Allgemein

Weniger Bürokratie mehr Effizienz

Auf ein Wort: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz

Auf ein Wort: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die großen Themen des Bauens bleiben 2023 der Wohnungsmangel, die steigenden Kosten am Bau sowie das ressourcenschonende und klimaneutrale Bauen. Herausforderungen, die die Baubranche über das Jahr hinaus beschäftigen werden. Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Genehmigungen und Planung können hier eine wichtige Hebelwirkung haben. Die gesetzlichen Initiativen eines beschleunigten Bau- und Planungsverfahrens sind ein erster Schritt. Das Herbeiführen schneller und rechtssicherer Voraussetzungen, um bauen zu können, sind entscheidende Grundlagen, die die Bundesregierung aktuell angeht. Die digitale Unterstützung von Prozessen bei der Vergabe oder der Bürgerbeteiligung sind richtig, müssen sich jedoch erst in der Praxis bewähren.

Nachhaltiges und ressourcenschonendes Planen und Bauen sollte zum Ziel haben, bei einer großen Zahl von Gebäuden, und insbesondere auch bei kleineren Gebäuden, eine erhebliche CO2-Reduktion zu bewirken. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden braucht es qualifizierte Fachkräfte. Statt aufwendiger Zertifizierungen durch einige wenige Marktakteure, muss die Expertise von uns Ingenieurinnen und Ingenieuren genutzt werden. Diese wird durch die Qualifizierungsmaßnahmen der Kammern kontinuierlich sichergestellt und gewährleistet ein nachhaltiges Planungsangebot – niedrigschwellig und flächendeckend. Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer bieten hier durch die Qualifizierungsoffensive „Fit for Nachhaltigkeit“ ihre Unterstützung an.

Die Initiative „Gebäudetyp E“, die die Bundesingenieurkammer mitträgt, ist ein weiterer Ansatz. Wir appellieren, auf die Kompetenzen und die Erfahrungen unseres Berufsstandes zu setzen. Wenn Bauherrschaft und Planende sich gemeinsam für einen Weg entscheiden, sollte das Baurecht Spielräume bieten. Dies fördert ein beschleunigtes und effizientes Bauen: zwei entscheidende Größen auch vor dem Hintergrund steigender Kosten am Bau. Auf Bundesebene sind wir dafür in Gesprächen, die Haftungsansprüche für die Beteiligten entsprechend anzupassen.

Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung. Grundsätzlich dürfen wir nicht nachlassen, Regeln und Bürokratie auf ihren Nutzen hin zu überprüfen. Zukunftsgewandte Bürokratie und Rechtshandeln muss zum Ziel haben, gesellschaftliche Entwicklungen zu unterstützen.

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Foto (C) unsplash/Wesley Tingey

Ingenieurbaukunst: Teepott Warnemünde

Ingenieurbaukunst: Teepott Warnemünde 1174 663 Bundesingenieurkammer

Am 6. Juni 1968 wurde der Teepott in Warnemünde eingeweiht. Der große Rundbau, der von einem formal auffälligen sehr dünnen Betonschalendach gekrönt ist, gehörte damals zu den Highlights des Ingenieurbaus in Deutschland. In dem zur DDR-Zeit intensiv genutzten öffentlichen Gebäude befanden sich ein Restaurant, ein Café mit Tanzfläche sowie zwei Bars.

Die 1200m² Gaststättenfläche wird von einer nicht linear begrenzten Hyparschale überdacht, die aus 3 Grundelementen zusammengesetzt ist. Die Dicke der torkretierten Schale beträgt 7 cm. Nur 150 Tage vergingen vom Beginn der Projektierung bis zur Übergabe der Gaststätte. Die Architekten Erich Kaufmann, Carl-Heinz Pastor und Hans Fleischauer bauten die Konsum-Gaststätte gemeinsam mit Bauingenieur Ulrich Müther.

Der Teepott war Ulrich Müthers erster Rundbau. Müthers kühne Solitäre waren in der Folge sehr gefragt. Seine Schalenbauten sollten zu DDR-Zeiten einen formalen Kontrast in die spröden, industriell gefertigten Plattenbausiedlungen bringen. „Für den Schwung sind Sie zuständig“ lautet deshalb der Titel eines Films über die Bauten von Ulrich Müther.

„Es gibt wohl keine Bauweise, die so attraktiv ist wie das Bauen von Flächentragwerken. Es ist keine Bauweise so unmittelbar und so direkt wie der Schalenbau, bei dem der Raumabschluß identisch ist mit tragenden Organen und bei dem die statische Wirkungsweise so direkt sichtbar wird.“ (Heinz Isler)

Am 18. Oktober 2018 haben die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern das Gebäude als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet. Seit 2007 ehrt die Bundesingenieurkammer historisch bedeutende Ingenieurbauwerke.

Die Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen kann hier eingesehen werden.

Technische Daten:

Konstruktion: Schalenkonstruktion mit einer Gesamtfläche von etwa 1.200 qm. Die Fläche wird von einer nicht linearbegrenzten Hyparschale überdacht, die aus 3 Grundelementen zusammengesetzt ist.

Planung und Bauausführung: Architekten Erich Kaufmann, Carl-Heinz Pastor und Hans Fleischhauer gemeinsam mit Bauingenieur Ulrich Müther

Bauzeit:
150 Tage vom Beginn der Projektierung bis zur Übergabe, Fertigstellung 1968, Umbau 2002

Radius Schalendach:
Der Radius beträgt zwischen 16 und 20 m.

Spannweite:
Die frei tragende Spannweite der Hyparschale beträgt 27,70 m. Bei einer Schalendicke von 7 cm wird eine Schlankheit, das Verhältnis von Spannweite zu Schalendicke, von fast 1: 400 erreicht. Die Dicke der torkretierten Schale beträgt 7 cm.

Statische Höhe:
Die statische Höhe am Mittelpunkt der Schale beträgt 5 m. Damit ergibt sich ein Verhältnis von Spannweite zu statischer Höhe von 1:4,8

Fotos (C) André Weiß

Gewinnder des Deutschen Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Gewinner stehen fest. Bei der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 wurden die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke des “Miniatur Wunderland“ Hamburg mit dem Deutschen Brückenbaupreises 2023 ausgezeichnet. Den erstmals vergebenen Sonderpreis Nachhaltigkeit erhält die Pilotbrücke Stokkumer Straße in Emmerich.

Preisträger der Kategorie Straßen und Eisenbahnbrücken

Stadtbahnbrücke Stuttgart

„Der Einsatz neuartiger Carbonhänger verleiht Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub.“

DIE JURY

Die feingliedrige Netzwerkbogen-Konstruktion der Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt durch den erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023.

Der für die Bauweise maßgebliche Entwicklungsschub ging mit akribischer Planung und begleitender Forschung einher. Diese Innovationskraft ermöglichte es, Carbonfaserbauteile für den Einsatz in stark auf Zug beanspruchten Hängern von Brücken bis zur Einsatzreife zu entwickeln und gleichzeitig neue Lösungen für verstellbare Endbefestigungen zur Einstellung der erforderlichen Vorspannkraft zu finden.

Das Bauwerk ist ein wertvoller Beitrag zum ressourcenschonenden, nachhaltigen Bauen. Die Brücke verkörpert eine richtungsweisende Innovation, deren konstruktive Leichtigkeit und herausragende Gestaltung die Jury bis ins Detail überzeugte.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Foto © sbp/Patrick Grossien
Foto © sbp/Andreas Schnabel

Preisträger der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken

Brücke „Miniatur Wunderland“ Hamburger Speicherstadt

Die kleinste Eisenbahnbrücke der Welt – ein minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen.

DIE JURY

„Die kleinste Eisenbahnbrücke der Welt – ein minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen.“

Die Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur-Wunderland“ im Hamburger Weltkulturerbe Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Speichergebäude über den Kehrwieder Fleet hinweg. Eine filigrane Fußgängerbrücke stellt nun die Verbindung der beiden Ausstellungsflächen her.

Die Jury würdigt mit der Verleihung des Brückenbaupreises 2023 die beeindruckende Reduzierung der Konstruktion auf das absolut Wesentliche sowie den innovativen Kunstgriff, das Tragwerk hinter der denkmalgeschützten Fassade zu verankern und im Inneren des Gebäudes zu gründen. Erst diese Lagerung ermöglicht die optische Schwerelosigkeit und reduzierte Eleganz der Konstruktion sowie den minimalen Eingriff in den geschützten Bestand. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht.

Innovative und kreative Ingenieurbaukunst stellt sich hier in den Dienst des Denkmalschutzes und berücksichtigt dabei die besonderen Anforderungen, die mit der fehlenden Tragfähigkeit der Kaimauer und der Bedeutung des Ortes als Touristenmagnet einhergehen.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Fotos © panta Ingenieure

Sonderpreis „Nachhaltigkeit“

Pilotbrücke Stokkumer Straße bei Emmerich

„Wegweisend in Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2 -Einsparung.“

DIE JURY

Die Pilotbrücke Stokkumer Straße bei Emmerich, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend in Bezug auf Nachhaltigkeit und Baugeschwindigkeit.

Der Stahlverbundüberbau wurde auf einem nahen Parkplatz abseits der Autobahn hergestellt, dann an einem einzigen Wochenende in die gesperrte A3 eingefahren und auf den Widerlagern abgesetzt. Diese Widerlager entstanden innerhalb weniger Tage ressourcenschonend unter Einsatz von geokunststoff-bewehrter Erde.

Zuvor waren Berechnungen notwendig, die über die vorhandenen Regelwerke hinausgehen und umfassende Nachweise erfordern. Als Baumaterial wurde lokal anstehender Erdstoff verwendet, der durch lagenweise angeordnete Geotextilien versteift und entsprechend tragfähig wurde. Die Widerlager können recycelt und der Erdstoff wiederverwendet werden.

Damit ist dieses Pilotprojekt ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Fotos © Heitkamp Brückenbau

Titelbild © BIngK/VBI/André Wirsig

BIngK zu geplanten Änderungen der MBO

BIngK zu geplanten Änderungen der MBO 2000 1124 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Initiative „Gebäudetyp E“ und unterstreicht dies erneut in ihrer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Änderung der Musterbauordnung gegenüber der Bauministerkonferenz (ARGEBAU).

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind („Gebäudetyp E“). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher, nachhaltiger, ressourcenschonender und klimafreundlicher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

In der Stellungnahme wird hingegen die Ausnahme der bauaufsichtlichen Prüfung von Windenergieanlagen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie fallen, kritisch bewertet. Eine weitest mögliche Einbeziehung dieser Anlagen in ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren wird gefordert.

Foto © Bernd Klutsch/unsplash

Politischer Abend: „Moderne Infrastruktur als Staatsziel“

Politischer Abend: „Moderne Infrastruktur als Staatsziel“ 2560 1439 Bundesingenieurkammer

Der Politische Abend der Bundesingenieurkammer fand 2023 wieder an bewährter Stelle, dem Hamburger Bahnhof in Berlin, statt. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßte zunächst den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, und die geladenen Gäste. Die Bundesingenieurkammer vertritt rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure – gut die Hälfte von ihnen ist im Infrastrukturbereich tätig. Die Digitalisierung des Bauwesens gehört dabei zu einem der wichtigsten Themen, sowohl mit Blick auf das ressourcenschonende Bauen und die Instandhaltung, als auch in Sachen beschleunigte Projektabwicklung.

Bundesminister Dr. Volker Wissing macht in seiner Rede auf die Bedeutung von Infrastruktur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands aufmerksam. Der Minister verwies darauf, dass das Grundgesetz genau an einem 23. Mai verkündet wurde: „In 74 Jahren Grundgesetz ist unsere Infrastruktur Lebensader für die Wirtschaft und Gesellschaft geworden. Heute ist sie an vielen Stellen marode und veraltet. Sie braucht ein Update. Eine moderne Infrastruktur als Staatsziel im Grundgesetz würde ihrer Bedeutung gerecht werden.“ An diese Forderung anschließend betonte er die Notwendigkeit, gemeinsam mit Ingenieurinnen und Ingenieuren an den Lösungen für die Zukunft zu arbeiten, um die Infrastrukturen nachhaltig auszubauen und aufrechterhalten zu können. Ein Schlüssel liege in der Digitalisierung des Bauwesens. Building Information Modeling und die Nutzung digitaler Zwillinge könnten die Instandhaltung von Brücken und Infrastrukturen deutlich vereinfachen.

Zuvor untersricht Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, bereits in seiner Begrüßungsrede: „Die kritische Situation der gesamten Infrastruktur in Deutschland ist den zu geringen Investitionen generell und den Vernachlässigungen bei der Erhaltung geschuldet. Die fehlenden Investitionen gehen bis weit in die 1990iger und die frühen 2000er Jahre zurück, gerade auch bei den Brücken. Es muss nun mit vereinten Kräften alles getan werden, um diese Auswirkungen schnellstmöglich zu beseitigen. Wichtig ist, aus den Fehlern zu lernen.“ Die Bundesingenieurkammer fordert ein Umdenken, damit Bestandsbauwerke ihre zu erwartende Lebenszeit erreichen. Die Vorteile des Erhalts liegen auf der Hand: Neben einer Verringerung des CO2-Ausstoßes wird so perspektivisch die Anzahl langwieriger Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert. Für den stärkeren Fokus auf dem Lebenszyklus von Brücken ist die Planung grundlegend. Hierzu braucht es eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung. Die Digitalisierung, sowohl auf Seiten der Genehmigungsbehörden, als auch auf Seiten der Planung und der Ausführung muss dringend gefördert werden. Um den Investitionstau bei Infrastrukturprojekten zu beheben, schlug BIngK-Präsident Bökamp vor: „Beschleunigungspotenzial liegt in der passgenauen Optimierung von Vergabeunterlagen. Nur wenn der Leistungsgegenstand klar und eindeutig definiert ist, findet sich die notwendige Anzahl geeigneter Bewerber. Hierzu stehen wir bereits im Austausch mit der Autobahn GmbH und anderer öffentlicher Auftraggeber und bieten unsere planerische Expertise an.“

Fotos der Abendveranstaltung können hier eingesehen werden.

Foto © Thomas Ecke/Bundesingenieurkammer

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet 1919 1081 Bundesingenieurkammer

Bundestag und Bundesrat haben sich am 12. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Danach müssen die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht anonymen Meldungen nachgehen. Bei Bußgeldern wird die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.

Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Hierzu zählen Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Das Gesetz beinhaltet Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien. Haftungs- und Schadensersatzfragen sowie Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben werden darin ebenfalls geregelt.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – voraussichtlich etwa Mitte Juni 2023.

Foto © Pexels

Umfrage

Umfrage: Wirtschaftliche Lage von Ingenieurbüros 2022

Umfrage: Wirtschaftliche Lage von Ingenieurbüros 2022 1109 629 Bundesingenieurkammer

Auch dieses Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag von AHO, Bundesingenieurkammer und VBI Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Die Teilnahme ist bis 16.07.2023 möglich. Mit der Bereitstellung und Analyse einer belastbaren Datenbasis, können seit Jahren umfangreiche Aussagen zu der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros in Deutschland getätigt werden. Jede Teilnahme verbessert die Belastbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse.

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.

Die Befragung zur wirtschaftlichen Lage nimmt etwa 10 Minuten in Anspruch. Mit Jahresabschluss bzw. BWA ist es einfach, die Fragen zu beantworten. In jedem Fall ist die Teilnahme freiwillig und anonym. Daten werden nach deutschen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Online, per E-Mail oder postalisch teilnehmen

Die Onlineteilnahme ist hier möglich oder geben Sie bitte den entsprechenden Link in Ihren Browser ein: www.t1p.de/index-22

Teilnahme per E-Mail: Bitte füllen Sie das pdf-Formular am PC aus und schicken Sie dieses per E-Mail an forschung@ifb.uni-erlangen.de.

Teilnahme per Post: Bitte füllen Sie das Formular aus und schicken Sie dieses an die auf den Fragebögen angegebene Adresse.

Informationen und Formulare stehen auch auf der AHO-Homepage unter: www.aho.de/umfrage/aktuelle-umfrage/

Auf Wunsch erhalten die Teilnehmenden ausgewählte Kennzahlen für das Jahr 2022.

Umfrage wirtschafltliche Lage 2021

Ergebnisse „Wirtschaftliche Lage 2021“

Seit mehr als 10 Jahren geben der AHO, BIngK und VBI eine Studie zur wirtschaftlichen Situation der deutschen Ingenieur- und Architekturbüros in Auftrag, so auch für das Wirtschaftsjahr 2021. Insgesamt konnte zwischen Anfang Mai und Mitte August 2022 ein Rücklauf von 692 Fragebögen verzeichnet werden.

Weiterlesen

Fotos: © Markus Winkler/unsplash

Bundesstiftung Bauakademie startet Veranstaltungsreihe

Bundesstiftung Bauakademie startet Veranstaltungsreihe 1067 840 Bundesingenieurkammer

Die neue Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog“ der Bundesstiftung Bauakademie wird für und mit Fachexpertinnen und Fachexperten gestaltet. Die einzelnen Veranstaltungen greifen eine aktuelle Herausforderung der Baubranche auf und stellen diese exemplarisch vor. Es werden jeweils die Umgangsweisen der Praktikerinnen und Praktiker mit dem Praxisbeispiel, die politischen Rahmenbedingungen, daraus abgeleitete Lösungsansätze für die Branche sowie Chancen und Risiken vom Plenum herausgearbeitet und diskutiert.

24.05.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Re-Use: Der nachhaltige Systemwechsel als Ziel

22.06.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Digitale Zwillinge von Gebäude und Quartier

07.09.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Klimaschutz und historischer Städtebau

15.11.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Flachglas closed loop

Zur Anmeldung

Die Bundesstiftung Bauakademie ist eine noch recht junge Institution, die laut Stiftungssatzung die gesellschaftliche, technische und kulturelle Innovationskraft des Bauens stärken will. Diese Innovationskraft soll genutzt werden, um die großen Transformationsherausforderungen besser bewältigen zu können. Es geht konkret um die Bereitstellung von Lösungswissen und Best Practice-Ansätzen für die Praxispartner und um die Umsetzung von Reallaboren und Formaten der Zusammenarbeit. Die Bauakademie will für alle relevanten Akteure und Gruppierungen ein Dach und einen umfassenden Austausch anbieten. Sie ist somit ein analoger und digitaler Ort der als Schaufenster, als Diskussionsforum, aber auch als Werkstatt fungiert. Und so ist ie Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog“ so neu, wie auch die Bundesstiftung Bauakademie selbst.

Grafik © Bundesstiftung Bauakademie

Deutscher Baugerichtstag

Deutscher Baugerichtstag: Empfehlungen an den Gesetzgeber

Deutscher Baugerichtstag: Empfehlungen an den Gesetzgeber 1193 501 Bundesingenieurkammer

Am 12. und 13. Mai 2023 fand in Hamm der 9. Deutsche Baugerichtstag statt. Rund 450 Teilnehmende diskutierten intensiv aktuelle baurechtliche und baubetriebliche Fragen und sprachen anschließend Empfehlungen an den Gesetzgeber aus. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesingenieurkammer und der Länderkammern waren ebenfalls vor Ort.

In insgesamt 12 Arbeitskreisen wurden Thesen zu Fragen der Auftragsvergabe, der Integrierten Projektabwicklung (IPA) und der Normung diskutiert. Im Anschluss wurde über die Empfehlungen abgestimmt, die überwiegend auch im Sinne der Planer bewertet wurden.

Die abgestimmten Thesen und Empfehlungen können hier oder auf der Webseite des Deutschen Baugerichtstages eingesehen werden.

Grafik © Deutscher Baugerichtstag

Klimaanpassungsgesetz

Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch

Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch 2560 1439 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt in ihrer Stellungnahme die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung. Diese soll neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr/ Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen.

Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen, da die Handlungsfelder im Cluster Infrastruktur unterschiedlichen Ministerien unterliegen. Eine verpflichtende Minderung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Teilbereiche, deren Nachvollziehbarkeit und Vorgaben für jedes einzelne Handlungsfeld wird unter dieser Voraussetzung nicht als realistisch angesehen. Bei diesem Cluster ist weiter zu berücksichtigen, dass zwei der größten Treibhausgasverursacher in Deutschland zusammengefasst werden. Eine Einhaltung der Klimaschutzziele erscheint nur erreichbar, wenn sowohl im Bereich Bauwesen als auch im Verkehr entsprechende Maßnahmen zur CO2-Minderung erfolgen und eine stetige Einzelauswertung dazu erfolgt.

Begleitend zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch eine klimaresiliente Sicherung der kritischen Infrastruktur erforderlich. Sowohl beim Bau als auch beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen sollte darauf geachtet werden, dass zumindest die Resilienz Kritischer Infrastrukturen verbessert wird. Dazu sind gegebenenfalls auch Anpassungen in weiteren Gesetzen erforderlich.

Foto: © Mika Baumeister/Unsplash

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.