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Bundesregierung stärkt Baukultur

Bundesregierung stärkt Baukultur 159 134 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung will die Rolle der Baukultur stärken. Die Förderung von Baukultur solle unter dem Leitbild „Vorbild-Partner-Förderer“ als wichtiges baupolitisches Ziel aktiv weiter vorangebracht werden, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Baukulturbericht 2018/2019 „Erbe – Bestand – Zukunft“ der Bundesstiftung Baukultur. Sie würdigt dabei zum einen die Arbeit der vor mehr als zehn Jahren gegründeten Stiftung, zum anderen betont sie die Bedeutung des interdisziplinären Ansatzes baupolitischer Aspekte, Maßnahmen und Ziele. Dieser sei entscheidend für das Bewältigen aktueller Herausforderungen von demografischem Wandel bis zu Klimawandel und Wohnungsbau.

Der Baukulturbericht der Bundesstiftung Baukultur wird am 6./7. November auf dem Konvent der Baukultur der Öffentlichkeit vorgestellt.

Fristen für die e-Vergabe öffentlicher Auftraggeber

Fristen für die e-Vergabe öffentlicher Auftraggeber 800 800 Bundesingenieurkammer

Seit dem 18. Oktober 2018 gelten bei der elektronischen Beschaffung (e-Vergabe) öffentlicher Auftraggeber teilweise neue Vorgaben. Diese unterscheiden sich jedoch für den Ober- und den Unterschwellenbereich. Mit der elektronischen Beschaffung können Vergabeverfahren vollständig über das Internet und spezielle Vergabeplattformen abgewickelt werden.

In 2020 treten weitere Pflichten zur elektronischen Kommunikation auch für Vergaben im Unterschwellenbereich sowie zur Rechnungsstellung hinzu.

Spätestens ab dem 01. Januar 2020 müssen Angebote und Teilnahmeanträge bei Beschaffungen des Bundes auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden.

Ab dem 27. November 2020 müssen Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge von Bund und Ländern zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Elektronische Vergabe

Oberschwellenbereich
Im Oberschwellenbereich mussten die Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen bereits zum 18. April 2017 komplett auf E-Vergabe umstellen. Seit dem 18. Oktober 2018 dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen – außer in wenigen Ausnahmefällen – nicht mehr entgegen genommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Für Beschaffungen im Oberschwellenbereich sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 5) und die Vergabeverordnung (§§ 9 ff.) anzuwenden. Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere:

  • die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung,
  • die kostenfreien Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und
  • die elektronische Angebotsabgabe.

Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation ist zwingend, und zwar unabhängig vom Liefer- und Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt. Öffentliche Auftraggeber müssen – von spezifischen Sonderfällen (vgl. § 12 VgV) abgesehen – elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die nichtdiskriminierend, allgemein verfügbar sowie mit den allgemein verbreiteten Erzeugnissen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) kompatibel sind und den Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zum Vergabeverfahren nicht einschränken (vgl. § 11 Abs. 1 VgV). Diese Pflicht betrifft ausschließlich den Datenaustausch zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmen. Die Ausgestaltung ihrer internen Arbeitsabläufe bleibt öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen überlassen.

Der Bund hat für die Auftragsvergabe eine Vergabeplattform des Bundes eingerichtet: Über die Internetseite www.evergabe-online.de können Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden.

Unterschwellenbereich
Für Beschaffungen des Bundes im Unterschwellenbereich gilt seit dem 2. September 2017 die Unterschellenvergabeordnung (UVgO). Auch sie enthält weitreichende Bestimmungen zur Digitalisierung der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

  • Nach § 28 UVgO sind die Auftragsbekanntmachungen nunmehr immer auch im Internet zu veröffentlichen;
  • 29 UVgO schreibt vor, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über das Internet abrufbar sein müssen;
  • Angebote und Teilnahmeanträge sind spätestens ab dem 1. Januar 2020 zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro nicht überschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wird (Einzelheiten der Regelung in § 38 Absätze 1 bis 4 UVgO).

Elektronische Rechnungsstellung

Am 6. September 2017 hat die Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) beschlossen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen RL 2014/55/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Ingenieurbüros haben bis spätestens 27. November 2020 Zeit sich entsprechend umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Die Fristen stellen sich im Einzelnen stufenweise wie folgt dar:

Öffentliche Auftraggeber des Bundes sind seit dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronisch gestellte Rechnungen, die der neuen EU-Norm entsprechen, zu akzeptieren und zu verarbeiten. Alle Unternehmen erhalten die Sicherheit, dass ihre elektronischen Rechnungen akzeptiert werden, sofern sie die EU-Norm beachten.

Alle anderen Bundesbehörden, d. h. subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sind seit dem 27. November 2019 dazu verpflichtet und

die Länder spätestens ab dem 18. April 2020; die Umsetzung in den Ländern dazu erfolgt derzeit;

die Erstellung von Rechnungen ist ab dem 27. November 2020 für alle Auftragnehmer des Bundes, der Länder und Kommunen zwingend in elektronischer Form vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 ERechV).

Nach der ERechV müssen Auftragnehmer, die den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen elektronisch einreichen. Dazu wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt und eingeführt (BAnz AT 10.10.2017 B1).

Neben dem Datenaustauschstandard XRechnung können auch andere etablierte Datenaustauschstandards verwendet werden, wenn sie – wie z-B. ZUGFeRD 2.0.1 – CEN-konform sind.

Teepott in Rostock-Warnemünde erhält Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“

Teepott in Rostock-Warnemünde erhält Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ 679 678 Bundesingenieurkammer

Er ist eines der beliebtesten Fotomotive in Mecklenburg-Vorpommern und ziert Postkarten ebenso wie Briefmarken. Nun darf sich der Teepott in Rostock-Warnemünde auch „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ nennen.

Mit der Verleihung dieses Titels am 18. Oktober 2018 ehrte die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern den markanten Rundbau als historisch bedeutendes Ingenieurbauwerk.

Geprägt wird die Ansicht des Teepotts durch das Hyparschalen-Dach von Bauingenieur Ulrich Müther. Ähnlich wie bei Brückenbauten, Überdachungen oder Türmen wirkt sich die Konstruktion maßgeblich auf die Gesamtform des Gebäudes aus. Als eines der wichtigsten DDR-Bauwerke im Norden wurde der Teepott 1984 unter Denkmalschutz gestellt.

„Wir haben viele bekannte Bauwerke in Rostock-Warnemünde. Aber der Teepott ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Das Bauwerk von Ulrich Müther ist bis heute modern und zeitlos und ich möchte allen danken, die in den vergangenen 50 Jahren zur Erhaltung dieses Kleinods beigetragen haben“, sagte Roland Methling, Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock.

„Der Teepott verkörpert nicht nur Baugeschichte, sondern er gehört als ein Gegenstück zur Architektur der Plattenbauten auch untrennbar zur Geschichte der vergangenen DDR. Mit der Auszeichnung ehren wir aber nicht nur das Bauwerk, sondern gleichzeitig auch Ulrich Müther, einen der bedeutendsten Bauingenieure der ehemaligen DDR, der – und darauf sind wir stolz – bis zu seinem Tod Mitglied der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern war“, so Dipl.-Ing. Wulf Kawan, Präsident der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Auch Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, betonte die herausragenden Leistungen des außergewöhnlichen Baumeisters: „Ulrich Müther hat mit seinen Betonschalenbauten wie dem Teepott die Moderne in der DDR maßgeblich mitgestaltet und ein reiches Erbe hinterlassen. Beides gilt es zu würdigen und damit auch kommende Generationen von Ingenieurinnen und Ingenieuren zu motivieren, mutig und kreativ unsere gebaute Umwelt mitzugestalten.“

Alle technischen und historischen Hintergründe zum Teepott in Rostock-Warnemünde sind in der Publikation der Schriftenreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ nachzulesen. Eine eigens hierzu herausgebrachte Schriftenreihe porträtiert alle 23 seit 2007 ausgezeichneten Bauwerke.

Die Auszeichnungsreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird unterstützt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, den Ingenieurkammern der Länder und dem gemeinnützigen Förderverein „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“.

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | EuGH terminiert Anhörung

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren | EuGH terminiert Anhörung 1626 1626 Bundesingenieurkammer

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat im Rahmen des Klageverfahrens nun die mündliche Anhörung auf den 7. November 2018 terminiert. Die Rechtssache wurde der Ersten Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Rosario Silva de Lapuerta zugewiesen. Berichterstatter ist der kroatische Richter Siniša Rodin, Generalanwalt Maciej Szpunar aus Polen. Mit dem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland versucht die EU-Kommission die aus ihrer Sicht unionsrechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beseitigen.

Die Bundesingenieurkammer begleitet im Verbund mit weiteren Planerorganisationen das Verfahren und unterstützt die Bundesregierung im Kampf um den Erhalt der HOAI u.a. mit der Beibringung zweier Gutachten aus juristischer bzw. aus ökonomischer Sicht. Der Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze sind wichtig, sie sind Garant für Planungsqualität und dienen dem Verbraucherschutz. Auch aus den Reihen der Europäischen Spitzenverbünde der Planer sowie aus dem Deutschen Bundestag kommt massiver Zuspruch für den Erhalt der HOAI.

Ettersburger Gespräch 2018 mit Beteiligung der BIngK

Ettersburger Gespräch 2018 mit Beteiligung der BIngK 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Digitalisierung  verändert auch das Planen, Erstellen und Betreiben von Bauwerken und optimiert ihre Instandhaltung. Das Effizienzpotenzial der Digitalisierung zu nutzen und die Prozesse in der Wertschöpfungskette Bau darauf auszurichten, waren daher vor allem die Inhalte des 10. Ettersburger Gespräches. Dabei stand die aktive Vernetzung aller Beteiligten über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks im Fokus. Das Ettersburger Gespräch 2018 stellte Handlungsansätze, verschiedene Perspektiven und Strategien sowie gelungene Projekte vor. Im Nachgang verabschiedeten die Teilnehmenden des Ettersburger Gesprächs das Strategiepapier „Bauwerke – Daten – Prozesse | Neue Chancen für die Baukultur“. Für die Bundesingenieurkammer waren das Vorstandsmitglied Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski in Ettersburg.

BIngK begrüßt Entscheidung | Gunther Adler bleibt Staatssekretär

BIngK begrüßt Entscheidung | Gunther Adler bleibt Staatssekretär 2560 2560 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Entscheidung, Staatssekretär Gunther Adler im Amt zu belassen. Dies ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer das richtige Signal – gerade nach dem vorangegangenen Wohngipfel.

Denn mit Gunther Adler behält das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen versierten Wohnungs- und Baupolitiker, der parteiübergreifend und in der Branche selbst hohes Ansehen genießt. Dies ist ein positives Zeichen und wichtig um die bevorstehenden Herausforderungen rund um das Thema „bezahlbares Bauen und Wohnen“ zu meistern. Hier ist die Bündelung aller zur Verfügung stehenden Kräfte gefragt. Daher ist es wichtig und richtig, dass Gunther Adler bleibt, der dafür bekannt ist, die sehr heterogen strukturierte Wertschöpfungskette Bau mit ihren widerstreitenden Interessen an einen Tisch zu bekommen und gemeinsam Lösungen voranzubringen.

Wohngipfel 2018 | Vorschläge der Bundesingenieurkammer für mehr bezahlbaren Wohnraum

Wohngipfel 2018 | Vorschläge der Bundesingenieurkammer für mehr bezahlbaren Wohnraum 800 800 Bundesingenieurkammer

Am 21. September 2018 fand im Bundeskanzleramt der Wohngipfel statt, zu dem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister Horst Seehofer geladen hatten. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und von Verbänden diskutierten dort Vorschläge zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.

„Aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt es eine Reihe geeigneter Maßnahmen, um Wohnen wieder bezahlbar zu machen, ohne die Qualität des Planens und Bauens zu senken“, sagte Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Vorschläge der Bundesingenieurkammer für mehr bezahlbaren Wohnraum sind unter anderem:

  • Vereinheitlichung der Landesbauordnungen
  • eine verstärkte Auslobung interdisziplinärer Wettbewerbe
  • Stärkung digitaler Planungsmethoden unter Beibehaltung der Unabhängigkeit von Planung und Bau
  • Sicherstellung mittelstandsfreundlicher Ausschreibungs- und Vergabepraxis
  • Einführung praxisgerechterer Normungsziele
  • Modernisierung bestehender modernisierungsfähiger Gebäudesub­stanz
  • Förderung von Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel langfristig begegnen, ohne die Qualität in der Ausbildung abzusenken
  • Aufstockung des Fachpersonals in der Verwaltung

Darüber hinaus muss die Bildung von Wohneigentum gefördert werden. Dazu ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer eine Beendigung des Wettlaufs bei der Grunderwerbssteuer und die Einführung von Freigrenzen für selbstgenutztes Wohneigentum zwingend notwendig. „Denn derzeit neutralisiert die Grunderwerbssteuer jegliche Förderung“, so Hans-Ullrich Kammeyer.

Auch die Bundesingenieurkammer war zu dem Gipfeltreffen der Bundesregierung eingeladen und war bereits im Vorfeld eingebunden. Zur Vorbereitung des Treffens wurde die BIngK gebeten, Vorschläge zu Themen wie Baulandaktivierung, Planungsbeschleunigung, Fachkräfte/Kapazitäten beizusteuern. Diese sollten über frühere Positionspapiere sowie über die von der Baukostensenkungskommission erarbeiteten Vorschlägen hinausgehen und zum Setzen neuer Impulse beitragen. In diesem Zusammenhang waren die Länderkammern aufgerufen, ihre Aktivitäten, Projekte, Maßnahmen und Ideen einzubringen. Besonderer Fokus sollte dabei auf die Themenschwerpunkte Produktivitätssteigerung und Fachkräftegewinnung gelegt werden.

Die BIngK zu Gast bei Mechthild Heil MdB

Die BIngK zu Gast bei Mechthild Heil MdB 178 126 Bundesingenieurkammer

Am 11. September 2018 war die Bundesingenieurkammer zu Gast bei der Vorsitzenden des neuen Bundestags-Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, Mechthild Heil MdB (CDU). In dem Gespräch  mit der studierten Architektin Heil in den Räumen des Deutschen Bundestags  ging es vor allem um die Themen Ingenieurausbildung und Fachkräftegewinnung,  die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens, Fragen der Freiberuflichkeit sowie der Qualitätssicherung in Deutschland und das Thema Baukultur.

Für die BIngK nahmen Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer und Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski an dem überaus zielführenden Austausch teil.

Achterbahn – schwungvoll konstruiert | Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet

Achterbahn – schwungvoll konstruiert | Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Am 11. September 2018 ist der bundesweite Schülerwettbewerb „Junior.ING“ der Ingenieurkammern offiziell gestartet. Ab sofort sind wieder kreative Nachwuchstalente gefragt! Das diesjährige Motto des Schülerwettbewerbs lautet: „Achterbahn – schwungvoll konstruiert “.

Aufgabe ist es, eine Achterbahn mit einfachsten Materialien zu entwerfen. Die Baumaterialien müssen ohne Einsatz von Industriemaschinen bearbeitbar sein. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 und Kategorie II ab Klasse 9. Anmeldeschluss ist der 30. November 2018. Bei dem zweistufigen Schülerwettbewerb „Junior.ING“ loben die jeweiligen Kammern den Landeswettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Sieger des Landeswettbewerbs nehmen anschließend am Bundesentscheid und der Bundespreisverleihung in Berlin teil. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders erfolgreiches Mädchenteam. Anmeldeschluss ist der 30. November 2018.

Der Wettbewerb
Der Schülerwettbewerb findet inzwischen zum 14. Mal statt und wird getragen von 15 Länderingenieurkammern sowie von der Bundesingenieurkammer. Mit durchschnittlich 6.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb Junior.ING zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für den Ingenieurberuf, um langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen zu begegnen. Am jüngsten Wettbewerb mit dem Thema „Brücken verbinden“ beteiligten sich 6.630 Schülerinnen und Schüler aus zwölf Bundesländern mit 2.459 Modellen. Der Anteil der angemeldeten Schülerinnen lag bei 38 Prozent.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

22. buildingSMART-Forum | BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner

22. buildingSMART-Forum | BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner 510 510 Bundesingenieurkammer

Am 24. Oktober 2018 findet das 22. buildingSMART-Forum in Berlin statt. Unter dem Titel „Digitalen Wandel mitgestalten“ lädt der Digitalisierungsverband der Bau- und Immobilienwirtschaft buildingSMART Deutschland zu Diskussionen mit Vertretern und Experten aus Politik, Wirtschaft sowie Forschung und Entwicklung.

Erneut blickt das buildingSMART-Forum auf neue Trends und Entwicklungen für Building Information Modeling, der dominierenden Methode und Technik für das digitale Planen, Bauen und Betreiben. Die Bundesingenieurkammer ist auch dieses Mal wieder ideeller Kooperationspartner.

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