein Verkehrssystem und nicht den Menschen in den Mittelpunkt unserer Planungen zu stellen.

Die Baukulturwerkstatt widmet sich der Wechselbeziehung zwischen Mobilität und Raum und versucht Antworten darauf zu finden, wie die Gestaltung unserer Infrastruktur und deren Bauwerke als baukulturelle Aufgabe verstanden werden kann.

Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartner der Baukulturwerkstatt. Dipl.-Ing. Konrad Rothfuchs, Vizepräsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, wird als Redner an der Veranstaltung teilnehmen. Im Deutschen Ingenieurblatt veröffentlichte er im August den Beitrag „Wir müssen unseren Blick um mehr als 1,5 Grad ändern“ – ein Denkanstoß zur Verkehrswende.

Foto: © Bundesstiftung Baukultur

KfW-Förderung Wohneingentum für Familien

Neue KfW-Förderbedingungen „Wohneigentum für Familien“ ab 16. Oktober

Neue KfW-Förderbedingungen „Wohneigentum für Familien“ ab 16. Oktober 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Auch Familien mit einem höheren Jahreseinkommen sind künftig für die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) berechtigt und die Kredithöchstbeträge werden erhöht. Die Einkommensgrenze wird von bisher 60.000 Euro auf 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind angehoben, je weiteres Kind um weitere 10.000 Euro. Zusätzlich werden die von der Kinderzahl abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro erhöht. Die verbesserte KfW-Förderung von Wohneigentum für Familien startet am 16. Oktober 2023.

Die übrigen Förderbedingungen bleiben unverändert: Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen, d. h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig. Weitere Informationen unter www.kfw.de/300.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubau und Erstkauf – als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bau­abnahme -, selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.

Gefördert werden die Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es

– die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
– in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
– nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

– die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
– die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
– nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
– den Bau und den Kauf
– die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
– die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Foto: © Tatiana Syrikova/Pexels

Gebäudetyp e

Gebäudetyp-e: Interview mit Minister Marco Buschmann

Gebäudetyp-e: Interview mit Minister Marco Buschmann 1280 720 Bundesingenieurkammer

Der Gebäudetyp-e soll der Überregulierung Einhalt gebieten. Die Idee: Planende und institutionelle Bauherren sollen sich ohne Haftungsrisiko darauf einigen können, die Schutzziele der Bauordnungen zu wahren – nicht mehr und nicht weniger. Rechtlich wirft das einige Fragen auf. Gemeinsam mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, BAK-Präsidentin Andrea Gebhard und BIngK-Präsident Dr. Heinrich Bökamp sprach die Chefredakteurin des Deutschen Architektenblatts, Dr. Brigitte Schultz, im Interview über die Einschätzungen von Politik und Berufsstand.

Brigitte Schultz: Sehr geehrter Herr Bundesminister, liebe Frau Gebhard, lieber Herr Bökamp: Der Gebäudetyp-e stößt in Politik und den Medien auf großes Interesse. In mehreren Bundesländern wird daran gearbeitet, in den Bauordnungen Abweichungen von technischen Baubestimmungen zu erleichtern. Liebe Frau Gebhard: Ist dies aus Sicht von Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer nicht schon ein wichtiger Fortschritt?

Andrea Gebhard: Auf jeden Fall, wobei wir darauf hinwirken müssen, dass die Bauordnungen auch in diesem Bereich möglichst einheitlich werden. Gerade aber auch jenseits des Bauordnungsrechts gibt es viele weitere Normen und Regeln, die ebenfalls zu den sogenannten anerkannten Regeln der Technik gehören können. Viele dieser Standards tragen zur Verteuerung des Bauens bei und verhindern dringend notwendige Innovationen im Sinne des nachhaltigeren und experimentellen Bauens.

Marco Buschmann: Diese Einschätzung teile ich. Das Normenwesen ist an sich eine gute Sache, aber es scheint doch auch überbordende Entwicklungen zu geben. Das müssen wir uns ansehen.

Lieber Herr Bökamp, BAK und BIngK haben sich in diesem Zusammenhang in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesjustizministerium gewandt. Wieso?

Heinrich Bökamp: Uns wurde von Anfang an von verschiedenen Seiten, auch aus der Richterschaft, signalisiert, dass das Zivilrecht einer praktischen Durchsetzung des Gebäudetyps-e entgegenstehen würde. Andere bestreiten das.

Sehr geehrter Herr Buschmann, wie stehen Sie zu der Idee, mit weniger Normen und Regeln zu planen und zu bauen?

Buschmann: Ich unterstütze den mit dem Gebäudetyp-e verbundenen Ansatz. Als Bundesministerium der Justiz wollen wir bürokratische Hürden abbauen und Verfahren vereinfachen. Und Sie haben es schon angesprochen: Auch die Länder sind dabei, das Bauordnungsrecht zu liberalisieren. Damit das möglichst einheitlich geschieht, wird mit Unterstützung des Bundesbauministeriums an einer Änderung der Musterbauordnung gearbeitet. Zugleich gibt es Gespräche mit dem DIN als maßgeblichem Normgeber, wie bei Normen stärker zwischen sicherheitstechnisch notwendigen Regelungen und zusätzlichen Komfortstandards unterschieden werden kann.

Und wie schätzen Sie als Bundesjustizminister die Thematik aus zivilrechtlicher Sicht ein? Gibt es schon konkrete Überlegungen?

Buschmann: Wir müssen beleuchten, ob es gesetzgeberischer Maßnahmen bedarf oder ob die von Ihnen angesprochenen Herausforderungen nicht auf anderer Ebene gelöst werden müssten. Daher möchten wir hierzu die Einschätzung möglichst vieler Beteiligter hören. Ich bin dem Bauministerium dankbar, dass es im Rahmen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, in der wir mit Ihnen, also den Planerinnen und Planern, aber ebenso mit der Bauherrenseite und den ausführenden Unternehmen offen reden: Wo liegt der Hase wirklich im Pfeffer?

Interview Gebäudetyp-e

Von links nach rechts: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, BAK-Präsidentin Andrea Gebhard und BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp

Der Deutsche Baugerichtstag hat Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, immerhin empfohlen.

Buschmann: Der achte Deutsche Baugerichtstag hat angesichts der Rechts- und Verwaltungspraxis empfohlen, dass die Voraussetzungen für eine abweichende Regelung gesetzlich geregelt werden. Zum vollständigen Bild zählt aber auch: Der Baugerichtstag hat ebenso festgehalten, dass es den Vertragsparteien bereits jetzt freisteht, von den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach unten abzuweichen, sofern es sich nicht um einen rechtlich zwingenden Standard handelt. Prinzipiell kann man daher auch ohne Änderung des BGB schon heute mit weniger Normen und Standards planen und bauen – solange sich die Vertragsparteien darüber einig sind.

Herr Bökamp, bliebe dann nicht letztlich alles beim Alten?

Bökamp: Ich denke, ja. Wenn der Deutsche Baugerichtstag für seine Empfehlung auf die Rechts- und Vertragspraxis abstellt, hat das ja seinen guten Grund. Man kann zwar theoretisch Abweichungen mit dem Bauherrn vereinbaren, aber die Anforderungen an die Hinweis- und Aufklärungspflichten des Planenden sind so streng, dass kaum jemand das Risiko eingehen wird. Dies lässt sich auch nicht durch Musterverträge, die der AGB-Kontrolle unterliegen, regeln. Deshalb ja unser Appell: Der Rechtsrahmen für Fragen der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den daraus entstehenden Rechtsproblemen sollte nicht der Rechtsprechung überlassen bleiben, sondern vom Gesetzgeber so weit wie möglich festgelegt werden.

Sehen Sie das auch so, Frau Gebhard?

Gebhard: Absolut. Die Haftungsgefahren sind einfach zu hoch und letztlich nicht kalkulierbar. Und die Berufshaftpflichtversicherungen gewähren in solchen Fällen im Zweifel auch keinen Versicherungsschutz.

Buschmann: Wir müssen sehen, dass wir es nicht nur mit dem Verhältnis Planer – Bauherr zu tun haben, sondern auch mit den bauausführenden Unternehmen, vor allen Dingen aber auch mit potenziellen Mietern und Käufern des Objekts. Insoweit könnten Minderungsansprüche wegen Mängeln an Eigentums- oder Mietobjekten eine Rolle spielen. Das muss man sich genau anschauen und bei der Bestimmung der Bauqualitäten, beispielsweise der einzubauenden Trittschalldämmung, im Blick haben. Unabhängig davon muss letztlich der Bauherr bestimmen, ob und inwieweit er bei seinem Bauwerk von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen möchte.

Ich würde mich in diesem Gespräch trotzdem auf das Verhältnis Planer – Bauherr konzentrieren wollen. Angenommen, der Bauherr möchte weniger Normen und Regeln: Wie könnte denn das Risiko des Planers begrenzt werden, später trotzdem in Anspruch genommen zu werden?

Buschmann: Umfang und Ausmaß der von Ihnen richtigerweise angesprochenen Hinweis- und Aufklärungspflichten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab – insbesondere auch davon, welches Wissen der Bauherr selbst mitbringt. Bei Verbraucherbauherren wird der Planende erhebliche Informations- und auch Dokumentationspflichten haben. Anders sieht es bei Bauherren aus, bei denen Bauen quasi das Geschäftsmodell ausmacht, insbesondere öffentliche, genossenschaftliche und private Wohnungsbauunternehmen. Hier sind die Aufklärungspflichten des Planers wesentlich geringer oder bestehen gar nicht, wenn zum Beispiel der Bauherr selbst eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgibt.

Bökamp: Sie spielen auf ein Urteil des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2011 an. Aber ist nicht gerade dieses Urteil das beste Beispiel für gesetzlichen Regelungsbedarf? Der Planer hat den Prozess zwar letztlich gewonnen, aber offenbar rechnete sich der klagende Bauherr gewisse Chancen aus. Und das Gericht hat in langen Ausführungen darlegen müssen, weshalb in diesem speziellen Einzelfall eine Haftung des Planers ausnahmsweise nicht infrage kommt. Niemand weiß, ob ein anderes Gericht nicht gegebenenfalls anders entschieden hätte.

Buschmann: Die Gerichte treffen ihre Entscheidungen auf Basis des jeweils konkreten Falles. Der Umfang oder die Grenzen von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Planers lassen sich jedenfalls nicht gesetzgeberisch pauschal festlegen.

Gebhard: Das ist das Problem. Und deshalb sollte das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt werden. Hinter dem als Gebäudetyp-e bezeichneten Planungsansatz steht als Idealform nämlich gar nicht die Idee, einzelne Abweichungen von allgemein anerkannten Regeln der Technik nach unten zu vereinbaren. Vielmehr sollte von vornherein nur das geschuldet sein, was zwingend erforderlich ist, um das Bauordnungsrecht und andere gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Mit anderen Worten: Alles, was darüber hinausgeht, vor allen Dingen an Komfortstandards, muss ausdrücklich vereinbart werden. Das kann und sollte natürlich nur bei professionellen Bauherren gelten.

Bökamp: Vor ein paar Jahren hat die Baukostensenkungskommission über das BBSR ein Gutachten erstellen lassen, in dem im Grunde genommen schon die Fragen untersucht wurden, mit denen wir uns heute unter dem Stichwort Gebäudetyp-e beschäftigen. Darin wird an einer Stelle genau der von Andrea Gebhard angesprochene Ansatz in die Diskussion gebracht. Es heißt dort: „Sollte der Gesetzgeber das Ziel anstreben, dass auch zivilrechtlich regelmäßig nur der Mindeststandard der Technischen Baubestimmungen geschuldet wird, falls nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird, müsste dies durch eine entsprechende Änderung des Zivilrechts (BGB) vollzogen werden.“ In dem gerade reformierten Bauvertragsrecht hat dieser Gesichtspunkt allerdings keine Rolle gespielt, weshalb genau dies jetzt nochmals juristisch aufgearbeitet werden sollte.

Herr Buschmann, wäre es nicht vielleicht an der Zeit, diesen Ansatz jetzt aufzugreifen?

Buschmann: Das ist durchaus ein interessanter Ansatz. Klar ist: Für eine solche Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses müsste das BGB geändert werden. Wir sind uns alle einig, dass Planen und Bauen einfacher, kostengünstiger und innovativer werden müssen. Das ist ein gesamtgesellschaftlicher, aber natürlich vor allem auch politischer Auftrag. Deshalb stehe ich bei den laufenden Arbeitsgesprächen zwischen meinem Ministerium, dem Bauministerium und der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer einer möglichen zivilrechtlichen Flankierung für den Gebäudetyp-e offen gegenüber.

(Dieser Artikel erscheint in gleicher Form unter der Titelzeile „Wo liegt der Hase wirklich im Pfeffer“ in der Oktober-Ausgabe 2023 des Deutschen Architektenblatts)

Titelfoto: © Greg Rosenke/unsplash
Fotos: © FDP/photothek/Jörg Carstensen/Bundesingenieurkammer

Wohnungsbaugipfel: Bund und Länder müssen nun die nächsten Hürden nehmen

Wohnungsbaugipfel: Bund und Länder müssen nun die nächsten Hürden nehmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 25. September 2023. Wie vom Bausektor gefordert, hat die Bundesregierung ein Gesamtpaket mit Maßnahmen geschnürt, das kurzfristig den Wohnungsbau in Deutschland wiederbeleben soll. Viele der Punkte wurden in den letzten Wochen und Monaten zwischen Wirtschaft und Politik ausgehandelt und stellen einen guten Kompromiss dar. Ob jedoch die neu bereitgestellten Gelder und Steuererleichterungen den Baumotor soweit hochfahren, dass der dringend benötigte Wohnraum im entsprechenden Umfang geschaffen wird, bleibt abzuwarten. Wichtig ist, in den nächsten Wochen und Monaten wieder für Planungssicherheit und Vertrauen bei Investoren und Häuslebauern zu sorgen. Den Ländern und der im November stattfindenden Bauministerkonferenz der Länder fällt nun eine zentrale Rolle zu. Hier wird sich zeigen, ob dem heute vorgestellten Maßnahmenkatalog auch wirklich Taten folgen werden.

Die Genehmigungs- und Planungsverfahren zu beschleunigen, ist eine der Forderungen der Ingenieurkammern. Die Einführung des digitalen Bauantrags zeigt jedoch, wie langwierig solche Prozesse sind. Sollte die Genehmigungsfiktion von 3 Monaten umgesetzt werden, so wäre dies aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein wirklicher Fortschritt.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt, dass mehr Augenmerk auf das Bauen im Bestand, das ressourcenschonende Bauen und die Kreislauffähigkeit von Baumaterialien gelegt wird. Innovationen am Bau und die Forschung müssen hierzu jedoch entsprechend gefördert, der Rechtsrahmen zügig angepasst werden. Die CO2-Reduktion im Gebäudesektor und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Bundesingenieurkammer hat immer betont, dass der Bausektor in der Lage sein muss, beide Ziele zu erreichen. Die vorgestellten Maßnahmen und Anpassungen in diesem Bereich sind ein gut abgestimmtes Maßnahmenpaket. Der öffentlichen Hand als Auftraggeber fällt bei Nachhaltigkeit und Digitalisierung am Bau eine Vorbildrolle zu – sie muss hier vorangehen.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zum Wohnungsbaugipfel des Bundeskanzlers: „Wohnungsbau ist auch immer Sozialpolitik – doch leider ist bezahlbarer Wohnraum aktuell Mangelware. Die Schaffung von Wohneigentum sollte breiten Bevölkerungsteilen ermöglicht werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Kanzler und die Bundesregierung ressortübergreifend diesen Themen angenommen haben. Ein Gesamtpaket wurde geschnürt, das hoffentlich nun den gewünschten Effekt hat. Die Hürden der ‚Leistungsphase null‘ wurden genommen, wir müssen jetzt endlich in die Umsetzung kommen.“

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

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