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Die BIngK trifft: PSts. Volkmar Vogel MdB

Die BIngK trifft: PSts. Volkmar Vogel MdB 1599 1599 Bundesingenieurkammer

Am 26. Januar 2021 war die Bundesingenieurkammer virtuell zu Gast bei Volkmar Vogel MdB (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. In dem sehr zielführenden Gespräch ging es vor allem um das Thema Digitalisierung, die HOAI und die Auswirkungen der Coronakrise auf die Ingenieurbüros.

Staatssekretär Vogel wies auf die wichtige Rolle der Ingenieurinnen und Ingenieure insbesondere in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten hin. Die anstehenden Herausforderungen im Bereich Hoch- und Wohnungsbau, aber auch im Infrastrukturbereich, müssen weiter vehement angegangen, Projekte weiterhin umgesetzt werden können. Er sagte in diesem Zusammenhang auch für die Zukunft die volle Unterstützung der Anliegen der Planungsbüros durch sein Haus zu. Auch beim Thema HOAI äußerte er Verständnis für die Befürchtungen der Planerinnen und Planer, dass Auftraggeber künftig versuchen würden, massiv an der Preisschraube zu drehen. Er versprach, sich für faire Rahmenbedingungen für alle Beteiligten einzusetzen. Er als Ingenieur wisse selbst, dass Projekte eine gute Planung benötigen und dass gute Planung wertvoll sei.

Darüber hinaus ging es bei dem Gespräch auch um das Thema „Integrierte Projektabwicklung“ und das Anliegen der Ingenieurkammern, künftig besondere Anforderungen für sicherheitsrelevante Tätigkeiten festzulegen. Auch in diesen Punkten sagte er seine Unterstützung zu.

Daneben gab es in dieser Woche weitere wichtige Kennenlern- und Austauschtermine für den neuen BIngK-Präsidenten Dr. Bökamp. So fanden am 25.01. Gespräche mit der Bundesstiftung Baukultur und dem Bund Deutscher Baumeister BDB statt, darüber hinaus am 26.01. noch eines mit Lothar Fehn Krestas, Unterabteilungsleiter Bauwesen/Bauwirtschaft im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI).

Für die BIngK nahmen jeweils Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski an den Gesprächen teil.

„BIM Professional“ | Fort- und Weiterbildungsformat der Kammern

„BIM Professional“ | Fort- und Weiterbildungsformat der Kammern 1636 1635 Bundesingenieurkammer

In einer Informationsveranstaltung hat die BIngK am 12. Januar 2021 die Inhalte des künftigen Fort- und Weiterbildungsangebots der Ingenieurkammern nach dem BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern vorgestellt.

Nach der erfolgreichen Umsetzung des Fort- und Weiterbildungsangebots „BIM Basiskurs“ auf Grundlage der Richtlinie VDI/bS 2552 Bl. 8.1 erarbeiten die Architekten- und Ingenieurkammern derzeit gemeinsam ein darauf aufbauendes hochwertiges Fortbildungsformat für die Planenden, das diese in die Lage versetzen soll, etwa im Rahmen von Ausschreibungen ihre Kompetenzen nachzuweisen. Grundlage für dieses ist die Richtlinie VDI/bS 2552 Bl. 8.2, die derzeit in Fachgremien erarbeitet wird. Die Veröffentlichung soll im Frühjahr 2021 erfolgen, das entsprechende Curriculum steht kurz vor der Fertigstellung.
In der Webkonferenz am 12.01.21 hat Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, der an der Erarbeitung und der Erstellung des Schulungskonzeptes entscheidend mitgewirkt hat, den Teilnehmenden der Länderkammern Auszüge dieses Curriculums vorgestellt.

Teile des Angebots wurden gemeinsam mit dem Bundesbau entwickelt, so dass künftig Planende und Auftraggebende zusammen das Format nutzen können. Ziel ist darüber hinaus, eine verstärkte Akzeptanz für die Sichtweise der jeweils „anderen Seite“ zu erzeugen. Weiterhin wurde auch eine Kooperation mit dem Baugewerbe eingegangen, um auch den Bauausführenden den Zugang zu den Angeboten der Kammern zu ermöglichen.

HOAI 2021 | NEIN zu ruinösem Preiswettbewerb!

HOAI 2021 | NEIN zu ruinösem Preiswettbewerb! 699 699 Bundesingenieurkammer

Die HOAI 2021 ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die HOAI bietet auch künftig einen verlässlichen Orientierungsrahmen. Es gilt nun für die Planerinnen und Planer, diesen Rahmen zu nutzen und wirtschaftlich auskömmliche und damit gerechte Honorare für ihre Leistungen zu erzielen.

Daher richten sich die Kammern und Verbände des sog. „Verbändegesprächs“ in Berlin mit einem Appell an ihre Mitglieder: Planung ist wertvoll und muss ihren Preis haben. Auch im Sinne des Verbraucherschutzes muss der faire Wettbewerb um die beste Leistung gelten und nicht der Wettbewerb um den niedrigsten Preis. Die Planerinnen und Planer müssen daher auch künftig eine angemessene Honorierung für ihre Leistungen bekommen.

Das Verbändegespräch ist ein informeller Zusammenschluss der Kammern und Verbände der planenden Berufe, der ca. halbjährlich zusammenkommt und über gemeinsame Aktivitäten zum Wohle des Berufstandes der Ingenieurinnen und Ingenieure und Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen berät. Im Verbändegespräch sind rund 20 Organisationen aktiv.

Öffentliche Infrastruktur 2020 | BIngK Kooperationspartner

Öffentliche Infrastruktur 2020 | BIngK Kooperationspartner 150 115 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer ist auch in diesem Jahr wieder Themenpartnerin des Bundeskongresses Öffentliche Infrastruktur des Behörden Spiegel, der dieses Jahr pandemiebedingt als reines Webformat durchgeführt wurde.

Neben der ideellen Unterstützung des hochkarätig besetzten Kongresses  am  2. Dezember 2020 wirkte die BIngK auch inhaltlich aktiv mit: BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp war Teilnehmer des Panels VIII „Startschuss für die Autobahn GmbH“, BIngK-Vorstandsmitglied Christoph F. J. Schröder Teilnehmer des Forums X „Zukunft des Planens, Bauens, Betreibens – Koordination von Prozessen und Beteiligten“.

Die Bundesingenieurkammer und der Behörden Spiegel pflegen aufgrund der Vielzahl der thematischen Berührungspunkte seit längerem eine enge Zusammenarbeit.

Martin Böhme ist Vertreter der Freien Berufe im EWSA

Martin Böhme ist Vertreter der Freien Berufe im EWSA 188 143 Bundesingenieurkammer

Martin Böhme, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und EU-Bevollmächtigter der Bundesingenieurkammer (BIngK), repräsentiert die Freien Berufe Deutschlands in dieser Legislaturperiode im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel.

Böhme wurde vor kurzem für diese Position auf Vorschlag der BIngK vom Bundesverband der Freien Berufe (BFB) gewählt und vom EU-Rat ernannt. Sein Stellvertreter ist Andreas Müller aus dem BFB-Büro in Brüssel.

Der EWSA ist eine beratende Einrichtung der EU und setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie weiteren Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen. Er bewertet die Gesetzgebungsvorhaben des EU-Rates, der EU-Kommission und des EU-Parlaments und kann eigene Stellungnahmen zu EU-Themen abgeben. In der konstituierenden Plenumssitzung des EWSA am 29. Oktober 2020 wurde Böhme in die Binnenmarktbeobachtungsstelle gewählt. Dort wird das Funktionieren des Binnenmarktes analysiert, sollen dessen Probleme und Hemmnisse benannt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Darüber hinaus wird Martin Böhme die Interessen der Freien Berufe in den EWSA-Fachgruppen für Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch (INT) sowie Außenbeziehungen (REX) vertreten.

Die EWSA-Mitglieder werden von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Rat der EU für fünf Jahre ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach dessen Einwohnerzahl. Deutschland entsendet insgesamt 24 EWSA-Mitglieder.

Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO zur HOAI-ÄnderungsVO der Bundesregierung

Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO zur HOAI-ÄnderungsVO der Bundesregierung 699 699 Bundesingenieurkammer

Am 16.9.2020 hat das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – der HOAI – beschlossen. BIngK, BAK und AHO, die für die Planerseite in das Anpassungsverfahren eingebunden waren, haben nun ihre gemeinsame Position veröffentlicht.

BIngK, BAK und AHO sehen nach wie vor noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), der Ermächtigungsgrundlage für die HOAI,  angemahnt.

Hintergrund: Am 04. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt, weshalb nun die Anpassungen notwendig wurden. Unabhängig davon fordern BIngK, BAK und AHO zeitnah eine umfassende Novellierung der HOAI.


UPDATE: Im parallel verlaufenden Verfahren beim Bundesrat zum ArchLG hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob in der künftigen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen ausdrücklich klargestellt werden sollte, dass die Grundlagen und Maßstäbe zur Berechnung von Honoraren sich im Rahmen des Angemessenen bewegen müssen.


UPDATE 2: Die Bundesregierung hat sich in ihrer Gegenäußerung dahingehend geäußert, dass aus ihrer Sicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass künftig angemessene Honorare im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen gezahlt würden. Einer weiteren Klarstellung bedürfe es nicht.

Der Gesetzentwurf zum ArchLG wird nun mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.

Umsetzung des Konjunkturpakets – Maßnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft

Umsetzung des Konjunkturpakets – Maßnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft 400 216 Bundesingenieurkammer

Das am 03. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturpaket ist aufgrund seiner Größe sowie der Vielfalt und Breite seiner Maßnahmen ausdrücklich zu begrüßen. Zentrale Vorschläge zu einer Belebung der Konjunktur durch die Planungs- und Baubranche, welche durch verschiedene Positionspapiere an die Politik herangetragen wurden, haben Eingang gefunden.

Die Bundesregierung bestätigt dadurch, dass die Bewältigung der Corona-Krise zeitgleich ein Innovationsmotor für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sein kann und der Klimaschutz und die Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele weiterhin von großer Bedeutung sind.
Nun gilt es, das Konjunkturpaket zielgerichtet, zügig, vollständig und in hoher Qualität umzusetzen. Die Planungs- und Baubranche bietet das Potenzial, unmittelbar wirksam zu werden und dabei eine enorme konjunkturaktivierende Wirkung von hohem gesellschaftlichem Wert zu entfalten.

BIngK begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung

BIngK begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung 400 300 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die gestern vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturmaßnahmen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Empfehlungen, die die Bundesingenieurkammer allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet haben, zumindest teilweise berücksichtigt wurden.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass die Frist für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Freiberufler wenigstens um drei Monate (bis August) verlängert wurde. Eine noch weitergehendere Verlängerung ist aber aus Sicht der BIngK unerlässlich, da die Planungsbüros die Auswirkungen der Coronakrise voraussichtlich erst deutlich zeitversetzt zu spüren bekommen werden. Insofern sollte dieser Zeitraum nicht nur bis August, sondern wenigstens bis Ende 2020 verlängert werden.

Darüber hinaus erfreulich ist,  dass auch Punkte wie die Stärkung der Kommunen, die (temporäre) Vereinfachung des Vergaberechts, die Sicherstellung einer funktionierenden Verwaltung sowie ein nachhaltiger „Digitalisierungsschub“ Eingang in das Ergebnispapier gefunden haben.

Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze? BGH legt EuGH vor!

Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze? BGH legt EuGH vor! 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Der BGH hat am 14.05.20  ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zu den Folgen der in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privaten vorgelegt.

Bereits unmittelbar nach dem Urteil hatten sich mehrere Oberlandesgerichte (OLG) widersprüchlich zu den aus dem Urteil zu ziehenden tatsächlichen Konsequenzen  geäußert. Während die eine Fraktion von einer Weitergeltung der Mindestsätze bis zum Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung ausging, behandelte die andere Seite die Mindestsätze sofort als unzulässig und damit nicht mehr anwendbar. Erst recht umstritten war daher die Frage, ob in laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten im Rahmen sog. „Aufstockungsklagen“ die Mindestsätze noch eingefordert werden konnten (und können) oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidung darüber in einem der ihm vorliegenden Verfahren ausgesetzt und dem EuGH verschiedene Fragen dazu vorgelegt (die andere Revisonssache wurde zurückverwiesen).
Aus Sicht des BGH bedarf es seitens des EuGH zuvor der Klärung, ob die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) zwischen Privaten unmittelbar Anwendung findet oder nicht. Allgemein wird dies verneint, insofern wäre es folgerichtig, eine Weitergeltung der Mindestsätze in laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten zu bejahen. Da diese Rechtsfrage aber grundsätzlicher Natur ist, die über den vorliegenden Fall hinaus geht, hat der BGH den EuGH diesbezüglich um Klärung ersucht. Der Zustand der Rechtsunsicherheit für laufende Verfahren bleibt damit jedoch zunächst bestehen.

Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung arbeiten im Übrigen derzeit unter enger Einbindung der Bundesingenieurkammer, der Bundesarchitektenkammer und dem AHO an einer Anpassung der HOAI an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4.07.2019 (C-377/17). Mit der novellierten Verordnung ist wohl noch im Sommer 2020 zu rechnen.
In einem nächsten Schritt sollen sodann die übrigen – über die vom EuGH festgestellte Unionsrechtswidrigkeit hinausgehenden – Punkte der HOAI angegangen werden.

Coronavirus | gemeinsame Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer

Coronavirus | gemeinsame Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer 150 84 Bundesingenieurkammer

Die Corona-Epidemie geht derzeit mit deutlichen Einschränkungen für das Privatleben wie auch für die Wirtschaft einher.

Um die Folgen der Epidemie für Architekten, Planer und Ingenieure besser einschätzen und ein auf die Bedürfnisse der Kammermitglieder zugeschnittenes Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitstellen zu können, haben sich die Architekten- und Ingenieurkammern der Länder unter Federführung von BAK und BIngK dazu entschlossen, eine Kurzbefragung unter ihren Mitgliedern durchzuführen.
Wenn Sie selbstständiger Ingenieur oder Planer sind, möchten wir Sie herzlich einladen, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen wird ca. 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Die Befragung wird vom 06.04. bis zum 14.04.2020 als Online-Befragung durchgeführt.

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