Allgemein

Wer schreibt die Regeln des Bauens und in wessen Interesse?

Wer schreibt die Regeln des Bauens und in wessen Interesse? 1376 768 Bundesingenieurkammer

Die deutsche Normensetzung braucht ein Update und nicht immer mehr neue Seiten. Bezahlbares Bauen scheitert längst nicht mehr nur an langen Genehmigungsverfahren oder steigenden Materialpreisen. Ein wesentlicher Kostentreiber sitzt tiefer – im System der Regelwerke selbst. Während Politik und Bauwirtschaft über Bürokratieabbau diskutieren, wächst das technische Regelwerk Jahr für Jahr weiter. Das eigentliche Problem ist jedoch nicht allein die Anzahl der Normen, sondern auch der Weg, wie sie entstehen.

Normen sollen den aktuellen Stand der Technik abbilden und Planung und Ausführung erleichtern. Tatsächlich entwickeln sie sich zunehmend zu einem Selbstzweck. Wer heute in den DIN-Gremien den Ton angibt, sind häufig Akteure mit wirtschaftlichen Eigeninteressen. Hersteller sind nachvollziehbar daran interessiert, ihre Produkte zum Standard zu machen. Die Ingenieurinnen und Ingenieure hingegen, die diese Regelwerke täglich anwenden und später für ihre Einhaltung haften, sind in den Gremien oft unterrepräsentiert. Die Mitarbeit in den Gremienflut kostet Zeit und Geld – Ressourcen, die insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros kaum aufbringen können.

Das Ergebnis ist ein System, das immer komplexere Normen hervorbringt, ohne sich ernsthaft zu fragen, ob diese Komplexität dem Bauen tatsächlich dient. Mehr Seiten Regelwerk bedeuten eben nicht automatisch mehr Sicherheit, im Gegenteil, sie werden für den normalen Ingenieur bzw. Ingenieurin durch ihren extremen Umfang immer weniger überschaubar und handhabbar. Sie bedeuten häufig vor allem mehr Planungsaufwand, höhere Kosten und weniger Spielraum für technische Innovationen.

Dass es anders geht, zeigt ausgerechnet ein Projekt außerhalb des DIN. Mit dem EasyCode 3 für den Konstruktiven Stahlbau wurde auf Eigeninitiative von Prüfingenieuren und der Ingenieurkammer in Nordrhein-Westfalen ein über 1.300 Seiten umfassendes Regelwerk des Eurocode 3 auf 156 Seiten reduziert – und bietet eine praxistaugliche Alternative für die meisten Standardfälle.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Norm als Nächstes überarbeitet und eingeführt wird. Sie lautet: Wer soll künftig die Regeln des Bauens schreiben und welche Leistungsklassen sollen sie enthalten? Solange diejenigen, die mit Normen Geld verdienen oder wirtschaftliche Interessen verfolgen, die Normung maßgeblich prägen, wird der Umfang der Regelwerke kaum kleiner werden. Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb zu Recht eine grundlegende Neuordnung – hin zu einer Normsetzung, die stärker von unabhängigen Planerinnen und Planern getragen wird und sich am Gemeinwohl statt an Partikularinteressen orientiert.

Wer das Bauen wirklich einfacher, schneller und kostengünstiger machen will, darf nicht nur über ein Zuviel an Normen sprechen.  Der muss sich die Frage stellen, welche Inhalte notwendig sind, um sicher und nachhaltig planen und bauen zu können und wo allein das Wissen gut ausgebildeter Praktiker reicht. Und er muss den Mut haben darüber zu sprechen, wer Normen schreibt – und in wessen Interesse.

Ein Kommentar von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Resilienz braucht ein modernes Vergaberecht

Resilienz braucht ein modernes Vergaberecht 1024 683 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie der planenden Freien Berufe in Brüssel über die Zukunft des öffentlichen Beschaffungswesens aus. Im Fokus stand dabei die EU-Vergabeverordnung, deren Entwurf in Kürze vorgestellt werden soll.

Die ersten Signale sind grundsätzlich positiv: Die geplante Vereinfachung und Entschlackung von Vergabeverfahren könnte zu mehr Effizienz und Praxistauglichkeit führen. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass kleine und mittelständische Planungsbüros weiterhin faire Chancen im Wettbewerb erhalten.

Angesichts großer Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Infrastrukturentwicklung und Wohnraumschaffung sind leistungsfähige regionale und spezialisierte Planungsstrukturen unverzichtbar. Sie tragen wesentlich zur wirtschaftlichen Resilienz und zur erfolgreichen Umsetzung öffentlicher Projekte bei.

Der konstruktive Austausch in Brüssel war ein wichtiger Auftakt zur Begleitung des anstehenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Neben dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) als Gastgeber haben die Bundesingenieurkammer (BIngK) und die Bundesarchitektenkammer (BAK) an dem Treffen teilgenommen. Als Gast war auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) vertreten. Für die BIngK nahmen Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der EU-Bevollmächtigte Martin Böhme und HGF Martin Falenski an dem Austausch teil.

Fotos: Christophe Licoppe

KlimaManagementTagung 2026: Bundesingenieurkammer mit Workshop zu blau-grüner Infrastruktur

KlimaManagementTagung 2026: Bundesingenieurkammer mit Workshop zu blau-grüner Infrastruktur 1820 1024 Bundesingenieurkammer

Wie kann Klimaanpassung vor Ort konkret umgesetzt werden? Welche politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen braucht es – und wie lassen sich daraus praktikable Lösungen für Städte, Kommunen und Gemeinden entwickeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die 3. Deutsche KlimaManagementTagung (KMT) vom 24. bis 25. September 2026 in Hamburg. Gemeinsam mit dem 16. ExtremWetterKongress (EWK) bringt die Veranstaltung mehr als 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Medien zusammen.

Die Bundesingenieurkammer beteiligt sich auch in diesem Jahr aktiv am Programm. Im Mittelpunkt steht der Workshop „Blau-grüne Infrastruktur – von der Strategie über neue Gesetze zur Umsetzung“  am Donnerstag, 24. September, von 17:00 bis 18:30 Uhr.

Workshop der Bundesingenieurkammer: Von der Strategie zur Umsetzung
Klimaanpassung entscheidet sich maßgeblich vor Ort. Doch zwischen politischen Zielsetzungen, neuen gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Umsetzung in Städten und Kommunen bestehen vielfach noch erhebliche Hürden. Der Workshop der Bundesingenieurkammer nimmt deshalb die praktische Umsetzung blau-grüner Infrastruktur in den Blick. Zum Auftakt stellt die Bundesingenieurkammer die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ vor.

Anschließend zeigt Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Agentur für clevere Städte, Politikberater und Senior Advisor, am Beispiel des Berliner Baumentscheids, wie politische Initiativen und neue gesetzliche Rahmenbedingungen Veränderungen in der Stadtentwicklung anstoßen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie aus politischen Impulsen konkrete Maßnahmen für eine klimaangepasste Stadt werden. Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Dickhaut von der HafenCity Universität Hamburg (HCU) ordnet die Erfahrungen aus wissenschaftlicher Perspektive ein. Sein Fachgebiet „Umweltgerechte Stadt- und Infrastrukturplanung“ befasst sich unter anderem mit den planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige und klimaangepasste Infrastruktur. Im Workshop geht es auch um die Frage, wo die größten Hemmnisse bei der Umsetzung liegen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden sollen anschließend Lösungsansätze für eine schnellere und wirksamere Umsetzung blau-grüner Infrastruktur diskutiert werden.

Workshop der Bundesingenieurkammer:
„Blau-grüne Infrastruktur – von der Strategie über neue Gesetze zur Umsetzung“
Donnerstag, 24. September 2026, 17:00–18:30 Uhr

Bundesingenieurkammer auch im Panel vertreten
Neben dem Workshop bringt sich die Bundesingenieurkammer mit zwei weiteren Beiträgen in das Programm der KlimaManagementTagung ein. Dr.-Ing. Stefan Weihrauch, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, und Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, beteiligen sich am Panel „Städte, Kommunen und Gemeinden auf dem Weg zu den Lösungen“ am Donnerstag, 24. September, um 15:45 Uhr im Großen Saal der HCU. Dabei geht es unter anderem um die Bedeutung von Fachwissen und qualifizierten Fachkräften für die Transformation sowie um den baulichen Bevölkerungsschutz als Teil der Prävention.

70 Prozent Rabatt für Kammermitglieder
Die KlimaManagementTagung richtet sich insbesondere an Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie Klimamanagerinnen und Klimamanager aus Unternehmen, Städten, Gemeinden und Kommunen. Ziel ist es, Wissen und Erfahrungen zusammenzubringen und konkrete Lösungsansätze für die Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln. Mitglieder einer Ingenieurkammer erhalten einen Teilnahmerabatt von 70 Prozent. Mehr Informationen zum Rabattcode sind hier zu erfahren.

KlimaManagementTagung 2026
24. und 25. September 2026
HafenCity Universität Hamburg
Weitere Informationen und Anmeldung zur KlimaManagementTagung

ExtremWetterKongress 2026
23. und 24. September 2026
HafenCity Universität Hamburg
Weitere Informationen zum ExtremWetterKongress

UVgO-Reform: mehr Spielraum, aber klare Regeln für Planungsleistungen

UVgO-Reform: mehr Spielraum, aber klare Regeln für Planungsleistungen 1376 768 Bundesingenieurkammer

Die geplante Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung soll öffentliche Vergaben einfacher und schneller machen. Für Ingenieur- und Planungsbüros kommt es dabei vor allem auf fairen Wettbewerb, Qualität und einen verlässlichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen an.

Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum: Mit der geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Vergabeverfahren beschleunigen. Die Bundesingenieurkammer bewertet in ihrer Stellungnahme den Entwurf grundsätzlich positiv. Erweiterte Möglichkeiten für Direktaufträge und Verhandlungsvergaben könnten den Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer deutlich reduzieren. Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern zeigen nach Einschätzung der Kammer, dass solche Spielräume funktionieren können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.

Fördermittelrecht darf Vergabereform nicht ausbremsen
Damit die Reform tatsächlich Wirkung entfaltet, müssen aus Sicht der Bundesingenieurkammer allerdings auch die förderrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Heute stehen erweiterten vergaberechtlichen Möglichkeiten teilweise strengere Anforderungen des Fördermittelrechts gegenüber. Das schafft für öffentliche Auftraggeber ein Rückforderungsrisiko und führt dazu, dass bestehende Spielräume aus Vorsicht häufig nicht genutzt werden. Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb, Haushaltsvorschriften und Fördermittelrichtlinien entsprechend in den Bundesländern anzupassen.

Losvergabe sichert Zugang für den Mittelstand
Für kleinere und mittlere Ingenieur- und Planungsbüros ist die Beibehaltung des Losgrundsatzes besonders wichtig. Die Bundesingenieurkammer begrüßt ausdrücklich, dass § 11 UVgO weiterhin eine losweise Vergabe vorsieht. Fachlich und wirtschaftlich sinnvoll zugeschnittene Lose erleichtern spezialisierten Büros den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und stärken Wettbewerb, Innovation und regionale Wertschöpfung.

Gleichzeitig sieht die Kammer die geplante Möglichkeit einer vollständigen Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer kritisch. Gerade bei Ingenieur- und Planungsleistungen erfolgt die Auswahl eines Büros aufgrund seiner Fachkunde, Erfahrung und Leistungsfähigkeit. Eine vollständige Übertragung auf Dritte kann diesem Prinzip widersprechen. Nachunternehmer für spezielle Fachdisziplinen bleiben sinnvoll und notwendig – die vollständige Weitergabe eines Auftrags sollte bei freiberuflichen Leistungen jedoch ausgeschlossen werden.

Planung lässt sich nicht über den Preis allein vergeben
Auch deshalb spricht sich die Bundesingenieurkammer für die Beibehaltung der Sonderregelung für freiberufliche Leistungen in § 24 UVgO aus. Planungs- und Ingenieurleistungen sind keine standardisierten Dienstleistungen. Fachliche Qualifikation, Erfahrung, Kreativität und die konkrete Herangehensweise eines Büros prägen maßgeblich die Qualität der Leistung.

Die UVgO-Reform bietet damit Chancen für schnellere und praxistauglichere Vergaben. Für Ingenieurbüros wird entscheidend sein, dass der gewonnene Spielraum tatsächlich genutzt werden kann. Fördermittelrecht, übergroße Vergabeeinheiten oder eine zu starke Preisorientierung dürfen den Qualitäts- und Mittelstandswettbewerb nicht wieder einschränken. Die Beibehaltung von Losgrundsatz und Sonderregelung für freiberufliche Leistungen setzt dafür aus Sicht der Bundesingenieurkammer wichtige Leitplanken.

Wenn Investitionen die Ingenieurbüros nicht erreichen

Wenn Investitionen die Ingenieurbüros nicht erreichen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur, neue Finanzierungsmöglichkeiten und Reformen im Planungs- und Vergaberecht sollen das Planen und Bauen beschleunigen und den Investitionsstau lösen. Die aktuelle Konjunkturbefragung 2026 zeigt jedoch, dass viele Ingenieur- und Architekturbüros weiterhin unter wirtschaftlichem Druck stehen. Vor allem kleinere Büros profitieren bislang nur eingeschränkt von den angekündigten Investitionsprogrammen.

Der Zustand der Verkehrsinfrastruktur, die Transformation der Energieversorgung, die Anpassung an den Klimawandel und die Sanierung des Gebäudebestands erfordern erhebliche Investitionen und umfangreiche Planungskapazitäten. Die Erwartungen an die Ingenieurbranche sind hoch. Vor diesem Hintergrund überrascht das Ergebnis der aktuellen Konjunkturbefragung im Auftrag von Bundesingenieurkammer (BIngK), Bundesarchitektenkammer (BAK), AHO und VBI. Trotz Sondervermögen, Investitionsankündigungen und Diskussionen über beschleunigte Genehmigungsverfahren bleibt die wirtschaftliche Situation vieler Ingenieur- und Architekturbüros angespannt.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Ingenieurbüros hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verbessert. 37 Prozent der Ingenieurbüros berichten von einem rückläufigen Auftragsbestand in den vergangenen sechs Monaten. Nur 30 Prozent verzeichnen einen Anstieg. Gleichzeitig erwarten 27 Prozent der Büros einen weiteren Rückgang ihrer Aufträge in den kommenden sechs Monaten. Lediglich 23 Prozent rechnen mit einer Verbesserung. Fast die Hälfte der Büros geht von einer unveränderten Entwicklung aus.

Trotz dieser zurückhaltenden Erwartungen liegt der durchschnittliche Auftragsbestand mit 11,3 Monaten leicht über dem Vorjahreswert von 11,1 Monaten. Damit präsentieren sich Ingenieurbüros insgesamt wirtschaftlich stabiler als Architekturbüros. Hinter dem Durchschnittswert verbergen sich jedoch erhebliche Unterschiede. Während Ein-Personen-Büros über einen Auftragsbestand von 7,7 Monaten verfügen, kommen Büros mit 10 bis 25 Beschäftigten auf 13,8 Monate und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern auf 14 Monate.

Grundlage der Untersuchung sind die Antworten von 4.859 Architekten und Ingenieuren. Damit handelt es sich um die bislang größte Erhebung dieser Art.

Die Größe entscheidet zunehmend über den wirtschaftlichen Erfolg
Ein zentrales Ergebnis der Befragung lautet: Nicht die fachliche Spezialisierung, sondern die Größe eines Büros entscheidet zunehmend über die wirtschaftliche Stabilität. Die deutsche Ingenieurbranche ist mittelständisch geprägt. Rund 60 Prozent der Ingenieurbüros beschäftigen höchstens zehn Mitarbeiter. Nur neun Prozent verfügen über mehr als 50 Beschäftigte.

Gleichzeitig sind es gerade die größeren Büros, die ihre wirtschaftliche Lage deutlich positiver bewerten. Besonders robust zeigt sich die Gruppe der Büros mit 10 bis 25 Beschäftigten. Sie weist in mehreren Kategorien die besten Werte auf – sowohl bei der Entwicklung des Auftragsbestandes als auch bei der allgemeinen wirtschaftlichen Einschätzung. Während 64 Prozent aller Ingenieurbüros eine Betriebsschließung als sehr unwahrscheinlich einstufen, steigt dieser Wert bei Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten auf 77 Prozent. Kleinere Büros bewerten ihre Zukunft deutlich vorsichtiger: 11 Prozent sehen diese als ungewiss an.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Die Ergebnisse der Studie sind für Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, ein Alarmsignal für die Politik.

„Die wirtschaftliche Lage vieler Planungsbüros ist zunehmend angespannt. Steigende Personal- und Sachkosten und gleichzeitig hohe Anforderungen an Planung und Dokumentation setzen die Büros erheblich unter Druck. Wenn wir wollen, dass auch künftig ausreichend Planungskapazitäten und die ‚beste Idee‘ für die dringend benötigte Infrastruktur, den Wohnungsbau und die Energiewende zur Verfügung stehen, müssen Politik und öffentliche Auftraggeber jetzt handeln: Projekte müssen verlässlich finanziert, Prozesse verschlankt und Planungsleistungen angemessen vergütet werden.“

Öffentliche Investitionen kommen vor allem bei größeren Büros an
Die Befragung verdeutlicht außerdem, wie stark sich die Auftraggeberstruktur auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkt. 45 Prozent der Gesamtleistung von Ingenieurbüros entfallen inzwischen auf öffentliche Auftraggeber. Weitere 36 Prozent stammen von gewerblichen Auftraggebern, während Privatpersonen lediglich 19 Prozent ausmachen. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil öffentlicher Auftraggeber weiter gestiegen.

Allerdings profitieren nicht alle Büros gleichermaßen von dieser Entwicklung. Ein-Personen-Büros erzielen lediglich 23 Prozent ihrer Leistungen im öffentlichen Bereich. Bei Büros mit mehr als 50 Beschäftigten liegt dieser Anteil dagegen bei 68 Prozent. Bereits ab einer Größe von zehn Mitarbeitern stammt mehr als die Hälfte des Umsatzes aus öffentlichen Aufträgen.

Diese Zahlen werfen eine wichtige wirtschaftspolitische Frage auf. Die Bundesregierung setzt auf umfangreiche Investitionsprogramme und das Sondervermögen Infrastruktur, um dringend notwendige Modernisierungsmaßnahmen anzustoßen. Gleichzeitig kämpfen viele Kommunen mit erheblichen Haushaltsproblemen. Die Folgen sind verschobene Projekte, verzögerte Ausschreibungen und eine hohe Unsicherheit bei der Investitionsplanung. Die Konjunkturbefragung legt nahe, dass zusätzliche Finanzmittel allein nicht ausreichen. Entscheidend ist, wie schnell Investitionsprogramme tatsächlich in konkrete Planungsaufträge überführt werden.

Tragwerksplanung und Verkehrsinfrastruktur besonders unter Druck
Die Befragung zeigt zudem, dass die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ingenieurbranche keineswegs einheitlich ist. Besonders zurückhaltend fällt die Bewertung bei Ingenieurbüros aus, die in der Tragwerksplanung und im Bereich der Verkehrsanlagen tätig sind. Deutlich positiver beurteilen dagegen Büros für die Objektplanung von Ingenieurbauwerken ihre aktuelle Situation.

Gerade dieser Befund ist bemerkenswert. Denn die Modernisierung von Brücken, Straßen, Schienenwegen und anderen Infrastruktureinrichtungen gehört zu den wichtigsten politischen Vorhaben der kommenden Jahre. Dass ausgerechnet die dafür erforderlichen Fachdisziplinen ihre wirtschaftliche Situation besonders kritisch bewerten, sollte als Warnsignal verstanden werden.

Regulatorik, Vergütung und Projektabläufe belasten die Büros
Die größten wirtschaftlichen Belastungen sehen die Ingenieurbüros in den regulatorischen Anforderungen. 45 Prozent der Unternehmen bewerten sie als starkes oder eher starkes Hemmnis. Dahinter folgen gestörte Projektabläufe mit 43 Prozent und der wirtschaftliche Abschwung mit 42 Prozent.

Auch Fragen der Vergütung spielen eine wichtige Rolle. 39 Prozent der Ingenieurbüros sehen in einer unangemessenen oder unzureichenden Vergütung ein wesentliches Problem. 32 Prozent nennen die Unverbindlichkeit der HOAI als Belastungsfaktor. Der Wettbewerbsdruck wird von 33 Prozent der Büros als erhebliches Hemmnis eingestuft.

Diese Ergebnisse dürften die aktuelle Diskussion über das Vergaberecht zusätzlich befeuern. Werden Planungsleistungen weiterhin überwiegend über den Preis vergeben, geraten insbesondere kleinere und mittlere Büros unter Druck. Gleichzeitig führen steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Dokumentation und Genehmigungsverfahren zu einem wachsenden Aufwand in der Projektbearbeitung.

Der Fachkräftemangel bleibt ein strukturelles Risiko
Auch der Fachkräftemangel bleibt ein relevantes Thema. 31 Prozent der Ingenieurbüros sehen im Mangel an Ingenieurinnen und Ingenieuren ein starkes oder eher starkes Hemmnis. Beim Mangel an Bauzeichnerinnen und Bauzeichnern liegt dieser Wert bei 21 Prozent.

Besonders größere Büros berichten über Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Der Fachkräftemangel bleibt damit ein strukturelles Problem, das sich durch die anstehenden Infrastruktur- und Transformationsaufgaben weiter verschärfen könnte.

Investitionspolitik braucht leistungsfähige Planungsstrukturen
Die Konjunkturbefragung macht deutlich, dass die Herausforderungen der Ingenieurbranche weit über konjunkturelle Schwankungen hinausgehen. Die Diskussion über das Sondervermögen Infrastruktur, die Reform des Vergaberechts und die Rolle der HOAI betrifft letztlich dieselbe Frage: Wie können die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Planungsleistungen wirtschaftlich erbracht werden können?

Denn ohne leistungsfähige Ingenieurbüros lassen sich weder die Sanierung der Infrastruktur noch die Energiewende oder die notwendige Klimaanpassung umsetzen. Die wirtschaftliche Stabilität der Planungsbüros ist deshalb nicht nur eine Frage der Branchenentwicklung, sondern ein entscheidender Standortfaktor für Deutschland.

Über die Befragung
Im Mai und Juni 2026 führten AHO, BAK, VBI und BIngK mit ihren jeweiligen Landeskammern die Online-Konjunkturbefragung mit Unterstützung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Consult) sowie Reiß & Hommerich durch. Insgesamt beteiligten sich 4.859 Architektur- und Ingenieurbüros an der Befragung, nach 2.452 Unternehmen im Vorjahr eine nochmals deutliche Steigerung der Teilnehmerzahl. Die Ergebnisse liefern wichtige Hinweise zur Lage der Branche und zeigen, wo politischer Handlungsbedarf besteht.

Deutscher Brückenbaupreis 2027: Nominierte stehen nach zweiter Jurysitzung fest

Deutscher Brückenbaupreis 2027: Nominierte stehen nach zweiter Jurysitzung fest 1800 1201 Bundesingenieurkammer

Bei ihrer zweiten Sitzung hat die siebenköpfige Jury die Nominierungen für den Deutschen Brückenbaupreis 2027 festgelegt. Die nominierten Projekte werden im Oktober öffentlich vorgestellt.

Je drei Bauwerke aus den Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Fuß- und Radwegbrücken gehen damit in die nächste Runde. Damit ist eine wesentliche Etappe des Wettbewerbs abgeschlossen. Die Nominierung ist noch keine Preisentscheidung, aber bereits eine besondere fachliche Anerkennung der ingenieurtechnischen und planerischen Leistung.

Über die Nominierungen entscheidet eine Jury aus sieben Fachleuten des Brückenbaus. Den Vorsitz führt MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn vom Bundesministerium für Verkehr. Zum Preisgericht gehören außerdem Univ.-Prof. Dr.-Ing. Martina Schnellenbach-Held vom Institut für Massivbau der Universität Duisburg-Essen, Dipl.-Ing. Ludolf Krontal von Marx Krontal Partner, Anja Vehlow von DB InfraGO, Dipl.-Ing. Birga Ziegler, M.Sc., von m2ing, Dipl.-Ing. Rainer Siegel von der Autobahn GmbH des Bundes und Dipl.-Ing. Wolfgang Eilzer von Leonhardt, Andrä und Partner.

Die Zusammensetzung der Jury bündelt unterschiedliche Perspektiven auf den Brückenbau. Wissenschaft, Planungspraxis, Infrastrukturbetreiber und öffentliche Verwaltung bringen ihre jeweiligen Erfahrungen in die Bewertung ein. Denn jedes Bauwerk muss einer konkreten Aufgabe gerecht werden – technisch, wirtschaftlich und gestalterisch.

Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem Gestaltung und Einbindung in das Umfeld, Funktion und Nutzen, Konstruktion, Innovationsgehalt, Planungs- und Bauverfahren, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist das Zusammenspiel dieser Kriterien im jeweiligen baulichen und planerischen Kontext.

Mit der zweiten Sitzung steht fest, welche Bauwerke in den beiden Hauptkategorien nominiert werden. Über die Preisträger entscheidet die Jury in einer dritten Sitzung im Januar 2027. Ab Oktober werden die nominierten Bauwerke sukzessive öffentlich vorgestellt. Damit rücken zunächst die Projekte und die Ingenieurinnen und Ingenieure hinter ihnen in den Mittelpunkt, bevor im Januar die finale Juryentscheidung fällt.

Am 10. März 2027 werden die Preisträgerinnen und Preisträger in Dresden bekannt gegeben und geehrt. Die Veranstaltung findet am Vorabend des 36. Dresdner Brückenbausymposiums statt.

  • ab Oktober 2026: Vorstellung der Nominierten
  • Januar 2027: Dritte Jurysitzung und finale Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
  • 10. März 2027: Preisverleihung in Dresden

Fotos: Vanessa Mertens

Mit dem Deutschen Brückenbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau gewürdigt und ihre Bedeutung für die Baukultur hervorgehoben. Der ideelle Preis wird alle zwei Jahre für ein fertiggestelltes Brückenbauwerk in zwei Kategorien vergeben. Der 2006 von der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr.

Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern gestartet

Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern gestartet 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Deutschland investiert in den kommenden Jahren Milliarden in die Modernisierung seiner Infrastruktur, den Wohnungsbau und die Anpassung an den Klimawandel. Damit diese Vorhaben Wirklichkeit werden, braucht es nicht nur finanzielle Mittel, sondern vor allem gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure. Um junge Menschen frühzeitig für das Bauingenieurwesen zu begeistern, hat die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit den Ingenieurkammern der Länder den Schülerwettbewerb Junior.ING bereits 2005 ins Leben gerufen. Der Startschuss für den Wettbewerb des Schuljahres 2026/2027 ist gefallen.

Unter dem Motto „Skywalk – Konstruktion mit Weitblick“ sind Schülerinnen und Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen eingeladen, eine Besucherplattform zu entwerfen und als Modell zu bauen. Der Wettbewerb findet in zwei Alterskategorien statt. Die Anmeldung ist bis zum 18. Dezember 2026 möglich.

„Über die Zukunft unseres Landes wird in erheblichem Umfang in Ingenieurbüros und auf Baustellen entschieden. Ob leistungsfähige Verkehrswege, bezahlbarer Wohnraum oder klimaresiliente Städte, all diese Aufgaben brauchen exzellente Ingenieurinnen und Ingenieure. Mit unserem Wettbewerb Junior.ING möchten wir junge Menschen für den verantwortungsvollen und zukunftssicheren Beruf des Bauingenieurs begeistern und ihnen zeigen, wie spannend es ist, Ideen in tragfähige Konstruktionen zu verwandeln“, betont Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer.

Zukunft gestalten: mit Kreativität und technischem Verständnis
Der Wettbewerb zählt zu den größten MINT-fördernden Schülerwettbewerben Deutschlands und wurde 2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwettbewerbe aufgenommen. Der Bundesentscheid steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Die diesjährige Wettbewerbsaufgabe verbindet Kreativität mit ingenieurwissenschaftlichem Denken: Die Schülerinnen und Schüler entwerfen und bauen als Modell einen Skywalk, eine frei auskragende Besucherplattform. Die Konstruktion muss nicht nur gestalterisch überzeugen, sondern auch einen Belastungstest bestehen und zeigen, wie Kräfte sicher in die Tragkonstruktion eingeleitet werden. So erleben die Teilnehmenden anschaulich, wie Statik, Konstruktion und Materialeinsatz zusammenwirken.

Nachwuchs fördern heißt Zukunft sichern
Die Herausforderungen für das Bauingenieurwesen sind größer denn je. Deutschland muss Tausende Brücken sanieren, Verkehrswege modernisieren, Wohnraum schaffen, Energie- und Wasserversorgung ausbauen sowie Städte und Gemeinden an die Folgen des Klimawandels anpassen. Bauingenieurinnen und Bauingenieure übernehmen dabei eine Schlüsselrolle. Sie entwickeln Lösungen für komplexe technische Fragestellungen und gestalten die gebaute Umwelt nachhaltig, sicher und wirtschaftlich.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die frühzeitige MINT-Förderung technischer Talente zunehmend an Bedeutung. Wettbewerbe wie Junior.ING vermitteln nicht nur naturwissenschaftliches und technisches Verständnis, sondern fördern Kreativität, Teamfähigkeit und eigenständiges Problemlösen – Kompetenzen, die in einer innovationsorientierten Gesellschaft unverzichtbar sind.

Aufruf an Schulen und Familien
Die Bundesingenieurkammer lädt insbesondere Lehrerinnen und Lehrer ein, den Wettbewerb im Unterricht, in Projektwochen oder Arbeitsgemeinschaften zu nutzen. Ebenso sind Eltern aufgerufen, ihre Kinder zur Teilnahme zu motivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen zu begleiten.

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen mit bis zu fünf Schülerinnen und Schülern in zwei Alterskategorien. Die besten Modelle werden zunächst auf Landesebene ausgezeichnet. Die jeweiligen Landessieger qualifizieren sich für den Bundesentscheid, dessen Preisverleihung am 11. Juni 2027 im Deutschen Technikmuseum in Berlin stattfindet.

Teilnahme
Die Anmeldung erfolgt online bis zum 18. Dezember 2026 über www.junior.ing. Dort finden sich auch die vollständigen Wettbewerbsbedingungen sowie Informationen zu den Landeswettbewerben.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Kultusministerkonferenz führt Junior.ING in ihrer Liste der empfohlenen und als unterstützenswert eingestuften Wettbewerbe. Seit 2005 unterstützen die Ingenieurkammern mit dem Wettbewerb die MINT-Förderung in Deutschland. So sollen Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik begeistert werden. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Film der Preisverleihung 2025/26

Referentenentwurf Ersatzbaustoffverordnung

Ersatzbaustoffverordnung: Bundesingenieurkammer fordert Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Ersatzbaustoffverordnung: Bundesingenieurkammer fordert Stärkung der Kreislaufwirtschaft 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). In ihrer Stellungnahme bewertet sie die geplanten Änderungen insgesamt positiv, sieht aber zugleich weiteren Handlungsbedarf. Aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure verbessert der Entwurf die Rahmenbedingungen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe deutlich. Gleichzeitig mahnt die Bundesingenieurkammer an, die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen künftig umfassender zu denken und auch nicht-mineralische Baustoffe stärker in den Blick zu nehmen.

Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Die vorgeschlagenen Änderungen greifen zahlreiche Vollzugs- und Praxisprobleme auf, die seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 von Planenden, Bauherren, Behörden sowie Unternehmen der Bau- und Recyclingwirtschaft beschrieben wurden. Ziel des Entwurfs ist es, die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe zu erleichtern, bürokratische Pflichten abzubauen und die Vollzugstauglichkeit der Verordnung zu verbessern. Diese Zielsetzung wird aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure im Wesentlichen erreicht.

Besonders positiv bewertet die Bundesingenieurkammer den Ansatz, bestehende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die Kreislaufwirtschaft im Bausektor zu stärken. Die gegenüber der geltenden Fassung deutlich verwertungsfreundlichere Ausgestaltung der Verordnung kann dazu beitragen, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu erhöhen und den Verbrauch natürlicher Primärrohstoffe zu reduzieren.

Kreislaufwirtschaft endet nicht bei mineralischen Baustoffen
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer darf sich die Diskussion über die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen jedoch nicht allein auf mineralische Stoffströme beschränken. Die künftig stark zunehmenden Mengen an Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), Polystyrolabfällen und weiteren nicht-mineralischen Baustoffen machen eine weitergehende Betrachtung des Urban Mining und der Rückbaubarkeit von Bauwerken erforderlich.

Zwar konzentriert sich der Referentenentwurf konsequent auf mineralische Ersatzbaustoffe und bleibt damit seinem Regelungsgegenstand treu. Für eine nachhaltige Bauwirtschaft greift dieser Fokus nach Ansicht der Bundesingenieurkammer jedoch künftig zu kurz.

Denn in den kommenden Jahrzehnten wird der Rückbau großer Gebäudebestände mit Wärmedämmverbundsystemen erhebliche Stoffströme freisetzen. Vor allem Polystyrol-Dämmstoffe fallen bereits heute in zunehmenden Mengen an. Diese Materialien werden häufig als Mischabfall behandelt und lassen sich nicht ohne Weiteres als Ersatzbaustoffe verwerten.

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe bei vielen Rückbauvorhaben faktisch die vorherige Entfernung oder thermische Behandlung anhaftender Polystyrolbestandteile und anderer kunststoffhaltige Komponenten voraussetzt. Die dabei entstehenden Schadstoff- und Umweltfragen greift der Referentenentwurf bislang nicht ausdrücklich auf.

Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die ökologische Bewertung des Baustoffkreislaufs ausschließlich auf die mineralischen Fraktionen konzentriert, während erhebliche Umweltwirkungen nicht-mineralischer Begleitstoffe unberücksichtigt bleiben.

Urban Mining und Design for Recycling stärker berücksichtigen
Die Bundesingenieurkammer regt deshalb an, die Begründung der Verordnung um einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen des Urban Mining zu ergänzen. Dabei sollten insbesondere vier Aspekte stärker adressiert werden: Die heute errichteten Gebäude sind die Rohstofflager der Zukunft. Rückbau und Wiederverwertung müssen bereits bei Planung und Neubau mitgedacht werden. Der zunehmende Einsatz kunststoffbasierter Bauprodukte führt langfristig zu erheblichen Entsorgungs- und Verwertungsfragen. Zudem sollte die Rückbaufähigkeit von Bauwerken künftig stärker als Nachhaltigkeitskriterium berücksichtigt werden.

Aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure entsteht damit ein zunehmendes Spannungsfeld zwischen den heutigen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und den künftigen Anforderungen an Kreislaufwirtschaft und Rückbaubarkeit. Gebäude, die heute unter erheblichem Einsatz erdölbasierter Dämmstoffe errichtet werden, können später hohe Rückbaukosten und Entsorgungsprobleme verursachen. Diese Folgen werden derzeit weder ausreichend bilanziert noch regulatorisch umfassend berücksichtigt. Deshalb hält die Bundesingenieurkammer eine sektorenübergreifende Diskussion über Baustoffkreisläufe, Urban Mining und Design-for-Recycling-Konzepte für dringend erforderlich.

Dipl.-Ing. Christoph F.-J. Schröder, Vorstandsmitglied Bundesingenieurkammer

„Graue Städte waren gestern – Warum wir mehr Wasser und Grün brauchen“

„Graue Städte waren gestern – Warum wir mehr Wasser und Grün brauchen“ 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Extremwetterereignisse, Hitzewellen und Starkregen prägen den urbanen Alltag in Deutschland immer stärker. Die Klimakrise ist längst kein Zukunftsszenario mehr, sondern reale Herausforderung für die Stadtentwicklung. Vor diesem Hintergrund gewinnen blau-grüne Infrastrukturen – also das Zusammenspiel von Wasser- und Grünflächen – an Bedeutung. Sie sind kein „Nice-to-have“, sondern eine zentrale Klimaanpassungsmaßnahme.

Blau-grüne Infrastrukturen verbinden Parks, Bäume, Fassadenbegrünung, offene Wasserflächen, Retentionsräume und versickerungsfähige Böden zu einem funktionalen System. Sie kühlen Städte durch Verdunstung, verbessern die Luftqualität und reduzieren Überflutungsrisiken bei Starkregen. Gleichzeitig steigern sie die Aufenthaltsqualität und fördern die Biodiversität. Gerade in dicht bebauten Quartieren können Schwammstadt-Prinzipien, begrünte Dächer und entsiegelte Flächen den Unterschied zwischen Hitzestress und lebenswerter Umgebung ausmachen.

Deutsche Städte reagieren zunehmend auf diese Herausforderungen. Kommunen setzen mit Anpassungsstrategien an den Klimawandel auf mehr Stadtgrün, Regenwassermanagement und die Vernetzung bestehender Freiräume. Auch Programme zur Dach- und Fassadenbegrünung oder zur Umgestaltung von Straßenräumen zeigen, dass das Thema politisch angekommen ist. Hamburg hat bereits vor Jahren mit dem Projekt RISA auf ein neues Verständnis im Umgang mit Wasser gesetzt. Dennoch bleibt die Umsetzung häufig kleinteilig, projektbezogen und abhängig von Förderlogiken, statt strukturell in der Planung verankert zu sein. Auch Zuständigkeitsfragen im öffentlichen Raum erleichtern die Aufgabe nicht.

Im internationalen Vergleich steckt die wasserbewusste Stadtentwicklung hierzulande noch in den Kinderschuhen. Städte wie Kopenhagen, Rotterdam oder Singapur denken Wasser längst als gestaltendes Element der Stadt. Dort werden Überflutungsflächen bewusst in Parks integriert, Regenwasser sichtbar geführt und urbane Räume multifunktional genutzt. Der Blick über den Tellerrand lohnt: Nicht der Versuch der technischen Abschottung, sondern das Leben mit Wasser steht im Fokus.

Für Deutschland bedeutet das, blau-grüne Infrastrukturen stärker als Pflichtaufgabe der Stadtentwicklung zu begreifen. Klimaanpassung darf nicht als Zusatz, sondern muss als Grundprinzip geplant werden. Nur wenn Wasser, Begrünung und Stadt gemeinsam gedacht werden, bleiben Städte auch unter den Bedingungen zunehmender Hitze und Extremwetter lebenswert.

Dipl.-Ing. Christoph F.-J. Schröder
Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammer Kommunale Wärmeplanung

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Kommunen mit abgeschlossenem Wärmeplan

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Kommunen mit abgeschlossenem Wärmeplan 2560 1706 Bundesingenieurkammer

Die kommunale Wärmeplanung in Deutschland gewinnt weiter an Tempo. Zum 30. Juni 2026 haben bundesweit 2.836 Gemeinden ihre Wärmeplanung abgeschlossen – doppelt so viele wie noch Ende 2025. Das entspricht 26 Prozent der Gemeinden in Deutschland. Weitere 4.419 Kommunen arbeiten derzeit an einem Wärmeplan. Damit haben bereits rund zwei Drittel aller Gemeinden die Wärmeplanung abgeschlossen oder auf den Weg gebracht. Das zeigt eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für das erste Halbjahr 2026.

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (56 Prozent) lebt inzwischen in Kommunen mit abgeschlossenem Wärmeplan. Für rund ein weiteres Drittel wird derzeit ein Wärmeplan erarbeitet. Öffentlich verfügbar sind aktuell 1.217 Wärmepläne. Die Differenz zur Zahl der Gemeinden mit abgeschlossenen Planungen ergibt sich aus interkommunalen Kooperationen, bei denen mehrere Gemeinden gemeinsam einen Wärmeplan erstellen.

„Die kommunale Wärmeplanung hat bundesweit deutlich an Dynamik gewonnen“, sagt Justus Thiele, Autor des Berichts. „Die hohe Zahl interkommunaler Kooperationen verdeutlicht zugleich, dass viele Kommunen die Wärmewende gemeinsam angehen. Gerade kleinere Gemeinden können so personelle und finanzielle Ressourcen bündeln und regionale Potenziale besser nutzen.“

Großstädte erfüllen Frist überwiegend
Ein Schwerpunkt des Halbjahresberichts ist die Wärmeplanung in Großstädten. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern endete die gesetzliche Frist zur Vorlage eines Wärmeplans am 30. Juni 2026. Von den 83 Großstädten haben 72 ihre Wärmeplanung fristgerecht abgeschlossen. In den übrigen Städten wird die spätere Fertigstellung bis Ende 2026 erwartet. Gründe können unter anderem sein: Verzögerungen durch andere Aufgaben der Kommunen, ausgefallene oder verschobene Gremiensitzungen sowie Anpassungen an das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.

Ambitionierte Ziele für Sanierung und Wärmenetze
Die Auswertung der Wärmepläne zeigt zudem, dass viele Großstädte ambitionierte Annahmen für den Umbau ihrer Wärmeversorgung treffen. Mehr als die Hälfte der vorliegenden Pläne orientiert sich am Zieljahr 2045, rund ein Drittel strebt bereits das Jahr 2040 an. Einzelne Städte wollen ihre Wärmeversorgung schon bis 2035 oder 2038 klimaneutral umstellen.

„Je früher das Zieljahr angesetzt wird, desto kürzer ist der verbleibende Zeitraum für die Umsetzung. Dann müssen energetische Sanierung, der Ausbau der Wärmenetze und die Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung deutlich schneller voranschreiten“, sagt Andrea Arnold-Drmic, Mitautorin des Berichts.

Besonders deutlich wird dieser Handlungsbedarf bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Viele der untersuchten Wärmepläne für Großstädte kalkulieren mit einer jährlichen Sanierungsrate von zwei Prozent. Die tatsächliche Sanierungsquote für Wohngebäude lag 2025 bundesweit dagegen bei unter einem Prozent.

„Viele Wärmepläne setzen Sanierungsraten voraus, die deutlich über dem heutigen Niveau liegen. Ob diese Annahmen erreicht werden können, hängt wesentlich von Investitionen, den verfügbaren Fachkräften und den Kapazitäten im Baugewerbe ab“, sagt Andrea Arnold-Drmic.

Auch Wärmenetze gewinnen nach den Planungen der Kommunen an Bedeutung. Soweit die Wärmepläne konkrete Angaben zum Anteil der Wärmenetze an der Wärmeversorgung enthalten, liegt dieser im Basisjahr durchschnittlich bei rund 22 Prozent. In den Zielszenarien steigt der Anteil auf knapp 50 Prozent. Mehr als die Hälfte der auswertbaren Wärmepläne sieht künftig einen Wärmenetzanteil von über 50 Prozent vor.

Hintergrund
Das BBSR begleitet die kommunale Wärmeplanung bundesweit mit einem kontinuierlichen Monitoring. Der Halbjahresbericht „Status quo der kommunalen Wärmeplanung – 1. Halbjahresbericht 2026“ dokumentiert den Umsetzungsstand zum 30. Juni 2026. Grundlage sind öffentlich verfügbare Wärmepläne sowie ergänzende Erhebungen des BBSR. Erstmals enthält der Bericht zudem eine vertiefte Analyse der Wärmepläne deutscher Großstädte.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

      Zur Datenschutzerklärung