Beiträge Von :

mfalenski

Auftakt zum Branchendialog „Digitaler Hochbau“ mit Beteiligung der BIngK

Auftakt zum Branchendialog „Digitaler Hochbau“ mit Beteiligung der BIngK 270 122 Bundesingenieurkammer

Gemeinsam mit Bauindustrie-, Maschinenbau-, Architekten- und Ingenieurverbänden eröffnetenWirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig und Baustaatssekretär Gunther Adler am 15.09.2017 die Auftaktsitzung für den Branchendialog „Digitaler Hochbau“. Die führenden Vertreterinnen und Vertreter von BAK, BIngK, HDB, ZDB, BVBS und VDMA werden in einem Beirat als zentralem Organ des Branchendialogs die Vernetzung der Akteure der Wertschöpfungskette Bau verstärken und Lösungen auf den Weg bringen.

Adler: „Mit dem Branchendialog wollen wir den digitalen Transformationsprozess im Planungs- und Baubereich politisch flankieren und konzentriert auf den Hochbaubereich unterstützen. Durch den Austausch der beteiligten Akteure können Synergieeffekte für die bereits bestehenden vielfältigen Initiativen geschaffen werden. Anstatt viel Zeit für die Vorbereitung großer Lösungen verstreichen zu lassen, haben wir in den vergangenen Jahren mit unseren Pilotprojekten im Bundeshochbau, wenn auch zunächst auf Projektabschnitte begrenzt, wertvolle Erfahrungen gesammelt. Im Sinne eines ‚Bottom-up-Ansatzes‘ werden wir gemeinsam mit den zentralen Vertretern des Planens und Bauens die Digitalisierung voranbringen, ohne ressourcenintensive Doppelstrukturen zu schaffen.“

Machnig: „Die deutsche Bauwirtschaft ist mit mehr als 2,2 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland. Dabei haben 90 Prozent der Betriebe des Bauhauptgewerbes weniger als 20 Beschäftigte. Die Wertschöpfungskette Bau ist damit nicht nur eine tragende Säule der mittelständigen Wirtschaft, sondern ein ganz zentraler Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Wir müssen daher alles dafür tun, damit die Bau- und Immobilienwirtschaft auch international wettbewerbsfähig bleibt. Wie in anderen Branchen auch ist die Digitalisierung ein zentraler Schlüssel hierfür. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen müssen bei diesem Prozess „mitgenommen“ werden. Wir haben im Bundeswirtschaftsministerium mit den mittlerweile vierzehn Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren ein wichtiges Instrument umgesetzt, um den Mittelstand mit zielgenauer Beratung zu unterstützen.“

Die heutige Auftaktsitzung knüpft an die erfolgreiche Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ vom Mai dieses Jahres an. Mit dem Branchendialog setzen Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministeriums zusammen mit den Vertretern der Wertschöpfungskette Bau den Weg der schrittweisen, mittelstandsfreundlichen digitalen Transformation fort.

Quelle: BMUB
Bildquelle: BMUB/Nina Wettern

UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten

UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten 150 80 Bundesingenieurkammer

Durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaus-haltsordnung am 2.09.2017 ist für den Bund die UVgO in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/ 10003:003). Die UVgO ist damit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden. Eine Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens im Gemeinsamen Ministerialblatt ist beabsichtigt, wird aber noch einige Wochen dauern.

Die UVgO ist keine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 GG. Daraus folgt, dass die Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger am 7. Februar 2017 seinerzeit aus sich heraus noch keine Rechtsverbindlichkeit entfaltet hat, sondern die Vorschriften erst durch die Anwendungsbefehle von Bund und Ländern in Kraft gesetzt werden mussten oder noch müssen. Dies ist nun für die Bundesebene durch das genannte Rundschreiben des BMF vom 1. September 2017 und der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO  geschehen.

Damit gilt die UVgO zunächst jedoch nur auf Bundesebene. In den Bundesländern ist zur Rechtsverbindlichkeit der UVgO noch die landesrechtliche Umsetzung im Rahmen der Landeshaushaltsordnungen erforderlich.

Wahlprüfsteine der planenden Berufe – Antworten der Parteien

Wahlprüfsteine der planenden Berufe – Antworten der Parteien 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Verbände und Kammern der planenden Berufe legten im Frühjahr 2017 den zur Wahl des  19. Bundestags stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD gemeinsam Fragen zu zwölf Themenbereichen vor. Die Bandbreite der relevanten Aspekte war dabei überaus groß und reichte von der Forderung eines eigenständigen Bauressorts über die Digitalisierung des Planungswesens bis hin zur Stärkung der Freiberuflichkeit. An der Formulierung der einzelnen Punkte hat die Bundesingenieurkammer im Redaktionsteam federführend mitgewirkt. Die Antworten der Parteien liegen nun vor.

Plädoyer der Länderingenieurkammern für eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung

Plädoyer der Länderingenieurkammern für eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung 160 159 Bundesingenieurkammer

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WiMiKo) hat sich den Auftrag gegeben, bis zum Ende des Jahres 2017 die Regelungen des Titelschutzes bei der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ so weit fortzuschreiben, wie es die zwischenzeitlichen Entwicklungen im Ingenieurwesen wie auch die Notwendigkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsqualifikationen erforderlich machen.

Die Ingenieurkammern der Länder haben sich im Herbst 2016 auf der 59. Bundeskammerversammlung mit großer Mehrheit auf gemeinsame Vorschläge zur Regelung der im Hinblick auf die Berufsbezeichnung wesentlichen Paragrafen verständigt. Elementar ist in diesem Zusammenhang die Regelung, dass zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nur diejenigen Personen berechtigt sein dürfen, die das grundständige Studium einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie mit Erfolg abgeschlossen haben. Dieser Studiengang muss darüber hinaus überwiegend ingenieurspezifische Fächer beinhalten und von diesen geprägt sein. Im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm sprechen aus unserer Sicht gewichtige Gründe dafür, dass dabei von einem „Überwiegen“ und einer „Prägung“ erst dann gesprochen werden kann, wenn sich der Gesamtanteil der MINT-Fächer, die für ein Ingenieurstudium relevant sind, auf 70% des gesamten Lehrinhalts (90 ECTS-Punkte für Technikfächer, 36 ECTS-Punkte für MIN-Fächer) beläuft.

Als Begründung für diese Forderung ist in diesem Zusammenhang v.a. auf den drohenden Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure und die Gefahr einer Beschädigung der Marke „German engineering“ hinzuweisen: Im Rahmen eines Projektauftrags der EU-Kommission hat der European Council of Engineering Chambers (ECEC) u.a. eine Übersicht der in den europäischen Mitgliedstaaten geforderten Ausbildungsinhalten von (Bau-) Ingenieurinnen und Ingenieuren zusammengetragen (Anlage). Aus dieser lässt sich ersehen, dass es z.B. in Bulgarien, Tschechien, Italien, Liechtenstein, Portugal, Slowenien und Spanien im Hinblick auf die „Technical ECTS“-Anteile deutlich höhere Anforderungen gibt, als in Deutschland. Auch viele der übrigen Länder haben höhere Standards, wenn auch nicht derart ausgeprägt, wie in den genannten Beispielen. Es zeigt sich jedoch, dass mit einer Regelung von nur 50% + x MINT-Anteilen, die darüber hinaus noch nicht einmal zwingend einen Ingenieurbezug aufweisen müssen, Deutschland massiv hinter andere Länder zurückfallen würde. Das könnte aus Sicht der Ingenieurkammern katastrophale Folgen für den Berufsstand in Deutschland haben.

Auch widerspricht die Festlegung eines niedrigen MINT-Anteils den klaren Vorgaben der Politik. So haben sich gerade erst im Februar dieses Jahres die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag auf den Beschlussantrag „MINT-Bildung als Grundlage für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Teilhabe an unserer von Wissenschaft und Technik geprägten Welt“ (PDF) verständigt und sich damit für ein „Mehr an MINT“ in allen Lebensphasen ausgesprochen. Dass gerade die für den Standort Deutschland so wichtige Ingenieurausbildung künftig einen entgegengesetzten Weg beschreiten soll, ist in keiner Weise nachvollziehbar und kann gerade im Hinblick auf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten von Ingenieurinnen und Ingenieuren katastrophale Folgen haben.

Solide Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei den Freien Berufen

Solide Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei den Freien Berufen 108 107 Bundesingenieurkammer

Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) im zweiten Quartal 2017 eine Umfrage unter knapp 1.000 Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage, der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten sowie zum Spezialthema „Teilzeit“ durchgeführt. Hierzu erklärt BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer:

„Bei uns Freien Berufen läuft es rund. In ihrer Momentaufnahme zeichnen die befragten Freiberufler ein vorwiegend zufriedenes Bild. Daran wird sich auch im kommenden Halbjahr nichts Grundlegendes ändern. Lageanalyse und Perspektive prägen auch die Einstellungspolitik: Rund jeder Fünfte will mehr Mitarbeiter beschäftigen. Diese Kurzformel beschreibt die Kernergebnisse.

Eine beachtliche Mehrheit stuft ihre aktuelle Geschäftslage als gut oder befriedigend ein, nur 14,3 Prozent sind pessimistischer. In den nächsten sechs Monaten rechnet fast jeder Fünfte mit einer günstigeren Entwicklung, für rund zwei Drittel bleibt alles wie gehabt und mit 12,2 Prozent erwarten 1,3 Prozent mehr als im Vorjahressommer, dass sich ihre Situation verschlechtern wird. Im Vergleich zum Vorjahr sind Ist-Beschreibung und Ausblick ein wenig zurückhaltender, die Werte schwanken aber nur geringfügig. 17,6 Prozent der befragten Berufsträger – fünf Prozent mehr als vor einem Jahr – wollen weitere Mitarbeiter einstellen. Wermutstropfen ist leider, dass mit 11,7 Prozent etwa 1,5 Prozent mehr als im letzten Sommer befürchten, weniger Mitarbeiter zu beschäftigen.

Insgesamt unterfüttern diese Zahlen weiterhin die solide Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei uns Freiberuflern. Die nunmehr seit mehreren Jahren anhaltende Dynamik bestätigt unsere wirtschaftliche Bedeutung. Ob Digitalisierung oder demografischer Wandel, mit der Nachfrage nach unseren Dienstleistungen steigt unser Bedarf an Fachkräften. Ins politische Pflichtenheft gehört es deshalb, ein aussagekräftiges Fachkräftemonitoring einzuführen und damit zu vermessen, wo und in welchen Berufen Fachkräfte fehlen. Das Thema darf nicht aus dem Fokus rutschen. Hier sind natürlich auch die Freien Berufe selbst gefragt, sich als attraktiver Arbeitgeber zu promoten. Wer qualifizierte Mitarbeiter werben und langfristig halten will, kann auch mit Teilzeitmodellen punkten, die es Angestellten etwa ermöglichen, eine Familie zu gründen. Arbeitszeitvereinbarungen werden schon heute partnerschaftlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart. Gerade kleinere Unternehmen kennen die Lebensumstände ihrer Beschäftigten. Flexible und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitregelungen sind daher bei uns Freiberuflern längst gelebte Praxis. Wir begrüßen, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einem allgemeinen Recht auf befristete Teilzeit, gekoppelt mit einem einklagbaren Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung kommt; auch die nächste Bundesregierung ist gut beraten, davon abzusehen. Angesichts der zu erwartenden zusätzlichen Bürokratie wäre das Vorhaben schlicht beschäftigungshemmend.“

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2017 im Einzelnen

Aktuelle Geschäftslage

Ihre aktuelle Geschäftslage beurteilen 48,4 Prozent der Befragten als gut, 37,3 Prozent als befriedigend und 14,3 Prozent als schlecht. Im Vergleich zu den Werten aus dem Sommer 2016 ist dies eine leichte Korrektur nach unten: Damals lagen die Werte noch bei 51,9 Prozent, 35,5 Prozent und 12,6 Prozent.

Alle vier Freiberufler-Gruppen verzeichnen einen positiven Saldo. Besonders zufrieden zeigen sich die Befragten aus dem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich gefolgt vom Bereich Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, den Heilberufen sowie den Kulturberufen.

Sechs-Monats-Prognose

Für die kommenden sechs Monate erwartet die überwiegende Mehrheit der befragten Freiberufler eine stabile Entwicklung. Gefragt nach ihren Erwartungen binnen des nächsten Halbjahres rechnen 18,1 Prozent der Befragten mit einer günstigeren, 69,7 Prozent mit einer gleichbleibenden und 12,2 Prozent mit einer ungünstigeren Entwicklung. Hier sind die Werte im Vergleich zur Vorjahreserhebung etwas schlechter; diese lagen bei 18,4 Prozent (günstiger), 70,7 Prozent (gleich bleibend) und 10,9 Prozent (schlechter).

Personalplanung

Bei der Personalplanung für die kommenden beiden Jahre zeichnet sich weiterhin ein positives Bild ab: 17,6 Prozent der Befragten wollen in zwei Jahren mehr Mitarbeiter beschäftigen (gegenüber 12,6 Prozent in der Sommerumfrage 2016), 70,7 Prozent rechnen mit einer gleichbleibenden Mitarbeiterzahl (Sommer 2016: 77,2 Prozent) und 11,7 Prozent mit einer rückläufigen Mitarbeiterzahl (Sommer 2016: 10,2 Prozent).

Konjunkturbarometer

Das Geschäftsklima bei den Freien Berufen ist etwas besser als in der gewerblichen Wirtschaft, wo sich die Stimmung aber jüngst weiter verbessert.

Spezialthema: „Referentenentwurf zum Teilzeitgesetz“

Neben wirtschaftlichen Aspekten wurden die Freiberufler zum Spezialthema „Teilzeit“ befragt. Hintergrund war der mittlerweile der politischen Diskontinuität anheimgefallene Gesetzentwurf, nach dem Beschäftigte ein einklagbares Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit erhalten sollten.

Mitarbeiter insgesamt

Mit 61,2 Prozent beschäftigt eine große Mehrheit der Befragten weniger als fünf Mitarbeiter, 23,4 Prozent beschäftigen zwischen fünf und neun Mitarbeitern, 9,5 Prozent zwischen zehn und 14 Mitarbeitern und knapp sechs Prozent haben 15 oder mehr Mitarbeiter.

Mitarbeiter in Teilzeit

Die Verteilung der Teilzeitkräfte bei den befragten Freiberuflern sieht wie folgt aus: 44,1 Prozent beschäftigen ein oder zwei Teilzeitkräfte, 24,3 Prozent haben zwischen drei und fünf Teilzeitmitarbeiter, 8,4 Prozent haben zwischen sechs und zehn Teilzeitkräfte und nur knapp zwei Prozent haben mehr als zehn Teilzeitmitarbeiter. Vor allem Frauen arbeiten in Teilzeit, 84,9 Prozent der Befragten geben an, dass ausschließlich Frauen bei ihnen in diesem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Entwicklung

Mit 31,9 Prozent geben knapp ein Drittel der Befragten an, dass der Anteil der Teilzeitkräfte in ihren Teams in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist, bei 61,5 Prozent ist er gleich geblieben und bei 6,6 Prozent gesunken.

Gründe für Teilzeit

32,8 Prozent der Befragten geben an, dass Erziehungsteilzeit oder andere familiäre Gründe ausschlaggebend sind. 14,2 Prozent nennen Fort- und Weiterbildung, 8,3 Prozent mangelnde Arbeitsauslastung, 3,3 Prozent Alter und Gesundheit und 0,2 Prozent Pflegeteilzeit. Weitere 41,2 Prozent haben den Anlass nicht weiter spezifiziert.

Wochenstunden der Teilzeitkräfte

Die Teilzeitkräfte der befragten Freiberufler arbeiten meistens zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche (49,7 Prozent der Befragten), bei 40,5 der Befragten sind ihre Teilzeitkräfte weniger als 20 Stunden in der Woche beschäftigt, nur knapp zehn Prozent der Befragten geben an, dass ihre Teilzeitkräfte 30 Wochenstunden oder mehr leisten.

Erhöhung der Stundenzahl

Insgesamt treten solche Anträge über alle Berufsgruppen hinweg eher selten auf: 81,8 Prozent der Befragten geben an, dass bei ihnen in den vergangenen fünf Jahren keine Anträge auf Erhöhung der Stundenzahl gestellt worden sind.

Auswirkungen eines einklagbaren Rechts auf Rückkehr in Vollzeit

62,9 Prozent der befragten Freiberufler geben an, sie könnten nicht genug Aufträge akquirieren, um die mehr arbeitenden Beschäftigten auszulasten. 23,5 Prozent würden es schaffen und so den Lohnmehraufwand abfangen können. Bei Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeit würden fast ein Drittel aller Befragten (32,5 Prozent) keine neuen Mitarbeiter einstellen können; 28,9 Prozent erwarten keine Auswirkungen. 28,2 Prozent allerdings befürchten, Mitarbeiter entlassen zu müssen.

Alternative Modelle

Gefragt nach alternativen Arbeitszeitmodellen, sind fast zwei Drittel für Gleitzeit. Mehr als die Hälfte der Befragten halten Arbeitszeitkonten und rund 40 Prozent eine Flexibilisierung der Ruhezeiten für geeignet. Bei gut einem Drittel kommt die „Vertrauensarbeitszeit“ gut an. Die Konzepte „Telearbeit/Homeoffice“, „Lebensarbeitszeit“ und „Jobsharing“ finden weniger Anklang.

Bewertung des Vorschlags auf einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Vollzeit

63,1 Prozent der befragten Freiberufler finden, dass der bisherige gesetzliche Rahmen ausreicht.
Etwa 63,8 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die Personalplanung erschweren würden. Die größte Mehrheit der befragten Freiberufler (78,8 Prozent) sind der Auffassung, dass ein reformiertes Gesetz am Fachkräftemangel nichts ändert.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Petra Kleining
Pressesprecherin Bundesverband der Freien Berufe e. V.
Tel.: 030 284444-39
E-Mail: petra.kleining@freie-berufe.de
Internet: www.freie-berufe.de

Studie des BFB: Marktzutrittsregeln führen zu mehr Effizienz und sichern Qualität!

Studie des BFB: Marktzutrittsregeln führen zu mehr Effizienz und sichern Qualität! 108 107 Bundesingenieurkammer

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat heute die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen Untersuchung „Aspekte der Deregulierung bei den Freien Berufen“ vorgestellt. Hiernach führen Marktzutrittsregeln auf freiberuflichen Märkten zu besserer Markteffizienz und sichern die Qualität.

In der Untersuchung wird von den Gutachtern die ökonomische Wirkungsweise von Regulierung bzw. Deregulierung in Märkten für freiberufliche Dienstleistungen wissenschaftlich untersucht und bewertet. Analysiert wurden hierzu anhand eines ökonomischen Modells und eines experimentalökonomischen Ansatzes die folgenden Fragestellungen:
1. Auswirkung von Marktzutrittsregelungen auf Wettbewerb und Wachstum
2. Einfluss von Preisuntergrenzen und regulierten Preisen auf Markteffizienz und Wettbewerb in Vertrauensgütermärkten
3. Möglichkeiten und Grenzen der Produktivitätsbestimmung freiberuflicher Dienstleistungen
4. Aussagekraft des OECD-Deregulierungsindikators

Anlass für die Beauftragung des Gutachtens war der immer wieder unter Hinweis auf pauschale Prognosen der OECD erhobene Vorwurf der Europäischen Kommission, dass die Regulierung in Deutschland Wachstum bei den Freien Berufen verhindere. Dass dem nicht so ist, sondern vielmehr berechtigte Rahmenbedingungen deutliche positive Impulse für den Markt und den Verbraucher bringen, belegt nun diese Untersuchung.

Vertragsverletzungsverfahren der KOM: Klage erhoben!

Vertragsverletzungsverfahren der KOM: Klage erhoben! 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erhoben. Wie berichtet, hatte die Kommission bereits im November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Dem zuvor gegangen war ein umfangreicher Schriftwechsel über einen längeren Zeitraum zwischen der Kommission und der Bundesregierung, unterstützt durch die Kammern und Verbände der betroffenen Planungsberufe. „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte in diesem Zusammenhang der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, führt Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer ergänzend aus.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung v.a. im Hinblick auf die Mindestsätze an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher  an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen und verweist auf ihre eigens zu diesem Zweck eingerichtete Kampagnenseite der HOAI.  Mit der HOAI-Kampagnenseite ruft die BIngK alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden. Im Klageverfahren selbst wird die BIngK im Verbund mit den anderen Kammern und Verbände die Bundesregierung massiv unterstützen, u.a. durch die Beibringung eines Rechts- und eines bauökonomischen Gutachtens.

BIngK Kooperationspartnerin der bautec 2018

BIngK Kooperationspartnerin der bautec 2018 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartnerin der bautec 2018. Die Kooperation mit der internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik in umfasst vor allem die Durchführung eines Veranstaltungsformats für Ingenieure, die Beteiligung im KarriereCenter der bautec, die aktive Zusammenarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere Positionierungsmöglichkeiten. BIngK-Hauptgeschäftsführer Falenski wurde darüber hinaus in den Fachbeirat der bautec 2018 berufen.

Die bautec findet vom 20. bis 23.02.2018 statt und wird bereits zum 18. Mal durchgeführt.

AK Europa der BIngK konstituiert

AK Europa der BIngK konstituiert 150 150 Bundesingenieurkammer

Bei der Bundesingenieurkammer hat sich heute der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert. Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, die Bundesingenieurkammer bei der Wahrnehmung der berufspolitischen Vertretung der Ingenieure in Europa zu unterstützen, die Aktivitäten der Länderkammern zu bündeln und somit die berufspolitische Schlagkraft des Berufsstandes der Ingenieure insgesamt auch gegenüber Brüssel zu erhöhen.

An der Auftaktsitzung, in der es vor allem um aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Binnenmarktstrategie der KOM und das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI ging,  nahmen auch drei Vertreter der EU-Kommission teil, die den AK-Mitgliedern insbesondere zu Fragen des Dienstleistungspaketes Rede und Antwort standen. Zum Vorsitzenden des Arbeitskreises wählten die Mitglieder des AK den Geschäftsführer der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Martin Böhme, der zugleich auch Beauftragter der BIngK für Europa ist und somit gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der BIngK, Martin Falenski, für die Wahrnehmung der Vor-Ort-Termine in Brüssel verantwortlich zeichnet. Die Mitglieder verständigten sich darüber hinaus auf den regelmäßigen Austausch über aktuelle europapolitische Themen und die gemeinsame Ausarbeitung von politischen Stellungnahmen und Positionspapieren.

Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ von BMUB und BMWi

Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ von BMUB und BMWi 150 150 Bundesingenieurkammer

In Berlin fand heute die gemeinsame Konferenz des Bundesbauministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums „Digitalisierung im Hochbau“ statt. Beide Häuser betonten, dass die Implementierung von Building Information Modeling („BIM“) in Deutschland nur erfolgreich sein könne, wenn man alle Beteiligten der Wertschöpfungskette Bau einbinden und die bewährten kleinen und mittelständischen Strukturen in Deutschland erhalten würde.

Die Bundesingenieurkammer war in die Programmgestaltung eingebunden, ihr Präsident Dipl.-Ing. Kammeyer Teilnehmer des Hauptpanels. Darüber hinaus berichtete im anschließenden Fachforum „Einfach machen! BIM-Cluster stellen sich vor“ die Vizepräsidentin der IK Rheinland-Pfalz Wilhelmina Katzschmann von den Erfahrung mit der Clusterbildung in Rheinland-Pfalz, das federführend von der IK Rheinland-Pfalz initiiert wurde.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.