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Nominierung Deutscher Ingenieurbaupreis 2026

Nominierung Deutscher Ingenieurbaupreis 2026 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Nominierungen für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2026 stehen fest. Nach intensiven Beratungen gab die Fachjury aus den 41 eingereichten Bewerbungen die Projekte der engeren Wahl bekannt. Sieben wegweisende Bauwerke zwischen Berlin und Reutlingen konkurrieren um den renommierten Staatspreis.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis gilt als die bedeutendste Auszeichnung für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland. Mit dem Staatspreis der Bundesrepublik Deutschland werden beispielhafte Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen ausgezeichnet, die sich durch besondere Innovationskraft, gestalterische Qualität sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen auszeichnen. Im Fokus stehen Projekte, die durch nachhaltige Konzepte, technische Exzellenz und ihren Beitrag zur gebauten Umwelt überzeugen.

Der Nachwuchspreis würdigt das Engagement junger Ingenieurinnen und Ingenieure und ist zugleich als Ansporn für Innovation, Verantwortung und Nachhaltigkeit im Bauwesen gedacht.

Staatspreis für Ingenieurbaukunst
Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als offizieller Preis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer loben den Deutschen Ingenieurbaupreis gemeinsam aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Verfahren durch. Insgesamt werden 60.000 Euro an Preisgeldern vergeben.

Nominierte Deutscher Ingenieurbaupreis 2026

(in alphabetischer Reihenfolge der Projektstandorte)

Bauhaus-Archiv Tower

© Marcus Ebener

Bauhaus-Archiv Tower, Berlin
Ingenieurbüro
: B+G Bollinger und Grohmann Ingenieure GmbH
Bauherr: Land Berlin

Der fünfgeschossige Stahl-Holz-Hybridbau mit stützenfreien Innenräumen und dem unregelmäßigen außenliegenden Stahltragwerk spiegelt die neuen Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des computergestützten experimentellen Arbeitsprozesses wider.

Sprung über die Emscher

© Aron Jungermann / FOTOGRAFIEIMRAUM

Sprung über die Emscher – Silver Arrow, Castrop-Rauxel
Ingenieurbüro: INGE Schüßler-Plan mit DKFS
Bauherr: Emschergenossenschaft

Die Brücke ist als mehrfach gekrümmte Ganzstahlkonstruktion mit einer Länge von über 400 Metern ausgeführt und wurde vollständig computergestützt modelliert, um Geometrie, Tragverhalten und Materialeinsatz zu optimieren. Die Form des Bauwerks ergibt sich dabei unmittelbar aus den konstruktiven Anforderungen und macht den Kraftverlauf sichtbar.

Chemnitzer Viadukt

© DB AG

Chemnitzer Viadukt, Chemnitz 
Ingenieurbüro: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
Bauherr: DB InfraGO AG

Das denkmalgeschützte Viadukt wurde nach dem Grundsatz „Weiterbauen im Bestand“ instandgesetzt und an zukünftige Anforderungen angepasst. Durch gezielte Ertüchtigungsmaßnahmen und den Ersatz einzelner Bauteile konnte die Nutzung für den Bahnverkehr nachhaltig gesichert werden.

Hyparschale Magdeburg

© Marcus Bredt

Hyparschale, Magdeburg 
Ingenieurbüro:
CARBOCON GMBH
Bauherr: Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (Eb KGm)

Das Schalentragwerk wurde durch eine Verstärkung mit dünnen Schichten aus Carbon-Beton ertüchtigt, um die Tragfähigkeit wiederherzustellen und eine neue Nutzung zu ermöglichen. Die Sanierung des Baus von Ulrich Müther erfolgte substanzschonend und erlaubt den Erhalt des Bauwerks bei gleichzeitig deutlich reduzierten CO₂-Emissionen im Vergleich zu alternativen Maßnahmen.

Museum Historische Oberamteistraße

© Brigida Gonzalez

Museum Historische Oberamteistraße, Reutlingen
Ingenieurbüro: str.ucture GmbH
Bauherr: Stadt Reutlingen

Das Raumtragwerk aus heimischer Weißtanne bildet die Kubatur eines historischen Hauses nach und überspannt einen über mehrere Geschosse reichenden Luftraum über einem historischen Kellergewölbe. Gleichzeitig stabilisiert das Tragwerk das Nachbargebäude unter Gebrauchs- und Erdbebenlasten.

Brücke über den Seeblickweg

© Harrer Ingenieure

Brücke über den Seeblickweg, Stuttgart 
Ingenieurbüro:
Harrer Ingenieure Gesellschaft Beratender Ingenieure VBI mbH
Bauherr: Tiefbauamt Stadt Stuttgart

Das Bauwerk überspannt den Verkehrsraum als integrale Zweifeldkonstruktion in einer neuartigen Holz-Carbon-Beton-Verbundbauweise. Die Konstruktion nutzt die jeweiligen Stärken der eingesetzten Materialien konsequent und führt sie zu einem ebenso leistungsfähigen Tragwerk zusammen.

Nibelungenbrücke Worms

© MKP / Alexander Burzik

Nibelungenbrücke, Worms 
Ingenieurbüro: MKP GmbH
Bauherr: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Mit einem gesamtheitlichen Konzept der digitalen Bauwerkserhaltung konnte die Restnutzungsdauer der Spannbetonbrücke durch Bestandsanalyse, Monitoring und modellbasierte Nachrechnung verlängert werden. Die gewonnenen Daten werden in einem digitalen Modell gebündelt und ermöglichen Prognosen zum Tragverhalten sowie eine Bewertung des Bauwerkszustands.

Hitzeaktionstag 2026: Wie Verschattung unsere Städte klimaresilienter machen kann

Hitzeaktionstag 2026: Wie Verschattung unsere Städte klimaresilienter machen kann 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer beteiligt sich erstmals als Partner am bundesweiten Hitzeaktionstag, der am 11. Juni 2026 stattfindet. Der Aktionstag lenkt die Aufmerksamkeit auf die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Herausforderungen zunehmender Hitzeperioden und häufiger Extremtemperaturen.

Anlässlich des Hitzeaktionstages sprachen wir mit Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des Ingenieurbüros Engelsmann Peters, Professor für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre (abk Stuttgart) und Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg über die Potenziale von Verschattungssystemen und die Zukunft klimaangepasster Städte gesprochen.

Städte im Fokus der Klimafolgen
Besonders urbane Räume sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Dicht bebaute Quartiere, versiegelte Flächen und die hohe Speichermasse von Gebäuden führen dazu, dass sich Straßen und Plätze tagsüber stark aufheizen und nachts nur unzureichend abkühlen. Es entstehen sogenannte urbane Hitzeinseln. Die Folgen reichen von einer sinkenden Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bis hin zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen – insbesondere für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.

Verschattung als wirksamer Hebel der Klimaanpassung
Neben Begrünung und Wasserelementen rückt ein weiterer Ansatz zunehmend in den Fokus: die gezielte Verschattung öffentlicher Räume. Verschattungssysteme können die Zahl der Hitzestressstunden deutlich reduzieren und tragen dazu bei, die Oberflächentemperaturen von Straßen und Plätzen spürbar zu senken.

Forschungsprojekt U°CA: Innovative Lösungen für den Stadtraum
Wie solche Maßnahmen konkret umgesetzt werden können, zeigt das Forschungsprojekt „U°CA – Urban Climate Adaptation“ der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart (abk), gefördert von der Baden-Württemberg Stiftung. Im Rahmen des Projekts wurden unterschiedliche baukonstruktive Konzepte zur Verschattung von Straßenräumen und Plätzen entwickelt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht. Digitale Simulationsmethoden ermöglichen dabei bereits in der Planungsphase eine fundierte Bewertung und Optimierung der mikroklimatischen Effekte.

Interdisziplinäre Ansätze in der Lehre
Ein zentraler Bestandteil des Projekts war die Arbeit von Studierenden der Klasse für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre unter der Leitung von Prof. Dr. Stephan Engelsmann, teilweise in Kooperation mit dem Studiengang Industrial Design. In ihren Entwürfen entwickelten sie innovative, teils wandelbare Verschattungssysteme für öffentliche Räume. Die Bandbreite reicht von modularen Leichtbaukonstruktionen bis hin zu integrativen Konzepten, die Konstruktion, Gestaltung und Klimaanpassung miteinander verbinden.

Ingenieurkompetenz für klimaresiliente Städte
Die Arbeiten verdeutlichen exemplarisch, welchen Beitrag Ingenieurinnen und Ingenieure gemeinsam mit Architektinnen und Architekten leisten können, um Städte widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen. Klimaanpassung ist längst nicht mehr allein eine Aufgabe der Stadtplanung, sondern zunehmend auch eine zentrale Ingenieuraufgabe.

Interview Stephan Engelsmann

Was sollte in den nächsten zehn Jahren passieren, damit öffentliche urbane Räume an heißen Sommertagen lebenswert bleiben?

Eine hinreichende Sensibilität für die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Städte ist noch nicht bei allen Akteuren vorhanden, sie werden regelmäßig unterschätzt. Dabei sind die mitteleuropäischen Städte im Unterschied zu schon immer heißen Regionen nicht für hohe Temperaturen gebaut. Sie können in vielen Fällen auch nicht kurzfristig modifiziert oder umgebaut werden. Ein klimagerechter Umbau der bestehenden Stadtstrukturen in Form einer nachträglichen Ergänzung von grüner und/oder blauer Infrastruktur ist grundsätzlich wünschenswert. In den meist auch unterirdisch hochverdichteten urbanen Räumen ist dies aber in vielen Fällen nicht möglich.

Es entsteht insofern in zahlreichen urbanen Regionen ein akuter Handlungsbedarf, um erstens die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen zu erhalten und zweitens die Gesundheit insbesondere vulnerabler Gruppen zu schützen. Einen sinnvollen Lösungsansatz für die Mikroklimaadaption bieten feststehende oder wandelbare Leichtbau-Strukturen, sogenannte „urban shades“, die bereits einen jahrhundertelangen Evolutionsprozess durchlaufen haben. Sie können heute mit Hilfe von ingenieurwissenschaftlichen Methoden neu gedacht und bewertet werden.

Welche Kompetenzen bringen Ingenieurinnen und Ingenieure bei der Entwicklung klimaangepasster Städte ein, die häufig in der öffentlichen Wahrnehmung unterschätzt werden?

Ingenieurinnen und Ingenieure können an ganz vielen Stellen sehr bedeutsame und auch notwendige Beiträge einbringen. Dies beginnt bei der ingenieurwissenschaftlichen Erarbeitung der Randbedingungen, wie beispielsweise Klimaanalysen, Messungen und Besonnungsstudien. Diese Informationen sollten stets die Grundlage für einen nachhaltigen und klimagerechten Städtebau bilden. Es wäre sehr sinnvoll, wenn insbesondere die Bauleitplanung, aber auch die Planung von öffentlichen Außenräumen wie Verkehrsräume und Plätze auf methodisch ermittelten Grundlagen aufsetzen.

Eine moderne, klimagerechte Stadtplanung ist ein anspruchsvoller interdisziplinärer Planungsprozess. Eine Ingenieurleistung ist auch das Implementieren von grüner und vor allem blauer Infrastruktur, also die Integration von Begrünung und Wasser in den Stadtraum. Nicht zuletzt können Ingenieure für den Umbau unserer bestehenden Städte verschattende, beispielsweise textile Konstruktionen entwickeln, entwerfen, konstruieren und bemessen.

Im Rahmen des Forschungsprojektes haben Ihre Studierenden innovative Verschattungssysteme für Straßen und Plätze entwickelt. Welche Ideen oder Erkenntnisse aus diesen Entwürfen haben Sie besonders überrascht?

Es war von Beginn an ein Teil des Forschungsvorhabens, neben den grundlagenbildenden und ingenieurwissenschaftlichen Beiträgen auch konzeptionelle Lösungsvorschläge mit Studierenden zu entwickeln. Aufgrund unterschiedlicher klimatischer, räumlich-geometrischer und funktionaler Anforderungen kommt den experimentellen und prototypischen Beiträgen ein besonderer Stellenwert zu. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für Weiterentwicklung und Innovation, belegen die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten und geben Gestaltungsspielraum, die mikroklimatische Wirksamkeit situationsabhängig zu optimieren.

Die Studierenden haben Prototypen entwickelt wie beispielsweise modulare, wandelbare Systeme aus Aluminium-Sandwich-Bauteilen oder eine wandelbare Re-use Membranüberdachung für eine Dachterrasse aus recyclierten Fallschirmen. Neben den mechanisch vorgespannten Membrankonstruktionen zeigte das Projektteam, wie pneumatisch vorgespannte Membrankonstruktionen in Form von Schläuchen, Kissen und Ballons eingesetzt werden können. Diese eröffnen zusätzliche Spielräume und Möglichkeiten, beispielsweise eine Verschattung durch pneumatische Wolken. Perspektivisch von Interesse sind auch Kombinationen von Struktur und Begrünung, bei denen hochrankende Pflanzen eine gute Verschattungswirkung zeigen. Bei einem Einsatz von laubabwerfenden Pflanzen wird der Schatten nur in der Vegetationsperiode der Pflanzen, also in den heißen Sommermonaten, erzeugt.

Pneumatische Wolke. Klasse für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre abk Stuttgart. Entwurf: Stud. Lukas Fischer, Nayeon Kim, Ningning Wang. Betreuung: Prof. Dr. Stephan Engelsmann, AM Oliver Kärtkemeyer. Visualisierung © abk Stuttgart / Lukas Fischer, Nayeon Kim, Ningning Wang
Modulares Verschattungssystem aus Aluminium-Sandwich-Bauteilen. Klasse für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre in Kooperation mit Studiengang Industrial Design abk Stuttgart. Entwurf: Stud. Moritz Grünaug, Bastian Hau, Levent Ortak. Betreuung: Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Prof. Aylin Langreuter, Prof. Christophe de la Fontaine, AM Oliver Kärtkemeyer, AM Tobias Laukenmann, AM Max Neustadt. Foto © abk Stuttgart / Moritz Grünaug, Bastian Hau, Levent Ortak
Wandelbare Re-use Membranüberdachung. Klasse für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre abk Stuttgart. Entwurf: Stud. Florian Klein. Betreuung: Prof. Dr. Stephan Engelsmann. Visualisierung © abk Stuttgart / Florian Klein
Leichtbau-Verschattungsstruktur mit Begrünung. Klasse für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre in Kooperation mit Studiengang Industrial Design abk Stuttgart. Entwurf: Stud. Paul Matzkovits, Severin Zimmermann. Betreuung: Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Prof. Aylin Langreuter, Prof. Christophe de la Fontaine, AM Oliver Kärtkemeyer, AM Tobias Laukenmann, AM Max Neustadt. Visualisierung © abk Stuttgart / Paul Matzkovits, Severin Zimmermann

Über den Hitzaktionstag

Am 11. Juni 2026 findet der bundesweite Hitzeaktionstag unter dem Motto „Gemeinsam vorsorgen für Extremhitze“ statt. Initiatoren sind u. a. Bundesärztekammer, KLUG, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat, GKV-Spitzenverband und Klima-Allianz Deutschland. Über 125 Organisationen aus Deutschland und Österreich beteiligen sich.

Ziel ist es, auf die gesundheitlichen Risiken von Extremhitze aufmerksam zu machen und Schutzmaßnahmen zu stärken. Hitzewellen werden häufiger, intensiver und länger – der Handlungsbedarf steigt.

Politischer Abend – Bundesverkehrsminister Schnieder hält Grußwort

Politischer Abend – Bundesverkehrsminister Schnieder hält Grußwort 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Beim Politischen Abend der Bundesingenieurkammer am 9. Juni 2026 stand die Rolle des Ingenieurwesens für die erfolgreiche Transformation von Infrastruktur, Klimaanpassung und Wirtschaft im Mittelpunkt. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder unterstrich in seinem Grußwort die Bedeutung der Planenden für die Modernisierung Deutschlands.

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und der Ingenieurkammern diskutierten die aktuellen politischen Rahmenbedingungen – und übten deutliche Kritik an deren wenig mittelstandsfreundlicher Ausgestaltung. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, machte in seiner Rede deutlich, dass die überwiegend mittelständisch geprägten Ingenieurbüros unter strukturellen Defiziten leiden und ihre Leistungsfähigkeit zunehmend einschränken. „Ingenieurinnen und Ingenieure sind der Schlüssel zur Umsetzung zentraler Zukunftsaufgaben – von moderner Infrastruktur bis zur klimaresilienten gebauten Umwelt. Doch die politischen Rahmenbedingungen halten mit diesen Anforderungen nicht Schritt“, erklärte der Präsident. „Was fehlt, ist eine konsequent mittelstandsfreundliche Politik, die Planungskapazitäten stärkt und Wettbewerb fördert.“

Nach Einschätzung der Bundesingenieurkammer zeigen sich die Defizite vor allem in steigenden bürokratischen Anforderungen. Diese belasten kleine und mittlere Ingenieurbüros unverhältnismäßig und schwächen ihre Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig stehen steigenden Investitionskosten, Fachkräftemangel und hohen Haftungsrisiken häufig nicht auskömmliche Honorare gegenüber. Hinzu kommt eine unsichere Projektpipeline: Kurzfristige Ausschreibungen erschweren eine nachhaltige Kapazitätsplanung der Ingenieurbüros erheblich.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hält das Grußwort vor den 130 geladenen Gästen (c) Frederic Schweizer/BIngK

Verkehrsinfrastrukturpolitik braucht starkes Ingenieurwesen
Mit Blick auf die Infrastrukturpolitik des Bundesverkehrsministeriums betonte die Bundesingenieurkammer, dass Ingenieurinnen und Ingenieuren ausschlaggebend für erfolgreiche Umsetzung der Investitionen aus dem Sondervermögen sind. Ohne ausreichende Planungskapazitäten drohten bereitgestellte Mittel nicht wirksam in konkrete Projekte überführt werden zu können.

Der Bundesverkehrsminister unterstrich in seinem Grußwort die Bedeutung der Planenden für die Modernisierung Deutschlands:

„Wir investieren so viel wie nie zuvor in unsere Verkehrsinfrastruktur. Entscheidend ist, dass diese Investitionen schnell und effizient umgesetzt werden. Dafür brauchen wir leistungsfähige Planungsstrukturen und die enge Zusammenarbeit mit den Ingenieurinnen und Ingenieuren.“

Die Bundesingenieurkammer begrüßte die Investitionsoffensive des Bundes, mahnte jedoch eine konsequentere Ausrichtung an den realen Bedingungen des Planungswesens an. „Es reicht nicht, Milliarden bereitzustellen – sie müssen auch umgesetzt werden können. Dafür braucht es leistungsfähige Ingenieurbüros, verlässliche Rahmenbedingungen und eine Politik, die den Mittelstand gezielt stärkt“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Der Politische Abend machte deutlich: Ohne eine strukturelle Stärkung der klein- und mittelständisch geprägten Planungsbüros drohen zentrale Infrastruktur- und Transformationsvorhaben an Umsetzungsengpässen zu scheitern. Und so gab es für die 130 geladenen Gäste im Hamburger Bahnhof in Berlin genügend Gesprächsstoff.

Monitoringbericht Sondervermögen: mehr Transparenz und Investitionskontrolle

Monitoringbericht Sondervermögen: mehr Transparenz und Investitionskontrolle 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legte am 1. Juni 2026 erstmals seinen Monitoringbericht zum Mittelabfluss des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität vor. Der Bund setzt damit auf mehr Transparenz gegenüber Wirtschaft und Bevölkerung. Die Investitionskontrolle soll helfen, Fehlentwicklung früh zu adressieren. Kernstück ist ein öffentlich zugängliches Dashboard, das den Einsatz der Mittel künftig nachvollziehbarer machen soll.

Dem Monitoringbericht zufolge wurden 2025 insgesamt 24 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ausgezahlt. Geplant waren ursprünglich 37,2 Milliarden Euro. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist die geringere Inanspruchnahme vor allem auf die späte Schaffung der rechtlichen und haushalterischen Voraussetzungen zurückzuführen.

Von den ausgezahlten Mitteln entfielen 14 Milliarden Euro auf die Bundessäule und 10 Milliarden Euro auf den Klima- und Transformationsfonds. Die Investitionsausgaben des Bundes stiegen damit gegenüber dem Vorjahr um rund 17 Prozent. Schwerpunkte waren unter anderem die Schieneninfrastruktur, die Erhaltung von Brücken und Tunneln, Investitionen in Krankenhäuser sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Breitbandausbau.

Mit Monitoringbericht und Dashboard zum Sondervermögen setzt das Bundesfinanzministerium auf Transparenz und Investitionskontrolle (Grafik: BIngK)

BMF startet Dashboard Sondervermögen
Mit dem neuen Monitoring will das Finanzministerium die Wirkung der Investitionen systematisch erfassen und regelmäßig bewerten. Dafür sollen künftig Kennzahlen zu Mittelabfluss, Projektfortschritt und wirtschaftlichen Effekten veröffentlicht werden. Nach Angaben des Ministeriums geht das Konzept deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und orientiert sich an internationalen Standards einer wirkungsorientierten Haushaltssteuerung.

Das ergänzende Dashboard soll die Entwicklung der Investitionen fortlaufend sichtbar machen und Bürgerinnen und Bürgern, Parlament sowie Fachöffentlichkeit einen transparenten Einblick in die Verwendung der Mittel ermöglichen. Ziel ist es, die Umsetzung der Investitionsoffensive nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Bedarf frühzeitig nachzusteuern.

ECEC-Versammlung: Fokus Wohnungsbau, Vergabe & Zukunft des Ingenieurberufs

ECEC-Versammlung: Fokus Wohnungsbau, Vergabe & Zukunft des Ingenieurberufs 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der European Council of Engineers Chambers (ECEC) hielt seine 29. Generalversammlung in der spanischen Hauptstadt ab und diskutierte dabei zentrale Zukunftsthemen für den Ingenieurberuf in Europa. Gastgeber waren die spanischen Ingenieurorganisationen Unión Profesional de Colegios de Ingenieros (UPCI) sowie das Colegio de Ingenieros de Caminos Canales y Puertos. Die Bundesingenieurkammer wurde durch Vorstandsmitglied Christoph F. J. Schröder vertreten.

Fortschritte und politische Impulse auf europäischer Ebene
ECEC-Präsidentin Nina Dražin Lovrec verwies zu Beginn auf wichtige Fortschritte seit der letzten Versammlung. Dazu zählt insbesondere ein gemeinsames Positionspapier mit dem European Council of Civil Engineers, das eine europäische Vision für bezahlbaren, sicheren und nachhaltigen Wohnraum formuliert. Auch ein hochrangiges Roundtable-Gespräch im Europäischen Parlament – initiiert von der Europaabgeordneten Nikolina Brnjac – unterstreicht den wachsenden politischen Dialog. Eine gemeinsame Erklärung soll künftig eine koordinierte europäische Wohnungsbaupolitik stärken.

Wohnungsbau als zentrales Leitthema
Der Wohnungsbau zog sich als zentrales Thema durch die gesamte Versammlung. Intensiv diskutiert wurden unter anderem serielle und modulare Bauweisen, wobei César Franco, Präsident von UPCI, die spanische Perspektive einbrachte.

Reform der Vergabeverfahren im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Reform öffentlicher Vergabeverfahren. Die luxemburgischen Kolleginnen und Kollegen des Ordre des Architectes et des Ingénieurs-Conseils Luxembourg (OAI) stellten ihren Leitfaden zur qualitätsbasierten Auswahl (QBS) im Vergabeprozess vor. Die Initiative ist Teil umfassender Bemühungen in Luxemburg, die Vergabesysteme zu reformieren, indem Qualitätskriterien Vorrang eingeräumt und die Vergabeverfahren vereinfacht werden.

Ingenieurwesen und europäische Sicherheitsvorsorge
Auch die Rolle des Ingenieurwesens in der europäischen Krisen- und Sicherheitsvorsorge wurde thematisiert. Lovrec berichtete über Beiträge des ECEC zu einer Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Verteidigungsbereitschaft Europas. Filip Pachla präsentierte ergänzend Schutz- und Zivilschutzstrukturen in Polen, darunter Konzepte für Schutzräume und bauliche Vorsorgemaßnahmen.

Berufliche Anerkennung und Nachwuchsförderung
Darüber hinaus standen Fragen der beruflichen Anerkennung und Ausbildung im Fokus. Die Mitgliedsorganisationen bekräftigten ihre Unterstützung für einen gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmen für Bauingenieurinnen und -ingenieure. Ziel ist es, Qualifikationen und Standards EU-weit besser vergleichbar zu machen und gleichzeitig die Attraktivität des Berufs für junge Menschen zu erhöhen. Die Generalversammlung war sich einig, dass die Sichtbarkeit des Ingenieurberufs weiter gestärkt werden muss.

Vielfalt und Sichtbarkeit im Ingenieurberuf
Ein Signal für die Förderung von Vielfalt setzte der anotHERVIEWture Award, der von der österreichischen Ziviltechniker:innenkammer ausgelobt wird. Kristinka Chulak stellten dem Gremium den Preis vor, der sich gezielt an Ingenieurinnen und Architektinnen richtet. Er wird von einer international besetzten Jury begleitet, der auch Nina Dražin Lovrec und Kristinka Chulak angehören. Die diesjährige Verleihung findet im Oktober in Wien statt.

Zusammenarbeit als Schlüssel für die Zukunft
Die Versammlung unterstrich zudem die Bedeutung enger Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Ingenieurorganisationen. Platonas Stylianou, Präsident des Europäischen Rates der Bauingenieure (ECCE), und Esther Ahijado von Enginet – European Engineers, stellten die Aktivitäten ihrer Organisation vor. Inés Ferguson, Präsidentin des Europäischen Verbandes der Ingenieurberatungsgesellschaften (EFCA), war ebenfalls in Madrid vor Ort.

Zum Abschluss dankte der ECEC den spanischen Gastgebern und kündigte an, dass die nächste Generalversammlung Anfang November in Dubrovnik stattfinden wird.

 

Bundesregierung beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Bundesregierung beschließt Novelle des Baugesetzbuches 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.“

Verena Hubertz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

(C) Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammer begrüßt Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesingenieurkammer (BIngK) die Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts – fordert jedoch Nachbesserungen. Sie unterstützt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Besonders positiv bewertet sie die geplante bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Vollgeschoss“ in der Baunutzungsverordnung. Diese soll bestehende Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen beseitigen und so zu mehr Rechtssicherheit und einer Vereinfachung der Planungspraxis beitragen.

Kritisch sieht die BIngK jedoch die vorgesehene methodische Grundlage der Definition. Der Entwurf knüpft an die Grundfläche an, was aus Sicht der Ingenieurkammer zu neuen Auslegungsfragen führen kann – etwa bei der Einbeziehung von Balkonen, auskragenden Bauteilen oder Staffelgeschossen. Stattdessen plädiert die BIngK dafür, auf die bereits in der BauNVO definierte Geschossfläche zurückzugreifen, um eine konsistente und rechtssichere Regelung zu gewährleisten.

Insgesamt sieht die BIngK in der Reform einen wichtigen Schritt, hätte sich jedoch ein fachliches Nachjustierungen gewünscht, um die angestrebte Vereinfachung und Rechtssicherheit tatsächlich zu erreichen.

Die Regelungen im Einzelnen

Mehr Wohnraum ermöglichen
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.

Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und ist ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.

Schnelle und einfache Umweltprüfung
Aktuell dauern Umweltprüfungen häufig sehr lange. Um sie zu beschleunigen, sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das sorgt für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung. Damit entlasten wir die Kommunen, beschleunigen Verfahren und schaffen Planungssicherheit – ohne Abstriche beim Umweltschutz.

Mehr Grün in der Stadt
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können, ermöglichen wir ihnen, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft, schützt vor Hitze und sorgt damit für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus machen wir mehr natürliche Auffangflächen möglich und verhindern damit Schäden durch Überflutungen.

Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohnerinnen und Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb geben wir den Kommunen mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.

Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben für die Raumplanung tragen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.

Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das ändern wir nun und erleichtern damit den Kommunen die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu werden.

GModG im Kabinett beschlossen – Verbände sehen erhebliche Defizite

GModG im Kabinett beschlossen – Verbände sehen erhebliche Defizite 2450 1378 Bundesingenieurkammer

Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundeskabinett hat die Bundesregierung eine zentrale Reform für den Gebäudesektor auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die energetische Modernisierung zu beschleunigen und mehr Flexibilität bei der Transformation der Wärmeversorgung zu schaffen. In der Verbändeanhörung überwiegt jedoch die Kritik: Viele Akteure sehen im aktuellen Entwurf weder einen klaren klimapolitischen Kurs noch ausreichend praxistaugliche Instrumente. Auch der Normenkontrollrat kritisiert die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs. Das Gesetz wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in das Kabinett eingebracht.

Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen. Eingesetzte Brennstoffe sollen sukzessive klimafreundlicher werden. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss dem Gesetzesentwurf zur Folge nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen.

Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.

„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“

Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche

Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.

Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.

Der Schutz von Mietern soll über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt werden: eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, ist vorgesehen:

  • Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
  • Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen. Das ist der Startschuss für Planungssicherheit für die Branche, die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird. Das GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler. Es ist gleichzeitig Schutz von Mieterinnen und Mietern vor zu hohen Energiekosten aufgrund von Entscheidungen, die sie nicht kontrollieren.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Laut Aussagen der Ministerien wird die sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Es wird betont, dass damit nicht über das hinaus gegangen wird, was die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.

Zentrale Kritikpunkte aus der Verbändeperspektive
Im Fokus steht vor allem die Abkehr von der bisherigen festen Quote für erneuerbare Energien im Wärmesektor. Die Einführung einer stufenweisen Beimischpflicht („Bio-Treppe“) für fossile Energieträger wird von zahlreichen Verbänden als unzureichend bewertet. Statt einer echten Transformation drohe eine zeitliche Verschiebung der Emissionsminderung – bei gleichzeitig unsicheren Annahmen zur Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Brennstoffe.

Auch die fehlende Kohärenz zwischen gesetzlichen Vorgaben, Förderinstrumenten und kommunaler Wärmeplanung wird vielfach kritisiert. Ohne klare Verzahnung entstünden weiterhin erhebliche Planungsunsicherheiten – sowohl für Eigentümer als auch für die planenden und ausführenden Berufe.

Die Bundesingenieurkammer hebt in ihrer Stellungnahme zudem hervor, dass der Transformationspfad insgesamt zu vage bleibe. Es fehle an verlässlichen, langfristig stabilen Rahmenbedingungen, die für Investitionsentscheidungen und eine qualitätsgesicherte Planung unerlässlich sind. Auch die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen würden in der Praxis voraussichtlich nicht ausreichen, um die notwendige Beschleunigung im Gebäudebereich zu erreichen.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf wird nun in den Deutscher Bundestag eingebracht und dort beraten. Im Anschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das GModG in Kraft treten.

GModG: Bundesingenieurkammer kritisiert unzureichenden Transformationspfad

GModG: Bundesingenieurkammer kritisiert unzureichenden Transformationspfad 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) trotz einzelner Fortschritte als insgesamt unzureichend.

Bereits das Verfahren wird beanstandet: Die Frist zur Stellungnahme sei zu kurz gewesen, um die komplexen Inhalte fachlich fundiert zu bewerten. Angesichts der Tragweite des Gesetzes für Planung, Baupraxis und Energieberatung sei eine breitere Einbindung der Fachöffentlichkeit erforderlich.

Richtige Ansätze – aber ohne klare Zielmarken
Inhaltlich erkennt die Kammer zwar positive Ansätze, etwa die Überführung wesentlicher Einzelanforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht und damit auch die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA). Die Lebenszyklusanalyse bleibt nach Ansicht der Bundesingenieurkammer wirkungslos, da verbindliche Grenzwerte fehlen. Es fehle eine klare Zielperspektive mit konkreten Meilensteinen für einen klimaneutralen Gebäudebestand. Ohne nachvollziehbaren Transformationspfad drohten nationale und europäische Klimaziele verfehlt zu werden.

Unklare Regelungen beim Heizungstausch
Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Neuregelung beim Heizungstausch. Der Wegfall zentraler Vorgaben schaffe Unsicherheiten, etwa beim Ausstieg aus Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Die vorgeschlagene „Biotreppe“ wird als unzureichend eingeschätzt, da sie weder Klimaneutralität bis 2045 sicherstellt noch die Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe gewährleistet. Die Kammer fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der 65-Prozent-EE-Vorgabe.

Rückschritte bei Neubauten und falsche Steuerungsgrößen
Auch im Neubau sieht die Bundesingenieurkammer Risiken: Energetische Anforderungen insbesondere bei Nichtwohngebäuden drohen zu sinken. Zudem wird die Fokussierung auf den Primärenergiebedarf kritisiert; stattdessen sei eine Ausrichtung an tatsächlichen CO₂-Emissionen erforderlich. Zielkonflikte zwischen Effizienzanforderungen und Baukosten müssten stärker berücksichtigt werden.

Haftungsrisiken bei Energieausweisen
Weitere Kritik betrifft die Energieausweise: zukünftig verpflichtende Angaben für Modernisierungsempfehlungen bergen Haftungsrisiken, da die Datengrundlage oft unsicher ist. Zudem sollten die Energieausweise eine Transparenz bei CO₂- und Betriebskosten schaffen.

Notwendig wäre verlässlicher Transformationspfad
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer verfehlt der Entwurf das erklärte Ziel der Vereinfachung. Weder werde die Komplexität des Regelwerks spürbar reduziert, noch entstehe mehr Transparenz für die Praxis. Die Bundesingenieurkammer hatte einen echten Neustart für den Gebäudesektor erwartet – mit klaren, praktikablen und klimapolitisch wirksamen Regelungen. Notwendig wäre aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein klarer, konsistenter und verlässlicher Transformationspfad. Vor diesem Hintergrund verweist die Bundesingenieurkammer auf ihr Positionspapier aus dem Dezember 2025, deren grundlegende Kritikpunkte weiterhin gelten.

Gleichzeitig betont die Kammer ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Verfahren. Angesichts der großen Herausforderungen im Klimaschutz und bei der Energieeinsparung sei jedoch ein ernsthafter, transparenter und fachlich fundierter Beteiligungsprozess unerlässlich. Trotz der knappen Frist hat die Bundesingenieurkammer erste konkrete Punkte benannt, die aus ihrer Sicht präzisiert, nachgeschärft oder gestrichen werden müssen.

Vergaberecht

Bundesingenieurkammer begrüßt Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes

Bundesingenieurkammer begrüßt Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat hat mit der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“ den mittelstandsfreundlichen Losgrundsatz generell bestätigt, jedoch Ausnahmen für Infrastruktur- und Verkehrsprojekte ermöglicht. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßt, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann und bemerkt kritisch: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können. Solch langwierige Gesetzesabstimmungen und -verhandlungen erhöhen den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig.“

Mit Blick auf die in einigen Bereichen nun zunehmend möglichen General- und Totalunternehmervergaben wird die Klarstellung einer möglichen alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen als guter Kompromiss bewertet: „Die Anpassungen schaffen mehr Flexibilität und ermöglichen praxistaugliche Vergabemodelle, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen“, so Bökamp weiter.

Gesetz hält an Losgrundsatz fest
Das Gesetz kann nun am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Losgrundsatz, der eine mittelstandsfreundliche Vergabe sicherstellt, bleibt unverändert bestehen. So bestimmen § 97a Abs. 1 und 2, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Damit waren die Bemühungen der Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer, dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks erfolgreich: Der Losgrundsatz bleibt erhalten und wird nicht pauschal zugunsten der Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen für alle Ausschreibungen im Oberschwellenbereich ersetzt.

Eingrenzung als Kompromiss
Nach § 97a Absatz 3 dürfen ausnahmsweise mehrere Teil- oder Fachlose auch dann zusammen vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies bei der Durchführung von Infrastrukturvorhaben erfordern, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer das Zweifache des jeweiligen Schwellenwertes nach § 106 Absatz 2 erreicht oder überschreitet und die

  1. aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder
  2. zur Verkehrsinfrastruktur nach Absatz 4 gehören (Eisenbahn, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Flugplätze).

Der Anwendungsbereich ist klar eingegrenzt. Er gilt nur für Infrastrukturvorhaben, die aus dem Sondervermögen finanziert werden, sowie im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Darüber hinaus ist die Regelung auf Projekte bis zum Zweifachen des EU-Schwellenwertes von rund 11 Millionen Euro begrenzt. Die Möglichkeit, Leistungen aus zeitlichen Gründen zusammenzufassen, betrifft damit vor allem Ausschreibungen in einer Größenordnung, die in erster Linie für Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer relevant ist und in dem sich mittelständische Planungsbüros üblicherweise nur in begrenztem Umfang beteiligen.

Gesetz adressiert weitere mittelstandsfreundliche Punkte
Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat ist auch aufgrund weiterer Inhalte des Gesetzes zu begrüßen. Denn neben der Auseinandersetzung über die Ausgestaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe sind die weiteren, durchaus positiven Gesetzesregelungen beinahe in Vergessenheit geraten, von denen insbesondere mittelständische Planungsbüros profitieren könnten.

Nach der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV im Jahr 2024, wonach bei der Auftragswertberechnung alle Planungsleistungen zusammenzurechnen sind und deshalb früher als bisher europaweit ausgeschrieben werden müssen, wurde nach alternativen, mittelstandsfreundlichen Beschaffungswegen gesucht. Die Bundesingenieurkammer hatte dazu schon 2023 ein Rechtsgutachten an Prof. Dr. Martin Burgi in Auftrag gegeben, in dem das alternative Beschaffungsmodell eines „Bauauftrages“ mit einer gemeinsamen Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage des Schwellenwertes von 5,38 Millionen Euro und einer anschließenden losweisen Vergabe der Planungs- und Ausführungsleistungen aufgezeigt wurde.

Diesen Vorschlag aufgreifend, hat der Gesetzgeber im aktuellen Gesetzentwurf durch die Änderung in § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB klargestellt, dass die Vergabe von Bauaufträgen nicht die gleichzeitige Vergabe von Planung und Ausführung erfordert. Der bisherige Wortlaut der Regelung hat in der Praxis regelmäßig zu einer General-/Totalunternehmervergabe geführt, welche rechtlich jedoch nicht zwingend ist. Diese Änderung eröffnet die Möglichkeit, Planungsleistungen bei einer gemeinsamen Vergabe von Bau- und Planungsleistungen auf Grundlage des Schwellenwertes für Bauleistungen dennoch losweise getrennt in einem weitaus größeren Umfang ohne EU-weite Ausschreibung zu vergeben.

Bundesrat stimmte Hamburger Entschließungsantrag zu
Am 8. Mai stimmt der Bundesrat dem Hamburger Entschließungsantrag zu.

Entschließungsanstrag im Wortlaut:

Der Bundesrat möge zu der Vorlage nachfolgende Entschließung fassen:

a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung vom Losgrundsatz durch die Einbeziehung der Verkehrsinfrastruktur erweitert wurde. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass insbesondere Infrastrukturbereiche, die im Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen liegen, sowie bestimmte für den Schienenverkehr wesentlichen Anlagen bislang nicht vom Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung erfasst werden.

b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, zeitnah die Auflistung in Absatz 4 des neuen § 97a GWB so zu erweitern, dass die Regelungen des Absatz 3 ebenfalls gelten, wenn Vergabeverfahren in den folgenden Infrastrukturbereichen durchgeführt werden:

aa) Straßeninfrastruktur in der Straßenbaulast von Ländern und Kommunen, darunter insbesondere Sanierungs- und Erhaltungsvorhaben sowie Ersatzneubauten von Brücken,

bb) Personenbahnhöfe.

 

Tradition ist keine Strategie – eine HOAI für das moderne Planungswesen

Tradition ist keine Strategie – eine HOAI für das moderne Planungswesen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist seit Jahren Gegenstand politischer, rechtlicher und fachlicher Debatten. Spätestens seit dem EuGH-Urteil zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze ist klar: Die HOAI und die Sicht auf diese befindet sich im Wandel. Doch dieser Wandel sollte nicht von nostalgischen Rückblicken auf frühere Regelungsmodelle geprägt sein, sondern von der Frage, welchen praktischen Nutzen dieses Instrument heute – insbesondere für öffentliche Auftraggeber – tatsächlich erfüllt.

Die HOAI ist kein Selbstzweck. Sie ist weder Denkmalpflege für Planerhonorare noch bloßes Regelwerk zur Absicherung von Besitzständen. Ihr eigentlicher Wert liegt in ihrer Steuerungsfunktion. Sie schafft Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Leistungen und Kosten. Gerade im öffentlichen Sektor, wo Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Prüfbarkeit und Transparenz zentrale Prinzipien sind, bleibt diese Systematik von hoher Relevanz.

Öffentliche Auftraggeber stehen vor der Herausforderung, Planungsleistungen fair auszuschreiben, Angebote sachgerecht zu bewerten und Budgets belastbar zu steuern. Die Leistungsbilder und Honorartafeln der HOAI liefern dafür eine gemeinsame Grundlage. Sie definieren, was konkret beauftragt wird, in welchem Umfang Leistungen wann zu erbringen sind und wie sich Honorare grundsätzlich zusammensetzen. Ohne diese Struktur drohen intransparentes „Preisraten“, schwer vergleichbare Angebote und eine dauerhafte Entkopplung von Preis und Leistungsqualität.

Gleichzeitig darf die HOAI jedoch nicht als starres Relikt verstanden werden. Bauprojekte werden komplexer und interdisziplinärer – Risiken verschieben sich. Digitale Planung, Nachhaltigkeitsanforderungen und neue Vertragsmodelle verändern die Rolle der Planerinnen und Planer. Wer hier lediglich die Vergangenheit konserviert, verkennt die Anforderungen der Zukunft. Tradition ist keine Strategie.

Stattdessen braucht es eine HOAI, die Orientierung gibt, ohne Innovation zu blockieren. Sie muss Wettbewerb ermöglichen, Qualität absichern und öffentliche Haushalte vor unkalkulierbaren Kostenentwicklungen schützen. Für Auftraggeber bedeutet das: Die HOAI bleibt ein wichtiges Werkzeug der transparenten Kostengestaltung – nicht als unnötiges und überflüssiges Zwangskorsett, sondern als Referenzsystem für sachgerechte, nachvollziehbare und faire Vergütung qualifizierter Planungsleistungen.

Die Weiterentwicklung der HOAI in diesem Sinne liegt im Interesse einer verantwortungsvollen Infrastruktur- und Wirtschaftspolitik. Politischer Gestaltungswille und ein klares Bekenntnis zur HOAI entscheidet darüber, ob diese auch künftig ein verlässliches Instrument für öffentliche Bauaufgaben bleibt.

Sylvia Reyer-Rohde
Vizepräsidentin der Bundesingenieurkammer


Beteiligen Sie sich an der Jahresbefragung der Bundesingenieurkammer

Bis zum 15. Juni 2026 wird die Unternehmensbefragung zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten wieder vom Institut der deutschen Wirtschaft aus Köln (IW Consult) durchgeführt. Ziel der jährlich stattfindenden Befragung ist es, verlässliche und belastbare Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros zu erheben, um so eine zielgerichtete politische und wirtschaftliche Interessenvertretung zu gewährleisten.

Um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, wird die Umfrage gemeinsam von der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Bundesarchitektenkammer (BAK), dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) durchgeführt.

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