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Eva Hämmerle

Jahrbuch 2024

Ingenieurbaukunst 2024

Ingenieurbaukunst 2024 1000 1250 Bundesingenieurkammer

Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024 – Made in Germany“ stellt die vielseitigen Ansätzen des ressourcenschonenden Bauens in den Fokus. Das Gymnasium in Langenhagen und das Plus-Energie-Quartier P18 zeigen, wie natürliche, altbekannte Baustoffe wie Holz neu gedacht werden können. Das CRCLR Haus sowie das Studierendenhaus in Braunschweig verdeutlichen, welchen Beitrag zirkuläres Bauen leisten kann, um weniger neues Material zu benötigen. Infrastrukturbauten wie das Schiffshebewerk Niederfinow oder die Eisenbahnbrücke über das Filstal werden ebenfalls vorgestellt.

Die Essays leisten Denkanstöße zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Bauen. Denn Ingenieurinnen und Ingenieure sind es, die die Zukunft gestalten.

Es kann immer nur ein Ausschnitt sein, doch liefert dieses Jahrbuch wieder einen wichtigen Beitrag zum baukulturellen und gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland.

BEG Förderung

BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor

BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt.

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Gestaffelter Start der Förderung
Die KfW stellt hierfür einen gestaffelten Förderfahrplan vor. Zunächst können Antragstellerinnen und Antragsteller in selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) Förderungen beantragen. Die Förderung für alle anderen Antragstellergruppen startet im weiteren Verlauf des Jahres 2024.

So können sich voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 Bürgerinnen und Bürger im Kundenportal „Meine KfW.de“ zunächst mit ihren Daten registrieren. Dies ist die Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Antrag stellen zu können.

Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) die Antragstellung auf den Förderzuschuss über das Kundenportal „Meine KfW.de“ möglich. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent. Darüber hinaus können ein Effizienzbonus von 5 Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, beantragt werden.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 70 Prozent betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW und / oder einen Zuwendungsbescheid für weitere BEG EM vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben, steht voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 folgen die weiteren Antragsteller für die Förderung von Nichtwohngebäuden.

Förderfahrplan BEG 2024

Die wichtigsten Infos zur BEG
Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)
Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Bei den Richtlinien für die systemische Förderung bleibt alles beim Alten, die Förderrichtlinien „BEG Wohngebäude“ und „BEG Nichtwohngebäude“ ändern sich nicht. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.

 Foto: © Erik McLean/unsplash

Grafiken: @ BMWK

brüssel Kommission

EU-Schwellenwerte ab 2024

EU-Schwellenwerte ab 2024 2560 1440 Bundesingenieurkammer

im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge wurden zum 01.01.2024 erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:

5.538.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)

5.538.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)

221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 215.000 Euro)

143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 140.000 Euro)

443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 431.000 Euro)

443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (derzeit 431.000 Euro)

 Foto: © BIngK

EU Trilog Bauprodukteverordnung

EU: Neue Bauproduktenverordnung soll Harmonisierung von Normen beschleunigen

EU: Neue Bauproduktenverordnung soll Harmonisierung von Normen beschleunigen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mitte Dezember 2023 wurde in Straßburg ein Meilenstein für die Planungs- und Baubranche erreicht, der insbesondere für Ingenieurinnen und Ingenieure von hoher Relevanz ist. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament wurde die Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung beschlossen, ein bedeutender Schritt für die Gestaltung und Normung von Bauprodukten in Europa.

Die Neuerungen konzentrieren sich auf essenzielle Aspekte wie die CE-Kennzeichnung, harmonisierte Test- und Prüfverfahren sowie spezifische Anforderungen für über 700 verschiedene Bauprodukte. Von Ziegelsteinen bis hin zur Wärmedämmung deckt die Verordnung ein breites Spektrum ab und zielt darauf ab, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten zu gewährleisten.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure steht die Beschleunigung der Normung von Bauprodukten im Vordergrund. Die klaren Vorschriften zur Erstellung neuer Normen sowie zur transparenten Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligten sind für die Branche von großer Bedeutung. Ein spezifischer Arbeitsplan für die Kommission soll sicherstellen, dass zukünftig schneller ein CE-Zeichen für ihre Produkte erteilt wird, was insbesondere für die Vermarktung und den Einsatz innovativer Produkte von Bedeutung ist.

Die Reform stellt nicht nur einen Schritt in Richtung harmonisierter Standards dar, sondern ebnet auch den Weg für die Digitalisierung der Baubranche. Die Einführung des „Digitalen Produktpasses“ ermöglicht Ingenieurinnen und Ingenieuren den digitalen Zugriff auf Produktinformationen, beispielsweise direkt auf der Baustelle über ein Smartphone.

Nach der Überarbeitung und Übersetzung des Verordnungstextes in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Verhandlungsergebnisses durch das Parlament und den Rat bevor. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird bis zum Sommer 2024 erwartet.

Die Bundesingenieurkammer hatte sich über den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss direkt mit ihren Positionen an den Beratungen beteiligt. Die vollständige Stellungnahme CCMI/197 ist hier abrufbar

 Foto: © Mitchell Luo/unsplash

EPBD Trilogverhandlungen

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anfang Dezember 2023 konnte im Zuge der Trilogverhandlungen der Europäischen Union eine Einigung zur EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Building Directive EPBD) erzielt werden. Nach zwei Jahren teils kontroverser Diskussionen wurde nun ein Kompromiss gefunden. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen.

Die Einigung sieht eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes des Landes zu reduzieren. Bis 2030 muss der Energiebedarf um 16 Prozent und in einem weiteren Schritt bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mindestens 55 Prozent der Einsparungen des Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht werden muss. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten bei Nichtwohngebäuden Mindeststandards zur Sanierung einführen. Dies betrifft die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und 26 Prozent bis 2033. Der gefundene Kompromiss definiert nun die Ziele, den Weg dorthin können jedoch die einzelnen Länder selbst bestimmen und ausgestalten.

Öffentliche Gebäude und Quartiere im Fokus
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sah noch eine Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings – WPB) vor. Damit wurden Gebäude mit einem besonders hohen Energieverbrauch und entsprechend großen Effizienzpotentialen adressiert. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Die finanziellen Belastungen für Hausbesitzer seien zu hoch. Eine gebäudespezifische Sanierungspflicht wird nicht mehr vorgesehen, vielmehr soll jetzt der gesamte Wohngebäudebestand die Effizienzpotentiale heben. Auch die Bundesregierung hat sich für den Quartiersansatz eingesetzt. Der Quartiersansatz kann die ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglichen. Wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden, wären so Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend notwendig. Bundesbauministerin Klara Geywitz priorisiert zudem die Sanierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Feuerwehrwachen.

Neubau: Nullemission bereits 2028
Die EPBD ist Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll. Hierzu müssen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Neben der Sanierung sieht der Kompromiss vor, dass alle neuen Gebäude ab dem Jahr 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen dürfen, für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2028. Der ordnungspolitische Druck, nachhaltig zu bauen, bleibt weiterhin bestehen.

 Foto: © Maria Teneva/unsplash

Umfrage Infrstruktur Baukulturbericht

Blitzumfrage „Infrastrukturen“ – Ihre Einschätzung ist gefragt!

Blitzumfrage „Infrastrukturen“ – Ihre Einschätzung ist gefragt! 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Sind Sie Ingenieurin oder Ingenieur, Architektin oder Architekt, Planerin oder Planer? Dann unterstützen Sie die Arbeit am kommenden Baukulturbericht 2024/25 zum Thema „Infrastrukturen“ und beantworten die kurze Umfrage bei den planenden Berufen. Wir möchten unter anderem wissen: Welche Planungsaufgaben bearbeiten Sie und wo sehen Sie Schwerpunkte in der Zukunft?

Die Umfrage ist bis zum 5. Januar 2024 online und nimmt etwa fünf Minuten Zeit in Anspruch. Folgen Sie dafür bitte folgendem Link:

https://de.surveymonkey.com/r/XSVQX2K

Die Umfrage wird von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer unterstützt und die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Arbeit am Baukulturbericht ein. Durch Ihre Mitwirkung kann der Kommunikation gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Öffentlichkeit die notwendige Relevanz verschafft werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Bundesstiftung Baukultur

 Foto: © thisisengineering/unsplash

DIN Ländervertrag

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Bauministerkonferenz erneuerten das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen. Der neue Vertrag regelt die Erarbeitung eines Mindestanforderungskatalogs an bauaufsichtlichen Normen. Von bauaufsichtlichen Normen wird gesprochen, wenn diese gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Normen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und die Öffentlichkeit.

Die rund 600 bauaufsichtlichen Normen nach dem DIN-Länder-Vertrag sollen zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Bauherren und Bauausführende sollen dadurch künftig die Möglichkeit haben, das Bausoll entsprechend konkreter zu qualifizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags sollen die betroffenen Normen sukzessive nach diesen Festlegungen überarbeitet werden. Für die anstehende Überarbeitung der bauaufsichtlichen Normen sind alle Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft aufgerufen, sich in die Normungsarbeit bei DIN einzubringen.

DIN bietet öffentliches Bauportal an
Darüber hinaus regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen, öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen ab Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB gelistet sind, für private Zwecke einsehen. Ziel der Vereinbarung ist es, Privatpersonen den Zugang zu den für sie relevanten Baunormen zu erleichtern, zum Beispiel beim privaten Haus- oder Wohnungsbau. Daneben wird DIN auch ein Onlineportal für die behördliche Nutzung mit noch weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Finanziert werden die beiden Portale durch die Bundesländer, die so die bewährte privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit unterstützen.

Normenportal: Exklusiver Zugang für Kammermitglieder
Daneben hat die Bundesingenieurkammer mit dem Beuth Verlag eine Rahmenvereinbarung zum kostengünstigen online-Bezug von ingenieurrelevanten Normendokumenten mit rund 400 der wesentlichsten DIN-Normendokumente abgeschlossen. Hierzu wurden zuvor von den Ingenieurkammern der Länder die wichtigsten DIN-Normendokumente abgefragt und die 400 am häufigsten genannten Normendokumente ermittelt.

Dieses Angebot besteht exklusiv nur für Mitglieder der Ingenieurkammern, es ist ausschließlich für diesen Nutzerkreis erhältlich. Das Normenportal ist immer zugänglich – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die ausgewählten Normen können am Bildschirm gelesen und auch ausgedruckt werden.
Zusätzlich zu diesem Grundpaket können die Eurocodes (www.eurocode-online.de), sowie die Texte der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen zu Sonderkonditionen bezogen werden.

www.normenportal-ingenieure.de

 Foto: © Markus Spiske/unsplash

Lamia Messari-Becker wird „Vordenkerin 2024“

Lamia Messari-Becker wird „Vordenkerin 2024“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Prof. Dr. Lamia Messari-Becker, Universitätsprofessorin und Bauingenieurin, wird mit dem Preis „Vordenkerin 2024“ ausgezeichnet. Der Vordenkerpreis der Finazberatungsgesellschaft Plansecur soll nach Angaben des Versanstalters an Personen verliehen werden, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Ziel der Preisverleihung durch eine unabhängige Jury ist es „dem gesellschaftlich wichtigen Thema „Mutiges Vordenken“ Aufmerksamkeit und Gewicht zu verleihen“. Die Jury ehrt die Bauingenieurin für ihr Engagement für Nachhaltigkeit und sozialverträglichen Klimaschutz im Bauwesen.

Zur Begründung

Die in Marokko geborene Vordenkerin 2024 ist Bauingenieurin und zeichnet sich durch einen einzigartigen Rundum-Blick auf die ökologischen, ökonomischen, sozialen und sozio-kulturellen Dimensionen des Bauwesens aus. Schon vor Jahren hat sie vor einer Energiewende gewarnt, die sich primär auf Strom konzentriert und die anderen Energieformen wie Wärme und Treibstoffe vernachlässigt. Immer wieder hat sie mit Vehemenz darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere die Fokussierung auf die Wärmeversorgung mit überwiegend elektrischer Energie ein Fehler ist. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, das 2024 in Kraft tritt, hat sie Jahre zuvor vorausgesehen. 

Lamia Messari-Becker argumentiert, dass die Fokussierung auf Strom in allen Sektoren – Gebäude, Industrie und Verkehr – einen schweren Fehler darstelle. Derzeit liege der Anteil der erneuerbaren Energien beim Strom zwar bei 50 Prozent, während er bei Wärme nur 16 Prozent und beim Verkehr nur 7 Prozent ausmache. Allerdings macht Strom nur 20 Prozent des gesamten Energiebedarfs aus. Künftige Bedarfserhöhungen sind dabei noch gar nicht mitgerechnet. Auch wenn man den technischen Fortschritt und die damit verbundenen Effizienztechnologien einkalkuliert, würde es nicht gelingen, alle Sektoren ausschließlich auf Strom umzustellen. Das gälte umso mehr, wenn dieser Strom überwiegend aus Wind- und Solarenergie gewonnen wird, was ohne parallel wachsende Speicherkapazitäten und -infrastrukturen keine gesicherte Stromversorgung gewährleiste und damit die Versorgungssicherheit aller gefährdet würde. Für Lamia Messari-Becker ist es daher ein Gebot der ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung, die Energiewende zu diversifizieren, möglichst viele klimafreundliche Energiequellen zu nutzen und insbesondere auf eine grundlastfähige erneuerbare Wärmeversorgung, etwa durch Geothermie, zu setzen.

Lamia Messari-Becker widmet sich der Ressourcenfrage umfassend. So forderte sie schon lange einen grundsätzlich anderen Umgang mit allen Ressourcen, darunter Fläche, Rohstoffe und Energie. Sie adressiert seit vielen Jahren Sanierungsfragen im Bestand, etwa einen CO2-Emissionshandel auf dem Gebäudesektor, der lebenszyklusbasiert die ökologische und ökonomische Effizienz von Sanierungsmaßnahmen in den Blick nimmt. Zudem befasste sie sich beizeiten mit kommunalem Klimaschutz, Quartiersansätzen, Ressourcenausweisen von Gebäuden und kreislauffähigem Bauen und verlangte hierzu entsprechende politische Rahmenbedingungen. Sie tritt für eine sozial-ökologische Stadt- und Raumplanung, für eine Partnerschaft zwischen städtischen und ländlichen Räumen ein und fordert neben Klimaschutz- auch Klimaanpassungsmaßnahmen.

Lebenslauf Prof. Dr. Lamia Messari-Becker
Lamia Messari-Becker ist Diplom-Bauingenieurin und Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik an der Universität Siegen. Sie wurde 1973 in Marokko geboren und kam 1992 zum Studieren nach Deutschland. 2001 schloss sie das Studium des Bauingenieur­wesens an der TU Darmstadt mit dem Diplom ab. 2006 promovierte sie mit dem Thema „Konzept zur nachhaltigen CO2-Emissionsminderung bei Wohngebäuden im Bestand unter Einbeziehung von CO2-Zertifikaten“. Von 2009 bis 2013 war sie Leiterin in einem Planungsbüro und realisierte dort Projekte in Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Österreich, Marokko, der Schweiz und der Türkei. Lamia Messari-Becker war und ist Mitglied in zahlreichen Gremien, unter anderem von 2016 bis 2020 im Sachverständigen­rat für Umweltfragen (Kabinett Merkel III) und von 2017 bis 2022 im Expertenkreis „Zukunft Bau“ des Bundes (Kabinett Merkel III, Merkel IV und Scholz). Sie ist Sachverständige des Bundestages und seit 2020 Mitglied im Club of Rome International. Darüber hinaus ist sie seit 2022 Mitglied im Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz und seit 2023 im Beirat des Progressiven Zentrums sowie der Bundesstiftungen Baukultur und Bauakademie. Lamia Messari-Becker engagiert sich für Diversität, Gleichberechtigung und Integration. Die zweifache Mutter ist Alumna des International Leadership Visitor Program der US-Regierung und Unterstützerin der Initiative „Gesichter der Demokratie“.

Frühere Preisträger
Vor Prof. Dr. Lamia Messari-Becker wurden der KI- und Robotik-Forscher Prof. Sebastian Thrun (2022), der Politologe Prof. Basam Tibi (2019), der Rat der Wirtschaftsweisen (2018), Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise (2016), Dr. Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Jean-Claude Juncker (2014), Prof. Paul Kirchhof (2011), Bischof Dr. Wolfgang Huber (2009) und Prof. Nobert Walter (2008) als Vordenker ausgezeichnet. 

Zur Jury gehören:
– Prof. Dr. Gabriel Felbermayr (Vorsitzender) Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung
– Prof. Dr. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweisen“)
– Prof. Dr. Sebastian Thrun (Vordenker 2022)
– Dr. Claus Kleber, Journalist
– Prof. Michael Binder, Ph.D., Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Makroökonomie und Empirische Wirtschaftsforschung an der Goethe-Universität
– Ex-Bundesministerin Julia Klöckner
– Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising
– Wolfgang Baake, ehemaliger Beauftragter für die Deutsche Evangelische Allianz am Sitz der Bundesregierung
– Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
– Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie in Allensbach,
– Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser und sein Vorgänger Johannes Sczepan
– Finanzberater Gunther Otto und Johannes Schäffer. 

 Foto: © Astrid Eckert

Ökobilanzielle Bewertung Bundesregierung

Regierung: Unterrichtung zu Ökobilanz von Gebäuden

Regierung: Unterrichtung zu Ökobilanz von Gebäuden 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als Unterrichtung vorgelegt. Mit dem Bericht kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einem Auftrag des Gebäudeenergiegesetzes nach, ein solches Papier vorzulegen. Der Bundestag berät am 29. November 2023 die Unterrichtung der Bundesregierung, im Anschluss an die Aussprache soll der Bericht zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden.

Der Bericht, den das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass „ein grundsätzliches Interesse an einer Einführung der Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich“ bestehe.

Zentrale Ergebnisse sind:

– Die methodischen Grundlagen sind gegeben, die technischen Voraussetzungen liegen vor und lassen sich im Zeitraum von bis zu zwei Jahren verbessern.

– Mit der Einbeziehung sogenannter „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden können weitere Minderungspotenziale erschlossen werden.

– Die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (low-carbon-Produkte) kann stimuliert werden.

Ökobilanzierung in Ordnungsrecht integrieren?
Das Fazit des Berichts lautet: Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichen freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssen zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen. Deshalb wollen BMWK und BMWSB gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten.

Ökobilanzielle Bewertung und EU-Taxonomie
Im Ergebnis einer ökobilanziellen Bewertung von Neubauvorhaben liege ein quantifiziertes Recyclingpotenzial vor, das zukünftig Hinweise auf die Nutzung des Gebäudebestands als „urbane Mine“ geben könne, erläutert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bericht. Eine ökobilanzielle Bewertung erzeuge Daten, die aktuell im Kontext der EU-Taxonomie benötigt und im Energieausweis angegeben werden könnten. Zudem stehe Deutschland mit Nachbarländern wie Frankreich und Dänemark in einem engen Austausch. Diese Länder hätten eine ökobilanzielle Bewertung von neu zu errichtenden Gebäuden bereits eingeführt, weitere Länder Nordeuropas stünden kurz davor.

Studie: Ökobilanzielle Bewertung im Ordnungsrecht
Grundlagen und erste Ansätze zur vereinfachten Bewertung von Gebäuden mit angewandten Ökobilanzen.

Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Referat WB 2 „Instrumente zur Emissionsminderung im Gebäudebereich“

Autorinnen und Autoren
Sabine Dorn-Pfahler
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin

Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Lützkendorf
Bau-, Energie- und Umweltberatung Weimar

unter Mitwirkung von:
Martin Zeumer, Christina Werner
ee concept GmbH, Darmstadt

Andreas Dalkowski
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin

 Foto: © Danist Soh/unsplash

Länder wollen Bauen im Bestand erleichtern

Länder wollen Bauen im Bestand erleichtern 2500 1406 Bundesingenieurkammer

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat sich auf ihrer 142. Sitzung in Baden-Baden gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihrem Staatssekretär Rolf Bösinger mit den aktuellen Problemen des Wohnungsbaus beschäftigt. Ein Schwerpunkt war dabei das Schaffen von mehr Wohnraum im Bestand. Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder haben beschlossen, die Regeln in der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Vom Bund wünscht sich die Bauministerkonferenz, dass er ebenfalls Erleichterungen für diesen Bereich auf den Weg bringt.

Die Bundesingenieurkammer forderte im Vorfeld der BMK den Schulterschluss von Bund und Ländern, um dem Wohnungsbaudefizit zu begegnen: „Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Zudem betonte die Bundesingenieurkammer vor der BMK, die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen und ist begrüßenswert.

Priorisierung auf soziale Wohnraumförderung
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Die Landesminister versprechen sie sich dadurch die direkte Unterstützung von Bauinvestitionen und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland. Nur so können der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.

14-Punkte-Papier: mehr Digitalisierung
Mit Blick auf das 14-Punkte-Papier der Bundesregierung zum Wohnungsbau unterstützen die Länder laut BMK vor allem bei der sozialen Wohnraumförderung. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Bauprozesse stellt die BMK überdies weitere Weichen zur Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur weiteren Unterstützung des Building Information Modellings (BIM). Für die energetische Transformation bittet die BMK den Bund die erforderlichen Quartierlösungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umzusetzen und sich bei der Europäische Union für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, sagte mit Blick auf das Strategiepapier der BMK zum Bestand:
„Es kann nicht sein, dass das Schaffen von Wohnraum auf der grünen Wiese finanziell vorteilhafter ist als Um- und Ausbauten im Bestand. So geht uns immer mehr bereits vorhandener Wohnraum verloren. Wir wollen daher – auch aus ökologischen Gründen – das Schaffen und das Sichern von Wohnraum im Bestand erleichtern. Darüber hinaus haben wir uns natürlich auch mit den finanziellen Turbulenzen auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Die verhängte Haushaltssperre erfüllt uns mit großer Sorge. Ich kann nur davor warnen, nun beim Wohnungsbau oder so wertvollen Programmen wie der Städtebauförderung den Rotstift anzusetzen. Der Wohnungsbau steht vor einem gefährlichen Kipppunkt und verträgt keine weiteren Einsparungen.“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Es gibt drei wichtige Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland. Das ist zum einen die Förderung des Staates, die wir mit 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnraum, Studenten- und Azubi-Wohnen, mit Förderprogrammen für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser mit viel Geld ausstatten. Die anderen Hebel sind die Bauvorschriften und Schnelligkeit durch Vorproduktion und Digitalisierung. Die Grundlagen dafür legen wir als Bund im Baugesetzbuch (BauGB), aber wir brauchen die für Bauen verantwortlichen Länder, um hier Geschwindigkeit reinzubringen. Die heute beschlossene Angleichung der Musterbauordnung ist dafür enorm wichtig. Viele weitere Beschlüsse unterstützen die Vorhaben des Bundes, aber geben uns auch Hinweise, die wir unter anderem bei der Novelle des BauGB aufgreifen werden.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg:
„Die diesjährige Bauministerkonferenz hat sich den aktuellen Herausforderungen gestellt. Das 14-Punkte-Papier zum Wohnungsneubau sowie der Planungs- und Beschleunigungspakt wird vonseiten der Länder konsequent flankiert. Zusätzlich gibt es weitergehende, wichtige Forderungen an den Bund: Dazu gehören die noch in dieser Legislatur ausstehende Reform des Baugesetzbuches sowie eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zur Einführung eines energetischen Quartiersansatzes und neuer Bilanzierungsmöglichkeiten. Nur so wird die Schlagzahl der energetischen Gebäudesanierung und des Wohnungsneubaus in wirtschaftlicher und sozialer Weise deutlich erhöht.

Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Die Immobilienwirtschaft und die Bauwirtschaft sind in der Bundesrepublik Deutschland eine Schlüsselbranche – zur Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Länder und des Bundes genauso wie zur Sicherung von Wohlstand, Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Ich bin froh darüber, dass die Bauministerkonferenz sich heute darauf verständigt, neue Vorschriften und Normen nur noch einzuführen, wenn diese sich insbesondere auf niedrigere Baukosten, das einfache Bauen oder die Reduktion des bürokratischen Aufwandes positiv auswirken.“
Strategiepapier zum Bestand

Positionspapier „Bestand stärken“ der BMK:

– Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie der ökologische Bonus des Bestands auch wirtschaftlich wirksam werden kann. Es muss dabei um positive Anreize gehen für die Pflege, die Erhaltung und die Weiterentwicklung bereits bestehender Wohngebäude. Bislang wird in der Gebäudeenergiepolitik nicht genug getan, um die Kostenrisiken eines Sanierens, Ertüchtigens und Erweiterns im Bestand gegenüber dem Neubau hinreichend auszugleichen.

– Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, ein einfaches, anwenderfreundliches Werkzeug für Ökobilanzen für Gebäude zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, das auch die im Bestand gebundene Graue Energie berücksichtigt. Mit einem solchen Werkzeug soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Erstellung von Ökobilanzen bei Baumaßnahmen zu Selbstverständlichkeit und zum zentralen Steuerungsinstrument für die Erfüllung der Klimaschutzziele wird.

– Für die Sanierung des Gebäudebestands in den Städten bedarf es besonderer Strategien, die auf ganze Quartiere und nicht auf einzelne Gebäude zugeschnitten sind. Erforderlich ist dafür eine vollständige Bilanzierbarkeit der Maßnahmen in einem Quartier unter Einbeziehung der Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, diese Erkenntnisse bei der Setzung von Standards künftig zu berücksichtigen.

– Um den Um- und Ausbau des Bestands zu erleichtern, sollen auch bauordnungsrechtliche Hemmnisse reduziert werden. Die Bauministerkonferenz hat hierfür auf ihrer Sitzung in Baden-Baden Paragraph 67 der Musterbauordnung entsprechend geändert: So sollen künftig etwa Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch dann zugelassen werden, wenn es sich um Vorhaben der Weiternutzung bestehender Gebäude handelt. Den zuständigen Baurechtsbehörden wird damit ein wirkungsvolles Instrument an die Hand gegeben, im Einzelfall Erleichterungen für Baumaßnahmen im Bestand zuzulassen und somit das Bauen im Bestand zu vereinfachen. Die Bundesregierung wird von der Bauministerkonferenz aufgefordert, für die von ihr zu verantwortenden fachrechtlichen Regelungsbereich ebenfalls entsprechende Schritte zu prüfen – und dies auch unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Umsetzbarkeit.

– Was mögliche Erleichterungen für den Um- und Ausbau des Bestands im Bauplanungsrecht angeht, erinnert die Bauministerkonferenz an von ihr bereits früher formulierte Forderungen an Anregungen. Dabei geht es zum einen darum, dass Gemeinden zugunsten des Schaffens von Wohnraum im Bestand leichter Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen können. Zum anderen braucht es zumindest eine Experimentierklausel für die Vorgaben der Technischen Anleitung (TA) Lärm, um insbesondere im Innenstadtbereich, aber auch in Gewerbegebieten mehr Wohnraum zuzulassen.

– Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern ein hochwirksames Instrument zur Verfügung steht, um die gebauten Gemeinden und Städte in Deutschland zukunftsgerecht fortzuentwickeln. Dafür braucht es einen langen Atem. Daher fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, die Mittel auf hohem Niveau zu verstetigen und jegliche Zweifel an einer dauerhaft verlässlichen Mittelausstattung zu beseitigen.

– Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, weitergehende steuerliche Anreize insbesondere auch für Bestandsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei sollten alle Arten von Wohnungseigentümern, auch selbstnutzende Haushalte, einbezogen werden.

– Die BMK wird sich gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren für mehr Wissen über einfaches und nachhaltiges Umbauen einsetzen und seine Verbreitung fördern. Die BMK regt an, dass auch die Stiftung Baukultur des Bundes sowie die Bundesstiftung Bauakademie sich in diesem Bereich stärker engagiert. Sie bittet auch darum, den Aufbau einer entsprechenden Beratungskompetenz für Planungsträger zu prüfen. Städte und Gemeinden sollten Konzepte für den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer erhaltenswerten Bausubstand erstellen. An vielen Orten, zum Teil von den Ländern gefördert, bestehend Gestaltungsbeiräte, die für Qualität und eine breite öffentliche Akzeptanz sorgen können.

Gemeinsame Erklärung zu den Auswirkungen des KTF-Urteils und zur Haushaltssperre des Bundes:

Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass das Bauen von bezahlbaren Wohnungen mit Hilfe der Wohnraumförderung und die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei dringenden städtebaulichen Erneuerungen mit der Städtebauförderung zentrale gesamtstaatliche Aufgaben sind.

Die Bauministerkonferenz begrüßt die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die Programmausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesichert werden soll.

Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Programmausstattung der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in 2024 zumindest in Höhe der Mittel von 2023 fortzusetzen.

Die Bauministerkonferenz sieht das große Interesse aller im Bau- und Wohnungswesen Aktiven an zeitnaher Planungssicherheit und betont das Erfordernis einer Kontinuität der Programmausstattung für 2024 zu gewährleisten. Die Bauministerkonferenz sieht Bund und Länder hier in der gemeinsamen Verantwortung, ihren Willen zu einer Kontinuität der Mittelausstattung des Jahres 2023 in den Landes- und im Bundeshaushalt für 2024 möglichst zeitnah nach außen klar zu kommunizieren.

Belastungsstopp bei Bauvorschriften

Die Bauministerkonferenz hat sich darauf verständigt, einen Belastungsstopp bei Bauvorschriften einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sind hingegen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.

Neuer DIN-Vertrag ab 1. Januar 2024

Die BMK hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, der zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Darin werden die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN konkretisiert. Das geschieht insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen. Ein Online-Portal wird der Öffentlichkeit den Zugang zu den Normen ermöglicht, die in der Bauleitplanung sowie in der Bauaufsicht zur Anwendung kommen.

 Foto: © Martin Stollberg

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