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Coronavirus | gemeinsame Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer

Coronavirus | gemeinsame Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer 150 84 Bundesingenieurkammer

Die Corona-Epidemie geht derzeit mit deutlichen Einschränkungen für das Privatleben wie auch für die Wirtschaft einher.

Um die Folgen der Epidemie für Architekten, Planer und Ingenieure besser einschätzen und ein auf die Bedürfnisse der Kammermitglieder zugeschnittenes Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitstellen zu können, haben sich die Architekten- und Ingenieurkammern der Länder unter Federführung von BAK und BIngK dazu entschlossen, eine Kurzbefragung unter ihren Mitgliedern durchzuführen.
Wenn Sie selbstständiger Ingenieur oder Planer sind, möchten wir Sie herzlich einladen, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen wird ca. 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Die Befragung wird vom 06.04. bis zum 14.04.2020 als Online-Befragung durchgeführt.

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Angaben vollständig anonymisiert, per ssl-Verfahren verschlüsselt und ausschließlich zum Zwecke dieser Untersuchung verwendet werden.

Coronavirus | Rechtliche Hinweise für Ingenieurbüros (Update)

Coronavirus | Rechtliche Hinweise für Ingenieurbüros (Update) 400 295 Bundesingenieurkammer

Das Coronavirus hat sich in vielen Ländern rund um den Globus verbreitet. Inzwischen sind immer mehr Unternehmen und Büros sind in unterschiedlicher Weise von Einschränkungen betroffen.

Mit dem Hinweispapier der BIngK soll – soweit möglich – zur Beantwortung verschiedener Fragen beigetragen werden. Eine individuelle rechtliche Beratung kann und soll hierdurch jedoch nicht ersetzt werden.

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2020 verschoben

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2020 verschoben 872 873 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus COVID-19 wird die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2020 sowie das 30. Dresdner Brückenbausymposium auf einen Termin in der zweiten Jahreshälfte 2020 verschoben.  Über das neue Datum werden wir selbstverständlich zeitnah informieren. Wir bedauern die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.

BIngK, BAK und AHO zu Gast bei PSts’in Winkelmeier-Becker (BMWi)

BIngK, BAK und AHO zu Gast bei PSts’in Winkelmeier-Becker (BMWi) 682 682 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer und der AHO waren am 12. Februar 2020 zu Gast bei Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, neue Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Hauptgegenstand des sehr zielführenden Austauschs war die derzeit laufende Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), bei der das BMWI das federführende Ressort innerhalb der Bundesregierung ist. PSts’in Winkelmeier-Becker zeigte in dem Gespräch großes Verständnis für die Sorgen der Planerseite im Hinblick auf die Gefahr für die Qualität und die bewährten freiberuflichen Strukturen, die aus Sicht von BIngK, BAK und AHO derzeit akut bedroht sind. Das Bundeswirtschaftsministerium stehe hier eng an der Seite der Planer und wolle dafür sorgen, dass man gemeinsam an für den Berufsstand der Planer bestmöglichen Lösungen arbeiten. Man könne sich zum Beispiel vorstellen, statt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze künftig eine Art staatliche Preisorientierung vorgeben zu wollen, die zwar nach dem EuGH-Urteil nicht mehr verbindlich sein könne, aber einen deutlichen Empfehlungscharakter im Hinblick auf eine angemessene Vergütung habe. Preisorientierungen bzw. -empfehlungen hat der EuGH in seinem Urteil vom 4.07.2019 explizit für zulässig erachtet.

Auch im Hinblick auf die von den Planern geforderte Rückführung der Leistungen der Anlage I in die HOAI zeigte Frau Winkelmeier-Becker Verständnis für die Forderung und versprach eine eingehende Prüfung. Darüber hinaus zeigte sich das BMWi auch offen im Hinblick auf eine zeitnah erfolgende umfangreichere Novellierung der HOAI, bei der man dann auch zusätzliche Forderungen und Ansätze berücksichtigen könne. Zunächst müsse nun aber erstmal unverzüglich die HOAI „europafest“ gemacht werden. Hierbei stehe natürlich die Neuregelung der bislang verbindlich geregelten Mindest- und Höchstsätze im Fokus; die EU-Kommission dränge dabei vehement auf zeitnahe Erledigung.

Daneben kamen in dem Austausch auch Fragen der Innenentwicklung von Städten, die lange Verfahrensdauer von Genehmigungsverfahren trotz anstehender massiver und zeitnah zu bewältigender Herausforderungen im Infrastrukturbereich sowie der Investitionshochlauf der Bundesregierung zur Sprache.

An dem Gespräch nahmen für die BIngK Präsident Kammeyer, Vorstandsmitglied Reyer-Rohde und HGF Falenski, für die BAK Präsidentin Ettinger-Brinckmann, Vizepräsident Brenncke und der stellv. BGF Dr. Schnepel und für den AHO der Vorsitzende Dr. Rippert sowie GF Herholz teil. Seitens des BMWi waren noch der zuständige Referatsleiter Dr. Solbach sowie die Leiterin des Referats Freie Berufe, Kerstin Glückert, anwesend.

BIngK Kooperationspartner des 14. Bundeskongresses Öffentliche Infrastruktur in Berlin

BIngK Kooperationspartner des 14. Bundeskongresses Öffentliche Infrastruktur in Berlin 155 171 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt auch in diesem Jahr das hochrangig besetzte Kongressformat des Behörden Spiegel. Der Bundeskongress findet am 04. Dezember 2019 in Berlin statt und richtet sich an Entscheider und Experten aus Ämtern, Fachbehörden, kommunalen Zweckverbänden, öffentlichen Unternehmen sowie Ministerien.

Eine effiziente, nachhaltige Infrastruktur ist der Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und für die Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu bedarf es eines durchdachten Miteinanders der Verkehrsträger und des planvollen Ausbaus der Verkehrswege, der Bildungs- und der Kommunikationsinfrastruktur. Hier bieten sich unterschiedliche Strategien an.

Die Bundesingenieurkammer greift diesen Ansatz auf und unterstützt auch den diesjährigen Kongress als Themenpartner. Darüber hinaus nimmt Dr.-Ing. Werner Weigl, Leiter des AK Vergabe der Bundesingenieurkammer, als Diskutant am Fachforum I „Vergabe im Infrastrukturbereich – zukünftige Entwicklung VOB, VOL, HOAI“ teil.

Die BIngK zu Gast beim Politischen Abend des BFB in Brüssel

Die BIngK zu Gast beim Politischen Abend des BFB in Brüssel 147 99 Bundesingenieurkammer

Am 19.11.19 veranstaltete der Bundesverband der Freien Berufe BFB seinen traditionellen Politischen Abend in Brüssel. Neben den Mitgliedern des Präsidiums des BFB nahmen Europaabgeordnete, Vertreter der EU-Kommission und der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel sowie einzelner Landesvertretungen an dem Austausch teil.

Inhaltlich ging es dabei vor allem um die Rolle der Freien Berufe in der Europäischen Union, aber auch um aktuelle Herausforderungen wie die Umsetzung des EuGH-Urteils zur HOAI, Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie bzw. des „Einheitlichen Ansprechpartners“ sowie weitere relevante Fragestellungen. Für die Ingenieure an dieser Stelle besonders relevant waren dabei zum Beispiel Punkte wie die Umsetzung des EuGH-Urteils gegen Österreich im Hinblick auf die Frage der zulässigen Höhe der Fremdkapitalbeteiligung oder aktuelle Entwicklungen rund um die Vorschläge, die die EU-Kommission im Rahmen ihres Dienstleistungspakets vorgeschlagen hat.

Für die BIngK nahmen Präsident Kammeyer, Hauptgeschäftsführer Falenski sowie der Europabeauftragte der BIngK, Böhme, der künftig auch die Freien Berufe im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) vertreten soll, an der Veranstaltung teil.

Bildquelle: BFB/Alexander Louvet

Update | Trotz massiver Protest – Bundesrat stimmt BBiMoG zu

Update | Trotz massiver Protest – Bundesrat stimmt BBiMoG zu 400 266 Bundesingenieurkammer

Trotz massiver Proteste u.a. seitens der Bundesingenieurkammer, der Länderingenieurkammern sowie der Freien Berufe und der Hochschulrektorenkonferenz konnten die Berufsbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ nicht verhindert werden. In seiner Sitzung am 29. November 2019 hat Bundesrat der Einführung der neuen Berufsbezeichnungen zugestimmt.

Die Neuregelungen werden damit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) und die Ingenieurkammern der Länder (LIngK) hatten unmittelbar vor der Entscheidung erneut eindringlich gefordert, Nachbesserungen am Regierungsentwurf des Gesetzes zur Moderni-sierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vorzunehmen. Die geplanten neuen Berufsbezeichnungen ‚Bachelor Professional‘ und ‚Master Professional‘ sind aus Sicht der BIngK und der LIngK irreführend und erhöhen keinesfalls die Attraktivität der beruflichen Bildung.

Folgende Gründe sprechen dabei gegen diese an die Hochschulabschlüsse angelehnten Bezeichnungen:

  • Abschlussbezeichnungen müssen transparent, klar und eindeutig sein! Durch den vorgeschlagenen Novellierungsentwurf werden jedoch ganz unterschiedliche Bildungswege mit fast identischen Bezeichnungen belegt. Dies erzeugt Intransparenz und schafft Unklarheit bei der Berufsorientierung
    Jugendlicher, aber auch in Stellenausschreibungen und generell bei der Personalsuche und -besetzung.
  • Mit der Einführung dieser Abschlussbezeichnungen wird die Kompetenzverteilung im föderalen System der Bundesrepublik verletzt, denn die Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ stellen ausschließlich hochschulische Abschlussbezeichnungen dar, die in die Kompetenz der Länder fallen; ein von der Kultusministerkonferenz eingeholtes Rechtsgutachten kommt mit großem Nachdruck zu dem gleichen Ergebnis. 
  • Die Änderung der Bezeichnung der Fortbildungsstufen in „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ führt keinesfalls zu einer Aufwertung der beruflichen Fortbildung gegenüber Hochschulabschlüssen. Eher ist ein gegenteiliger Effekt abzusehen: Die Anlehnung an den Hochschulbereich bei der Titelbezeichnung berücksichtigt nicht den Praxisbezug der Fortbildung, schwächt eingeführte Marken wie den Fachwirt und suggeriert wechselinteressierten Studierenden, die berufliche Bildung sei eine Art „Auffangbecken“ oder „Ersatzmaßnahme“.

Aus Sicht von BIngK und LIngK ist es der falsche Weg, Ungleichheit zwischen den Bildungswegen abbauen zu wollen, indem die Verschiedenheit von hochschulischer und beruflicher Bildung gezielt verwischt wird. Dies hätte zur Folge, dass gerade im europäischen Kontext konstant Missverständnisse zu Lasten von Absolventinnen und Absolventen sowie Unternehmen entstehen, werden Bachelor und Master doch ganz eindeutig als Hochschul-abschlüsse wahrgenommen und europaweit lediglich von hochschulischen Einrichtungen vergeben.

Die BIngK zu Gast bei Sts. Dr. Michael Güntner (BMVI)

Die BIngK zu Gast bei Sts. Dr. Michael Güntner (BMVI) 250 190 Bundesingenieurkammer
v.l.n.r. Falenski (BIngK), Kammeyer (BIngK), Dr. Güntner (BMVI), Prof. Dr. Marzahn (BMVI)

Am 28. Oktober 2019 war die Bundesingenieurkammer zu Gast bei Dr. Michael Güntner, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). In dem überaus zielführenden Gespräch ging es um die Themen Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens, das Thema Ingenieurausbildung, die neue „Autobahn GmbH“ und vor allem um den Wettbewerb „Deutscher Brückenbaupreis“ von BIngK und VBI, für den das BMVI die Schirmherrschaft innehat.

In dem Gespräch hob Sts. Dr. Güntner die wichtige Rolle hervor, die Ingenieurinnen und Ingenieuren bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderung beim Aufbau und Erhalt der Infrastrukturen in Deutschland zukommt. In diesem Zusammenhang betonte die BIngK, dass die Planerinnen und Planer aber auch künftig verlässliche Rahmenbedingungen  für die Erbringung ihrer qualitativ hochwertigen Dienste haben müssen. Im Hinblick auf das EuGH-Urteil zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI bedürfe es daher auch in Zukunft zwingend auskömmlicher Honorare. Ein Preiswettbewerb ziehe unweigerlich auch Preisdumping auf dem Planungsmarkt nach sich mit der Folge einer Abwärtsspirale nach unten. Qualitätvolles Planen hat seinen Preis – wer billig plant, zahlt beim Bauen oftmals drauf. Daher bat die BIngK das BMVI sich auch künftig für eine gerechte Entlohnung der Planerinnen und Planer stark zu machen.

Im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Deutscher Brückenbaupreis“ hat Sts. Güntner abschließend den Willen seines Hauses bekundet, diesen renommierten Preis auch künftig nach Kräften unterstützen zu wollen.

Für die BIngK nahmen Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski an dem Gespräch teil. Für das BMVI war auch der für Brücken-, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke zuständige Referatsleiter, Prof. Dr. Gero Marzahn, anwesend.

Nationales BIM-Kompetenzzentrum | planen-bauen 4.0 erhält Zuschlag

Nationales BIM-Kompetenzzentrum | planen-bauen 4.0 erhält Zuschlag 119 53 Bundesingenieurkammer

Die von der Bundesingenieurkammer mitinitiierte planen-bauen 4.0 GmbH hat den Zuschlag für den Betrieb des Nationalen BIM-Kompetenzzentrums bekommen. Auftraggeber sind das Bundesverkehrs- und das Bundesbauministerium.

Inhaltlich soll sich das Kompetenzzentrum vor allem folgenden Aufgaben widmen:

  • Qualitätssicherung und Koordination der BIM-Aktivitäten,
  • Entwicklung und Umsetzung einer einheitlichen Normungs- und
    open-BIM-Strategie,
  • Aufstellung von Aus- und Fortbildungskonzepten,
  • Erarbeitung von Anforderungen und Benchmarks,
  • Einrichtung und inhaltliche Pflege eines BIM-Portals mit Daten-
    bank, Prüfwerkzeugen und BIM-Objekten

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | Urteil für den 4. Juli 2019 angekündigt

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | Urteil für den 4. Juli 2019 angekündigt 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Im Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI hat der EuGH nun mit dem 4.07.19 einen Verkündungstermin festgelegt. Die BIngK hofft, dass die Kammer – anders als der Generalanwalt – die Notwendigkeit der verbindlichen Sätze für das Gesamtgefüge im Planungswesen in Deutschland erkennt.

Die Bundesregierung hat im Verfahren gegenüber der Kommission und auch gegenüber dem Gerichtshof wiederholt belegen können, dass die Mindest- und Höchstsätze verhältnismäßig sind und damit keinen Verstoß gegen höherrangiges EU-Recht darstellen. Auch haben andere Mitgliedsstaaten der EU sowie die europäischen Dachverbände der Ingenieure und der Architekten wiederholt betont, dass sie in den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI keine wettbewerbsbehindernden Regelungen sehen. Nun hat der EuGH das letzte Wort – hoffen wir, dass er ein Zeichen für Qualität und Verbraucherschutz setzt.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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