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alexdandrajakob

Coronavirus | Bundesingenieurkammer fordert schnelle und unbürokratische Hilfe für Ingenieurbüros

Coronavirus | Bundesingenieurkammer fordert schnelle und unbürokratische Hilfe für Ingenieurbüros 1031 1032 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer fordert mehr Soforthilfeprogramme für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden Folgen betreffen auch Ingenieurbüros. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen rechnen.

„Einige Bundesländer haben bereits reagiert und Soforthilfeprogramme aufgelegt. Davon braucht es aber dringend mehr“, so Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.

„Bei unseren Kammern melden sich verstärkt kleine Büros, die über wenig bis keine Kapitaldecke verfügen. Ein Auftragsstopp – sei es nun, weil sie selbst ‚lahmgelegt‘ werden oder sei es, weil es auf der Auftraggeberseite ‚hakt‘ – kann für sie unter Umständen schon die Insolvenz bedeuten“, führte Hans-Ullrich Kammeyer weiter aus. Wichtig
seien daher schnell mehr verfügbare Töpfe, die ohne viel Bürokratie Hilfe bieten. „Wenn also ein Büro von heute auf morgen nicht mehr wie gewohnt arbeiten kann, müssen umgehend Mittel zur Verfügung stehen, die drohende Ausfälle quasi von heute auf morgen auffangen“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Es sei wichtig, trotz der aktuellen Situation heute schon an morgen zu denken. „Denn wenn uns jetzt die Planungskapazitäten wegbrechen, können nach der Coronakrise viele wichtige und dringend benötigte Infrastruktur- und Hochbauprojekte nicht realisiert werden“, betonte Hans-Ullrich Kammeyer.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt sei, dass die Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Auftraggeber auch im Hinblick auf die Prozesse gewährleistet sein müsse. Dass Mittel zur Verfügung stehen, reiche an dieser Stelle nicht. Es müsse sichergestellt werden, dass ausstehende Rechnungen auch beglichen werden. Dies sei bereits jetzt im Alltag vieler Ingenieurbüros ein Problem.

Inzwischen wurden 50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht. Bundes-finanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.

Die nächsten Schritte:

  • Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020, das Maßnahmenpaket beschlossen.
  • Am Freitag, 27. März 2020, hat der Bundesrat das Hilfspaket ebenfalls verabschiedet. Das Geld soll jetzt zügig zur Verfügung stehen.

Die Bundesingenieurkammer hat darüber hinaus eine Übersicht diverser Hilfsangebote zusammengestellt.

Zur Information von Unternehmen, insbesondere KMU, hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet, die Mo-Fr. von 9-17 Uhr unter 030 / 186151515 zur Verfügung steht. Zudem wurde eine Hotline zu Fördermaßnahmen unter 030 / 1816158000 eingerichtet.

Vergabe von Planungsleistungen | Empfehlungen von BIngK und BAK

Vergabe von Planungsleistungen | Empfehlungen von BIngK und BAK 1633 1634 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 4.7.2019 entschieden, dass eine verbindliche Festschreibung von Mindest- und Höchstsätzen durch den Gesetzgeber gegen EU-Recht verstößt. Nach Auffassung des Gerichts können die verbindlichen Mindestsätze der HOAI jedoch grundsätzlich geeignet sein, die Qualität von Planungsleistungen in Deutschland zu sichern.

Es fehle lediglich an einer kohärenten Regelung, da Planungsleistungen auch von Personen erbracht werden dürften, die ihre fachliche Qualifikation nicht nachgewiesen haben. Vor allen Dingen hat der EuGH in keiner Weise die in der HOAI enthaltenen Honorarsätze der Höhe nach beanstandet. Zusammengefasst folgt hieraus, dass bei der Vergabe von Planungsleistungen im Grundsatz an der bisherigen Praxis festgehalten werden kann und im Sinne einer dauerhaften Qualitätserhaltung auch festgehalten werden sollte, auch wenn Angebote nicht nur deshalb ausgeschlossen werden dürfen, weil sie unterhalb der bisherigen HOAI-Mindestsätze liegen.

Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer haben gemeinsam folgende Empfehlungen zur Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erarbeitet:

Die Architekten- und Ingenieurkammern unterstützen und beraten private und öffentliche Auftraggeber kostenlos bei der Umsetzung.

Auftragswertberechnung: Legen Sie sowohl für die Auftragswertberechnung als auch für den damit korrespondierenden tatsächlichen Auftragswert weiterhin die Honorarberechnungsparameter als auch die Honorarsätze der HOAI zugrunde. Für die Einordnung eines Vorhabens in die Honorarzone ist eine Punkte-bewertung erforderlich, die eine Ermittlung des Schwierigkeitsgrades voraussetzt. Da die HOAI selbst hierfür keine abschließende Anleitung liefert, wird auf einschlägige Bewertungstabellen verwiesen.

Festpreisvergabe: Nutzen Sie (auch bei Ausschreibungen im Unterschwellenbereich) die Möglichkeit zur Festpreisvergabe nach § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV, um den Grundsatz des Leistungswettbewerbs bei der Vergabe von Planungsleistungen bestmöglich umzusetzen. In diesem Fall erfolgt die Wertung der Angebote nur noch mit Blick auf Qualitätskriterien.

Vorrang des Leistungswettbewerbs: Sofern Sie die Festpreisvergabe nicht nutzen, achten Sie gleichwohl darauf, dass der Preis bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien weiterhin nur eine untergeordnete Rolle spielt. Wegen des Grundsatzes des Leistungswettbewerbs darf er auch künftig kein wesentliches Kriterium sein. Die in der Rechtspraxis weit verbreitete Empfehlung einer Einstufung des Preises mit 10 % bei der Vergabe von Planungsleistungen bleibt somit aktuell.

Angemessene Honorierung: Legen Sie auch bei gegebenenfalls niedrigen Honorarangeboten insgesamt auf eine angemessene Honorierung wert, um auch mittel- und langfristig zu einer qualitativ hohen Planerlandschaft nicht nur in Metropolregionen, sondern auch im ländlichen Raum beizutragen. Stimmen Sie sich hierzu auch mit Ihren Rechnungshöfen und Prüfungsämtern ab. Diesen wird oftmals zu Unrecht unterstellt, ausschließlich auf das kurzfristig billigste Angebot zu setzen. Eine angemessene Honorierung schreibt § 77 Abs. 2 VgV ausdrücklich für den Fall vor, dass der Auftraggeber außerhalb von Planungswettbewerben die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt. Maßstab für die Angemessenheit ist auch nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze die HOAI. Hierbei sollte nicht ausschließlich auf den unteren Rahmen („Mindestsatz“) abgestellt, sondern in der Regel vom mittleren Wert ausgegangen werden.

Ungewöhnlich niedrige Angebote: Gehen Sie daher mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten (§ 60 VgV) kritisch um und setzen Sie die Aufgreifschwelle nicht zu niedrig an. Denken Sie daran, dass der Gesetzgeber einen guten Grund hatte, die auf wissenschaftlicher Basis ermittelten Honorartabellen der HOAI insgesamt als angemessene Preisspanne und die jeweils unteren Rahmen („Mindestsätze“) als Auskömmlichkeitsgrenze anzusehen. Angebote unterhalb der unteren Rahmen können daher nur in begründeten Ausnahmefällen ein Auskömmlichkeitstestat erhalten. In der Regel sollte auf solche Angebote der Zuschlag nicht erteilt werden. Vergleichen Sie die sich ergebenden Stundenhonorare zum Beispiel mit denen von Rechtsberatern, IT-Dienstleistern oder auch dem Handwerk. Verlangen Sie bei niedrigen Honorarangeboten von Planern im Zweifel eine gesonderte Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung.

Planungswettbewerbe als Chance begreifen: Nutzen Sie so oft wie möglich den Planungswettbewerb als das in vielen Fällen besonders geeignete Instrument zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Das Planerhonorar knüpft üblicherweise an den Baukostenumfang an und der Wettbewerb ermöglicht die Auswahl des insgesamt wirtschaftlichsten Ergebnisses. Nach § 78 Abs. 1 VgV gewährleisten Planungswettbewerbe die Wahl der besten Lösung der Planungsaufgabe und sind gleichzeitig ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und Förderung der Baukultur. § 78 Abs. 2 Satz 4 VgV verpflichtet daher den öffentlichen Auftraggeber zu prüfen, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden sollte. Ebenso verweist § 52 UVgO im Unterschwellenbereich auf die Möglichkeit des Planungswettbewerbs, der hier auch als Einladungswettbewerb organisiert werden könnte.

Der jedenfalls derzeit noch weit überwiegende Anteil der öffentlichen Vergaben betrifft die sogenannte Unterschwellenvergabe. Die hier bestehenden größeren Gestaltungsmöglichkeiten sollten genutzt werden, um zu für alle Beteiligten möglichst unbürokratischen und effizienten Verfahren zu gelangen.

In Fällen, in denen die Freiheiten im Unterschwellenbereich zu Unsicherheit über die Ausgestaltung eines ange-messenen Vergabeverfahrens führen, können die nachfolgenden Leitlinien zugrunde gelegt werden:

Bekanntmachung: Die Art der Bekanntmachung ist vorbehaltlich länderspezifischer Sonderregelungen grundsätzlich frei wählbar und kann von einer Aufforderung an eine Reihe potenzieller Auftragnehmer – z.B. auf der Basis vorliegender Initiativbewerbungen – über eine Presseinformation, eine Zeitungsanzeige, die Ver-öffentlichung auf dem eigenen Internetportal bis hin zu einer Veröffentlichung auf einschlägigen Vergabeplattformen gehen. Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass eine zu breite Streuung die Chancen regional ansässiger, junger und kleiner Büros schmälert. Die Formulierung eines regionalen Zulassungsbereichs ist allerdings auch bei Unterschwellenvergaben unzulässig.

Mindestanforderungen: Entscheidend für eine chancengleiche Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ist, dass die geforderten Nachweise präzise die Mindestanforderungen beschreiben, die damit im Sinne von Ja-Nein-Kriterien abprüfbar sind, im ersten Schritt aber keiner weiteren Wertung oder Gewichtung unterzogen werden. Art und Umfang der geforderten Referenzen bzw. Anforderungen an die Bewerber sind aus der konkreten Aufgabe abzuleiten und müssen in Relation zum Auftragsgegenstand stehen. Der Nachweis von Präqualifizierungen sollte ausdrücklich zugelassen werden.

Referenzen: Es sollten nicht mehr als ein bis zwei Referenzprojekte gefordert werden. Das Investitionsvolumen der Referenzprojekte wird als akzeptabel angesehen, wenn es 50 % des zu vergebenden Auftrags erreicht. Eine zeitliche Eingrenzung nachzuweisender Referenzobjekte macht wenig Sinn, da im Zuge von Baumaßnahmen erworbene Erfahrungen lange Bestand haben.

Anforderungen an Büro und technische Ausstattung: Sofern auftragsrelevant, z.B. sofern terminlich begründet, ist es denkbar, eine Erklärung über die im Büro für die Bewältigung der Aufgabe zur Verfügung stehenden Mitarbeiter zu verlangen. Für Aufträge unterhalb des Schwellenwertes sind in der Regel ein bis zwei Mitarbeiter zusätzlich zum Büroinhaber als ausreichend anzusehen. Die Forderung nach einer höheren Mitarbeiterzahl stünde in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Ertrag des Auftrags. Da der – jederzeit aufrüstbaren – technischen Ausstattung eines Büros als Vergabekriterium keine wesentliche Rolle zukommt, sollte auf diesen Punkt verzichtet werden.

Losverfahren: Andere als die aufgeführten Unterlagen lassen inhaltlich keine weiteren Erkenntnisse über die
Bewerber erwarten und führen nur zu unverhältnismäßigem Aufwand bei allen Beteiligten. Bei den aufgeführten Beispielen ergeben sich damit Kriterien, die eine Vielzahl von Büros erfüllen können und die daher kaum vergaberelevant sein werden. Interessenten wird aber auf diese Weise signalisiert, ob ihre Bewerbung überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann. Alle Bewerber, die die hier genannten Nachweise erbringen können, haben die grundsätzlich erforderliche fachliche Qualifikation und können in der Verhandlung im Hinblick auf die individuelle
und auch differenzierter zu beurteilende Qualität der Referenzen beurteilt werden. Für die Verhandlung wird im Allgemeinen eine Zahl von maximal fünf Teilnehmern als sinnvoll anzusehen sein. Sofern die Zahl qualifizierter
Bewerber deutlich überschritten wird, empfiehlt sich die Zwischenschaltung eines Losverfahrens. Wenn mit dieser Option gerechnet wird, kann es sinnvoll sein, ein oder zwei Teilnehmer vorab auszuwählen und in der Bekannt-machung zu benennen.

Gewichtung der Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien stellen die für die Vergabe entscheidenden Kriterien dar und kommen damit in der abschließenden Verhandlung zum Tragen. Die hier genannte Gewichtung ist nicht mehr nachträglich korrigierbar, bedarf also sorgfältiger Überlegung. Von der Sache her ist es geboten, den Schwerpunkt auf leistungsbezogene Kriterien zu legen, da das Gebäude als langfristiges Ergebnis das Vergabe-verfahren und damit Verfahrensfragen und formale Aspekte überdauert. Dies kann alternativ die Gewichtung eines Wettbewerbsergebnisses sein oder die Bewertung von Lösungsskizzen, die für die Verhandlung erarbeitet und vorgestellt werden, oder die Bewertung realisierter Referenzprojekte. Dabei kommen Kriterien wie ästhetische Qualität, Funktionalität sowie Wirtschaftlichkeit und Kosteneinhaltung in Frage. Wird keins dieser leistungs-bezogenen Kriterien herangezogen, so bleibt als wesentliches Zuschlagskriterium die Projektorganisation, also die Bewertung des vorgesehenen Projektverantwortlichen, ggf. des weiteren vorgesehenen Personals, der Vertrautheit mit Baumaßnahmen der öffentlichen Hand, Angaben zur Objektüberwachung sowie der Umgang mit Leistungs-störungen und Nachträgen. Für das Planerhonorar als letztem Zuschlagskriterium gelten die oben genannten
Empfehlungen.

Transparenz: In der Bekanntmachung sollten die Schritte des Verfahrens in der gebotenen Kürze aber auch soweit erschöpfend beschrieben werden, dass die Bewerber dem Sinn nach wissen, wie das Auswahlverfahren konzipiert ist. Die Beurteilung von Referenzen erfordert im Übrigen immer ein qualifiziert besetztes Gremium. Der Versand der Niederschrift mit der Begründung der getroffenen Auswahl und der tabellarischen Aufstellung der Honorarangebote ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens, dient der Transparenz und schützt auch den Auftraggeber vor ungerechtfertigten Mutmaßungen und Vorwürfen.

Aufwand reduzieren: Mit dem oben skizzierten Auswahlverfahren wird der Aufwand auf Seite der Teilnehmer wie der Vergabestelle auf einem vertretbaren Maß gehalten und gleichzeitig eine klare Festlegung getroffen, wie viele Bewerber sich einer differenzierten Überprüfung unterziehen müssen. Durch das integrierte Losverfahren wird gleichzeitig auch kleinen Büros und Berufsanfängern eine faire Chance gegeben, ihre Qualifikation unab-hängig von quantitativen Aspekten (Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der technischen Ausstattung etc.) gegenüber etablierten und großen Büros zu beweisen.

UNESCO erklärt 04. März zum “Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“

UNESCO erklärt 04. März zum “Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ 1630 1630 Bundesingenieurkammer

Die 40. Generalkonferenz der UNESCO hat im vergangenen Jahr beschlossen, den 4. März jedes Jahres zum Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung zu erklären. Ingenieurinnen und Ingenieure leisten Tag für Tag wichtige Arbeit – sei es in den Bereichen Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Infrastruktur und Klimaschutz oder durch ressourceneffizientes Planen und Bauen.

Somit tragen sie entscheidend zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei.

Vorgeschlagen wurde der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ von der World Federation of Engineering Organizations (WFEO). Sie vertritt weltweit 23 Millionen Ingenieurinnen und Ingenieure. Der Tag ist eine Gelegenheit, auf die wichtigen Beiträge von Ingenieurinnen und Ingenieuren zur nachhaltigen Entwicklung aufmerksam zu machen. Er wird ab 2020 jährlich am 4. März gefeiert.

Die Bundesingenieurkammer macht darüber hinaus das ganze Jahr über immer wieder auf die ausgezeichnete und verantwortungsvolle Arbeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren aufmerksam. So lobt sie u.a. alle zwei Jahre den Deutschen Ingenieurbaupreis aus, verleiht den Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ für herausragende Ingenieurbauwerke, veranstaltet den bundesweiten Schülerwettbewerb Junior.ING und veröffentlicht darüber hinaus regelmäßig das Jahrbuch der Ingenieurbaukunst, das beeindruckende Ingenieurleistungen vorstellt.

Gute Luft für besseres Lernklima | Empfehlungen der BIngK

Gute Luft für besseres Lernklima | Empfehlungen der BIngK 1280 1279 Bundesingenieurkammer

Nach wie vor setzen viele Schulen trotz voller Klassenzimmer auf Fensterlüftung, obwohl diese de facto kaum die Anforderungen an ausreichende Luftqualität sicherstellt. Daher hat die Bundesingenieurkammer ein Positionspapier zur Verbesserung der Luftqualität in Schulen und Kitas erarbeitet.

Darin empfiehlt sie den Einsatz mechanischer Lüftungsanlagen. Diese sorgen nicht nur durch gute Luftqualität für bessere Lernbedingungen, sondern bringen auch weitere Vorteile, wie Schutz vor Außenlärm, Reduzierung von Außenluftschadstoffen und Pollen. Zusätzlich leisten effiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einen wichtigen Beitrag zu Heizenergieeinsparung und Klimaschutz.

Die Empfehlung bezieht sich nicht nur auf Schulen, sondern gleichermaßen auf Kindergärten und alle anderen Einrichtungen, in denen größere Gruppen von Menschen sich über eine längere Zeit in geschlossenen Räumen aufhalten.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 ausgelobt

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 ausgelobt 700 700 Bundesingenieurkammer
Foto © BIngK: Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer | Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) | Bundesminister Horst Seehofer (BMI) | Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (v.l.n.r.)

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, lobten auf der bautec 2020 im Beisein von Bundesminister Horst Seehofer (BMI) den Deutschen Ingenieurbaupreis aus.

Gemeinsam riefen sie Ingenieurinnen und Ingenieure dazu auf, sich zahlreich zu beteiligen. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird alle zwei Jahre als wichtigster Staatspreis zur Auszeichnung und Anerkennung für herausragende Bauingenieurleistungen verliehen. Einsendeschluss ist der 28. April 2020. Die feierliche Preisverleihung findet am 24. November 2020 in Berlin statt.

Die BIngK auf der bautec 2020

Die BIngK auf der bautec 2020 1601 1601 Bundesingenieurkammer

Gleich zu Beginn der 19. Internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik lobten Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, im Beisein von Bundesminister Horst Seehofer (BMI) den Deutschen Ingenieurbaupreis aus. Gemeinsam riefen sie Ingenieurinnen und Ingenieure dazu auf, sich zahlreich zu beteiligen.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird alle zwei Jahre als wichtigster Staatspreis zur Auszeichnung und Anerkennung für herausragende Bauingenieurleistungen verliehen. Die feierliche Preisverleihung findet am 24. November 2020 in Berlin statt.

Stellvertretend für alle Mitglieder der Bundesingenieurkammer nahm BIngK-Präsident Kammeyer darüber hinaus an der offiziellen Eröffnung der bautec 2020 durch Bundesminister Horst Seehofer (BMI) teil und begleitete den Messerundgang mit Baustaatssekretärin Bohle (BMI). Im Anschluss führte Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer in die Diskussionsrunde von BMI und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zum Thema „Bauen für die Zukunft“ ein. In dem hochkarätig besetzten Panel ging es um Strategien für ein qualitätvolles und nachhaltiges Bauen und richtungsweisende Potenziale für die Zukunft.

Auf dem „Fachkongress Serielles Bauen in der Digitalisierung“ setzten sich die Teilnehmenden mit Möglichkeiten und Grenzen von seriellem und modularem Bauen auseinander. Für die BIngK besuchte Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski, den von BMI sowie dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie veranstalteten Fachkongress. Desweiteren nahm er an dem Format „Talk am Tresen“ der Initiative planen-bauen 4.0 teil. Unter dem Titel „BIM Deutschland stellt sich vor!“ diskutierte der Haupgeschäftsführer der BIngK mit Sebastian Otto (BMI), Dr. Jan Tulke, Projektleiter BIM-Kompetenzzentrum des Bundes sowie Ingo Schmidt, Leiter der Geschäftsstelle BIM Deutschland. Im Mittelpunkt der Gesprächsrunde standen Fragen wie: Was erwartet die Bauwirtschaft vom neuen BIM-Zentrum des Bundes? Oder: Wie sehen die Struktur, Kompetenzen und Aufgaben von BIM Deutschland aus?

Auch auf dem Hochschultag 2020 der bautec war die Bundesingenieurkammer vertreten. Dort saß Dipl.-Ing. Clemens Westermann, Vizepräsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, für die BIngK in der Jury des Wettbewerbs „Studenten gestalten Zukunft“ und diskutierte mit beim Talk „Bildung I Klimaschutz I Praxis“. Beides wurde initiiert und organisiert vom Bundesverband Altbauerneuerung e.V. (BAKA).

Im Rahmen des BAKA Kolloquiums „Gewerke übergreifend Denken, Planen und Handeln“ hielt Dipl.-Ing. Clemens Westermann abschließend einen Impulsvortrag mit dem Titel „Schnittstellentherapie! Aufgaben und Chancen der Planer“.

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet 1631 1630 Bundesingenieurkammer

Am 17.02.2020 wurde in Anwesenheit von Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sowie Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in Bonn die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) offiziell eröffnet.  Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Hessen sind Mitglied der hierzu eingerichteten Begleitgruppe.

Beschlossen wurde die Einrichtung der ZSBA im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020. Aufgabe der ZSBA ist es, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen insbesondere bei Mangelberufen wie z.B. auch im Ingenieurbereich weiter zu
verbessern und effizient zu beschleunigen. Die ZSBA soll hierbei im Vorfeld eine Beratungs- und Lotsenfunktion für Anerkennungssuchende aus Drittstaaten bilden, die sich noch im Ausland befinden.

Die ZSBA ist keine Bundesbehörde, sondern soll den Prozess der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie die erforderlichen ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Antragstellungen begleitend beraten und damit die zuständigen Stellen – also auch die Ingenieurkammern – bei ihren Entscheidungsverfahren entlasten. Die ZSBA greift dabei nicht in die Entscheidungsbefugnisse der zuständigen Stellen ein.

Mit der Entgegennahme und Vorprüfung durch die ZSBA werden auch keine Verfahrensfristen nach VwVfG in Gang gesetzt. Die zuständigen Stellen haben die Möglichkeit, weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Originaldokumente) nachzufordern.

Die Bundesingenieurkammer wird Erfahrungen und Probleme der zuständigen Stellen mit der ZSBA in die gegründete Begleitgruppe zurückspiegeln um evtl. erforderliche Verbesserungen der Zusammenarbeit zu erzielen.

Volkmar Vogel ist neuer Parlamentarischer Staatssekretär im BMI

Volkmar Vogel ist neuer Parlamentarischer Staatssekretär im BMI 980 700 Bundesingenieurkammer

Bundesinnenminister Seehofer hat am 14. Februar 2020 Volkmar Vogel (CDU), Abgeordneter des Deutschen Bundestages, in das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat eingeführt.

Der 61-jährige Diplomingenieur (FH) für Gerätetechnik aus Gera (TH) gehört seit 2002 dem Deutschen Bundestag an. Seit 2005 ist er direkt gewählter Abgeordneter des thüringischen Wahlkreises Gera-Greiz-Altenburger Land. Volkmar Vogel ist stellvertretender Vorsitzender im Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen und ordentliches Mitglied im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Volkmar Vogel wird im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Bereiche Bau, Wohnen, Stadtentwicklung, die Heimatpolitik, politische Bildung und das Ehrenamt zuständig sein. Er tritt die Nachfolge von Marco Wanderwitz an, der als Parlamentarischer Staatssekretär und Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer in das Bundeswirtschaftsministerium gewechselt ist.

Die Bundesingenieurkammer gratuliert und freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit.

18. buildingSMART-Anwendertag| BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner

18. buildingSMART-Anwendertag| BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner 1063 1063 Bundesingenieurkammer

Am 22. April 2020 findet in Dresden der 18. buildingSMART-Anwendertag mit rund 40 Einzelvorträgen und Einblicken in alle Bereiche des digitalen Planens, Bauens und Betreibens statt. Erwartet werden gut 500 Teilnehmende aus ganz Deutschland. Damit gehört der buildingSMART-Anwendertag zu einem der größten Fachkongresse zu Building Information Modeling und dem Arbeiten mit offenen und herstellerneutralen Standards. Ein Schwerpunkt des 18. buildingSMART-Anwendertags im Internationalen Congress Center Dresden wird „Lean Management und BIM“ sein. Am Vorabend des 18. buildingSMART-Anwendertags in Dresden feiert buildingSMART Deutschland zudem sein 25jähriges Jubiläum. Die Bundesingenieurkammer ist auch beim 18. buildingSMART-Anwendertag erneut ideeller Kooperationspartner.

Parlamentarischer Abend der BIngK 2020

Parlamentarischer Abend der BIngK 2020 2320 2404 Bundesingenieurkammer

Am 11. Februar 2020 hatte die Bundesingenieurkammer zu ihrem alljährlichen Parlamentarischen Abend geladen. Der Einladung waren rund 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und den Ingenieurkammern gefolgt. Das Grußwort hielt Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Die Bau-Staatssekretärin überbrachte die besten Grüße von Bundesminister Horst Seehofer und betonte in ihrer Rede: „Ingenieurinnen und Ingenieure als Mittelständler sind das Herz und die tragende Säule unserer Wirtschaft. Sie leisten jeden Tag verantwortungsvolle Arbeit und viele geniale Entwurfsideen wären ohne sie nicht möglich gewesen.“ Daher, so Bohle, werde das BMI sich auch weiterhin für auskömmliche Honorare einsetzen. Auch auf das Problem des Fachkräftemangels ging die Staatssekretärin ein. Hier gebe es definitiv Handlungsbedarf. Für die Bundesregierung stehe die Ausschöpfung inländischer und europäischer Fachkräftepotenziale im Vordergrund. Aufgrund des hohen Bedarfs sei man aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werde ab dem 1. März 2020 der Rahmen für die gezielte und gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte geschaffen.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, hatte in seiner Ansprache ebenfalls nachdrücklich auf den Fachkräftemangel hingewiesen. Er appellierte dafür, mehr junge Menschen für den Beruf der Bauingenieurin und des Bauingenieurs zu begeistern. „Dazu gehört auch, dass Ingenieurinnen und Ingenieure adäquat honoriert werden. Daher müssen wir nach dem Wegfall des verbindlichen Preisrechts der HOAI gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung schnellstmöglich eine verlässliche und handhabbare Lösung finden, die allen Interessen gerecht wird und den planenden Berufen in Deutschland weiterhin auskömmliche Honorare sichert“, so Kammeyer.

Weitere Themen, zu denen sich die anwesenden Gäste mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern austauschten, waren u.a. der Neubau von Wohnraum, der Erhalt und Ausbau wichtiger Verkehrsinfrastruktur sowie die Digitalisierung des Bau- und Planungswesens.

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