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Strategie Planungsbeschleunigung in Berlin vorgestellt

Strategie Planungsbeschleunigung in Berlin vorgestellt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat heute in Berlin die „Strategie Planungsbeschleunigung“ des BMVI vorgestellt. Sie ist die Grundlage, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu verkürzen. Nächster Schritt ist ein Planungsbeschleunigungsgesetz, das in der kommenden Legislaturperiode vorgelegt wird.

Die „Strategie Planungsbeschleunigung“ basiert auf der Arbeit einer von Minister Dobrindt eingesetzten Experten-Runde mit Vertretern aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Für den Verkehrsträger Schiene nahm die DB AG teil. Die Bundesingenieurkammer war in den beiden Experten-Arbeitsgruppen vertreten.

BIngK zu Gast bei Michael Theurer MdEP

BIngK zu Gast bei Michael Theurer MdEP 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 3. Mai 2017 führte die Bundesingenieurkammer ein Hintergrundgespräch mit dem Europaabgeordneten Michael Theurer (FDP), Mitglied im Ausschuss Wirtschaft und Währung (ECON). In diesem Gespräch bekräftigte der Abgeordnete Theurer gegenüber der BIngK seine ablehnende Haltung zu den Vorstößen der EU-Kommission im Rahmen des Dienstleistungspakets.

Darüber hinaus zeigte er großes Interesse an den Digitalisierungsbestrebungen der Planungs- und Baubranche in Deutschland.

Theurer unterstrich in seinen Ausführungen, dass der Grundsatz der Subsidiarität eine tragende Säule in den Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den EU-Institutionen sei. Dieser dürfe keineswegs ausgehöhlt werden. Vor diesem Hintergrund sagte er zu, die weiteren parlamentarischen Beratungen des Dienstleistungspakets kritisch zu begleiten und bat in diesem Zusammenhang um die Zurverfügungstellung von Datenmaterial und Untersuchungen, die den kausalen Zusammenhang von Qualität und Regulierung belegen. In diesem Zusammenhang ließ sich Theurer auch den Stand zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren und die diesbezüglichen Aktivitäten der Planer erläutern.

Ein weiterer Aspekt des Gesprächs war die Digitalisierung des Bau- und Planungswesens in Deutschland und zwar v.a. unter dem Aspekt der Disruption, d.h. der Veränderung der Bau- und Planungslandschaft durch die Digitalisierung. Theurer zeigte sich dabei sehr interessiert, inwieweit sich vor allem die kleinen Bürostrukturen auf die künftigen Anforderungen einstellten. Insbesondere die Freiberufler neigten seiner Ansicht nach dazu, sich oftmals eher nur zögerlich auf Innovationen und neue Denkweisen einzustellen. In Bezug auf die politischen Aktivitäten der Bundesregierung und die Arbeit planen-bauen 4.0 sagte er, man müsse aufpassen, dass alle mitgenommen würden. Theurer, der auch als Kandidat der FDP bei der anstehenden Bundestagswahl antritt, sicherte auch hierbei den Freiberuflern, zu denen er einen starken familiären Bezug habe, seine Unterstützung zu.

BIngK zu Gast bei Sts. Dr. Horzetzky, Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen

BIngK zu Gast bei Sts. Dr. Horzetzky, Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) waren am 18. April 2017 zu Gast bei Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ebenfalls anwesend war der Leiter des Arbeitskreises „Länderingenieurgesetze“ der Wirtschaftsministerkonferenz, Dr. Ulrich Cichy. Im Fokus des Austauschs in kleiner Runde stand die Überarbeitung des Musteringenieurgesetzes im Hinblick auf die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ durch den Arbeitskreis im Auftrag der WiMiKo bis zum Ende des Jahres. Hintergrund ist, dass es Bestrebungen mehrerer Bundesländer gibt, einen Rahmen für die Ausbildung von Ingenieuren zu schaffen, der z.T. deutlich unter den Anforderungen vieler europäischer Nachbarländer zurückbleibt. Die Folge könnte sein, dass das deutsche Ingenieurstudium im Ausland nicht mehr anerkannt würde, was katastrophale Auswirkungen für die Marke „German Engineering“ hätte.

BIngK und BDB nutzten den Termin in Düsseldorf, um noch einmal auf die in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse der Länderingenieurkammern hinzuweisen sowie auf die berechtigten Anliegen der Ingenieure im Hinblick auf die Forderung nach einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. Dazu gehört u.a. ein entsprechender (Pflicht-)Anteil an MINT-Bestandteilen in der sechssemestrigen Bachelorausbildung.

Staatssekretär Dr. Horzetzky war den Argumenten von BIngK und BDB gegenüber sehr aufgeschlossen und zeigte großes Verständnis für das vehemente Eintreten hinsichtlich der Qualität in der Ingenieurausbildung. Allerdings sei die gegenwärtige Tendenz in der Wirtschaftsministerkonferenz so, dass sich eine große Mehrheit für die Festlegung eines nur „lediglich überwiegenden MINT-Anteils“ in der Ausbildung ausspreche. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Aussagen hauptsächlich von Seiten der Industrie, dass eine Vielfalt von Absolventen gebraucht werde und man aus diesen Gründen die verschiedenen Studiengänge nicht einem gemeinsamen Maßstab unterwerfen könne. Dieser würde – aus Sicht der Wirtschaft – der notwendigen Vielfalt nicht gerecht werden und die Hochschulen in ihrem Recht einengen, Studiengänge selbst zu gestalten. Dennoch sicherte er der BIngK und dem BDB seine volle Unterstützung im Ringen um den Erhalt von Rahmenbedingungen zu, die auch künftig eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Ingenieuren sicherstellen und damit die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieure gewährleisten.

An dem Gespräch mit Staatssekretär Dr. Horzetzky nahmen für die Bundesingenieurkammer Vizepräsident Dr.-Ing. Hubertus Brauer und Hauptgeschäftsführer Martin Falenski, für den BDB Präsidiumsmitglied Hartmut Miksch und Hauptgeschäftsführer Herbert Barton teil.

Standpunktepapier zur Auffächerung der Ingenieurstudiengänge

Standpunktepapier zur Auffächerung der Ingenieurstudiengänge 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat auf Empfehlung ihres Ausschusses Bildung ein Standpunktepapier zur Auffächerung von Ingenieurstudiengängen veröffentlicht. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist es unabdingbar, dass Bachelorstudiengänge des Ingenieurwesens eine breit angelegte grundständige Bildung vermitteln. Nur derart angelegte Studiengänge versetzen Absolventen in die Lage, die von ihnen entwickelten Produkte und geplanten Objekte im Gesamtzusammenhang zu sehen und zu beurteilen. Bei hochspezialisierten Studiengängen besteht dagegen die Gefahr eines verengten Blickwinkels auf die Problemstellungen und deren Lösung.

Die Bundesingenieurkammer sieht diese Positionierung als erforderlich an, da immer mehr Studiengänge angeboten werden, die diesem Grundsatz nicht entsprechen.

Bundestag und Bundesrat kritisieren Dienstleistungspaket der KOM

Bundestag und Bundesrat kritisieren Dienstleistungspaket der KOM 150 150 Bundesingenieurkammer

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag erwartungsgemäß am 9. März 2017 eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, wie sie im Lissabonner Vertrag festgelegt sind, verletzt.
Auch der Vorschlag zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte wurde kritisiert. Er wirft demnach Fragen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf. So stelle sich die Frage, ob die vorgeschlagene koordinierende Behörde im Herkunftsland und im Aufnahmeland überhaupt erforderlich ist. Auch könnte der Dienstleistungsausweis faktisch ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden mit der Folge, dass nationale Anforderungen etwa zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden. Damit würde faktisch das Herkunftslandprinzip quasi durch die Hintertür eingeführt werden.

Auch der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 10. März 2017 für die Einlegung einer Subsidiaritätsrüge gegen die Vorschläge zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens und zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters zur Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgesprochen.

…weitere Informationen.

Hintergrund:

Die nationalen Parlamente können gemäß des Lissabonner Vertrages EU-Vorhaben beeinflussen und auch rügen, denn die EU darf nur handeln, sofern die einzelnen Mitgliedstaaten eine Angelegenheit nicht ausreichend lösen können. Reichen mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente eine begründete Stellungnahme ein, muss der Entwurf von der Europäischen Kommission überprüft werden.

BIngK zu Gast bei EP-Vizepräsidentin Gebhardt MdEP

BIngK zu Gast bei EP-Vizepräsidentin Gebhardt MdEP 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer war am 7. März  bei der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Evelyne Gebhardt MdEP, zu Gast. Inhaltlich ging es bei dem Gespräch in Brüssel vor allem um die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Dienstleistungspakets. Frau Gebhardt, die an der Entwicklung der Dienstleistungsrichtlinie im Jahre 2006 maßgeblich beteiligt war, zeigte sich empört über die Kompetenzüberschreitung der Kommission und das offensichtliche Vorhaben, das Herkunftslandprinzip quasi durch die Hintertür doch noch einführen zu wollen (siehe dazu auch ihre Pressemeldung). Gerade das sei mit der Dienstleistungsrichtlinie explizit nicht gewollt gewesen. Die SPD-Politikerin, die Koordinatorin ihrer Partei für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ist, versprach insofern, die betroffenen Berufsgruppen – allen voran die Freiberufler und das Handwerk – nach Kräften zu unterstützen. Weiterer Agendapunkt bei dem gemeinsamen Austausch war auch die – aus Sicht der Ingenieurkammern – besorgniserregende Entwicklung im Hinblick auf die Qualität der Ingenieurausbildung in Deutschland gerade und vor allem im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern. Frau Gebhardt teilte hier vollumfänglich die Ansicht der Ingenieurkammern, dass ein zu geringer Ausbildungsstandard, wie er sich in einigen Bundesländern abzeichne, katastrophale Konsequenzen für die Marke Ingenieur und damit auch für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben kann.

Stellungnahme der BIngK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission

Stellungnahme der BIngK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgestellt. Neben Empfehlungen für nationale Reformen bei der Regulierung von Berufen gehören dazu auch die Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Dienstleistungskarte.

Zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens sowie zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters für die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Vorhaben der KOM verstoßen aus Sicht der Bundesingenieurkammer gegen das im EU-Vertrag statuierte Subsidiaritätsprinzip und stellen daher unzulässige Eingriffe in die nationalstaatlichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten dar. Darüber hinaus erhöhen sie den bürokratischen Aufwand und sind zur Erreichung der kolportierten Ziele der KOM, die Mobilität von Dienstleistungserbringern im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen, nicht geeignet und damit unverhältnismäßig.

Novellierung des Notifizierungsverfahrens

Einführung einer Europäischen elektronischen Dienstleistungskarte

Einführung eines einheitlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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