Allgemein

Die BIngK zu Gast bei Michael Kießling MdB

Die BIngK zu Gast bei Michael Kießling MdB 402 271 Bundesingenieurkammer

Am 26. November 2018 war die Bundesingenieurkammer zu Gast bei Michael Kießling MdB (CSU). Bei dem Austausch mit dem studierten Bauingenieur Kießling im Deutschen Bundestag ging es vor allem um die Themen Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens, Qualität in der Ingenieurausbildung sowie die Vorhaben der ARGEBAU im Hinblick auf besondere Anforderungen in der Musterbauordnung für Bauingenieure, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind.

Für die BIngK nahmen Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski an dem sehr zielführenden Gespräch mit Michael Kießling, der auch Mitglied des Bauausschusses ist, teil.

Dr.-Ing. Brauer als Vizepräsident in Vorstand des ASBau gewählt

Dr.-Ing. Brauer als Vizepräsident in Vorstand des ASBau gewählt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bei der turnusgemäßen Vorstandswahl des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) e.V. wurde Dr.-Ing. Hubertus Brauer zum Vizepräsidenten gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer an, der satzungsgemäß nicht wiedergewählt werden konnte.

Ziel der Arbeit des ASBau ist die Sicherung eines hohen Niveaus der Hochschulausbildung im Bauwesen sowie die Diskussion in der Öffentlichkeit über die Anforderungen der Berufspraxis an eine praxis- und zukunftsgerechte Hochschulausbildung von Bauingenieuren zu fördern. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt: Wie kann die Berufsbefähigung zukünftiger Generationen von Bauingenieuren vor dem Hintergrund der Bologna- Hochschulreformen gesichert werden? Zur Beantwortung dieser Frage haben Unternehmen des Bauwesens, ihre Verbände, Kammern und berufsständischen Verbände, die Fachbereiche und Fakultäten Bauingenieurwesen sowie die Studierendenvertreter 2002 die Gemeinschaftsplattform ASBau gegründet. In dieser Gemeinschaftsinitiative werden die Kriterien für die Entwicklung und Fortschreibung der qualitativen und quantitativen Standards für Lehre und Studium in Studiengängen des Bauingenieurwesens – insbesondere für Bachelor- und Masterstudiengänge – gemeinsam erarbeitet und regelmäßig überprüft.

Dem aktuellen Vorstand gehören an:

Ordentliches Mitglied Vertreter im ASBau-Vorstand
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Frau Dipl.-Kffr. Jutta Beeke
(Vorsitzende)
Bundesingenieurkammer Herr Dr.-Ing. Hubertus Brauer
(stellvertretender Vorsitz)
Fachbereichstag Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen Herr Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla
Fakultätentag Bauingenieurwesen und Geodäsie und Umweltingenieurwesen Herr Prof. Dr.-Ing. Ingo Neumann
Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst Herr MR Peter Neu
Verband Beratender Ingenieure Herr Maximilian Grauvogl
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Herr Dr.-Ing. Christoph Schetter
Bundesingenieurkammer

Dipl.-Ing.Univ. Michael Kordon

(Vorsitzender des Fachausschusses)

Fachbereichstag Bauingenieurwesen und Umweltingenieurwesen Herr Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Dr. Cornelia Vater

(Schatzmeisterin)

Dr.-Ing. Hubertus Brauer zum Vize-Präsidenten des ECEC gewählt

Dr.-Ing. Hubertus Brauer zum Vize-Präsidenten des ECEC gewählt 949 950 Bundesingenieurkammer

Seit dem 17. November 2018 hat der Europäische Dachverband der Ingenieurkammern (ECEC) einen neuen Vorstand. Aus der turnusgemäßen Wahl ging Klaus Thürriedl (Österreich) als neuer Präsident hervor. Als Vizepräsidenten gewählt wurden Mile Dimitrovski (Mazedonien), Zygmunt Meyer (Polen) sowie Hubertus Brauer (Deutschland).

Mit Dr.-Ing. Hubertus Brauer ist nun erneut ein Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer im obersten Gremium des ECEC vertreten.

Der neue Vorstand des ECEC im Überblick:

Präsident:
Klaus Thürriedl, Österreich

Vize-Präsidenten:
Hubertus Brauer, Deutschland
Mile Dimitrovski, Mazedonien
Zygmunt Meyer, Polen

Generalsekretär:
Hansjörg Letzner, Italien

Schatzmeister:
Gábor Szőllőssy, Ungarn

Der ECEC wurde am 26.09.2003 von zehn europäischen Staaten in Wien gegründet. Aktuelle Mitglieder sind: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Mazedonien, Deutschland, Ungarn Italien, Montenegro, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien und Spanien. Kernaufgabe des ECEC ist die berufsständische Vertretung der Ingenieurkammern Europas bzw. deren Mitglieder bei den EU-Institutionen.

Die BIngK zu Gast bei PSts. Wanderwitz MdB

Die BIngK zu Gast bei PSts. Wanderwitz MdB 141 103 Bundesingenieurkammer

Am 8. November 2018 war die Bundesingenieurkammer zu Gast beim Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz MdB (CDU). In dem Gespräch  in den Räumen des Deutschen Bundestags ging es vor allem um die Themen Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens, aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht, Qualität in der Ingenieurausbildung und die Herausforderung Fachkräftegewinnung, die vor allem unter dem Aspekt der wohnungsbaupolitischen Vorhaben der Bundesregierung aktuell besonders im Fokus steht.

Für die BIngK nahmen Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski an dem überaus zielführenden Austausch teil.

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | Anhörung vor dem EuGH

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | Anhörung vor dem EuGH 1000 1000 Bundesingenieurkammer

In dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland fand am 7. November 2018 die Anhörung vor dem EuGH in Luxemburg statt. Die Anhörung dient vor allem dazu, dass sich Gericht und Generalanwalt von den Streitbeteiligten Fragen zu einzelnen Details der umstrittenen Rechtsangelegenheiten erklären lassen und sich so ein erstes Meinungsbild machen können.

Im gestrigen Verfahren trugen die Parteien noch einmal ihre Ansichten vor, die im Wesentlichen bereits in den Schriftsätzen in das Verfahren eingeführt wurden. Neue wesentliche Sachverhalte oder Ansätze traten hierbei nicht zutage. Der Berichterstatter Rodin, der die Entscheidung für seine Kammer vorbereitet, zeigte eine gewisse Skepsis im Hinblick auf die Rechtfertigung der Regelungen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Vor allem wollte er erklärt bekommen, warum es eine solche Regelung nur in Deutschland und nicht in den übrigen Mitgliedsstaaten gebe bzw. geben müsse. Generalanwalt Szpunar hingegen wirkte sehr neutral und offen gegenüber den Argumenten beider Parteien. Natürlich lassen sich aus der Anhörung letztlich aber noch keine Rückschlüsse auf den Ausgang des Verfahrens ziehen. Erst die Vorstellung der Schlussanträge des Generalanwalts, die Herr Szpunar für den 30. Januar 2019 angekündigt hat, könnten eine gewisse Richtung vorgeben, da in einem Großteil der Verfahren vor dem EuGH die jeweilige Kammer den Empfehlungen der Generalanwälte folgen.

Jahrbuch der „Ingenieurbaukunst 2019“ vorgestellt

Jahrbuch der „Ingenieurbaukunst 2019“ vorgestellt 800 800 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2019 – Made in Germany“ ist erschienen. Vorgestellt wurde es von Baustaatssekretär Gunther Adler und Bundesingenieurkammerpräsident, Hans-Ullrich Kammeyer im Rahmen des Konvents der Baukultur 2018.

In der aktuellen Ausgabe werden erneut herausragende Ingenieurbauprojekte weltweit präsentiert, an denen deutsche Ingenieurinnen und Ingenieure weltweit beteiligt waren.Dazu gehören unter anderem beeindruckende Brückenbauten oder ungewöhnliche Dachkonstruktionen genaus so wie Bauwerke, die für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung von Bedeutung sind. Alle dargestellt in beeindruckenden Bildern und ergänzt durch lesenswerte Essays.

Das Jahrbuch der Ingenieurbaukunst wird seit 2001 von der Bundesingenieurkammer herausgegeben und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt.

Das Jahrbuch kann zum Preis von 39.90 Euro hier bestellt werden.

Foto: Staatssekretär Gunther Adler und Bundesingenieurkammerpräsident, Hans-Ullrich Kammeyer (v.l.n.r.)
Bildquelle: Till Budde

BIngK fördert Konvent der Baukultur 2018

BIngK fördert Konvent der Baukultur 2018 754 754 Bundesingenieurkammer

Vom 6. bis 7. November 2018 fand der diesjährige Konvent der Baukultur in Potsdam statt. Die BIngK hat in Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur den Konvent als Sponsor unterstützt. Im Rahmen des Sponsorings zeigte sie in der Zeit vom 6.-7. November 2018 im Foyer der Waschhaus Arena in Potsdam die Ausstellung  „Ausgezeichnete Ingenieurbaukunst in Deutschland“.

Der Konvent der Baukultur bildet das zentrale Forum der Bundesstiftung Baukultur und findet alle zwei Jahre statt. Die Mitglieder des Konvents sind über 200 berufene Persönlichkeiten, deren außerordentliches Engagement für Baukultur allgemeine Anerkennung findet.

Ziel des öffentlichen Konvents 2018 war es, über den interdisziplinären Erfahrungsaustausch von Konventberufenen und Gästen ein aktuelles Stimmungsbild zur Lage der gebauten Umwelt in Deutschland zu ermitteln und den Baukulturbericht 2018/19 der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Konvent startete mit einem Basislager der Baukultur am 6. November zu aktuellen Themen der Baukultur. Das Basislager beinhaltete fünf offene Foren: Ein Planspiel zu Standards im Bestandsumbau, eine Werkstatt zu Baukultur in der Bildung, eine Diskussion zur Reduktion von Flächenverbrauch, das dritte bundesweite Treffen der Gestaltungsbeiräte und ein Netzwerktreffen von Baukulturinitiativen.

Der Konvent der Baukultur wurde von einem kulturellen Rahmenprogramm begleitet: Die Ausstellung „Grenzen | Borders“ mit prämierten Bildserien des Europäischen Architekturfotografie-Preises wurde in Potsdam eröffnet und eine Bauhaus-Installation auf dem Schirrhof präsentiert.

Am Werkstatttag, dem 7. November wurde der Baukulturbericht 2018/19 „Erbe – Bestand – Zukunft“ vorgestellt, dessen Handlungsempfehlungen  im Fokus mehrerer Themenwerkstätten standen.

Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 in Stuttgart

Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 in Stuttgart 1655 1654 Bundesingenieurkammer

Die Jury des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018

G. Djouahra, M. Thomas, S. Marx, A. Bögle, C. Heinzelmann, P. Wesseler, I. Lochner-Aldinger, H.-U. Kammeyer, K. Tichelmann, F. Heyder (v.l.n.r.)

Am 27. November 2018 verleiht die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum zweiten Mal den Deutschen Ingenieurbaupreis. Übergeben wird der Staatspreis in feierlichem Rahmen in der Staatsgalerie Stuttgart. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist die bedeutendste Auszeichnung für Bauingenieure in Deutschland.

Die Jury unter Vorsitz der Hamburger Universitätsprofessorin Dr.-Ing. Annette Bögle hatte bereits im Juni 2018 getagt und wählte den ThyssenKrupp Testturm in Rottweil als Siegerprojekt aus. Die Planung des Testturms stammt von Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek vom Ingenieurbüro Werner Sobek Stuttgart AG. Bauherr ist die thyssenkrupp Business Services GmbH im Auftrag der thyssenkrupp Elevator AG, Essen.

Bundesbauminister Horst Seehofer: „Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 wollen wir die Aufmerksamkeit auf das hohe Niveau der Ingenieurbaukunst in Deutschland lenken. Der Testturm in Rottweil überzeugt eindrucksvoll durch seine innovative Fassade und Konstruktion. Wir zeichnen ein Hochleistungslabor aus, in dem ingenieurtechnische Entwicklungen für Wolkenkratzer weltweit getestet und zertifiziert werden. Mit der höchsten Besucherplattform Deutschlands begeistert das Ingenieurbauwerk zusätzlich als beeindruckendes Beispiel dafür, welchen Beitrag Ingenieurinnen und Ingenieure für attraktive Städte und Gemeinden in unserem Land leisten.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer Hans-Ullrich Kammeyer: „Alle eingereichten Projekte waren von sehr hoher ingenieurtechnischer Qualität und dokumentieren die herausragenden Leistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren in diesem Land. Das Siegerprojekt zeichnet sich dadurch aus, dass es innovative Ingenieurbaukunst auch der Öffentlichkeit zugänglich macht. Und genau das ist es, was wir mit dem Preis wollen: Beeindruckende Ingenieurleistungen erlebbar machen.“

Das große Spektrum und die hohe Qualität der für den Preis 2018 eingereichten Projekte beeindruckte die Jury. Neben Hochbau- und konstruktiven Ingenieurbauprojekten überzeugten auch Technologien zur Gewinnung neuer Bauprodukte und innovative Fertigungstechniken.

Insgesamt werden 2 Auszeichnungen mit jeweils 7.000 Euro Preisgeld sowie 4 Anerkennungen mit je 4.000 Euro vergeben.

Bildquelle: Bundesingenieurkammer

Der Jury zum Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 gehörten an:

  • Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer
  • Monika Thomas, Architektin und Abteilungsleiterin SW im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin
  • Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, Hamburg
  • Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann, Leiter der Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe
  • Dipl. Ing. Frank Heyder, Hypro Paulu & Lettner Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin
  • Prof. Dr.-Ing. Irmgard Lochner-Aldinger, Stuttgart
  • Prof. Dr.-Ing. Karsten Tichelmann, Darmstadt

Stellvertretende Jurymitglieder:

  • Prof. Dr.-Ing. Steffen Marx, Hannover
  • Prof. Dr.-Ing. Gudrun Djouahra, Saarbrücken
  • Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

Ergebnisse der Jurysitzung vom 13. Juni 2018:

Deutscher Ingenieurbaupreis 2018 (30.000 Euro):

  • Projekt: ThyssenKrupp Testturm in Rottweil
    • Ingenieurbüro: Werner Sobek Stuttgart AG, Stuttgart
    • Architekten: Werner Sobek mit Helmut Jahn
    • Bauherr: thyssenkrupp Business Services GmbH im Auftrag der thyssenkrupp Elevator AG, Essen

Auszeichnungen (7.000 Euro):

  • Projekt: Straßenbrücke „Rotes Steigle“ über die A8 zwischen dem Kreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg/Ost
    • Ingenieurbüro: Schlaich Bergermann Partner, Stuttgart
    • Bauherr: Regierungspräsidium Stuttgart

    Projekt: Salzlagerhalle Geislingen an der Steige

    • Ingenieurbüro: Furche Geiger Zimmermann, Köngen
    • Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm

Anerkennungen (4.000 Euro):

Projekt: Kraftwerk Lausward, Düsseldorf

  • Ingenieurbüro: Bollinger + Grohmann Ingenieure, Frankfurt a.M.
  • Bauherr: Stadtwerke Düsseldorf AG

Projekt: Lahntalbrücke Limburg BAB A3 Köln – Frankfurt

  • Ingenieurbüro: Konstruktionsgruppe Bauen AG, Kempten
  • Bauherr: Hessen Mobil, Wiesbaden

Projekt: Umbau Hauptbahnhof Chemnitz

  • Ingenieurbüro: Buro Happold Engineering, Berlin
  • Bauherr: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Chemnitz

Projekt: Nachhallgalerie in der Staatsoper Unter den Linden, Berlin

  • Ingenieurbüro: Knippers Helbig Advanced Engineering, Stuttgart
  • Bauherr: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin

Ausgezeichnet werden die Bauingenieure mit dem Geldpreis und einer Urkunde sowie die Bauherren mit einer Urkunde. Der Preis wird im Zweijahresrhythmus verliehen. Das Wettbewerbsverfahren wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Bundesregierung stärkt Baukultur

Bundesregierung stärkt Baukultur 159 134 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung will die Rolle der Baukultur stärken. Die Förderung von Baukultur solle unter dem Leitbild „Vorbild-Partner-Förderer“ als wichtiges baupolitisches Ziel aktiv weiter vorangebracht werden, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Baukulturbericht 2018/2019 „Erbe – Bestand – Zukunft“ der Bundesstiftung Baukultur. Sie würdigt dabei zum einen die Arbeit der vor mehr als zehn Jahren gegründeten Stiftung, zum anderen betont sie die Bedeutung des interdisziplinären Ansatzes baupolitischer Aspekte, Maßnahmen und Ziele. Dieser sei entscheidend für das Bewältigen aktueller Herausforderungen von demografischem Wandel bis zu Klimawandel und Wohnungsbau.

Der Baukulturbericht der Bundesstiftung Baukultur wird am 6./7. November auf dem Konvent der Baukultur der Öffentlichkeit vorgestellt.

Fristen für die e-Vergabe öffentlicher Auftraggeber

Fristen für die e-Vergabe öffentlicher Auftraggeber 800 800 Bundesingenieurkammer

Seit dem 18. Oktober 2018 gelten bei der elektronischen Beschaffung (e-Vergabe) öffentlicher Auftraggeber teilweise neue Vorgaben. Diese unterscheiden sich jedoch für den Ober- und den Unterschwellenbereich. Mit der elektronischen Beschaffung können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt werden.

In 2020 treten weitere Pflichten zur elektronischen Kommunikation auch für Vergaben im Unterschwellenbereich sowie zur Rechnungsstellung hinzu.

Spätestens ab dem 01. Januar 2020 müssen Angebote und Teilnahmeanträge bei Beschaffungen des Bundes auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden.

Ab dem 27. November 2020 müssen Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge von Bund und Ländern zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Elektronische Vergabe

Oberschwellenbereich
Im Oberschwellenbereich mussten die Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen bereits zum 18. April 2017 komplett auf E-Vergabe umstellen. Seit dem 18. Oktober 2018 dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen – außer in wenigen Ausnahmefällen – nicht mehr entgegen genommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Für Beschaffungen im Oberschwellenbereich sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 5) und die Vergabeverordnung (§§ 9 ff.) anzuwenden. Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere:

  • die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung,
  • die kostenfreien Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und
  • die elektronische Angebotsabgabe.

Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation ist zwingend, und zwar unabhängig vom Liefer- und Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt. Öffentliche Auftraggeber müssen – von spezifischen Sonderfällen (vgl. § 12 VgV) abgesehen – elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die nichtdiskriminierend, allgemein verfügbar sowie mit den allgemein verbreiteten Erzeugnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) kompatibel sind und den Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zum Vergabeverfahren nicht einschränken (vgl. § 11 Abs. 1 VgV). Diese Pflicht betrifft ausschließlich den Datenaustausch zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmen. Die Ausgestaltung ihrer internen Arbeitsabläufe bleibt öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen überlassen.

Der Bund hat für die Auftragsvergabe eine Vergabeplattform des Bundes eingerichtet: Über die Internetseite www.evergabe-online.de können Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden.

Unterschwellenbereich
Für Beschaffungen des Bundes im Unterschwellenbereich gilt seit dem 2. September 2017 die Unterschellenvergabeordnung (UVgO). Auch sie enthält weitreichende Bestimmungen zur Digitalisierung der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

  • Nach § 28 UVgO sind die Auftragsbekanntmachungen nunmehr immer auch im Internet zu veröffentlichen;
  • 29 UVgO schreibt vor, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über das Internet abrufbar sein müssen;
  • Angebote und Teilnahmeanträge sind spätestens ab dem 1. Januar 2020 zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro nicht überschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wird (Einzelheiten der Regelung in § 38 Absätze 1 bis 4 UVgO).

Elektronische Rechnungsstellung

Am 6. September 2017 hat die Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) beschlossen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen RL 2014/55/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Ingenieurbüros haben bis spätestens 27. November 2020 Zeit sich entsprechend umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Die Fristen stellen sich im Einzelnen stufenweise wie folgt dar:

Öffentliche Auftraggeber des Bundes sind seit dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronisch gestellte Rechnungen, die der neuen EU-Norm entsprechen, zu akzeptieren und zu verarbeiten. Alle Unternehmen erhalten die Sicherheit, dass ihre elektronischen Rechnungen akzeptiert werden, sofern sie die EU-Norm beachten.

Alle anderen Bundesbehörden, d. h. subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sind seit dem 27. November 2019 dazu verpflichtet und

die Länder spätestens ab dem 18. April 2020; die Umsetzung in den Ländern dazu erfolgt derzeit;

die Erstellung von Rechnungen ist ab dem 27. November 2020 für alle Auftragnehmer des Bundes, der Länder und Kommunen zwingend in elektronischer Form vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 ERechV).

Nach der ERechV müssen Auftragnehmer, die den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen elektronisch einreichen. Dazu wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt und eingeführt (BAnz AT 10.10.2017 B1).

Neben dem Datenaustauschstandard XRechnung können auch andere etablierte Datenaustauschstandards verwendet werden, wenn sie – wie z-B. ZUGFeRD 2.0.1 – CEN-konform sind.

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