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DSGVO | Angebot für Ingenieurinnen und Ingenieure

DSGVO | Angebot für Ingenieurinnen und Ingenieure 163 129 Bundesingenieurkammer

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Als Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. eine Umsetzung in nationale Gesetze ist nicht erforderlich bzw. notwendig. Dadurch soll ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union sichergestellt und gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die DSGVO ist seit dem 24. Mai 2016 in Kraft, verpflichtend anzuwenden ist sie ab dem 25. Mai 2018. Unter ihren Anwendungsbereich fallen alle Stellen, die  Informationen verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. „Identifizierbar“´ ist eine Person bereits dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die abstrakte Möglichkeit der Identifizierbarkeit einer Person reicht hier schon aus. Mithin unterfallen grundsätzlich auch Ingenieurbüros und ähnlich strukturierte Betriebe und Unternehmen der DSGVO.

Die DSGVO sieht eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensvorschriften vor, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten können Bußgelder drohen. Um die Mitglieder der Ingenieurkammern rechtzeitig zu wappnen, hat die Datenschutz- und IT-Kanzlei HK2 Rechtsanwälte in Kooperation mit den Ingenieurkammern Webinare entwickelt, die prägnant und zielgruppengerecht die jetzigen Anforderungen für die Ingenieurbüros aufzeigen. Die Webinare haben bereits stattgefunden. Ergänzt wird das Angebot durch unseren Überblick zur DSGVO.

16. buildingSMART-Anwendertag am 18. April 2018

16. buildingSMART-Anwendertag am 18. April 2018 250 250 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer ist in diesem Jahr wieder ideelle Kooperationspartnerin des buildingSMART-Anwendertages am 18. April 2018 in Nürnberg, zu dem gut 500 Teilnehmer erwartet werden. In rund 40 Fachvorträgen werden praxisnahe Berichte zu digitalen Methoden und Werkzeugen für nahezu alle Bereiche der Bau- und Immobilienwirtschaft geboten. Die Keynote-Rede hält Christoph Gröner, Gründer und CEO der CG Gruppe AG.

Dienstleistungskarte der EU-Kommission | IMCO-Ausschuss lehnt Vorschläge ab

Dienstleistungskarte der EU-Kommission | IMCO-Ausschuss lehnt Vorschläge ab 150 150 Bundesingenieurkammer

Der verantwortliche Ausschuss im Europa Parlament (EP), der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), hat heute die Vorschläge der EU-Kommission zur umstrittenen Dienstleistungskarte abgelehnt. Damit ist das Vorhaben durch das Europa Parlament faktisch gestoppt worden.

Zuvor hatten bereits die stellungnehmenden Ausschüsse ebenfalls die Ablehnung der Vorschläge empfohlen.

Die Legislativvorschläge zur Dienstleistungskarte sahen die Einführung eines besonderen elektronischen Verfahrens zur Erleichterung der Mobilität von Dienstleistungserbringern im europäischen Binnenmarkt vor. Die Vorschläge waren jedoch in sich nicht schlüssig und hätten vielmehr zu einer überbordenden Bürokratie und – vor allem – zu einer Einführung des Herkunftslandprinzips „durch die Hintertür“ geführt, da bewährte und erforderliche Standards hätten unterlaufen werden können.
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die Vorschläge, die die Kommission im Rahmen ihres Dienstleistungspakets im Januar 2017 vorgestellt hat, bereits frühzeitig abgelehnt und im Nachgang im Verbund mit weiteren Organisationen um politische Unterstützung für diese Einschätzung geworben. Auch die deutschen Vertreter im EP, z.B. die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU), die die Ablehnung der stellungnehmenden Ausschüsse maßgeblich mitinitiiert hatten, haben sich massiv gegen die Einführung der Dienstleistungskarte eingesetzt: „Der Vorschlag war keine Lösung der bestehenden Probleme. Die wirklichen Probleme im europäischen Dienstleistungsmarkt liegen bei der Bürokratie der Entsendung von Arbeitnehmern – weniger im Bereich der Selbstständigen. Dass die Karte für Niederlassungen gelten sollte, war nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich <…> in einem anderen Mitgliedstaat ansiedeln möchte, kann ich mich auch vor Ort bei den Behörden melden“, so die Europaparlamentarier.

Die Bundesingenieurkammer spricht sich für ein starkes Europa und einen Ausbau des Binnenmarktes aus. Jedoch müssen die in Angriff genommenen Maßnahmen und Vorhaben einen nachhaltigen Mehrwert haben und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen. Keinesfalls dürfen etwa bewährte Standards, die auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen, ausgehebelt werden. Darüber hinaus muss die Kommission zwingend die Vorgaben der EU-Verträge im Hinblick auf die Subsidiarität beachten. Folgerichtig hat sich die BIngK auch dafür eingesetzt, dass auch die übrigen Legislativvorschläge des Dienstleistungspakets, der Vorschlag für eine einheitliche Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Berufsregulierungen sowie die Reform des Notifizierungsverfahrens im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens massiv nachgebessert wurden.

D-A-CH-Treffen der Ingenieurorganisationen in Wien

D-A-CH-Treffen der Ingenieurorganisationen in Wien 1600 650 Bundesingenieurkammer

Die BIngK hat am 28. Februar 2018 in Wien an einem Erfahrungsaustausch der Bundesorganisationen der Architekten und Ingenieure aus Österreich, der Schweiz und Deutschland teilgenommen. Hauptthemen des Treffens waren vor allem die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens und die Rolle der Planerorganisationen bei der Einführung von BIM sowie das Thema Normung.

Im Themenkomplex Normung wurden die aktuellen Situationen in den Ländern beleuchtet und die Frage erörtert, wie und auf welche Weise Verbesserungen bei der Normung auf europäischer Ebene erreicht werden können. Konkret wurde hierbei auch das Vorgehen bei der Konsultation zur europäischen Bauproduktenverordnung besprochen.
Auch beim Thema BIM stand der Blick auf die IST-Stände in den drei Ländern im Vordergrund. Parallel fand zudem noch ein Pressegespräch zu Building Information Modeling mit österreichischen Journalisten statt. Es wurde vereinbart, zu übergreifenden europäischen Themen wie etwa dem Preis- oder dem Vergaberecht, die die Planer aller drei Länder betreffen, regelmäßige Treffen durchzuführen.

Bildrechte: Johannes Zinner

Plädoyer von BIngK, VBI und BDB für eine hochwertige Ingenieurausbildung

Plädoyer von BIngK, VBI und BDB für eine hochwertige Ingenieurausbildung 1654 1655 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer, der Verband Beratender Ingenieure VBI und der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.  haben sich mit einem gemeinsamen Appell für eine hochwertige Ingenieurausbildung an die Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder gerichtet.

Hintergrund ist die anstehende Festlegung der Anforderungen an das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ im Musteringenieurgesetz, das als Vorlage für die Ingenieurgesetze der Länder dienen soll. In einem ersten Entwurf haben die Ländervertreter aus Sicht der drei unterzeichnenden Verbände und Organisationen deutlich zu geringe Anforderungen an die Ingenieurausbildung formuliert. Würden diese in der Form umgesetzt werden, bestünde nicht nur eine Gefahr für die Marke „German engineering“, sondern für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland.

Mangelnde Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen | Klage der EU gegen Deutschland

Mangelnde Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen | Klage der EU gegen Deutschland 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen der nicht vollständigen Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Neben Deutschland betrifft dies auch Belgien und Frankreich. Obwohl vor allem in Deutschland und Frankreich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, hat die Kommission beschlossen, die drei Länder beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission wird den Gerichtshof darum ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, das für Deutschland bei 62 203,68 EUR pro Tag liegt und vom Tag der Urteilsverkündigung an bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie und dem Inkrafttreten im jeweiligen nationalen Recht anfällt.

Im selben Beschlusspaket verkündete die Kommission auch, Österreich wegen allzu restriktiver Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. In der österreichischen Rechtsetzung gäbe es laut der Kommission eine Reihe von Vorschriften über reglementierte Berufe: – Anforderungen an den Sitz für Architekten, Ingenieure und Patentanwälte, – übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte, – Beschränkungen multidisziplinärer Tätigkeiten für Architektur- und Ingenieurbüros sowie Patentanwaltskanzleien. Die Kommission vertritt dabei die Ansicht, dass diese Anforderungen zu ungerechtfertigten Hindernissen bei der Bereitstellung von Dienstleistungen durch Angehörige dieser Berufe führen und gegen den freien Dienstleistungsverkehr (Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) und gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Artikel 14, 15 und 25 der Richtlinie 2006/123/EG) verstoßen.

Die Kommission setzt damit ihre Klagewelle gegen die Mitgliedsstaaten in der vermeintlichen Absicht, eine „korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen“ herbeizuführen, fort. Aus Sicht der BIngK sollte die Kommission nunmehr den Worten von Kommissionspräsident Juncker, wonach die EU künftig weniger, aber dafür effizienter handeln solle („Doing Less More Efficiency“), Taten folgen lassen und ihr Handeln auf Kernbereiche, die einen tatsächlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Europas bringen, beschränken.

Dienstleistungspaket der EU-Kommission | IMCO-Ausschuss regt deutliche Verbesserungen an

Dienstleistungspaket der EU-Kommission | IMCO-Ausschuss regt deutliche Verbesserungen an 150 150 Bundesingenieurkammer

Der für die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Reform des Notifizierungsverfahrens zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat am 4. Dezember 2017 seine Berichte zu den beiden Vorschlägen der EU-Kommission verabschiedet.

Beide Empfehlungen sind aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zeichnete sich das schon vor einiger Zeit ab. Nun haben sich aber auch bei der Reform des Notifizierungsverfahrens positive Entwicklungen ergeben. Beide Berichte können nun die Grundlage für die Verhandlungen im informellen Trilogverfahren und damit für das weitere Gesetzgebungsverfahren bilden.

Im Bericht des IMCO zur Verhältnismäßigkeitsprüfung [COM(2016) 822 final]  wird vor allem klargestellt, dass die Kompetenz Berufe zu regulieren, ausschließlich bei den Mitgliedstaaten liegt, dies müsse jedoch auf nicht-diskriminierende und verhältnismäßige Weise geschehen. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung darf zudem nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistungen und des Verbraucherschutzes gehen. Auch die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird betont. Dies schließt explizit auch das etwaige Delegieren von diesbezüglichen Aufgaben auf Berufsorganisationen mit ein.

Auch der Bericht zur Reform des Notifizierungsverfahrens [COM(2016) 821 final] weist deutliche Verbesserungen auf. Wie auch bereits in der Allgemeinen Ausrichtung des Rates vom Mai 2017 soll die Notifizierungspflicht erst bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Anforderungen oder Genehmigungsregelungen ausgelöst werden. Zudem wird von vornherein klargestellt was nicht notifiziert werden muss. Auch wurden die mit jeder Notifizierung einhergehenden Informationspflichten deutlich abgeschwächt. Vor allem aber wurde der Absicht der KOM, mittels verbindlicher Beschlüsse Gesetzgebungsverfahren der Mitgliedsstaaten de facto beenden zu können, eine klare Absage erteilt. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie vorliegt, wird ihr nach dem Bericht nur im bisherigen Rahmen die Beschlussmöglichkeit eingeräumt, den betroffenen Mitgliedstaat aufzufordern, von der Annahme der notifizierten Maßnahme Abstand zu nehmen bzw. diese wieder aufzuheben. In den anderen Fällen kann die EU-Kommission eine Empfehlung aussprechen. Aus Sicht der BIngK stellte insbesondere dieser Vorschlag einen eklatanten Verstoß gegen den gesetzmäßigen Aufbau der EU dar, wie er in den Gründungsverträgen manifestiert wurde.

Es zeigt sich, dass  die Überzeugungsarbeit der betroffenen Berufsgruppen beim Rat und nun auch beim Europaparlament erfreulicherweise zu einer deutlichen Entschärfung der beiden Kommissionsvorschläge zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und zur Reform des Notifizierungsverfahrens geführt haben.

Verbändeappell für ein gemeinsames Bau- und Verkehrsressort

Verbändeappell für ein gemeinsames Bau- und Verkehrsressort 643 848 Bundesingenieurkammer

In einem Schreiben appellierten führende Verbände und Kammerorganisationen aus der Bau- und Planungsbranche an die Verhandlungsführer der Jamaika-Sondierung, sich wieder für ein gemeinsames Ressort für den Hochbau und die Infrastruktur einzusetzen. Die Aufteilung der beiden Politikfelder auf zwei Häuser, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, habe ein Mehr an Abstimmung nach sich gezogen und zu Verzögerungen geführt. In Anbetracht der anstehenden Herausforderungen wie den Erhalt und die Ertüchtigung von Verkehrsinfrastrukturen, die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens sowie die Stärkung des Wohnungsbaus könne man sich diese Verzögerung bei der Umsetzung von Prozessen jedoch nicht erlauben, so die Unterzeichner.

Das gemeinsame Schreiben wurde unterzeichnet vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, vom Bundesverband Baustoffe Steine Erden e.v. sowie von der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer.

BIngK Themenpartnerin des 12. Bundeskongresses Öffentliche Infrastruktur

BIngK Themenpartnerin des 12. Bundeskongresses Öffentliche Infrastruktur 150 150 Bundesingenieurkammer

Schulbau, Wohn-Integration, Fernstraßenbau, Energie- und Mobilitätswende. Und Digitalisierung. Deutschlandweit gibt es in Bund, Ländern und Kommunen mehr “Baustellen” denn je. Noch im Wahljahr 2017, spätestens aber Anfang 2018 müssen die Weichen für die grundsätzliche Ausrichtung der kommenden vier Jahre gestellt werden: Wo soll es infrastrukturell hingehen?

Diese und andere Fragen beantwortet der 12. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur am 30.11.2017 in Berlin. In Panel I geht es dabei konkret um einen Realitätscheck in Sachen Building Information Modeling bei der Öffentliche Hand. Mit auf dem Panel sitzt die Vizepräsidentin der IK Rheinland-Pfalz, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann, als Vertreterin der Bundesingenieurkammer.

Verkehr, Quartier, Kultur. Die neuen Infrastrukturen bauen.

Verkehr, Quartier, Kultur. Die neuen Infrastrukturen bauen. 150 30 Bundesingenieurkammer

Strategiepapier zum Ettersburger Gespräch 2017

Am 21. und 22. September 2017 trafen sich 100 Entscheider aus Politik, Bau- und Immobilienbranche auf Schloss Ettersburg bei Weimar. Sie diskutierten das Thema „Verkehr, Quartier, Kultur. Die neuen Infrastrukturen bauen“ anhand von aktuellen Praxisbeispielen wie der Elbphilharmonie Hamburg oder der Düsseldorfer U-Bahnstrecke Wehrhahn-Linie. Dabei beleuchteten kommunale Projektleiter, Architekten und Ingenieure aus unterschiedlichen Blickwinkeln die Herausforderungen umfassender Bauvorhaben. Die Prozessqualität sei entscheidend für das Gelingen komplexer Infrastrukturprojekte. Bereits in der Vorbereitungsphase, der sogenannten Phase Null, sollten alle Beteiligten mit einbezogen werden, um partnerschaftlich zum Ziel zu gelangen. Allgemeingültige Lösungen gebe es nicht: Jedes Projekt erfordere ein Aushandeln der Beteiligten und den unbedingten Willen der am Bau Beteiligten zum Bauwerk, um lösungsorientiert und zielgerichtet zu agieren.

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