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Haushaltsdebatte: Richtige Anreize beim Wohnungsbau setzen

Haushaltsdebatte: Richtige Anreize beim Wohnungsbau setzen 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags fordert das Aktionsbündnis „Impulse für den Wohnungsbau“, dem die Bundesingenieurkammer angehört, dringend die richtigen Anreize zu setzen, um die Wohnungsbaukrise zu bewältigen und somit soziale Schieflagen zu vermeiden.

Der Absturz im Wohnungsbau setzt sich fort: Die Zahl der Baugenehmigungen für neuerrichtete Wohnungen dürfte 2023 mit gut 210.000 ein Drittel unter dem Vorjahresniveau gelegen haben, die Auftragseingänge im Wohnungsbau haben sich von Januar bis Oktober 2023 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich um real 22 Prozent reduziert. Perspektivisch ist ein Absinken der Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau auf unter 200.000 pro Jahr möglich. Das Ziel der Bundesregierung, pro Jahr 400.000 Wohnungen (davon 100.000 Sozialwohnungen) zu bauen, erscheint für die nächsten Jahre nicht mehr realisierbar. Die negative Entwicklung im Wohnungsbau bringt erhebliche soziale Implikationen mit sich und lässt die Bauwirtschaft weiter in die Krise rutschen; der drohende Kapazitätsabbau dürfte mittelfristig den Fachkräftemangel deutlich verschärfen.

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der Krise Ende September 2023 im Rahmen des Bündnistages Bezahlbarer Wohnraum ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das als erster Schritt zur konjunkturellen Stabilisierung zu begrüßen ist. Allerdings wurde das Paket bislang nur zu einem kleinen Teil realisiert, die Umsetzung vieler Punkte ist ins Stocken geraten. Hinzu kommen weitere konjunkturdämpfende Entwicklungen, etwa das erneute Aussetzen der Neubauförderung oder der Stopp mehrerer Programme u.a. für die Förderung von Energieberatungen oder seriellen Sanierungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Modernisierung des Gebäudebestands. Bereits beschlossene Maßnahmen wie die Anhebung der Einkommensgrenzen bei der Wohneigentumsförderung und die Aussetzung der ursprünglich für 2025 vorgesehenen Verschärfung von Energieeffizienzstandards können kaum zu einer Trendumkehr beitragen.

Angesichts dieser Entwicklung bestehen maximale Verunsicherung und erheblicher Investitionsattentismus. Trotz aller Haushaltszwänge bedarf es planbarer und verlässlicher Rahmenbedingungen. Bund und Länder müssen in ihrem Handeln der sozialen und wirtschaftlichen Dimension des Wohnungsbaus gerecht werden und die Investitionen in den Bau bezahlbarer Wohnungen stärken. Daher sind die schnelle Umsetzung von auf dem Wohnungsbaugipfel im September 2023 präsentierten Maßnahmen sowie die Ergänzung um weitere Instrumente dringend erforderlich.

Der Wohnungsbau ist gesellschaftlich und wirtschaftlich von größter Bedeutung, denn der Bedarf an Wohnraum wird immer drängender. Gleichzeitig haben die aktuellen Rahmenbedingungen zum schnellsten Absturz der Bautätigkeit seit der Wiedervereinigung geführt. Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau fordert ein schnelles Umsteuern mit folgenden Maßnahmen:

1. Degressive AfA umgehend einführen
Angesichts der Rahmenbedingungen am Markt ist es trotz des hohen Wohnungsbedarfs vielfach schwierig, geplante Projekte im vorgesehenen Kostenrahmen zu realisieren. Die als Teil des Wachstumschancengesetzes vorgesehene erhöhte degressive Abschreibungsrate von 6% p.a. kann dazu beitragen, noch nicht realisierte Vorhaben doch noch zu bauen. Allerdings wurde das Wachstumschancengesetz im Bundesrat gestoppt. Hier sind Bundestag und Bundesrat aufgefordert, im Vermittlungsausschuss schnellstmöglich eine Einigung zu erzielen. Darüber hinaus ist die Einführung einer Zuschusskomponente für nicht gewinnorientierte Vermieter erforderlich.

2. Sozialen Wohnungsbau weiter stärken
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sukzessive deutlich ausgeweitet hat und mit jeweils 3,5 Mrd. Euro 2025 und 2026 den jährlichen Mitteleinsatz gegenüber 2021 mehr als verdreifachen will. Während die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus angesichts der prekären Lage auf dem freien Wohnungsmarkt steigt, reicht die Bautätigkeit allerdings nicht aus, um den Sozialwohnungsbestand zu stabilisieren: 2022 wurden 22.500 neue Sozialwohnungen gebaut, aber 36.500 fielen aus der Preisbindung. Die soziale Wohnraumförderung muss daher – flankiert durch entsprechende Mittel der Länder – weiter signifikant erhöht und auf lange Sicht verstetigt werden.

3. Förderung des Klimafreundlichen Neubaus (KFN) verlässlich finanzieren
Seit Wegfall der EH 55-Förderung zum Jahresanfang 2022 ist die Neubau-Förderkulisse von erheblicher Unsicherheit geprägt. Nun wurde die ambitionierte Förderung des klimafreundlichen Neubaus aufgrund aufgebrauchter Mittel Ende 2023 kurzfristig gestoppt – zusätzliche Verunsicherung im Markt ist die Folge. Investoren und Bauherren brauchen Verlässlichkeit. Die KFN-Mittel müssen aufgestockt und verstetigt werden, damit sie langfristig planbar Investitionen auslösen können und kurzfristige Förderabbrüche vermieden werden.

4. „Jung kauft Alt“ und „Gewerbe zu Wohnen“ schnell und unbürokratisch einführen
Die Nutzung leerstehender Gewerbeflächen für Wohnzwecke und die Erleichterung der Bildung von Wohneigentum für Familien durch Erwerb und Sanierung von Bestandsgebäuden kann zur Entschärfung der Wohnungsknappheit beitragen und die ressourceneffiziente Weiternutzung des vorhandenen Gebäudebestands forcieren. Die im Rahmen des Maßnahmenpakets geplanten Förderprogramme sind daher zu begrüßen. Nun sind die schnelle Umsetzung und die auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Maßnahmen erforderlich.

5. Sanierungsförderung verbessern
Die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz ist für die Transformation des Immobiliensektors hin zur Klimaneutralität essenziell. Umso kritischer sind Fehlanreize oder Unsicherheiten im Fördersystem – etwa im Hinblick auf deutlich unterschiedliche Fördersätze für die Ertüchtigung von Gebäudehülle bzw. Gebäudetechnik. Für die ökologisch und ökonomisch effiziente Transformation ist das Zusammenspiel aus Sanierung der Hülle und CO2-neutraler Deckung des verbleibenden Wärmebedarfs erforderlich. Der im Zuge der Haushaltskrise beschlossene Wegfall höherer Fördersätze für Effizienzmaßnahmen und die Ungleichbehandlung von Selbstnutzern bzw. Vermietern beim Speed-Bonus für den Heizungstausch sowie der Stopp der Förderung serieller Sanierungen sind daher fatal. Für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor sind Verlässlichkeit, die Angleichung der Förderung von Maßnahmen an Gebäudehülle bzw. -technik sowie die förderrechtliche Gleichbehandlung von Vermietern und Selbst-nutzern von größter Bedeutung. Die neue BEG-Förderrichtlinie muss entsprechend angepasst und zur Vermeidung erneuter Förderstopps gesichert ausfinanziert werden.

6. Planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen schnell reformieren
Die planungs- und baurechtlichen Vorgaben sind an vielen Stellen kompliziert und kostentreibend. Ansätze zur Planungs- und Baubeschleunigung sind aufgrund der föderalen Struktur häufig nicht einfach umzusetzen. Die aktuellen Pläne zur Beschleunigung und Vereinfachung des Planens und Bauens, etwa in Bezug auf die Stärkung der Typengenehmigung, die Angleichung der Landesbauordnungen oder die Digitalisierung des Genehmigungsprozesses, sind daher sehr zu begrüßen. Weiterhin muss die Möglichkeit zur Abweichung von technischen Baubestimmungen und darüberhinausgehenden anerkannten Regeln der Technik ausgebaut und rechtssicher ausgestaltet werden. Bund und Länder müssen die beim Wohnungsbaugipfel, dem Bund-Länder-Pakt zur Baubeschleunigung und der Bauministerkonferenz beschlossenen Maßnahmen nun schnell und vollständig realisieren

 Foto: © Caroline Ommer/unsplash

Kommunale Wärmeplanung BMWSB

Wärmeplanung: Finanzierung für 2024 sichergestellt

Wärmeplanung: Finanzierung für 2024 sichergestellt 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Wärmeplanungsgesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Viele Kommunen in Deutschland haben bereits eine Wärmeplanung oder haben mit der Planung schon angefangen. Die Kommunen, die sich jetzt auf den Weg machen, bekommen finanzielle Unterstützung für den Planungsprozess. Die Bundesregierung stellt 500 Millionen Euro bis 2028 dafür zur Verfügung. Offen war bislang noch, über welchen Weg diese finanzielle Unterstützung erfolgen kann. Mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 gibt es dazu nun Klarheit.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“

Das Wärmeplanungsgesetz ist auch die Grundlage für den Quartiersansatz bei der Frage, wie der Gebäudebestand zur Einsparung von CO2 modernisiert werden kann. Beim Wärmeplanungsgesetz wird nicht das einzelne Einfamilienhaus oder Mietshaus betrachtet, sondern der ganze Stadtteil bzw. die Gemeinde. Bei der Gebäuderichtlinie auf EU-Ebene (EPBD) hatte sich die Bundesregierung für den Qaurtiersansatz starkt gemacht. Bei der Sanierung vom Gebäudebestand soll so nicht der Einzelne überfordert, sondern das Ganze in den Blick genommen werden.

 Foto: © Stuart Frisby/unsplash

Förderprogramm Junges Wohnen

Bund: Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau

Bund: Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Bund erhöht seine Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Bauministerinnen und -minister der Länder verständigten sich am 11. Januar 2024 auf einer Sonder-Bauministerkonferenz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz über die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Die Bauministerkonferenz kam mit dem Bund überein, dass im Jahr 2024 für die Höhe der bisherigen Bundesmittel der Ko-Finanzierungsanteil der Länder von 30 Prozent beibehalten wird. Für die darüberhinausgehenden, erhöhten Finanzmittel wird eine Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils von 40 Prozent in 2024 einmalig vorgesehen. Über die Fördermodalitäten für 2025 und 2026 soll noch in der 1. Jahreshälfte 2024 entschieden werden.

Der Bund wollte im Zuge der Erhöhung seiner Finanzhilfen kurzfristig auch den Ko-Finanzierungsanteil der Länder von mindestens 30 auf 40 Prozent erhöhen. Da in einigen Ländern die Haushaltsplanungen für 2024 bereits abgeschlossen sind, hätten bereitgestellte Bundesmittel jedoch gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen und so weniger Wohnungsbauprojekte umgesetzt werden können.

Mit der sozialen Wohnraumförderung unterstützen Bund und Länder die Wohnraumversorgung durch Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Ausgestaltung der Finanzierungsbeteiligungen wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte: „Wichtig für mehr bezahlbaren Wohnraum ist die soziale Wohnraumförderung. Mit über 18 Milliarden Euro investieren wir so viel wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist auch dringend nötig, denn der Sozialwohnungsbestand ist landesweit auf gut eine Millionen Wohnungen gesunken. Der Bedarf ist aber deutlich höher. Die Dringlichkeit haben beide – Bund und Länder – erkannt. Die Mehrheit der Länder hat bereits in der Vergangenheit für den sozialen Wohnungsbau deutlich mehr als die geforderte Mindestfinanzierung von 30 Prozent der Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Gerade wenn alle wissen, dass es noch mehr Anstrengungen braucht, muss auf allen Ebenen auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Die heutige Einigung auf die Finanzierung 2024 ist auch ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft. Die Gelder können jetzt fließen.“

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der zum 1. Januar den Vorsitz der Bauministerkonferenz übernommen hat, freut sich, dass nun ein Kompromiss gefunden werden konnte: „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb ist es ein gutes Signal für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, dass sich Bund und Länder heute einigen konnten. Es wäre praktisch unmöglich gewesen, den Ko-Finanzierungsanteil der Länder für 2024 derart kurzfristig von 30 auf 40 Prozent raufzusetzen. Dass die Erhöhung jetzt nur für die zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 615 Millionen Euro gilt, ist ein guter Kompromiss.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärte als Sprecherin für die „A-Länder“: „Bund und Länder geben mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau: Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, denn mehr Förderung sorgt für mehr bezahlbare Wohnungen. Die Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau ist somit auch ein klares Signal in Richtung Bauwirtschaft: Der Staat sorgt für Verlässlichkeit, die Mittel sind vorhanden und können abgerufen werden. Die Länder stehen zu ihrer sozialen Verantwortung in der Wohnraumversorgung und tragen ihren Anteil, damit den Wohnungsbau auf hohem Niveau fortzuführen.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend für die „B-Länder“: „Die öffentliche Wohnraumförderung ist der Fels in der Brandung bei dem derzeit stark im Sturm stehenden Immobilienmarkt. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, die öffentliche Wohnraumförderung zu stabilisieren und auszubauen. Heute ist ein breiter Schulterschluss zwischen Ländern und dem Bund im Sinne der Sache gefunden worden. Alle Seiten haben sich bewegt. Damit bleibt auch im Jahr 2024 die öffentliche Wohnraumförderung der Fels in der Brandung für die gebeutelte Immobilien- und Bauwirtschaft.“

 Foto: © Karolina Grabowska/Pexels

Jahrbuch 2025

Einreichungen Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2025

Einreichungen Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2025 1146 716 Bundesingenieurkammer

Vorschläge für Projekte und Essays können bis 31.01.2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden sowie Zukunftsthemen für das Planen und Bauen.

Zur Einreichung Ihrer Projekte benutzen Sie bitte folgende Formulare:

Die Entscheidung über die Aufnahme in das Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2025 trifft alleine der Beirat.

Seit 2001 gibt die Bundesingenieurkammer die Reihe Jahrbücher der Ingenieurbaukunst heraus. Die Bücher sind der zentrale Ort für die aktuellen Diskussionen der Bauingenieurinnen und Bauingenieure unseres Landes. Die seit 2015 jährlich erscheinenden Bücher „Ingenieurbaukunst – Made in Germany“ dokumentieren die beeindruckenden Leistungen des Bauingenieurwesens unseres Landes.

Sie stellen herausragende Ingenieurbauprojekte vor. Ergänzende Essays befassen sich mit technischen Entwicklungen und dem baukulturellen Diskurs aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Darüber hinaus werden historisch bedeutende Persönlichkeiten des Bauingenieurwesens in einem Porträt gewürdigt.

Die Bundesingenieurkammer ist Initiatorin der Buchreihe. Ihre Mitglieder sind die sechzehn Ingenieurkammern der Länder, die rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland repräsentieren.

 Foto: © Ernst& Sohn

BEG Förderung

BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor

BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt.

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Gestaffelter Start der Förderung
Die KfW stellt hierfür einen gestaffelten Förderfahrplan vor. Zunächst können Antragstellerinnen und Antragsteller in selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) Förderungen beantragen. Die Förderung für alle anderen Antragstellergruppen startet im weiteren Verlauf des Jahres 2024.

So können sich voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 Bürgerinnen und Bürger im Kundenportal „Meine KfW.de“ zunächst mit ihren Daten registrieren. Dies ist die Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Antrag stellen zu können.

Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) die Antragstellung auf den Förderzuschuss über das Kundenportal „Meine KfW.de“ möglich. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent. Darüber hinaus können ein Effizienzbonus von 5 Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, beantragt werden.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 70 Prozent betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW und / oder einen Zuwendungsbescheid für weitere BEG EM vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben, steht voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 folgen die weiteren Antragsteller für die Förderung von Nichtwohngebäuden.

Förderfahrplan BEG 2024

Die wichtigsten Infos zur BEG
Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)
Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Bei den Richtlinien für die systemische Förderung bleibt alles beim Alten, die Förderrichtlinien „BEG Wohngebäude“ und „BEG Nichtwohngebäude“ ändern sich nicht. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.

 Foto: © Erik McLean/unsplash

Grafiken: @ BMWK

brüssel Kommission

EU-Schwellenwerte ab 2024

EU-Schwellenwerte ab 2024 2560 1440 Bundesingenieurkammer

im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge wurden zum 01.01.2024 erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:

5.538.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)

5.538.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)

221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 215.000 Euro)

143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 140.000 Euro)

443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 431.000 Euro)

443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (derzeit 431.000 Euro)

 Foto: © BIngK

EU Trilog Bauprodukteverordnung

EU: Neue Bauproduktenverordnung soll Harmonisierung von Normen beschleunigen

EU: Neue Bauproduktenverordnung soll Harmonisierung von Normen beschleunigen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mitte Dezember 2023 wurde in Straßburg ein Meilenstein für die Planungs- und Baubranche erreicht, der insbesondere für Ingenieurinnen und Ingenieure von hoher Relevanz ist. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament wurde die Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung beschlossen, ein bedeutender Schritt für die Gestaltung und Normung von Bauprodukten in Europa.

Die Neuerungen konzentrieren sich auf essenzielle Aspekte wie die CE-Kennzeichnung, harmonisierte Test- und Prüfverfahren sowie spezifische Anforderungen für über 700 verschiedene Bauprodukte. Von Ziegelsteinen bis hin zur Wärmedämmung deckt die Verordnung ein breites Spektrum ab und zielt darauf ab, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten zu gewährleisten.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure steht die Beschleunigung der Normung von Bauprodukten im Vordergrund. Die klaren Vorschriften zur Erstellung neuer Normen sowie zur transparenten Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligten sind für die Branche von großer Bedeutung. Ein spezifischer Arbeitsplan für die Kommission soll sicherstellen, dass zukünftig schneller ein CE-Zeichen für ihre Produkte erteilt wird, was insbesondere für die Vermarktung und den Einsatz innovativer Produkte von Bedeutung ist.

Die Reform stellt nicht nur einen Schritt in Richtung harmonisierter Standards dar, sondern ebnet auch den Weg für die Digitalisierung der Baubranche. Die Einführung des „Digitalen Produktpasses“ ermöglicht Ingenieurinnen und Ingenieuren den digitalen Zugriff auf Produktinformationen, beispielsweise direkt auf der Baustelle über ein Smartphone.

Nach der Überarbeitung und Übersetzung des Verordnungstextes in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Verhandlungsergebnisses durch das Parlament und den Rat bevor. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird bis zum Sommer 2024 erwartet.

Die Bundesingenieurkammer hatte sich über den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss direkt mit ihren Positionen an den Beratungen beteiligt. Die vollständige Stellungnahme CCMI/197 ist hier abrufbar

 Foto: © Mitchell Luo/unsplash

EPBD Trilogverhandlungen

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anfang Dezember 2023 konnte im Zuge der Trilogverhandlungen der Europäischen Union eine Einigung zur EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Building Directive EPBD) erzielt werden. Nach zwei Jahren teils kontroverser Diskussionen wurde nun ein Kompromiss gefunden. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen.

Die Einigung sieht eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes des Landes zu reduzieren. Bis 2030 muss der Energiebedarf um 16 Prozent und in einem weiteren Schritt bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mindestens 55 Prozent der Einsparungen des Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht werden muss. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten bei Nichtwohngebäuden Mindeststandards zur Sanierung einführen. Dies betrifft die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und 26 Prozent bis 2033. Der gefundene Kompromiss definiert nun die Ziele, den Weg dorthin können jedoch die einzelnen Länder selbst bestimmen und ausgestalten.

Öffentliche Gebäude und Quartiere im Fokus
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sah noch eine Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings – WPB) vor. Damit wurden Gebäude mit einem besonders hohen Energieverbrauch und entsprechend großen Effizienzpotentialen adressiert. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Die finanziellen Belastungen für Hausbesitzer seien zu hoch. Eine gebäudespezifische Sanierungspflicht wird nicht mehr vorgesehen, vielmehr soll jetzt der gesamte Wohngebäudebestand die Effizienzpotentiale heben. Auch die Bundesregierung hat sich für den Quartiersansatz eingesetzt. Der Quartiersansatz kann die ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglichen. Wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden, wären so Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend notwendig. Bundesbauministerin Klara Geywitz priorisiert zudem die Sanierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Feuerwehrwachen.

Neubau: Nullemission bereits 2028
Die EPBD ist Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll. Hierzu müssen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Neben der Sanierung sieht der Kompromiss vor, dass alle neuen Gebäude ab dem Jahr 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen dürfen, für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2028. Der ordnungspolitische Druck, nachhaltig zu bauen, bleibt weiterhin bestehen.

 Foto: © Maria Teneva/unsplash

Umfrage Infrstruktur Baukulturbericht

Blitzumfrage „Infrastrukturen“ – Ihre Einschätzung ist gefragt!

Blitzumfrage „Infrastrukturen“ – Ihre Einschätzung ist gefragt! 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Sind Sie Ingenieurin oder Ingenieur, Architektin oder Architekt, Planerin oder Planer? Dann unterstützen Sie die Arbeit am kommenden Baukulturbericht 2024/25 zum Thema „Infrastrukturen“ und beantworten die kurze Umfrage bei den planenden Berufen. Wir möchten unter anderem wissen: Welche Planungsaufgaben bearbeiten Sie und wo sehen Sie Schwerpunkte in der Zukunft?

Die Umfrage ist bis zum 5. Januar 2024 online und nimmt etwa fünf Minuten Zeit in Anspruch. Folgen Sie dafür bitte folgendem Link:

https://de.surveymonkey.com/r/XSVQX2K

Die Umfrage wird von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer unterstützt und die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Arbeit am Baukulturbericht ein. Durch Ihre Mitwirkung kann der Kommunikation gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Öffentlichkeit die notwendige Relevanz verschafft werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Bundesstiftung Baukultur

 Foto: © thisisengineering/unsplash

DIN Ländervertrag

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Bauministerkonferenz erneuerten das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen. Der neue Vertrag regelt die Erarbeitung eines Mindestanforderungskatalogs an bauaufsichtlichen Normen. Von bauaufsichtlichen Normen wird gesprochen, wenn diese gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Normen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und die Öffentlichkeit.

Die rund 600 bauaufsichtlichen Normen nach dem DIN-Länder-Vertrag sollen zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Bauherren und Bauausführende sollen dadurch künftig die Möglichkeit haben, das Bausoll entsprechend konkreter zu qualifizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags sollen die betroffenen Normen sukzessive nach diesen Festlegungen überarbeitet werden. Für die anstehende Überarbeitung der bauaufsichtlichen Normen sind alle Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft aufgerufen, sich in die Normungsarbeit bei DIN einzubringen.

DIN bietet öffentliches Bauportal an
Darüber hinaus regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen, öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen ab Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB gelistet sind, für private Zwecke einsehen. Ziel der Vereinbarung ist es, Privatpersonen den Zugang zu den für sie relevanten Baunormen zu erleichtern, zum Beispiel beim privaten Haus- oder Wohnungsbau. Daneben wird DIN auch ein Onlineportal für die behördliche Nutzung mit noch weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Finanziert werden die beiden Portale durch die Bundesländer, die so die bewährte privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit unterstützen.

Normenportal: Exklusiver Zugang für Kammermitglieder
Daneben hat die Bundesingenieurkammer mit dem Beuth Verlag eine Rahmenvereinbarung zum kostengünstigen online-Bezug von ingenieurrelevanten Normendokumenten mit rund 400 der wesentlichsten DIN-Normendokumente abgeschlossen. Hierzu wurden zuvor von den Ingenieurkammern der Länder die wichtigsten DIN-Normendokumente abgefragt und die 400 am häufigsten genannten Normendokumente ermittelt.

Dieses Angebot besteht exklusiv nur für Mitglieder der Ingenieurkammern, es ist ausschließlich für diesen Nutzerkreis erhältlich. Das Normenportal ist immer zugänglich – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die ausgewählten Normen können am Bildschirm gelesen und auch ausgedruckt werden.
Zusätzlich zu diesem Grundpaket können die Eurocodes (www.eurocode-online.de), sowie die Texte der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen zu Sonderkonditionen bezogen werden.

www.normenportal-ingenieure.de

 Foto: © Markus Spiske/unsplash

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