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Auftakt zum Branchendialog „Digitaler Hochbau“ mit Beteiligung der BIngK

Auftakt zum Branchendialog „Digitaler Hochbau“ mit Beteiligung der BIngK 270 122 Bundesingenieurkammer

Gemeinsam mit Bauindustrie-, Maschinenbau-, Architekten- und Ingenieurverbänden eröffnetenWirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig und Baustaatssekretär Gunther Adler am 15.09.2017 die Auftaktsitzung für den Branchendialog „Digitaler Hochbau“. Die führenden Vertreterinnen und Vertreter von BAK, BIngK, HDB, ZDB, BVBS und VDMA werden in einem Beirat als zentralem Organ des Branchendialogs die Vernetzung der Akteure der Wertschöpfungskette Bau verstärken und Lösungen auf den Weg bringen.

Adler: „Mit dem Branchendialog wollen wir den digitalen Transformationsprozess im Planungs- und Baubereich politisch flankieren und konzentriert auf den Hochbaubereich unterstützen. Durch den Austausch der beteiligten Akteure können Synergieeffekte für die bereits bestehenden vielfältigen Initiativen geschaffen werden. Anstatt viel Zeit für die Vorbereitung großer Lösungen verstreichen zu lassen, haben wir in den vergangenen Jahren mit unseren Pilotprojekten im Bundeshochbau, wenn auch zunächst auf Projektabschnitte begrenzt, wertvolle Erfahrungen gesammelt. Im Sinne eines ‚Bottom-up-Ansatzes‘ werden wir gemeinsam mit den zentralen Vertretern des Planens und Bauens die Digitalisierung voranbringen, ohne ressourcenintensive Doppelstrukturen zu schaffen.“

Machnig: „Die deutsche Bauwirtschaft ist mit mehr als 2,2 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland. Dabei haben 90 Prozent der Betriebe des Bauhauptgewerbes weniger als 20 Beschäftigte. Die Wertschöpfungskette Bau ist damit nicht nur eine tragende Säule der mittelständigen Wirtschaft, sondern ein ganz zentraler Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Wir müssen daher alles dafür tun, damit die Bau- und Immobilienwirtschaft auch international wettbewerbsfähig bleibt. Wie in anderen Branchen auch ist die Digitalisierung ein zentraler Schlüssel hierfür. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen müssen bei diesem Prozess „mitgenommen“ werden. Wir haben im Bundeswirtschaftsministerium mit den mittlerweile vierzehn Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren ein wichtiges Instrument umgesetzt, um den Mittelstand mit zielgenauer Beratung zu unterstützen.“

Die heutige Auftaktsitzung knüpft an die erfolgreiche Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ vom Mai dieses Jahres an. Mit dem Branchendialog setzen Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministeriums zusammen mit den Vertretern der Wertschöpfungskette Bau den Weg der schrittweisen, mittelstandsfreundlichen digitalen Transformation fort.

Quelle: BMUB
Bildquelle: BMUB/Nina Wettern

Positionspapier |„Fünf Szenarien für die Zukunft Europas“

Positionspapier |„Fünf Szenarien für die Zukunft Europas“ 2173 2173 Bundesingenieurkammer

Am 13. September 2017 hielt Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, seine Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament. Bereits im Frühjahr hatte Jean-Claude Juncker dem Euro­pa­par­lament in dem so ge­nann­ten Weißbuch seine fünf Szenarien für die Zukunft Europas vorgestellt.

Die planenden Berufe des Bauwesens in Deutschland als Teil der Freien Berufe begrüßen, dass durch diese „Fünf Szenarien“ die Diskussion über die Zukunft der EU angestoßen wurde. Dennoch gibt es aus Sicht der Architekten und Ingenieure in Deutschland Dis­kus­sions­bedarf über die konkrete Ausgestaltung – insbesondere, was die Rol­le der EU-Kommission angeht. Aktuelle Beispiele sind die Klage­er­­he­bung gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchst­sät­­zen der HOAI oder das Dienstleistungspaket, das die Europäische Kommission zu Beginn des Jah­res im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgelegt hat.

Daher hat sich im Rahmen des so genannten Verbändegesprächs eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Beteiligt an dem Ar­beits­kreis waren die Vereinigung freischaffender Architekten Deutsch­lands, die Bundesarchitektenkammer und die Bundesinge­nieur­kam­­mer, die sich im Auftrag des Verbändege­sprächs bereit er­klärt ha­ben, ein Positionspapier zu erarbeiten. Das Papier setzt sich mit den fünf Szenarien für die Zukunft Europas auseinander und wurde inzwischen im Namen der Planerverbände an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verschickt.

Brücken verbinden | Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet

Brücken verbinden | Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet 1654 1655 Bundesingenieurkammer

Der bundesweite Schülerwettbewerb „JUNIORING“ der Ingenieurkammern ist gestartet. Ab sofort sind wieder kreative Nachwuchstalente gefragt! Das diesjährige Motto des Schülerwettbewerbs lautet: „Brücken verbinden“.

Aufgabe ist es, eine Fuß- und Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Baumaterialien wie Papier, Folie, Klebstoff, Schnur oder Stecknadeln zu bauen. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 und Kategorie II ab Klasse 9. Anmeldeschluss ist der 30. November 2017.

Bei dem zweistufigen Schülerwettbewerb „JUNIORING“ loben die jeweiligen Kammern den Landeswettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Sieger des Landeswettbewerbs nehmen anschließend am Bundesentscheid und der Bundespreisverleihung in Berlin teil. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders erfolgreiches Mädchenteam.

Der Wettbewerb
Der Schülerwettbewerb findet inzwischen zum 13. Mal statt und wird getragen von zwölf Länderingenieurkammern sowie von der Bundesingenieurkammer. Mit rund 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für den Ingenieurberuf, um langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen zu begegnen. Im vergangen Jahr beteiligten sich 4.664 Schülerinnen und Schüler aus zwölf Bundesländern mit 1.793 Modellen. Der Anteil der angemeldeten Schülerinnen lag bei 34,6 Prozent.

UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten

UVgO auf Bundesebene in Kraft getreten 150 80 Bundesingenieurkammer

Durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaus-haltsordnung am 2.09.2017 ist für den Bund die UVgO in Kraft getreten (BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 – II A 3 – H 1012-6/16/ 10003:003). Die UVgO ist damit für alle ab diesem Datum begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden. Eine Veröffentlichung des BMF-Rundschreibens im Gemeinsamen Ministerialblatt ist beabsichtigt, wird aber noch einige Wochen dauern.

Die UVgO ist keine Rechtsverordnung i.S.d. Art. 80 GG. Daraus folgt, dass die Veröffentlichung der UVgO im Bundesanzeiger am 7. Februar 2017 seinerzeit aus sich heraus noch keine Rechtsverbindlichkeit entfaltet hat, sondern die Vorschriften erst durch die Anwendungsbefehle von Bund und Ländern in Kraft gesetzt werden mussten oder noch müssen. Dies ist nun für die Bundesebene durch das genannte Rundschreiben des BMF vom 1. September 2017 und der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO  geschehen.

Damit gilt die UVgO zunächst jedoch nur auf Bundesebene. In den Bundesländern ist zur Rechtsverbindlichkeit der UVgO noch die landesrechtliche Umsetzung im Rahmen der Landeshaushaltsordnungen erforderlich.

Position der Parteien vor der Bundestagswahl zur HOAI

Position der Parteien vor der Bundestagswahl zur HOAI 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Verbände und Kammern der planenden Berufe wollten im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 von den zur Wahl stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD wissen:

Wie setzen Sie sich für den Erhalt der bewährten Honorarordnung zur Sicherung der Planungs- und Bauqualität in Deutschland und auf europäischer Ebene ein?

CDU / CSU

„Mit der modernisierten Honorarregelung 2013 wurde der Interessenausgleich zwischen Planern und Bauherrn deutlich verbessert. Vertreter beider Marktseiten, also der Auftragnehmer und Auftraggeber, haben in einem offenen und konstruktiven Diskussionsprozess zum Erfolg dieser Novellierung beigetragen. Die HOAI 2013 beinhaltet aktuelle Honorare für umfassend modernisierte Leistungsbilder, die an die neuen Anforderungen im Bau- und Umweltrecht angepasst wurden. Für Beratungsleistungen führt die HOAI 2013 die bestehende Teilliberalisierung fort und stellt aktualisierte Leistungsbilder und Honorarempfehlungen bereit. Auf dieser Grundlage können Leistungsumfang und Höhe der Vergütung je nach konkretem Sachverhalt individuell vereinbart werden. Weiteren Änderungsbedarf in diesem Bereich sehen CDU und CSU derzeit nicht.“

SPD

„Wir bekennen uns zu Berufsregeln und Honorarordnungen, die Freien Berufen eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung ermöglichen und einen Preiswettbewerb auf Kosten der Qualität verhindern. Gegenüber der EU-Kommission haben wir uns in der vergangenen Legislaturperiode intensiv für den Erhalt von Berufsregelungen und Honorarordnungen eingesetzt – ohne den Binnenmarkt grundsätzlich in Frage zu stellen. Zuletzt hat der Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion gegen Teile des sog. ‚Binnenmarkt-Pakets‘ der Europäischen Kommission (Analyseraster und Notifizierungspflicht) eine Subsidiaritätsrüge bei der EU-Kommission erhoben, woraufhin die Vorschläge deutliche entschärft wurden. Zur außerdem geplanten sog. ‚Dienstleistungskarte‘ hat der Bundestag dank unserer Initiative ebenfalls wesentliche Änderungen gefordert. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Um dem Fachkräftemangel auch in den Freien Berufen entgegen zu wirken wollen wir die duale Berufsausbildung stärken und eine bessere Durchlässigkeit zur universitären Ausbildung gewährleisten. Lebenslanges Lernen wollen wir stärker fördern.“

FDP

„Die Freien Berufe in Deutschland sind mit Bezug auf die Arbeits- und Ausbildungsplatze, auf das Bruttoinlandsprodukt und im Hinblick auf gesellschaftliche Verantwortung durch ihre Breite und Vielfalt von herausragender Bedeutung für unser Gemeinwesen. Die freien Berufe in Deutschland stehen für Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Kreativität. Sie sind für uns Freie Demokraten von großer Bedeutung und eine entscheidende Säule unserer Marktwirtschaft. Wir Freie Demokraten fordern und starken die Stellung der freien Berufe, indem wir die hohen Standards für freie Berufe verteidigen wollen. Wir sprechen uns für die Beibehaltung der freiberuflichen Selbstverwaltung und dauerhaften Erhalt der berufsständischen Versorgungswerke und der HOAI aus. Dies werden wir so auch gegenüber der EU-Kommission vertreten. Das bewährte Ausbildungs- und Berufswesen sowie eine Wirtschaftsstruktur aus überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen, zu denen auch die freien Berufe zählen, sind die Basis für Wohlstand und Stabilität in Deutschland. Wir setzen uns für den Erhalt von Wohlstand und Stabilität ein.“

Bündnis 90 / Die Grünen

„Die Gebührenordnungen für Freie Berufe wollen wir in regelmäßigen Abständen überprüfen und an neue Anforderungen und die tatsächliche Kostenentwicklung anpassen. Die Gebührenhöhe soll die Erbringung unabhängiger, qualitativ hochwertiger Leistungen zu bezahlbaren Preisen sichern.“

Die Linke

„DIE LINKE will keinen Wettbewerb um den niedrigsten Preis, sondern um Planungsleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, ökologischen Kriterien gerecht werden und eine gute, sichere Bezahlung der Leistungen bieten. Grundsätzlich lehnen wir es ab, bislang sinnvoll regulierte freiberufliche Tätigkeiten einem reinen Preiswettbewerb zu unterwerfen. Entsprechend haben wir uns in der Debatte zur HOAI-Novellierung positioniert. Auch wir fordern die Rückführung der originären Planungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI, um so den Preis- und Dumpingdruck zu senken. Außerdem setzen wir uns für die stärkere Verankerung von Klima- und Umweltschutzbelangen im Planungs- und Baurecht ein. DIE LINKE unterstützt die Forderung nach einer zeitgemäßen Honorarordnung, die als öffentliches Preisrecht laut EU-Dienstleistungsrichtlinie verbindlich eingehalten wird. Die Höhe der Honorare muss regelmäßig angepasst werden, sollte sich am allgemeinen Preisindex orientieren und vor allem eine finanziell und sozial gesicherte Existenz ermöglichen und garantieren. Darüber hinaus setzt sich die LINKE für eine Stärkung des Binnenmarktes durch öffentliche Investitionen und für eine steuerliche Entlastung mittelständischer Betriebe, für faire Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten ein.“

Wahlprüfsteine der planenden Berufe – Antworten der Parteien

Wahlprüfsteine der planenden Berufe – Antworten der Parteien 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Verbände und Kammern der planenden Berufe legten im Frühjahr 2017 den zur Wahl des  19. Bundestags stehenden Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE und AfD gemeinsam Fragen zu zwölf Themenbereichen vor. Die Bandbreite der relevanten Aspekte war dabei überaus groß und reichte von der Forderung eines eigenständigen Bauressorts über die Digitalisierung des Planungswesens bis hin zur Stärkung der Freiberuflichkeit. An der Formulierung der einzelnen Punkte hat die Bundesingenieurkammer im Redaktionsteam federführend mitgewirkt. Die Antworten der Parteien liegen nun vor.

Plädoyer der Länderingenieurkammern für eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung

Plädoyer der Länderingenieurkammern für eine qualitativ hochwertige Ingenieurausbildung 160 159 Bundesingenieurkammer

Die Wirtschaftsministerkonferenz (WiMiKo) hat sich den Auftrag gegeben, bis zum Ende des Jahres 2017 die Regelungen des Titelschutzes bei der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ so weit fortzuschreiben, wie es die zwischenzeitlichen Entwicklungen im Ingenieurwesen wie auch die Notwendigkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsqualifikationen erforderlich machen.

Die Ingenieurkammern der Länder haben sich im Herbst 2016 auf der 59. Bundeskammerversammlung mit großer Mehrheit auf gemeinsame Vorschläge zur Regelung der im Hinblick auf die Berufsbezeichnung wesentlichen Paragrafen verständigt. Elementar ist in diesem Zusammenhang die Regelung, dass zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nur diejenigen Personen berechtigt sein dürfen, die das grundständige Studium einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie mit Erfolg abgeschlossen haben. Dieser Studiengang muss darüber hinaus überwiegend ingenieurspezifische Fächer beinhalten und von diesen geprägt sein. Im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm sprechen aus unserer Sicht gewichtige Gründe dafür, dass dabei von einem „Überwiegen“ und einer „Prägung“ erst dann gesprochen werden kann, wenn sich der Gesamtanteil der MINT-Fächer, die für ein Ingenieurstudium relevant sind, auf 70% des gesamten Lehrinhalts (90 ECTS-Punkte für Technikfächer, 36 ECTS-Punkte für MIN-Fächer) beläuft.

Als Begründung für diese Forderung ist in diesem Zusammenhang v.a. auf den drohenden Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure und die Gefahr einer Beschädigung der Marke „German engineering“ hinzuweisen: Im Rahmen eines Projektauftrags der EU-Kommission hat der European Council of Engineering Chambers (ECEC) u.a. eine Übersicht der in den europäischen Mitgliedstaaten geforderten Ausbildungsinhalten von (Bau-) Ingenieurinnen und Ingenieuren zusammengetragen (Anlage). Aus dieser lässt sich ersehen, dass es z.B. in Bulgarien, Tschechien, Italien, Liechtenstein, Portugal, Slowenien und Spanien im Hinblick auf die „Technical ECTS“-Anteile deutlich höhere Anforderungen gibt, als in Deutschland. Auch viele der übrigen Länder haben höhere Standards, wenn auch nicht derart ausgeprägt, wie in den genannten Beispielen. Es zeigt sich jedoch, dass mit einer Regelung von nur 50% + x MINT-Anteilen, die darüber hinaus noch nicht einmal zwingend einen Ingenieurbezug aufweisen müssen, Deutschland massiv hinter andere Länder zurückfallen würde. Das könnte aus Sicht der Ingenieurkammern katastrophale Folgen für den Berufsstand in Deutschland haben.

Auch widerspricht die Festlegung eines niedrigen MINT-Anteils den klaren Vorgaben der Politik. So haben sich gerade erst im Februar dieses Jahres die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag auf den Beschlussantrag „MINT-Bildung als Grundlage für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Teilhabe an unserer von Wissenschaft und Technik geprägten Welt“ (PDF) verständigt und sich damit für ein „Mehr an MINT“ in allen Lebensphasen ausgesprochen. Dass gerade die für den Standort Deutschland so wichtige Ingenieurausbildung künftig einen entgegengesetzten Weg beschreiten soll, ist in keiner Weise nachvollziehbar und kann gerade im Hinblick auf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten von Ingenieurinnen und Ingenieuren katastrophale Folgen haben.

Solide Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei den Freien Berufen

Solide Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei den Freien Berufen 108 107 Bundesingenieurkammer

Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) im zweiten Quartal 2017 eine Umfrage unter knapp 1.000 Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage, der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten sowie zum Spezialthema „Teilzeit“ durchgeführt. Hierzu erklärt BFB-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer:

„Bei uns Freien Berufen läuft es rund. In ihrer Momentaufnahme zeichnen die befragten Freiberufler ein vorwiegend zufriedenes Bild. Daran wird sich auch im kommenden Halbjahr nichts Grundlegendes ändern. Lageanalyse und Perspektive prägen auch die Einstellungspolitik: Rund jeder Fünfte will mehr Mitarbeiter beschäftigen. Diese Kurzformel beschreibt die Kernergebnisse.

Eine beachtliche Mehrheit stuft ihre aktuelle Geschäftslage als gut oder befriedigend ein, nur 14,3 Prozent sind pessimistischer. In den nächsten sechs Monaten rechnet fast jeder Fünfte mit einer günstigeren Entwicklung, für rund zwei Drittel bleibt alles wie gehabt und mit 12,2 Prozent erwarten 1,3 Prozent mehr als im Vorjahressommer, dass sich ihre Situation verschlechtern wird. Im Vergleich zum Vorjahr sind Ist-Beschreibung und Ausblick ein wenig zurückhaltender, die Werte schwanken aber nur geringfügig. 17,6 Prozent der befragten Berufsträger – fünf Prozent mehr als vor einem Jahr – wollen weitere Mitarbeiter einstellen. Wermutstropfen ist leider, dass mit 11,7 Prozent etwa 1,5 Prozent mehr als im letzten Sommer befürchten, weniger Mitarbeiter zu beschäftigen.

Insgesamt unterfüttern diese Zahlen weiterhin die solide Wirtschafts- und Beschäftigungslage bei uns Freiberuflern. Die nunmehr seit mehreren Jahren anhaltende Dynamik bestätigt unsere wirtschaftliche Bedeutung. Ob Digitalisierung oder demografischer Wandel, mit der Nachfrage nach unseren Dienstleistungen steigt unser Bedarf an Fachkräften. Ins politische Pflichtenheft gehört es deshalb, ein aussagekräftiges Fachkräftemonitoring einzuführen und damit zu vermessen, wo und in welchen Berufen Fachkräfte fehlen. Das Thema darf nicht aus dem Fokus rutschen. Hier sind natürlich auch die Freien Berufe selbst gefragt, sich als attraktiver Arbeitgeber zu promoten. Wer qualifizierte Mitarbeiter werben und langfristig halten will, kann auch mit Teilzeitmodellen punkten, die es Angestellten etwa ermöglichen, eine Familie zu gründen. Arbeitszeitvereinbarungen werden schon heute partnerschaftlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart. Gerade kleinere Unternehmen kennen die Lebensumstände ihrer Beschäftigten. Flexible und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitregelungen sind daher bei uns Freiberuflern längst gelebte Praxis. Wir begrüßen, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einem allgemeinen Recht auf befristete Teilzeit, gekoppelt mit einem einklagbaren Rückkehrrecht zur Vollzeitbeschäftigung kommt; auch die nächste Bundesregierung ist gut beraten, davon abzusehen. Angesichts der zu erwartenden zusätzlichen Bürokratie wäre das Vorhaben schlicht beschäftigungshemmend.“

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2017 im Einzelnen

Aktuelle Geschäftslage

Ihre aktuelle Geschäftslage beurteilen 48,4 Prozent der Befragten als gut, 37,3 Prozent als befriedigend und 14,3 Prozent als schlecht. Im Vergleich zu den Werten aus dem Sommer 2016 ist dies eine leichte Korrektur nach unten: Damals lagen die Werte noch bei 51,9 Prozent, 35,5 Prozent und 12,6 Prozent.

Alle vier Freiberufler-Gruppen verzeichnen einen positiven Saldo. Besonders zufrieden zeigen sich die Befragten aus dem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich gefolgt vom Bereich Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung, den Heilberufen sowie den Kulturberufen.

Sechs-Monats-Prognose

Für die kommenden sechs Monate erwartet die überwiegende Mehrheit der befragten Freiberufler eine stabile Entwicklung. Gefragt nach ihren Erwartungen binnen des nächsten Halbjahres rechnen 18,1 Prozent der Befragten mit einer günstigeren, 69,7 Prozent mit einer gleichbleibenden und 12,2 Prozent mit einer ungünstigeren Entwicklung. Hier sind die Werte im Vergleich zur Vorjahreserhebung etwas schlechter; diese lagen bei 18,4 Prozent (günstiger), 70,7 Prozent (gleich bleibend) und 10,9 Prozent (schlechter).

Personalplanung

Bei der Personalplanung für die kommenden beiden Jahre zeichnet sich weiterhin ein positives Bild ab: 17,6 Prozent der Befragten wollen in zwei Jahren mehr Mitarbeiter beschäftigen (gegenüber 12,6 Prozent in der Sommerumfrage 2016), 70,7 Prozent rechnen mit einer gleichbleibenden Mitarbeiterzahl (Sommer 2016: 77,2 Prozent) und 11,7 Prozent mit einer rückläufigen Mitarbeiterzahl (Sommer 2016: 10,2 Prozent).

Konjunkturbarometer

Das Geschäftsklima bei den Freien Berufen ist etwas besser als in der gewerblichen Wirtschaft, wo sich die Stimmung aber jüngst weiter verbessert.

Spezialthema: „Referentenentwurf zum Teilzeitgesetz“

Neben wirtschaftlichen Aspekten wurden die Freiberufler zum Spezialthema „Teilzeit“ befragt. Hintergrund war der mittlerweile der politischen Diskontinuität anheimgefallene Gesetzentwurf, nach dem Beschäftigte ein einklagbares Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit erhalten sollten.

Mitarbeiter insgesamt

Mit 61,2 Prozent beschäftigt eine große Mehrheit der Befragten weniger als fünf Mitarbeiter, 23,4 Prozent beschäftigen zwischen fünf und neun Mitarbeitern, 9,5 Prozent zwischen zehn und 14 Mitarbeitern und knapp sechs Prozent haben 15 oder mehr Mitarbeiter.

Mitarbeiter in Teilzeit

Die Verteilung der Teilzeitkräfte bei den befragten Freiberuflern sieht wie folgt aus: 44,1 Prozent beschäftigen ein oder zwei Teilzeitkräfte, 24,3 Prozent haben zwischen drei und fünf Teilzeitmitarbeiter, 8,4 Prozent haben zwischen sechs und zehn Teilzeitkräfte und nur knapp zwei Prozent haben mehr als zehn Teilzeitmitarbeiter. Vor allem Frauen arbeiten in Teilzeit, 84,9 Prozent der Befragten geben an, dass ausschließlich Frauen bei ihnen in diesem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Entwicklung

Mit 31,9 Prozent geben knapp ein Drittel der Befragten an, dass der Anteil der Teilzeitkräfte in ihren Teams in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist, bei 61,5 Prozent ist er gleich geblieben und bei 6,6 Prozent gesunken.

Gründe für Teilzeit

32,8 Prozent der Befragten geben an, dass Erziehungsteilzeit oder andere familiäre Gründe ausschlaggebend sind. 14,2 Prozent nennen Fort- und Weiterbildung, 8,3 Prozent mangelnde Arbeitsauslastung, 3,3 Prozent Alter und Gesundheit und 0,2 Prozent Pflegeteilzeit. Weitere 41,2 Prozent haben den Anlass nicht weiter spezifiziert.

Wochenstunden der Teilzeitkräfte

Die Teilzeitkräfte der befragten Freiberufler arbeiten meistens zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche (49,7 Prozent der Befragten), bei 40,5 der Befragten sind ihre Teilzeitkräfte weniger als 20 Stunden in der Woche beschäftigt, nur knapp zehn Prozent der Befragten geben an, dass ihre Teilzeitkräfte 30 Wochenstunden oder mehr leisten.

Erhöhung der Stundenzahl

Insgesamt treten solche Anträge über alle Berufsgruppen hinweg eher selten auf: 81,8 Prozent der Befragten geben an, dass bei ihnen in den vergangenen fünf Jahren keine Anträge auf Erhöhung der Stundenzahl gestellt worden sind.

Auswirkungen eines einklagbaren Rechts auf Rückkehr in Vollzeit

62,9 Prozent der befragten Freiberufler geben an, sie könnten nicht genug Aufträge akquirieren, um die mehr arbeitenden Beschäftigten auszulasten. 23,5 Prozent würden es schaffen und so den Lohnmehraufwand abfangen können. Bei Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeit würden fast ein Drittel aller Befragten (32,5 Prozent) keine neuen Mitarbeiter einstellen können; 28,9 Prozent erwarten keine Auswirkungen. 28,2 Prozent allerdings befürchten, Mitarbeiter entlassen zu müssen.

Alternative Modelle

Gefragt nach alternativen Arbeitszeitmodellen, sind fast zwei Drittel für Gleitzeit. Mehr als die Hälfte der Befragten halten Arbeitszeitkonten und rund 40 Prozent eine Flexibilisierung der Ruhezeiten für geeignet. Bei gut einem Drittel kommt die „Vertrauensarbeitszeit“ gut an. Die Konzepte „Telearbeit/Homeoffice“, „Lebensarbeitszeit“ und „Jobsharing“ finden weniger Anklang.

Bewertung des Vorschlags auf einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Vollzeit

63,1 Prozent der befragten Freiberufler finden, dass der bisherige gesetzliche Rahmen ausreicht.
Etwa 63,8 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die Personalplanung erschweren würden. Die größte Mehrheit der befragten Freiberufler (78,8 Prozent) sind der Auffassung, dass ein reformiertes Gesetz am Fachkräftemangel nichts ändert.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Petra Kleining
Pressesprecherin Bundesverband der Freien Berufe e. V.
Tel.: 030 284444-39
E-Mail: petra.kleining@freie-berufe.de
Internet: www.freie-berufe.de

Überprüfung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes | BIngK im BMJV-Beirat

Überprüfung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes | BIngK im BMJV-Beirat 208 207 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beabsichtigt, in einer neuen Marktanalyse die Überprüfung und Anpassung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) an die aktuelle Marktentwicklung. Die Vergütungssätze sind zuletzt aufgrund einer Marktanalyse für den Zeitraum 2008-2010 angepasst worden und sind seit 2013 in Kraft.

In einem ersten Schritt hatte das BMJV die Bundesingenieurkammer um Mitteilung gebeten, ob es Erfahrungen zu bzw. Änderungsbedarf an der nach der letzten Reform 2013 vorgenommenen Neueinteilung der Sachgebiete in Anlage 1 zu § 9 JVEG gibt.

Anschließend ist in einem zweiten Schritt die Beauftragung einer neuen Marktanalyse beabsichtigt, bei der die aktuellen Vergütungssätze für Sachverständige in der Privatwirtschaft analysiert werden sollen, um dann entsprechende Anpassungen auch im JVEG vorzunehmen.

Die Bundesingenieurkammer war bereits im Vorfeld der vergangenen Reformen des JVEG in einem Beirat des BMJV vertreten. Auch dieses Mal wird sie die aus Sicht der Sachverständigen im Ingenieurbereich für notwendig erachteten Änderungsvorschläge einbringen.

Studie des BFB: Marktzutrittsregeln führen zu mehr Effizienz und sichern Qualität!

Studie des BFB: Marktzutrittsregeln führen zu mehr Effizienz und sichern Qualität! 108 107 Bundesingenieurkammer

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat heute die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen Untersuchung „Aspekte der Deregulierung bei den Freien Berufen“ vorgestellt. Hiernach führen Marktzutrittsregeln auf freiberuflichen Märkten zu besserer Markteffizienz und sichern die Qualität.

In der Untersuchung wird von den Gutachtern die ökonomische Wirkungsweise von Regulierung bzw. Deregulierung in Märkten für freiberufliche Dienstleistungen wissenschaftlich untersucht und bewertet. Analysiert wurden hierzu anhand eines ökonomischen Modells und eines experimentalökonomischen Ansatzes die folgenden Fragestellungen:
1. Auswirkung von Marktzutrittsregelungen auf Wettbewerb und Wachstum
2. Einfluss von Preisuntergrenzen und regulierten Preisen auf Markteffizienz und Wettbewerb in Vertrauensgütermärkten
3. Möglichkeiten und Grenzen der Produktivitätsbestimmung freiberuflicher Dienstleistungen
4. Aussagekraft des OECD-Deregulierungsindikators

Anlass für die Beauftragung des Gutachtens war der immer wieder unter Hinweis auf pauschale Prognosen der OECD erhobene Vorwurf der Europäischen Kommission, dass die Regulierung in Deutschland Wachstum bei den Freien Berufen verhindere. Dass dem nicht so ist, sondern vielmehr berechtigte Rahmenbedingungen deutliche positive Impulse für den Markt und den Verbraucher bringen, belegt nun diese Untersuchung.

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