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Eva Hämmerle

Umfrage: Fehlende Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus

Umfrage: Fehlende Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Bei Hochbauprojekten des Bundes soll ab 2023 die digitale Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) verbindlich eingesetzt werden. Der Einsatz von BIM bei Infrastrukturprojekten wird stufenweise ausgebaut. Der Bund als Bauherr verspricht sich durch die Digitalisierung mehr Transparenz bei Kosten- und Zeitbudgets insbesondere von Großprojekten. Eine aktuelle Umfrage der Bundesingenieurkammer geht der Frage nach, wie weit die Digitalisierung im Arbeitsalltag der Ingenieurbüros fortgeschritten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Befragten aktuell nicht mit BIM arbeitet. So gaben nur 28 Prozent an, die Planungsmethode anzuwenden. Vom Großteil derer, die BIM nicht nutzen, planen jedoch 28 Prozent die Einführung.

Ein Grund warum noch nicht mit Building Information Modeling gearbeitet wird, ist oftmals die ausbleibende Nachfrage durch die Auftraggeber: 59 Prozent der Befragten wurden bisher noch nicht durch einen öffentlichen Auftraggeber aufgefordert, mit BIM zu planen. Private Bauherren machen die digitale, objektorientierte Planung noch seltener zur Bedingung: 79 Prozent geben an, dass der Einsatz von BIM von ihnen nicht nachgefragt wurde.

Bundesingenieurkammer: BIM Umfrage 2022

Digitalisierung erhöht Attraktivität als Arbeitgeber
Ingenieurbüros, die unabhängig von der Nachfrage auf die neue digitale Arbeitsweise setzen, machen dies auch, um für ihre Angestellten und Nachwuchskräfte attraktiv zu bleiben. Zum anderen verweist fast die Hälfte darauf, aus Eigeninteresse BIM eingeführt zu haben. Befragte, die BIM bereits anwenden, sehen darin einen Wettbewerbsvorteil (66 Prozent) oder optimieren darüber interne Prozesse (58 Prozent). Fast die Hälfte möchte mit BIM die Projektkoordination verbessern. Der überwiegende Teil setzt auf das gemeinsame Arbeiten mit Open BIM.

Befragung Bundesingenieurkammer: Gründe für den Einsatz von BIM

Geringe wirtschaftliche Anreize für klein- und mittelständische Strukturen
Auch wenn Ingenieurbüros an der weiteren Digitalisierung ihres Arbeitsumfeldes interessiert sind, müssen die Anschubkosten für sie auch wirtschaftlich abbildbar sein. Die Befragten kritisieren, dass es bisher kaum verlässliche Vergütungsstrukturen gibt. Aus ihrer Sicht weist beispielsweise die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Lücken auf. So kann sie für zusätzliche Leistungen durch Building Information Modeling oftmals nicht eindeutig herangezogen werden. Entsprechend muss dies mit der aktuellen HOAI-Novellierung stärkere Berücksichtigung finden. Denn die klein- und mittelständischen Planungsstrukturen sind der Motor des Bauens in Deutschland. Damit BIM in Deutschland schneller umgesetzt wird, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Warum Ingenieurbüros bei der Einführung von BIM zögern
Ingenieurinnen und Ingenieure, die BIM nicht nutzen, begründen dies vor allem damit, dass dies von Auftraggeberseite oft bislang nicht gefordert werde. Fast die Hälfte setzt BIM nicht ein, da der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand nicht angemessen vergütet werde. Rund einem Drittel fehlt schlicht die Zeit, um sich eingehender mit der Thematik zu beschäftigen. Auch anfallende Anschubkosten für Software und Weiterbildung sowie Schnittstellenprobleme, werden als Gründe genannt, weshalb BIM bisher nicht im Ingenieurbüro verwendet wird.

Bundesingenieurkammer: Umfrage zum Stand der Digitalisierung in Ingenieurbüros: Hindergrundsgründe BIM-Einsatz

Der Nutzungsgrad von BIM variiert stark nach Größe der Ingenieurbüros. Je größer das Büro, desto verbreiteter die Nutzung. In Büros mit 100 und mehr Beschäftigen ist BIM schon fast Standard.

Foto: © Unsplash/Scott Graham

Bundesingenieurkammer: Mangelnde Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus

Bundesingenieurkammer: Mangelnde Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 20. Dezember 2022. Bei Hochbauprojekten des Bundes soll ab 2023 die digitale Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) verbindlich eingesetzt werden. Der Einsatz von BIM bei Infrastrukturprojekten wird stufenweise ausgebaut. Der Bund als Bauherr verspricht sich durch die Digitalisierung mehr Transparenz bei Kosten- und Zeitbudgets insbesondere von Großprojekten. Eine aktuelle Umfrage der Bundesingenieurkammer geht der Frage nach, wie weit die Digitalisierung im Arbeitsalltag der Ingenieurbüros fortgeschritten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Befragten aktuell nicht mit BIM arbeitet. So gaben nur 28 Prozent an, die Planungsmethode anzuwenden. Vom Großteil derer, die BIM nicht nutzen, planen jedoch 28 Prozent die Einführung.

Ein Grund warum noch nicht mit Building Information Modeling gearbeitet wird, ist oftmals die ausbleibende Nachfrage durch die Auftraggeber: 59 Prozent der Befragten wurden bisher noch nicht durch einen öffentlichen Auftraggeber aufgefordert, mit BIM zu planen. Private Bauherren machen die digitale, objektorientierte Planung noch seltener zur Bedingung: 79 Prozent geben an, dass der Einsatz von BIM von ihnen nicht nachgefragt wurde.

Digitalisierung erhöht Attraktivität als Arbeitgeber
Ingenieurbüros, die unabhängig von der Nachfrage auf die neue digitale Arbeitsweise setzen, machen dies auch, um für ihre Angestellten und Nachwuchskräfte attraktiv zu bleiben. Zum anderen verweist fast die Hälfte darauf, aus Eigeninteresse BIM eingeführt zu haben. Befragte, die BIM bereits anwenden, sehen darin einen Wettbewerbsvorteil (67 Prozent) oder optimieren darüber interne Prozesse (58 Prozent). Fast die Hälfte möchte mit BIM die Projektkoordination verbessern. Der überwiegende Teil setzt auf das gemeinsame Arbeiten mit Open BIM.

Geringe wirtschaftliche Anreize für klein- und mittelständische Strukturen
Auch wenn Ingenieurbüros an der weiteren Digitalisierung ihres Arbeitsumfeldes interessiert sind, müssen die Anschubkosten für sie auch wirtschaftlich abbildbar sein. Die Befragten kritisieren, dass es bisher kaum verlässliche Vergütungsrichtlinien gibt. Aus ihrer Sicht weist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Lücken auf. So kann sie für zusätzliche Leistungen durch BIM oftmals nicht eindeutig herangezogen werden. Entsprechend muss dies mit der aktuellen HOAI-Novellierung angepasst werden. Denn die klein- und mittelständischen Planungsstrukturen sind der Motor des Bauens in Deutschland. Damit BIM in Deutschland schneller umgesetzt wird, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

An der Online-Befragung der Bundesingenieurkammer im November 2022 nahmen 1.268 Ingenieurinnen und Ingenieure teil.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) setzt sich für die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern ein. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren.

Bundesingenieurkammer: BIM Umfrage 2022
Befragung Bundesingenieurkammer: Gründe für den Einsatz von BIM

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Wohnungsbau in Deutschland

Wohnungsbau: Kabinett beschließt Änderung im Baugesetz

Wohnungsbau: Kabinett beschließt Änderung im Baugesetz 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zur Beschleunigung und Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren beschlossen. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen dadurch schneller werden. So können Bebauungspläne zukünftig im laufenden Prozess schneller überarbeitet werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Hierfür sind Anpassungen des Baugesetzbuchs (BauGB) notwendig, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Folgende Neuerungen sind durch den Gesetzesentwurf u. a. geplant:

Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.

Darüber hinaus wird das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen gestrafft. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine Neufassung des § 4a Absatz 3 BauGB vor. Die bisherigen „Kann“-Regelungen werden in „Soll“-Regelungen geändert. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.

Zudem wird die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die Bundesingenieurkammer hat bereits Anfang Dezember 2022 gemeinsam mit weiteren Akteuren der Wertschöpfungskette Bau an die Bundesregierung appelliert, auf die alarmierenden Entwicklungen beim Wohnungsbau zu reagieren. Weitere ordnungspolitische Weichen zu stellen, war zudem Teil eines Maßnahmenkatalogs des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum. Durch verkürzte Planungs- und Genehmigungsprozesse soll nun der Wohnungsbau beschleunigt werden.

Foto: © Unsplash/Scott Blake

Vergaberecht: Bundesregierung sollte EuGH-Urteil abwarten

Vergaberecht: Bundesregierung sollte EuGH-Urteil abwarten 800 600 Bundesingenieurkammer

Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland plant das Bundeswirtschaftsministerium noch im Jahr 2022 die Streichung des § 3 Abs. 7 der Vergabeverordnung vorzubereiten. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das aktuelle Regelwerk gegen europäisches Vergaberecht. Die geforderte Abschaffung würden dazu führen, dass unterschiedliche Planungsleistungen, etwa die Objektplanung für einen Kindergarten, gemeinsam mit der Ausführungsplanung für die jeweilige Auftragswertberechnung zu addieren sind. Dadurch würde in der Regel auch bei solchen Bauvorhaben der Schwellenwert überschritten und sie müssten europaweit ausgeschrieben werden. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die klein- und mittelständischen Strukturen der planenden Berufe sowie die öffentlichen Auftraggeber.

In einer gemeinsamen Resolution mit 18 weiteren Organisationen vom 14. Dezember 2002 weist die Bundesingenieurkammer erneut darauf hin:

Es zeichnet sich ab, dass sich die Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Diese Streichung hätte zur Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten von rund einer Million Euro nach der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben werden müssten. Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung – auf Vergabe- und auf Auftragnehmerseite – und ist mit einem Mehr an Bürokratie samt Folgekosten verbunden.

Solche kleineren Vorhaben richten sich an kleine und vor allem regionale Planungsbüros und entfalten keinerlei Binnenmarktrelevanz. Die Streichung hätte damit gravierende Folgen für die Struktur der Planungsbüros mit erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, der unverhältnismäßigen Forderung der EU-Kommission nicht nachzugeben und wenn nötig die Klärung der Rechtsfrage durch den Europäischen Gerichtshof abzuwarten.

Die Landesregierungen werden aufgefordert, im Bundesrat einer möglichen Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV nicht zuzustimmen.

Bereits im Sommer 2022 hatte sich die Bundesingenieurkammer mit Appellen an Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck, Bundesbauministerin Geywitz und Verkehrsminister Dr. Wissing gewendet und auf die Folgen einer Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV hingewiesen. Ein breites Bündnis aus Interessenvertretungen, Kammern und kommunaler Spitzenverbände unterstrich wiederholt die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen insbesondere für die kleineren und mittleren Planungsstrukturen sowie für die öffentlichen Auftraggeber. Auch gegenüber Bundeskanzler Scholz adressierte Dr. Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, auf dem Wohnungsbaugipfel im Oktober 2022 das Thema.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist sich der Auswirkungen bewusst, die eine Streichung von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV hätte. Es beabsichtigt deshalb, mit flankierenden Maßnahmen einen Ausgleich für den Mittelstand zu schaffen.

Foto: © Pixabay/NakNakNak

 

Gebäudesanierung BEG-Reform

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Förderbedingungen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Förderbedingungen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Ab den 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäudesanierung. Die Bundesregierung erleichtert dadurch den Zugang zu den Fördermitteln und setzt Anreize zur energetischen Sanierung. Auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung umzurüsten, soll finanziell unterstützt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht zudem erstmal einen Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung vor, sofern die Effizienzhausstufen 40 oder 55 berücksichtigt werden.

Die Änderungen bei den BEG-Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG – Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen – sind von den Änderungen betroffen.

Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist hierfür federführend verantwortlich. Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzen soll.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)
Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt).

Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.

Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen
Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.

Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen
Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen
Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze. Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms – ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.

Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023:
Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.

Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:
Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.

Überblick über wichtige Änderungen gibt es auf der Website zur BEG  und als Präsentation.

Die Richtlinien können hier heruntergeladen werden.

Foto: © Pexels/Kindel Media

Professor Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns verstorben

Professor Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns verstorben 298 224 Bundesingenieurkammer

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod des Leiters unseres Arbeitskreises Digitalisierung, Herrn Professor Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns, erfahren. Er starb am 6. Dezember 2022 im Alter von 74 Jahren. Seit Gründung des Arbeitskreises Digitalisierung der Bundesingenieurkammer im Jahr 2015 war er dessen Vorsitzender.

Hans-Georg Oltmanns war viele Jahre Prüfingenieur für Tragwerksplanung und Geschäftsführer des Ingenieurbüros Oltmanns & Partner. Er war einer der Vorreiter in Sachen Digitalisierung und Building Information Modeling (BIM) in Planungsbüros. Zudem engagierte er sich in zahlreichen weiteren Gremien und Organisationen, u.a. im Verband Beratender Ingenieure VBI, buildingSMART und dem AHO. An der Jade Hochschule Oldenburg hatte Professor Oltmanns einen Lehrauftrag mit Schwerpunkt BIM inne und war langjähriges Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen.

BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive: Bundesregierung muss ressortübergreifend schnell und pragmatisch handeln!

BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive: Bundesregierung muss ressortübergreifend schnell und pragmatisch handeln! 781 398 Bundesingenieurkammer

Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die Gründe sind aufgrund der Pandemie und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine vielschichtig, jedoch lösbar. Doch dazu braucht es eine Kraftanstrengung der Bundesregierung. Die notwendige „Feuerwehrmentalität“ des Kabinetts blieb bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums bisher aus. Die ambitionierte Initiative des Bundesbauministeriums konnte die Entwicklung nicht aufhalten und droht zu scheitern. Dies zeigen die Zahlen beim Wohnungsbau. Deshalb appelliert die gesamte Wertschöpfungskette Bau an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung, jetzt die dringend erforderlichen ordnungspolitischen sowie finanziellen Weichen zu stellen. In einem heute veröffentlichten Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau werden zentrale Maßnahmen aufgezeigt, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern und 2023 zu einer Trendwende führen können. Denn nur wenn alle Rahmenbedingungen passen, kann die notwendige Umkehr eingeleitet werden. So macht das Bündnis aus Verbänden und berufsständischen Kammern darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung der zuspitzenden Lage am Wohnungsbaumarkt und ihrer damit verbunden gesellschaftlichen Verantwortung stellen muss. Denn die Schaffung von Wohnraum ist zugleich auch Sozial- und Familienpolitik.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“

Ingenieure und Ingenieurinnen appellieren an die Bundesregierung: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Das Schreiben vom 2. Dezember 2022 kann hier eingesehen werden.

BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive: Bundesregierung muss ressortübergreifend schnell und pragmatisch handeln!

BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive: Bundesregierung muss ressortübergreifend schnell und pragmatisch handeln! 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 2. Dezember 2022. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die Gründe sind aufgrund der Pandemie und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine vielschichtig, jedoch lösbar. Doch dazu braucht es eine Kraftanstrengung der Bundesregierung. Die notwendige „Feuerwehrmentalität“ des Kabinetts blieb bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums bisher aus. Die ambitionierte Initiative des Bundesbauministeriums konnte die Entwicklung nicht aufhalten und droht zu scheitern. Dies zeigen die Zahlen beim Wohnungsbau. Deshalb appelliert die gesamte Wertschöpfungskette Bau an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung, jetzt die dringend erforderlichen ordnungspolitischen sowie finanziellen Weichen zu stellen. In einem heute veröffentlichten Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau werden zentrale Maßnahmen aufgezeigt, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern und 2023 zu einer Trendwende führen können. Denn nur wenn alle Rahmenbedingungen passen, kann die notwendige Umkehr eingeleitet werden. So macht das Bündnis aus Verbänden und berufsständischen Kammern darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung der zuspitzenden Lage am Wohnungsbaumarkt und ihrer damit verbunden gesellschaftlichen Verantwortung stellen muss. Denn die Schaffung von Wohnraum ist zugleich auch Sozial- und Familienpolitik.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“

Ingenieure und Ingenieurinnen appellieren an die Bundesregierung: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Das Schreiben vom 2. Dezember 2022 kann hier eingesehen werden.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) setzt sich für die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern ein. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren.

Kontakt:
Eva Hämmerle
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Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 feierlich in Köln überreicht

Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 feierlich in Köln überreicht 150 150 Bundesingenieurkammer

Köln, 28. November 2022. Der Deutsche Ingenieurbaupreis geht dieses Jahr nach Stuttgart. Das Ingenieurbüro schlaich bergermann partner sbp, erhält den mit 30.000 Euro dotierten Staatspreis. Ausgezeichnet wurde die Konzeptidee der 2021 fertiggestellten Stadtbahnbrücke in Stuttgart. Für die SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG entwickelte das Ingenieurbüro den innovativen Brückenbau. Die neue zweigleisige Brücke der Stadtbahnlinie U6 zum Flughafen ist Teil der künftigen Anbindung des Fernbahnhofes. Hierfür muss diese in exponierter Höhe stützenfrei zehn Fahrspuren der Autobahn A8 und der Zubringerstraßen überqueren. Ziel des Bauvorhabens war es, während der Bauzeit und bei späteren Wartungsarbeiten den Autoverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. Zudem sollten Anforderungen wie hochwertige Gestaltung, lange Lebensdauer und angemessene Wirtschaftlichkeit des Bauwerks vereint werden.

Die heute 80 Meter überspannende Netzwerkbogenbrücke wurde durch den weltweit erstmaligen Einsatz von Carbonhängern sowie kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffseilen ermöglicht. Dieser Konstruktionstyp stellt eine ressourcenschonende Innovation dar und ist richtungsweisend für Folgeprojekte im Mobilitätssektor. Die Jury würdigt das Projekt, da es Antworten auf zwei aktuelle Fragestellungen im Bauwesen gibt: den nachhaltigen Materialeinsatz und die Mobilitätswende.

Am 28. November 2022 fand in Köln die feierliche Verleihung des Deutschen Ingenieurpreises 2022 durch Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und den Präsidenten der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, statt. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist als Staatspreis der bedeutendste Preis für Bauingenieurinnen und -ingenieure in Deutschland.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland leisten einen großen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung des öffentlichen Raumes. Ihre Lösungen zeichnen sich durch technische Innovationen aus, die ökologische und soziokulturelle Aspekte in Einklang bringen. Die Ausgangsbedingungen sind dabei oft kompliziert und anspruchsvoll, so dass es ihrer anerkannten Expertise bei der Planung und Umsetzung bedarf. Mein Dank und Glückwunsch richtet sich auch an die Bauherrinnen und Bauherren, die die Rahmenbedingungen für die Realisierung solcher Leuchtturmprojekte schaffen. Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis tragen wir dazu bei, die herausragenden Leistungen des Berufsstandes sichtbar zu machen.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Das Siegerprojekt des Deutschen Ingenieurbaupreises, die Stadtbahnbrücke in Stuttgart, zeigt auf beeindruckende Weise, dass es sich auszahlt, mutig neue Wege zu gehen. Der Einsatz innovativer Baustoffe macht bei diesem Bauwerk einen optimalen Ressourcenverbrauch möglich. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen, zukunftsfähigen Bauen geleistet. Ich gratuliere den Preisträgern ganz herzlich. Auch den anderen Projekten, die mit Auszeichnungen und einer Anerkennung geehrt wurden, möchte ich meinen Respekt zollen.“

Im Juli 2022 wählten die Jurorin und Juroren unter Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Jan Akkermann neben dem Staatspreis vier weitere Projekte für besondere Leistungen im Ingenieurbau aus. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wurde bereits zum vierten Mal in gemeinsamer Trägerschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Bundesingenieurkammer ausgelobt. Der Preis wird im Zweijahresrhythmus verliehen. Das komplette Verfahren wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 (30.000 Euro):
Projekt: Stadtbahnbrücke Stuttgart
Ingenieurbüro: schlaich bergermann partner sbp, Stuttgart
Bauherr: SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG

Auszeichnungen (5.000 Euro):
Projekt: Fahrradparkhaus als Holzkonstruktion, Eberswalde
Ingenieurbüro: ifb frohloff staffa kühl ecker, Berlin
Bauherr: Stadt Eberswalde, Tiefbauamt

Projekt: Altstadtringtunnel München, Verstärkung Block 34 im laufenden Verkehr
Ingenieurbüro: Prof. Feix Ingenieure GmbH, München
Bauherr: Landeshauptstadt München

Projekt: Instandsetzung einer denkmalgeschützten Stampfbetonbrücke/
Illerbrücke, Illerbeuren
Ingenieurbüro: Konstruktionsgruppe Bauen AG, Kempten
Bauherr: Landratsamt Unterallgäu

Anerkennungen (3.000 Euro):
Projekt: Lady-Herkomer-Steg, Landsberg am Lech
Ingenieurbüro: Planungsgemeinschaft Lechsteg, Mayr Ludescher Partner, Beratende Ingenieure, München mit DKFS Architects
Bauherr: Stadt Landsberg am Lech

Jury Deutscher Ingenieurbaupreis 2022:
Dr.-Ing. Jan Akkermann, Karlsruhe (Vorsitz)
Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Stuttgart
Dr.-Ing. Christine Lemaitre, Stuttgart
Dr.-Ing. Steffen Marx, Dresden
Dr.-Ing. Martin Mertens, Kevelaer
Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Berlin
Dirk Scheinemann, AL BW im BMWSB

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dingbp.de Bildmaterial steht zum Download hier bereit.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) setzt sich für die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern ein. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren.

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Baukulturbericht 2022 Bundesstiftung Baukultur

Neue Umbaukultur: So gelingt der Paradigmenwechsel im Bausektor

Neue Umbaukultur: So gelingt der Paradigmenwechsel im Bausektor 1112 652 Bundesingenieurkammer

Welchen Beitrag kann der Erhalt von Gebäuden in Sachen Klimaschutz leisten? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Baukulturberichts 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur. Denn bei der Sanierung von Bestandsbauten entfällt ein klimaschädlicher Abriss und Neubau. Studienergebnisse des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie zeigen, dass ein im Jahr 2020 errichteter energieeffizienter Neubau bis zum Jahr 2050 eine dreifach so hohe CO2-Bilanz hat, als ein saniertes Bestandsgebäude. Die im Auftrag der Bundesstiftung erstellte Studie führt dies auf die entstehenden Herstellungs-Emissionen zurück. Heute verursacht der Bau- und Gebäudesektor annähernd die Hälfte der weltweiten klimaschädlichen CO2-Emissionen. Diese fallen nicht nur in der Nutzung, sondern auch bei Errichtung und Abriss eines Bauwerks an. Angesichts der sich verschärfenden Klimalage ist ein Umdenken beim der Gebäudesanierung notwendig. Wie der Paradigmenwechsel im Bausektor gelingen kann, greift der aktuelle Baukulturbericht „Neue Umbaukultur“ auf und zeigt Handlungsoptionen für Kommunen, Politik und Bauschaffende auf.

Big Six: Hürden der Umbaukultur
Da das aktuelle Baurecht auf den Neubau ausgerichtet ist, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden. „Erfolgreich kann der Paradigmenwechsel im Bausektor nur gestaltet werden, wenn die baukulturellen Werte des Bestandes erkannt, stärker geachtet und rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen angepasst werden“, sagt Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur.

Gemeinsam mit einem Fachgremium hat die Bundesstiftung Baukultur sechs Hemmnisse für das Bauen im Bestand identifiziert. Handlungsbedarf sehen die Experten bei den folgenden Themen: Vorgaben zu Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Abstandsflächen, zur Barrierefreiheit und zum Stellplatzangebot. Für diese Big Six sollen neue Handlungsoptionen und Richtlinien entwickelt werden, die nicht nur ausnahmsweise, sondern regelhaft für den Umbau gelten. Sie fordern in der Bauordnung die Besonderheiten des Umbauens zu berücksichtigen und diese Vorschriften idealerweise Bundesländer übergreifend zu vereinheitlichen. Denn: „Rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die erst nach Entstehen eines Gebäudes in Kraft getreten sind, wirft besondere Schwierigkeiten auf“, erklärt Reiner Nagel.

Grafik Big Six Baukulturbericht 2022

Umbaukultur für Gebäude und Quartiere
Als weiterer wichtiger Teil einer neuen Umbaukultur widmet sich der Baukulturbericht auch dem anhaltenden Umbau von Stadt und Land. Nicht erst seit Corona ist die resiliente, eine sich an veränderte Bedingungen anpassende Innenstadt mit Aufenthaltsqualität zentrale Umbauaufgabe vieler deutscher Klein- Mittel- und Großstädte. Die Kommunen stehen vor der Aufgabe, unsere Lebensräume an den Klimawandel anzupassen, Mobilitäts- und Energiewende umzusetzen und vielfältige, attraktive Orte für alle zu schaffen. Eine neue Umbaukultur bietet hierzu integrierte Lösungen. Bestehende Qualitäten von Städten, Orten und Landschaften werden dabei erkannt und dienen als Ausgangspunkt sowie Inspiration zur Weiterentwicklung. „Wir müssen den Gebäudebestand und die Quartiere in den Fokus nehmen, wenn es darum geht, Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Klimaresilienz und die Energieeffizienz zu steigern. Die Baukultur in Deutschland ist hier bereits auf einem guten Weg, da immer mehr alte Gebäude erhalten und weiterentwickelt werden. Diesen Trend gilt es zu verstärken“, sagt Cansel Kiziltepe, Stiftungsvorsitzende Bundesstiftung Baukultur.

forsa-Umfrage: Umbauen ist beliebter als Abriss
Analog zur grauen Energie hat die Bundesstiftung Baukultur den Begriff der goldenen Energie geprägt. Goldene Energie bezeichnet dabei die immateriellen und ideellen Werte der Bauwerke sowie ihre bauzeitlichen und historischen Besonderheiten und ihre Integration ins Umfeld. Eine neue Umbaukultur eröffnet die Chance, Vertrautes weiterzubauen und dabei eine neue, ganz individuelle Gestaltungssprache zu entwickeln. So kann aus grauer Energie goldene werden. Mit 82 Prozent spricht sich denn auch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland für den Erhalt von bestehenden Gebäuden aus. Dies hat eine repräsentative forsa-Umfrage ergeben, die von der Bundesstiftung Baukultur beauftragt wurde. Dass Qualität und Umbaupotenzial eines Gebäudes geprüft werden sollten, ehe über seinen Abriss entschieden wird, befürworten sogar 88 Prozent. Jeder zweite Deutsche hat schon einmal den Abriss eines Gebäudes bedauert oder sich darüber geärgert. „Die forsa-Umfrage zeigt: Erhalt und Umbau stehen bei der Bevölkerung hoch im Kurs“, sagt Reiner Nagel. „80 Prozent der Befragten sehen darin sogar die Möglichkeit, Orte neu zu beleben und zu verschönern.“

Ergänzende Projektstufen zu HOAI
Die Phasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wurden um die Phase Null „Basis“ und Phase Zehn „Potenzial“ eines Projekts ergänzt.

Planungsphasen Bestand Bundesstiftung Baukultur

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