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Brückenbaupreis 2025 Nominierte

Deutscher Brückenbaupreis 2025: Finalisten stehen fest

Deutscher Brückenbaupreis 2025: Finalisten stehen fest 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Finalisten des Deutschen Brückenbaupreises 2025 stehen fest. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre in den Kategorien Fuß- und Radwegbrücken, Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie dem Sonderpreis Nachhaltigkeit ausgeschrieben. Gesucht wurden Innovative Ideen für mehr Nachhaltigkeit, Deutschlands beste Brücken-Neubauten sowie kreative Instandsetzungen und Ertüchtigungen.

Der renommierte Wettbewerb, der in diesem Jahr zum 10. Mal stattfindet und von der Bundesingenieurkammer (BIngK) und dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) ausgelobt wird, würdigt herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau. Die Vielzahl an Wettbewerbseinsendungen verdeutlicht die Innovationskraft und das hohe ingenieurtechnische Niveau im Brückenbau. Eine Fachjury hat die eingereichten Projekte geprüft und pro Kategorie drei Finalisten ausgewählt. Die Bauwerke der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken sowie Straßen- und Eisenbahnbrücken zeichnen sich durch technische Präzision und eine gelungene Einbindung in ihre Umgebung aus.

In der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken sind nominiert

Bastionskronenpfad, Erfurt

Der Bastionskronenpfad auf dem Petersberg in Erfurt beeindruckt als schlanker Steg, der es Besuchern ermöglicht, die historische Festung aus einer neuen Perspektive zu erleben. Die Ingenieurleistung zeigt sich in der sensiblen Integration des modernen Tragwerks in die denkmalgeschützte Struktur. Der Steg schmiegt sich eng an die Bastionsmauern an; mit der geknickten dynamischen Form ist zudem eine Plattform für einen attraktiven Ausblick integriert.

MKP GmbH MARX KRONTAL PARTNER (Ludolf Krontal, Falk Hoffmann-Berling)

Brückenfamilie „Ederbrücken“, Frankenberg (Eder)

Mit der Brückenfamilie „Ederbrücken“ in Frankenberg sind moderne Fuß- und Radwegbrücken entstanden, die sich in das neue Radverkehrskonzept einfügen. Die Ingenieure entwickelten eine elegante und nachhaltige Lösung für eine Blockträgerbrücke aus Holz, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt. Besonders bemerkenswert: die innovative Konstruktion, die ästhetisch wie funktional überzeugt und neue Impulse im Brückenbau mit Holz setzt.

Ingenieurbüro Miebach

Neue Regenbrücke, Roding

Als skulpturale, schlanke Fuß- und Radwegbrücke spannt sich die Neue Regenbrücke in Roding ist eine über den namensgebenden Fluss Regen. Der wetterfeste Stahl bringt eine besondere Farbe und Textur in die Landschaft ein. Mit modellierten Rampen und einem minimierten Tragwerk haben die Ingenieure den Eindruck einer langgestreckten, dynamischen Brückenlandschaft erzeugt, die sich sensibel in die Natur einfügt und nachts blendfrei und wildschonend beleuchtet ist.

Arge Mayr Ludescher Partner – DKFS (Hubert Busler, Falko Schmitt, Dirk Krolikowski)

In der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken sind nominiert

Elisabethbrücke, Halle (Saale)

Die Elisabethbrücke in Halle stellt eine zentrale Verbindung für den Straßenbahn-, Fuß- und Radverkehr zwischen der Alt- und Neustadt dar. Nach starken Beschädigungen durch das Saalehochwasser im Jahr 2013 wurde der Ersatzneubau nachhaltig, schnell, wartungsarm und robust errichtet. Die Ingenieure wählten eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad. Dabei wurde die neue Straßenbahnanlage barrierefrei gestaltet und Hochwasserschutz integriert.

SSF Ingenieure AG (Andreas Danders)

Oderbrücke, Küstrin

Die 266 Meter lange Eisenbahnquerung der Oder bei Küstrin wird im Wesentlichen von einem eleganten Netzwerkbogen mit 130 m Spannweite geprägt. Die Grenzbrücke spannt im Sinne des Wortes den Bogen zwischen dem Eisenbahnnetz in Polen und Deutschland. Durch den Einsatz von Carbonhängern konnte der Hängerquerschnitt und die notwendige Vorspannkraft verringert werden, was eine signifikante Materialeinsparung in allen Bauteilen der Bogenbrücke ermöglichte. Dadurch ist sie ein gelungenes Beispiel für den Einsatz neuer Materialien und Technologien für dauerhafte und nachhaltige Konstruktionen und zeigt eindrucksvoll das Potenzial im modernen Brückenbau.

DB InfraGO AG (Andreas Gollek)

Rheinbrücke Schierstein, Wiesbaden/Mainz

Die Rheinbrücke Schierstein verbindet Wiesbaden und Mainz im Verlauf der A643. Mit ihrer klaren und reichen Formensprache, die intuitiv dem Kraftfluss folgt, begegnet sie der anspruchsvollen Flusslandschaft. Die gevouteten Stahlhohlkörper des Ersatzneubaus stehen im Kontrast zur filigranen Gestaltung des seitlich angehängten Fuß- und Radwegs, mit dem die Rheinufer besser erschlossen werden. Hier kommen Ästhetik und minimale Umweltbeeinträchtigungen in der Bauphase gekonnt zusammen.

Sweco GmbH (Alwin Dieter)

Die nominierten Bauwerke setzen Maßstäbe

Die Vielfalt der Einsendungen zeigt erneut die Innovationskraft und das hohe ingenieurtechnische Niveau im Brückenbau. Alle nominierten Bauwerke zeichnen sich durch hohe technische Präzision und eine gelungene Einbindung in ihre Umgebung aus.

„Die Auswahl fiel der Jury nicht leicht, da die eingereichten Projekte erneut durch Vielfalt und technische Qualität überzeugt haben. Die nominierten Bauwerke setzen Maßstäbe – sei es in Bezug auf Funktionalität, Nachhaltigkeit oder gestalterische Integration in ihre Umgebung.“

Juryvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

„Die nominierten Projekte des Deutschen Brückenbaupreises 2025 sind herausragende Beispiele dafür, wie Ingenieurwissen, Innovation und gestalterische Integration zusammenwirken können. Sie stehen nicht nur für technologische Spitzenleistung, sondern auch für die verantwortungsvolle Gestaltung unserer Lebensräume.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

„Die Finalisten des Deutschen Brückenbaupreises 2025 zeigen eindrucksvoll, welches hohe Niveau der Ingenieurbau in Deutschland erreicht hat. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, braucht es verlässliche Investitionen in die Infrastruktur. Planungssicherheit ist entscheidend, damit die Planungsbranche auch in Zukunft innovative und nachhaltige Lösungen entwickeln kann.“

VBI-Präsident Jörg Thiele

Der Sonderpreis wird erst bei der feierlichen Preisverleihung am 19. März 2025, am Vorabend des 34. Dresdner Brückenbausymposiums, bekannt gegeben. 

Über den Deutschen Brückenbaupreis
Mit dem Deutschen Brückenbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau gewürdigt und deren Bedeutung für die Baukultur herausgestellt. Alle zwei Jahre wird der ideelle Preis für ein fertiggestelltes Brückenbauwerk in jeweils zwei Kategorien vergeben. Der 2006 von VBI und BIngK ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Fotos: Elisabethbrücke ©HELLO STUDIO W; Rheinbrücke, Schierstein ©Frank Heinen; Oderbrücke, Küstrin ©Wilfried Dechau; Brückenfamilie „Ederbrücken“, Frankenberg ©Lukas Osterloff; Bastionskronenpfad, Erfurt ©Steven Neukirch; Regenbrücke, Roding ©Mayr-Ludescher

Auf IT gebaut 2025

Preisverleihung: Nachwuchswettbewerb „Auf IT gebaut“

Preisverleihung: Nachwuchswettbewerb „Auf IT gebaut“ 1978 1113 Bundesingenieurkammer

Herzlichen Glückwunsch an die Preisträger:innen des Nachwuchswettbewerbs „Auf IT gebaut“ von des RKW Kompetenzzentrums. Unser Dank gilt natürlich allen, die am Wettbewerb teilgenommen haben. Viele hochtechnologischen und praxisnahen Arbeiten zeigen, welche Innovationskraft in der Baubranche steckt.

Die Bundesingenieurkammer ist Mitauslober des Wettbewerbs und Marcel Kaupmann war für die BIngK Teil der Jury. Vielen Unser Dank gilt auch dem Team des RKW Kompetenzzentrums für die Ausrichtung Wettbewerbs.

Seit 2002 werden in dem Wettbewerb die besten Bautalente ausgezeichnet, die die Branche mit ihren innovativen Ideen weiterbringen. Als einer der ersten Wettbewerbe für digitale Lösungen der Baunachwuchstalente hebt sich der Wettbewerb insbesondere durch den Schwerpunkt der Umsetzbarkeit in der Praxis ab und ist ein einmaliges Projekt in der Bauwirtschaft. Er bietet eine Plattform für alle am Bau Beteiligten. Zudem weist er Erfolgsstorys zu Existenzgründungen vor und ist eine optimale Bühne für Nachwuchskräfte, ihre herausragenden Arbeiten einer breiten Baufachöffentlichkeit zu präsentieren. Auch als Karrieresprungbrett können mit der Teilnahme am Wettbewerb junge Talente wertvolle Kontakte mit Expertinnen und Experten aus der Bau- und Immobilienbranche knüpfen.

Der Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wird von zahlreichen Verbänden, Institutionen und namhaften Unternehmen der Bauwirtschaft unterstützt.

Die Preisträgerinnen und Preisträger 2025

 

Bereich Bauingenieurwesen:

Platz 1: Entwicklung eines Optimierungsverfahrens zur Strukturidentifikation von Brückenbauwerken“
Lukas Guntermann
Universität Duisburg-Essen

 Platz 2: „Konzept zur digitalen wissensbasierten Beurteilung von Schäden durch holzzerstörende Insekten an Bauwerken“
Christian Kreyenschmidt
Jade Hochschule Oldenburg

Platz 3: „Mehr lernen aus wenig Daten: Digitalisierung von Bauplänen mit Few-Shot Detection“
Lisa Freiin von Rössing
Ruhr-Universität Bochum

Bereich Architektur:

Platz 1: „Am.FlooTable: Hochwasser [Am]Tisch – Eine Phygital-Lösung für den Hochwasserschutz“
Ziyue Chen, Yi Zhou, Shachar Katzir und Simon Bothe
Technische Hochschule München

 Platz 2: Energie – Ein Werkzeug zur Ermöglichung daten-basierter, nachhaltiger Entscheidungen im Planungsprozess von Gebäuden
Luisa Claus und Simon Joller
Universität Stuttgart

Platz 3: „Navigation des Designraums im kreativen Prozess: Integration von maschinellem Lernen für strukturierte Exploration zur Vermeidung von Designfixierung
Ekaterina Pestriakova
Technische Universität München

Bereich Baubetriebswirtschaft:

Platz 1: „Digitalisierung auf dem Prüfstand: Digital Maturity Assessments für BIM in der Infrastruktur“
Markus Boden
Bauhaus-Universität Weimar

Platz 2: „Baustellenkarten zur Automatisierung und Visualisierung von Baustellen“
Valentin Resapow
Technische Universität Hamburg

Platz 3: „Inkrementelle Versionskontrolle verteilt vorliegender Objektmodelle im Bauwesen“
Sebastian Esser
Technische Universität München

Bereich Handwerk und Technik:

Platz 1: „Dis-Co – Künstliche Entscheidungsfindung in kollaborativen Mensch-Roboter-Demontageprozessen“
Zahra Shakeri, Shirin Shevidi, Samuel Slezák
Universität Stuttgart

 Platz 2: „NextGen-Baustelle: Virtuelle Baustellen-Simulation für praxisorientiertes Bau-ingenieur-Training“
Adam Globisch
Ruhr-Universität Bochum

Platz 3: „Adaption von künstlicher Intelligenz im Berufsschulalltag“
Philipp Seeska
Eugen Reintjes Schule Hameln

Sonderpreis Start-up:

„VisioPlan – VR-Software, wie es sein sollte“
Kevin Fechner, Albert Lößner, Maximilian Schmidt und Mathias Worm
VisioPlan Solutions GmbH, Hamburg (Harburg)

Sonderpreis der Ed. Züblin AG:

„Inkrementelle Versionskontrolle verteilt vorliegender Objektmodelle im Bauwesen“
Sebastian Esser
Technische Universität München

Foto: Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammer Forderung Bundestagswahl 2025

BIngK fordert: Bauen und Sanieren in einem Bundesministerium zu bündeln

BIngK fordert: Bauen und Sanieren in einem Bundesministerium zu bündeln 1359 764 Bundesingenieurkammer

Die planenden Berufe sprechen sich für ein starkes Bauministerium aus. Die Herausforderungen, die bei bezahlbarem Wohnraum, Klimaanpassung und Bauwende auf Staat und Gesellschaft zukommen, verlangen nach einem eigenständigen Ministerium, das zwingend mit den notwendigen Kompetenzen und ausreichend finanziellen Mittel ausgestattet werden muss. Eine Bündelung von Bauen und Sanieren in einem Bundesministerium muss das Ziel sein.

Bei einem Treffen am 9. Januar 2025 von Bundesbauministerin Klara Geywitz, Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär BMWSB und Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär BMWSB, mit Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, und Dr. Tillmann Prinz, Bundesarchitektenkammer (stellvertretend für die BAK-Präsidentin Andrea Gebhard) wurden die Forderungen der planenden Berufe im Vorfeld der Bundestagswahl vertieft.

13 Forderungen der planenden Berufe

Foto: Bundesingenieurkammer

Vergaberecht

Vergabetransformationsgesetz: Kammern und Verbände gegen Abschaffung der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau

Vergabetransformationsgesetz: Kammern und Verbände gegen Abschaffung der mittelstandsgerechten Losvergabe am Bau 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 Entwürfe für ein sogenanntes Vergabetransformationspaket beschlossen. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beklagen jedoch die darin vorgesehene Aufweichung des Gebots der mittelstandsgerechten Losvergabe. Auch wenn diese Aufweichung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als „Flexibilisierung mit Augenmaß“ bezeichnet wird, befürchten sie in der praktischen Auswirkung letztlich die Abschaffung dieses seit Jahrzehnten bewährten Grundsatzes.

§ 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht bislang vor, dass mehrere Teil- oder Fachlose nur dann zusammen vergeben werden dürfen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es hingegen zum einen ausreichen, dass diese Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen. Damit ist eine erhebliche Absenkung der Begründungs- und Dokumentationspflichten verbunden. Zum anderen sollen künftig zeitliche Gründe für die Zulässigkeit von Gesamtvergaben ausreichen. Hierdurch wird der Vorrang der Losvergabe massiv entwertet.

BAK, BIngK und ZDB lehnen daher eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsgerechten Vergabe mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich des Planens und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werden. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Öffentliche Auftraggeber werden diese Änderung im Zweifel als vollständige Freigabe der General- bzw. Totalunternehmervergabe begreifen und hiervon bedingungslos und umfangreich Gebrauch machen. Die fachlich unabhängigen, allein dem Auftraggeber und dem Gemeinwohl verpflichteten Planerinnen und Planer werden damit im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe unverhältnismäßig benachteiligt. Denn, bei welchem öffentlichen Bauvorhaben werden sich keine zeitlichen Gründe finden lassen, um von der Losvergabe abzuweichen?“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:
„Der Grundsatz der losweisen Vergabe als Regelfall muss unbedingt beibehalten und die Abweichung davon deutlich begrenzt werden. Daneben muss eine Entschlackung des Vergaberechts sowie die Einführung eines alternativen Beschaffungsmodells kleinen und mittelständischen Planungsbüros eine leichtere Teilnahme am Markt ermöglichen.“

Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
„Knapp 80 % aller Bauunternehmen in Deutschland haben weniger als 20 Mitarbeiter, etwa 96 % der Bauunternehmen weniger als 50 Mitarbeiter. Genau diese Unternehmen stellen den Adressatenkreis einer mittelstandsgerechten Auftragsvergabe dar. Der Vorrang der Losvergabe sichert ihnen bislang den unmittelbaren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft damit einen breiten Wettbewerb. Mit diesem Gesetzentwurf wird die Auftragsvergabe konzerngerecht – zu Lasten heimischer Unternehmen und ihrer Beschäftigten.“

Gegen die geplante Reform des Vergaberechts spricht außerdem, dass derzeit eine Reform der EU-Vergaberichtlinien erarbeitet wird. Parallel hierzulande eine Reform des Vergaberechts anzustoßen, kurz bevor es auf der Grundlage neuer europäischer Vorgaben ohnehin überarbeitet werden muss, ist kontraproduktiv und wird zu jahrelanger Unsicherheit führen.

Eine mittelstandsfeindliche Vergabe betrifft nicht nur die fast 200.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, Stadtplanerinnen und Stadtplaner und Ingenieurinnen und Ingenieure, sondern ebenso zahllose kleine und mittlere Betriebe der Bauwirtschaft und des Handwerks.

BAK, BIngK und ZDB fordern geschlossen, dass die geplante Gesetzesänderung nicht in dieser Form umgesetzt wird, sondern es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.

Foto: Adobe

HOAI

HOAI-Novellierung muss noch 2025 kommen

HOAI-Novellierung muss noch 2025 kommen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das notwendige Gutachten zur HOAI-Novellierung ist fertig. Nach einem Schreckmoment zwischendurch empfiehlt es Honorarerhöhungen, die den Baukostensteigerungen und den gewachsenen planerischen Anforderungen gerecht werden. Doch die Neuwahl darf das weitere Verfahren nicht verzögern, finden der AHO-Vorsitzende Klaus-Dieter Abraham, BIngK-Präsident Heinrich Bökamp und BAK-Präsidentin Andrea Gebhard.

Herr Abraham, als Vorsitzender des AHO sind Sie maßgeblicher Teil des Dreigestirns aus AHO, BAK und BIngK, die zusammen federführend den HOAI-Novellierungsprozess begleiten. Bringen Sie uns doch mal bitte kurz auf den aktuellen Stand. Wo sind wir gerade?

Abraham: AHO, BAK und BIngK sind seit Sommer 2022 an der laufenden Novellierung der HOAI beteiligt. Der AHO koordiniert den Prozess für die Planerorganisationen und holt Expertise aus der Praxis ein: Bereits seit Mai 2022 haben mehr als 200 Architekten und Ingenieure eine für alle Leistungsbilder und die Allgemeinen Vorschriften durchgehend modernisierte HOAI-Vorlage erarbeitet, in der besonderes Augenmerk auf die Aspekte Planen im Bestand, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gelegt wurde. Diese Ausarbeitung wurde als wertvolle Diskussionsgrundlage für das Planungsbereichsgutachten verwendet. Dann hatten wir in den Novemberheften 2023 von DAB und DIB über die Ergebnisse dieses ersten Teils der Novellierung berichtet, der sich mit den Inhalten der Vorschriften und Leistungsbilder befasste. Im Mai 2024 wurde der zweite Teil eingeleitet: die Honorargutachten.

Die Planerorganisationen waren also aktiv beteiligt und nicht bloß Zuschauer?

Abraham: Ja. An dem im November 2023 vorgelegten Planungsbereichsgutachten hatten von unserer Seite zahlreiche Architektinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen in den sechs gebildeten Arbeitsgruppen zu allen Planungsbereichen, einer Projektgruppe Digitalisierung und Regelprozess BIM, einer Synchronisierungsrunde sowie einer Koordinierungsgruppe intensiv mitgearbeitet, diskutiert und mitunter auch gestritten.

Bökamp: Wir waren nicht die Herren des Verfahrens, aber inhaltlich sehr stark eingebunden. Für den Honorarbereich muss man vielleicht erst noch einmal klarstellen: Es handelt sich nicht um Tarifverhandlungen im klassischen Sinn, also mit Forderung, Ablehnung und anschließendem Kompromiss. Stattdessen wurde, wie übrigens schon in der Vergangenheit, vom Bundeswirtschaftsministerium ein Honorargutachten in Auftrag gegeben, das theoretisch völlig ohne unsere Beteiligung hätte erstellt werden können.

Gebhard: Es wurde aber ein sogenannter informeller fachlicher Begleitkreis eingerichtet, in den neben Vertreter der Auftraggeberseite, also Bund, Länder, Kommunen und private Bauherren, auch Vertreter von AHO, BAK und BIngK berufen wurden. Die Betonung liegt dabei auf „informell“ und „fachlich“. Unsere Argumente wurden dort immer zumindest gehört und geprüft. Und nicht selten durchaus auch aufgegriffen.

Mit welchen Ergebnissen können oder müssen wir denn rechnen?

Gebhard: Bei den Flächenplanungen sah es von Anfang an gut aus. Nach jahrelanger Durststrecke können sie nach dem Gutachten mit der Empfehlung einer sehr deutlichen Anhebung der Honorarwerte rechnen. Hier wirken sich die Berücksichtigung gestiegener Bürokosten sowie rechtlicher und tatsächlicher Anforderungen positiv aus. Vor allen Dingen haben die Gutachter auch unseren Vorschlag aufgegriffen, diese Werte regelmäßig, bestenfalls jährlich fortzuschreiben, sodass es nicht wieder zu einer über zehnjährigen Unangemessenheit der Honorarwerte kommen kann. Auch die Auftraggeberseite hat dem zugestimmt.

Und bei den Objekt- und Fachplanungen?

Bökamp: Hier mussten wir zwischenzeitlich einen ziemlichen Schreckmoment erleben. Die Gutachter gingen zeitweilig davon aus, dass durch den starken Baupreisanstieg besonders in den letzten drei Jahren bei den Objekt- und Fachplanungen keine Erhöhung der Honorartafeln empfohlen werden könne, sondern eher mit einer Absenkung zu rechnen sei. Als besonders gravierend erwies sich hierbei zunächst der Faktor der Baupreisentwicklung. Je stärker der Anstieg, desto mehr wirkt sich dies nach der zugrunde gelegten, noch aus dem Honorargutachten für die 2013er HOAI übernommenen, Berechnungsformel honorarmindernd aus.

Abraham: Allerdings hat der sprunghafte Anstieg der Baupreise in der Realität keineswegs zu einem gleichfalls sprunghaften Anstieg der Umsätze und Gewinne in den Planungsbüros geführt, wie die aktuellen Umfragen von BAK, BIngK, VBI und AHO gezeigt haben. Besonders wichtig war es uns, die Faktoren, die die Ermittlung angemessener Honorarwerte beeinflussen, zu überprüfen. Der honorarwertmindernde Faktor der Rationalisierung schien uns zum Beispiel zu hoch angesetzt. Und die honorarwerterhöhenden Parameter der Bürokostenentwicklung aus unserer Sicht viel zu niedrig angesetzt

Gebhard: Auch die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Planung sind in den letzten zwölf Jahren in allen Bereichen deutlich gestiegen, ich denke nur an die Gesetzgebung im Umwelt- und Energiebereich, aber auch die rasante Entwicklung der technischen Regelwerke. Wir haben daher auf allen Ebenen alle Hebel in Bewegung gesetzt, um alle honorarrelevanten Bereiche noch einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen. Mit Erfolg. Auch bei den Objekt- und Fachplanungen kommen die Gutachter jetzt durchgängig zu erheblich höheren Honorarwerten. Und das entspricht ja auch der Realität.

Wie geht es jetzt mit der HOAI weiter?

Bökamp: Der Endbericht des Gutachtens ist im Dezember 2024 abgeschlossen und vorgelegt worden. Daran sollte sich eigentlich das Verordnungsgebungsverfahren anschließen mit dem Ziel, den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums im April dem Kabinett vorzulegen und die novellierte HOAI vor der Sommerpause 2025 im Bundesrat zu verabschieden. Durch das Ampel-Aus ist dieser Zeitplan jetzt leider ins Rutschen geraten. Dennoch liegen die beiden wissenschaftlichen Fachgutachten zur HOAI vor und sind eine fundierte Grundlage für den schnellstmöglichen Abschluss der HOAI-Novellierung durch die neue Bundesregierung.

Abraham: Deswegen wollen und müssen wir jetzt alles daransetzen, dass die HOAI-Novellierung unter der neuen Bundesregierung möglichst zeitnah wieder aufgegriffen, fortgeführt und idealerweise noch in 2025 abgeschlossen wird. Im Prinzip liegt ja alles vor.

Bökamp: Klar ist, dass wir die novellierte HOAI, mit der wir in den Planerorganisationen schon seit Mitte 2021 beschäftigt sind, jetzt auch zum Abschluss bringen wollen. Denn sie stellt, nicht nur auf der Honorarseite, eine deutliche Verbesserung und Weiterentwicklung gegenüber der HOAI 2013 dar. Wir sind es unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig, jetzt dafür zu sorgen, endlich Honorare zu haben, die auskömmlich sind.

Gebhard: Genau. Wir als Planende stehen auf der Gehaltsleiter auf der untersten Sprosse und das, obwohl wir die wichtigsten Player im Hinblick auf die Nachhaltigkeit am Bau sind. Die Frage ist dann allerdings: Wie geht es nach der Novellierung der HOAI weiter, die unbedingt noch in 2025 kommen muss. Wir sind uns da völlig einig. Langfristig muss nach Abschluss der jetzigen Novellierung gemeinsam überlegt werden, wie die tatsächlichen Planungsaufwände evaluiert und die Strukturen der HOAI zukunftsfest gemacht werden können.

Das Gespräch führte Cathrin Urbanek, Leitung Öffentlichkeitsarbeit Bundesarchitektenkammer, und wurde zeitgleich auf DAB online und DIB online veröffentlicht.

Foto Header: Deutsches Architektenblatt

Fotos: Klaus-Dieter Abraham, Vorsitzender des AHO (c) AHO; Heinrich Bökamp, Präsident der BIngK (c) Samuel Becker/BIngK; Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK (c) photothek / Jörg Carstensen

Bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung und faire Vergabe: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung und faire Vergabe: Forderungen zur Bundestagswahl 2025 1536 1024 Bundesingenieurkammer

Bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung und faire Vergabe: Planende Berufe bündeln ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Am 23.2.2025 wird voraussichtlich ein neuer Bundestag gewählt. Die zukünftige Bundesregierung muss auch in der kommenden Legislaturperiode im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum, Energiewende und Rezession große Herausforderungen bewältigen. Sie stellt die Weichen für eine wirtschaftlich stabile und sozial gerechte Zukunft.

Der Planungs- und Bausektor leistet in Deutschland einen erheblichen Beitrag zur ökonomischen Stabilität des gesamten Landes, denn die Wertschöpfung findet zum allergrößten Teil im eigenen Land statt. Die planenden, freien Berufe tragen eine besondere Verantwortung für den gesellschaftliche Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Sie sorgen dafür, dass die gebaute Umwelt dem gesellschaftlichen Wandel gerecht werden kann und Baukultur erhalten wird.

Deshalb haben die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit 16 Verbänden der planenden Berufe ihre „Forderungen zur Bundestagswahl 2025“ in 13 Punkten zu aktuellen Kernfragen gebündelt. Im Mittelpunkt stehen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten, Ausbau und Sanierung von Infrastrukturen, die Finanzierung von Klimaanpassungsstrategien, eine faire und mittelstandsfreundliche Vergabe, die Überarbeitung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts und die Novellierung der HOAI.

Im Namen aller beteiligten Kammern und Verbände werden die Forderungen zur Bundestagswahl 2025 an die demokratischen Parteien versendet. Für Ende Januar 2025 ist eine öffentliche, digitale Podiumsdiskussion mit den baupolitischen Sprecherinnen und Sprechern geplant.

In Verantwortung für gute Lebensräume für alle Menschen in Stadt und Land fordern die planenden Berufe von den demokratischen Parteien:

  1. Bundesbauministerium erhalten und Querschnittskompetenzen stärken
  2. Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch bezahlbaren Wohnraum und integrierte Stadtentwicklungskonzepte begünstigen
  3. Ausbau- und Sanierungsstau bei öffentlichen und technischen Infrastrukturen beheben
  4. Klimaanpassung für Städte, Gemeinden und Landschaft fördern
  5. Baugesetzbuch zukunftsfest gestalten und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärken
  6. Lebenszyklusbetrachtung integrieren und Emissionen ganzheitlich verringern
  7. Materialien wiederverwenden und Kreislaufwirtschaft fördern
  8. Qualität der gestalteten Umwelt durch qualifizierte Planende gewährleisten
  9. Vergabe öffentlicher Aufträge qualitätsorientiert und mittelstandsfreundlich gestalten
  10. Architekten- und Ingenieurvertragsrecht evaluieren und überarbeiten
  11. Novellierungsprozess der HOAI abschließen und Evaluierung einleiten
  12. Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) sicher und zukunftsfähig gestalten
  13. Export von Planungsleistungen fördern
Ingenieur Summit 2025

Save the Date: BIngK und VBI laden zum Ingenieur Summit 2025

Save the Date: BIngK und VBI laden zum Ingenieur Summit 2025 1348 758 Bundesingenieurkammer

Seien Sie persönlich dabei, wenn sich die am Bauwesen beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Lage, der zunehmenden regulatorischen Anforderungen und den internationalen Bestrebungen zur Reduzierung von C02-Emissionen in Berlin treffen. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure – VBI veranstalten gemeinsam den Ingenieur Summit 2025 in Berlin.

Die Panels setzen sich aus politischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, Kommunen und Europäischen Union, Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammen. Es werden Fragen der zukünftigen Infrastruktur- und der Hochbaupolitik, Ansätze zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Innovationskraft der Branchen sowie der fairen Vergütung von Planungsleistungen diskutiert.

Ingenieur Summit 2025

Wann: 5. Juni 2025

Wo: EUREF-Campus Berlin

Merken Sie sich den Termin unbedingt vor. Weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen.

Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure – VBI freuen sich auf Ihr Kommen.

(C) VBI/BIngK

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 feierlich in Berlin verliehen

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 feierlich in Berlin verliehen 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Der Deutsche Ingenieurbaupreis geht dieses Jahr nach Essen. Das Ingenieurbüro Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure PartGmbB erhielt am 28. November bei einer feierlichen Preisverleihung im Deutschen Technikmuseum in Berlin den mit 30.000 Euro dotierten Staatspreis für den Luftschiffhangar in Mülheim an der Ruhr. Mit dem erstmals ausgelobten Nachwuchspreis (10.000 Euro) wurde das Ingenieurbüro Pyttlik & Bormann S.À R.L für das CLTECH Brettsperrholzwerk in Kaiserslautern ausgezeichnet. Die Verleihung nahmen Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, vor rund 200 Gästen vor.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Egal wo Menschen sich aufhalten, sie sind umgeben von Ingenieurleistungen. Mit unserem Staatspreis möchten wir diese Leistung am Bau sichtbar machen. Ingenieurinnen und Ingenieure beeinflussen mit ihrem Tun unsere gebaute Umwelt. Sie tragen zu mehr Innovation und Nachhaltigkeit im Bauen bei – das zeigen unsere prämierten Projekte eindrücklich. Natürlich arbeiten sie nicht alleine, deshalb beglückwünsche ich ebenso die Bauherrinnen und Bauherren, die die Umsetzung ermöglicht haben. Ich freue mich, dass wir dieses Jahr mit dem Nachwuchspreis auch die Leistungen von jungen Talenten würdigen und der Öffentlichkeit zugänglich machen konnten.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Das Siegerprojekt des Deutschen Ingenieurbaupreises zeigt auf beeindruckende Weise, dass es sich auszahlt, mutig und im Team neue Wege zu gehen. Der Einsatz nachhaltiger Baustoffe ist beispielgebend. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen, zukunftsfähigen Bauen geleistet. Ich gratuliere den Preisträgern ganz herzlich. Auch den anderen Projekten, die mit Auszeichnungen geehrt wurden, zolle ich meinen Respekt.“

Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist als Staatspreis der bedeutendste Preis für Bauingenieurinnen und -ingenieure in Deutschland und wird alle zwei Jahre verliehen – dieses Jahr zum fünften Mal. Er wird gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesingenieurkammer (BIngK) vergeben. Das Wettbewerbsverfahren wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durchgeführt. Zusätzlich wurden für vier Projekte Auszeichnungen verliehen, die mit je 4.000 Euro dotiert sind.
Erstmalig erfolgte das Auswahlverfahren in zwei Stufen. In einer ersten Preisgerichtssitzung wurden Projekte für die engere Wahl nominiert, die anschließend durch Jurymitglieder besichtigt wurden. Anschließend stimmte die Jury in einer zweiten Preisgerichtssitzung über die Preisträger und Auszeichnungen ab.

Aus der Jurybewertung des Staatspreis-Projekts
Der Luftschiffhangar gewinnt den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024, weil alle Kriterien der Auslobung – Gestaltung, Konstruktion, Innovation, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit – in diesem Projekt in vorbildlicher Weise umgesetzt wurden. Der im Inneren an eine Kathedrale erinnernde Luftschiffhangar ist ein imposantes Beispiel für die konsequente Umsetzung des Holzbaus. Die Fachwerkträger und alle Knotenpunkte sind als reine Holzverbindungen ausgeführt. Diese innovative Konstruktion stellt einen bedeutenden Fortschritt im Holzbau dar. Die Dimensionierung des Hallentragwerks und die Verwendung von vorgefertigten, rückbaubaren Elementen zeugen von einer durchdachten, von Anfang an integralen und BIM-gestützten Planung. Die vom frühzeitigen Dialog zwischen Holzbau, Tragwerksplanung und Maschinenbau geprägte Planung zeigt, wie innovative Lösungen in die Praxis umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund beeindruckt auch die Bauzeit von nur sechs Monaten. Der Luftschiffhangar verknüpft in idealer Weise Ingenieurbaukunst mit Nachhaltigkeitskriterien. Die Holzkonstruktion ist rückbaubar, so dass eine Wiederverwendung der Bauteile möglich ist. Die Fundamente des Vorgängerbaus wurden vor Ort gebrochen und direkt wieder eingebaut, der Boden des Hangars besteht aus gebrauchten Betonplatten und die Aluminiumdeckung ist sortenrein rückbaubar und recycelbar.

Aus der Jurybewertung des Nachwuchspreises
Der über 34 Meter spannende, 2,60 Meter hohe hybride Fachwerkträger, der die Ausbildung eines sehr ressourcensparenden Dachtragwerks ermöglicht, wurde von der Jury als besonders preiswürdig hervorgehoben. Durch die innovative Kombination von Eichenschwachholz mit den Stahlzugdiagonalen konnte eine schlanke und CO2-minimierte Konstruktionsweise mit geringer Bauhöhe realisiert werden. Das Betreten von Neuland bei der Verwendung von Schwachholz im Holzbau betrifft sowohl die konstruktive Ausbildung als auch deren Bemessung. Die Nutzung von lediglich entrindeten Hölzern ermöglichte zudem eine neue gestalterische Sprache und verleiht dem Tragwerk seine einzigartige Charakteristik. Hervorzuheben ist die kurze Planungs- und Ausführungszeit, die nur durch eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich war.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 – Staatspreis (dotiert mit 30.000 Euro)
Projekt: Luftschiffhangar in Mülheim an der Ruhr
Ingenieurbüro: Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure PartGmbB, Essen
Tragwerksplanung: Ripkens Wiesenkämper mit Marx Krontal Partner, MKP GmbH, Hannover
Bauherrschaft: Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkemper GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 – Nachwuchspreis (dotiert mit 10.000 Euro)

Projekt: CLTECH Brettsperrholzwerk in Kaiserslautern
Ingenieurbüro: Pyttlik & Bormann S.À R.L, Grevenmacher, Luxemburg
Bauherrschaft: CLTECH GmbH & Co. KG, Kaiserslautern

Auszeichnungen (dotiert mit je 4.000 Euro)

Projekt: Rennrodelbahn Oberhof
Ingenieurbüro: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure Partnerschaftsgesellschaft (HSP), Suhl
Bauherrschaft: Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof

Projekt: Neues Schiffshebewerk Niederfinow
Generalplanung: Tractebel Hydroprojekt GmbH, Weimar
Bauherrschaft: WNA Berlin, Wasserstraßen-Neubauamt, Berlin

Projekt: Werk- und Forschungshalle Diemerstein in Frankenstein
Ingenieurbüro: Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des t-lab Holzarchitektur und Holzwerkstoffe, RPTU Kaiserslautern-Landau unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Jürgen Graf und graf ingenieure, Heubach
Bauherrschaft: Stiftung für die TU Kaiserslautern (inzwischen: Stiftung für die RPTU) / Villa Denis GmbH, Frankenstein

Projekt: Müngstener Brücke in Solingen-Schaberg
Ingenieurbüro: IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG, Weimar
Bauherrschaft: DB Netz AG Regionalbereich West, Düsseldorf (seit 1. 1. 2024: DB InfraGO)

Projekte in der engeren Wahl

Projekt: Ehemalige Wäscherei Spindler im Spreekarree, Berlin-Spindlersfeld
Ingenieurbüro: EiSat GmbH, Gesellschaft Beratender Ingenieure für Bauwesen, Berlin
Bauherrschaft: SF Projektentwicklungsgesellschaft mbH c/o Hilpert GmbH, Würzburg

Projekt: Behelfsbrücken über die Ahr
Ingenieurbüro: PlannIng GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bauherrschaft: Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Jury Deutscher Ingenieurbaupreis 2024

Dirk Scheinemann, Abteilungsleiter B im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstand Bundesingenieurkammer
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Vorstand Institut für Infrastruktur Wasser Ressourcen Umwelt, FH Münster
Andreas Keil, Partner bei schlaich bergermann partner (Juryvorsitz)
Helmut Meyer, Gesellschafter, Transsolar Energietechnik GmbH
Birga Ziegler, Geschäftsführung m2ing GmbH
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung Berlin

Stellvertretende Preisrichterinnen und Preisrichter:
Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, Stuttgart

(C) Christoph Petras/BMWSB

Tag der Baukultur

„Zirkuläres Bauen als Prämisse“

„Zirkuläres Bauen als Prämisse“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Interview mit Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zum Tag der Umbaukultur am 8. November 2024

Der Baukulturbericht 2022/23 bezeichnet den Bestand aufgrund der in ihm gespeicherten Emissionen, der sogenannten ‚grauen Energie‘, als wertvoll. Sollten Emissionen stärker in den Fokus rücken?

Bökamp: „Graue Energie“ bietet großes Potenzial, um CO2-Emissionen beim Bauen zu reduzieren. Ein bewusster Umgang mit dem Abriss und der Wiederverwendung von Materialien kann einen erheblichen Beitrag leisten. Zudem müssen wir Umbau statt Neubau fördern und zunächst prüfen, ob ein Abriss wirklich notwendig ist. Beim Neubau muss darauf geachtet werden, dass Materialien später wiederverwertet werden können. Im Bestand ist dies oft nicht gegeben, da die Idee des Rückbaus nicht im Fokus stand. Hier findet beim Planen und Bauen ein Umdenken statt. Ein geschlossener Materialkreislauf wäre eine wertvolle Lösung für das nachhaltige Bauen. Dies trifft sowohl auf den Hochbau als auch auf Infrastrukturbauten zu.

Mehr Sanierungen und weniger Neubau – ist das realistisch?

Bökamp: Neubauten werden weiterhin notwendig sein, der Schwerpunkt muss jedoch stärker auf Bestandsbauten liegen. Der Ressourcenverbrauch beim Neubau ist wesentlich höher, sodass eine Sanierung oft die nachhaltigere Variante ist. Beim Bestand sind uns jedoch Grenzen gesetzt und nicht jedes Gebäude oder jede Brücke kann erhalten werden. Deshalb brauchen wir den Konsens, dass sich die Ansätze ergänzen müssen. Gelungene Sanierungen zeigen, welches Potenzial im Umbau steckt.

Welche politischen Rahmenbedingungen sind notwendig, um den Umbau im Wohngebäudebereich zu fördern?

Veränderungen an bestehenden Gebäuden, also Umbau, Aufstockung, Dachgeschossausbau und Umwidmung von Büros zu Wohnraum müssen erheblich erleichtert werden. Die Bauordnungen sollten entsprechend angepasst und Prozesse und Abläufe massiv verschlankt werden. Das Land Niedersachsen hat dies vorbildlich umgesetzt. Es wäre wünschenswert, wenn Rahmenbedingungen flächendeckend und schneller geschaffen werden.

 

Jedes Jahr am 8. November ruft die Bundesstiftung Baukultur zum Tag der Umbaukultur auf. An diesem Tag im Jahr 2022 stellte die Stiftung ihren Baukulturbericht „Neue Umbaukultur“ vor. Seitdem ist die Notwendigkeit des klimaverträglichen, ressourcen- und kosteneffizienten Bauens im Bestand immer deutlicher geworden. Gleichzeitig weisen Kommunen nach wie vor neues Bauland aus, und Abriss und Neubau wird vielerorts dem Um-, An- und Weiterbauen vorgezogen.

(C) Bundesstiftung Baukultur

Bundeskabinett beschließt geänderte Fassung des Gebäudetyp-E-Gesetzes

Bundeskabinett beschließt geänderte Fassung des Gebäudetyp-E-Gesetzes 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 den Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) beschlossen, zu dem auch die Bundesingenieurkammer eine Stellungnahme abgegeben hatte.

Gegenüber dem Referentenentwurf von Ende Juli 2024 enthält der beschlossene Regierungsentwurf Änderungen in § 650a und § 650o Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Änderungen in § 650a BGB gegenüber dem Referentenentwurf

In Absatz 3 wurde die bisherige von vielen Seiten kritisierte Vermutungsregelung ersetzt durch die Bestimmung, dass technische Normen und Regeln, die ausschließlich Komfort- oder Ausstattungsmerkmale betreffen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht sind. Damit wird klargestellt, dass bestimmte technische Normen und Regeln ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht sind. Ein Abweichen von diesen Normen und Regeln begründet in diesem Fall keinen Sachmangel im Sinne des § 633 Absatz 2 Satz 2 BGB. Damit ist unabhängig davon, ob diese technischen Normen und Regeln im Einzelfall als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden, deren Einhaltung nicht geschuldet. Wird die Einhaltung dieser Normen dennoch gewollt, müssen sie explizit vereinbart werden.

Dies soll auch für technische Normen gelten, die die Nutzung von innovativen, nachhaltigen oder kostengünstigen Bauweisen oder Baustoffen erheblich erschweren. Zur Bestimmung dieser Normen ermächtigt ein neuer Absatz 4 die Bundesregierung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. Dies betrifft jedoch nur solche technischen Normen und Regeln, die die Länder nicht zum Gegenstand des Bauordnungsrechts gemacht haben (§ 85a Musterbauordnung).

Änderungen in § 650o BGB gegenüber dem Referentenentwurf

In Absatz 3 Nr. 2 wurde zusätzlich die Auswirkungen auf die Kosten aufgenommen, auf die der Unternehmer den Besteller bei Abweichungen hinzuweisen hat.

Außerdem wird in der Gesetzesbegründung jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Regelungen neben dem Gebäudebauvertrag auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag gelten.

(C) Bayerische Architektenkammer

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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