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Bundesingenieurkammer für mittelstandsfreundliche Reform des EU-Vergaberechts

Bundesingenieurkammer für mittelstandsfreundliche Reform des EU-Vergaberechts 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat am 29. September 2026 eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des neuen europäischen Public Procurement Act abgegeben, den die EU-Kommission am 9. September 2026 vorgelegt hatte. Zwar begrüßt die Standesvertretung grundsätzlich die geplanten Ansätze zur Digitalisierung, Entbürokratisierung sowie erste Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen Nachbesserungsbedarf, um den spezifischen Strukturen der deutschen Ingenieur- und Planungswirtschaft gerecht zu werden.

Die Bundesingenieurkammer kritisiert die geplante Ablösung der bisherigen EU-Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie warnt davor, dass dadurch bewährte nationale Gestaltungsspielräume verloren gehen und die unterschiedlichen Verwaltungs- und Marktstrukturen der Mitgliedstaaten nicht mehr angemessen berücksichtigt werden können. Gerade im Bereich der Planungsleistungen sind die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen eng mit den jeweiligen nationalen Bau- und Planungsordnungen verknüpft.

Um den Mittelstand zu stärken, fordert die Bundesingenieurkammer eine konsequente Förderung der Fach- und Teillosvergabe sowie die ausdrückliche Absicherung unabhängiger Planungsleistungen. Die getrennte Beauftragung von Planung und Ausführung ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung, Kostenkontrolle und unabhängigen Beratung öffentlicher Auftraggeber.

„Ein wirklich mittelstandsfreundliches Vergaberecht in Europa kann nur auf der Grundlage von Richtlinien und nicht durch eine unmittelbar geltende Verordnung geschaffen werden. Die deutschen Ingenieur- und Planungsbüros sind überwiegend mittelständisch organisiert und arbeiten in einem stark durch nationale Bau- und Fachrechtsordnungen geprägten Umfeld. Diese strukturellen Besonderheiten müssen die Mitgliedstaaten auch künftig im Rahmen ihrer nationalen Vergaberegelungen berücksichtigen können. Deshalb muss die Europäische Union am Instrument der Richtlinie festhalten und den notwendigen Gestaltungsspielraum für passgenaue nationale Lösungen erhalten“, erklärt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Wettbewerbsfördernde Eignungs- und Referenzanforderungen
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen bei Eignungs- und Referenzanforderungen. Die Begrenzung überhöhter Umsatzanforderungen, die stärkere Anerkennung digitaler Nachweise sowie die Förderung von Bietergemeinschaften können den Zugang kleiner und mittlerer Planungsbüros zu öffentlichen Aufträgen erheblich verbessern. Zugleich fordert die Bundesingenieurkammer, dass künftig neben Unternehmensreferenzen ausdrücklich auch die Erfahrungen der tatsächlich eingesetzten Schlüsselpersonen berücksichtigt werden. Dies sei besonders wichtig für junge Büros, Ausgründungen und wachsende Unternehmen.

Zweistufiges Vergabeverfahren beibehalten
Die Bundesingenieurkammer hält es für zwingend notwendig, ein zweistufiges Verfahren mit vorgeschalteter Teilnehmerauswahl beizubehalten. Öffentliche Auftraggeber sollten zunächst geeignete Bewerber anhand objektiver Eignungskriterien auswählen können, bevor aufwendige Angebote erarbeitet werden müssen. Dies würde sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen entlasten und den Wettbewerb stärken. Ergänzend sollten Verhandlungen bei Planungsleistungen grundsätzlich vorgesehen werden, da sich Leistungsumfang, Projektziele und Risikoverteilung häufig erst im Dialog sachgerecht konkretisieren lassen.

Kritisch sieht die Bundesingenieurkammer die vorgesehene Bevorzugung funktionaler Leistungsbeschreibungen. Bei Planungsleistungen könne dies zu höheren Risiken, größerem Bearbeitungsaufwand und einer Benachteiligung kleiner und mittlerer Büros führen. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, dass öffentliche Auftraggeber weiterhin frei zwischen funktionalen, detaillierten technischen oder kombinierten Leistungsbeschreibungen wählen können.

Qualität statt Preisdruck
Darüber hinaus spricht sich die Kammer für einen stärkeren Qualitätswettbewerb aus. Planungsleistungen sind geistig-schöpferische Leistungen, bei denen die Qualität der Planung maßgeblich die späteren Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten beeinflusst. Entsprechend muss die Verordnung sicherstellen, dass qualitative Zuschlagskriterien bei Planungsvergaben ein deutlich höheres Gewicht erhalten als reine Preisaspekte.

Die vollständige Stellungnahme wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur weiteren Einbringung in das europäische Gesetzgebungsverfahren übermittelt.

24 Verbände fordern von Abgeordneten Planungssicherheit für Investitionen

24 Verbände fordern von Abgeordneten Planungssicherheit für Investitionen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Eine breite Verbändeallianz aus Eigentümervertretern, Immobilienwirtschaft, Handwerk und Bauindustrie, die die ganze Wertschöpfungskette der Bau- und Gebäudewirtschaft vertritt, fordert in einem offenen Brief vom 21.09.2026 an die Abgeordneten des deutschen Bundestags: Die Emissions-Einnahmen sollen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verbleiben, damit Eigentümer und Unternehmen sicher langfristig planen können. Der Verbändeallianz gehören u. a. Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und Haus & Grund an.

Im von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf für 2027 fließen Einnahmen in Milliardenhöhe aus dem Europäischen Emissionshandel (ETS I) nicht wie vorgesehen in den KTF, um über Förderprogramme private Investitionen zu ermöglichen. Stattdessen sollen sie Lücken im Kernhaushalt füllen. Dies läuft der Ankündigung der Bundesregierung zuwider, bei der Gebäudeförderung auf Kontinuität zu setzen und sie bis zum Ende der Legislaturperiode verlässlich und auskömmlich auszustatten.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Wenn KTF-Mittel nicht für ihre eigentlichen Zwecke eingesetzt werden und notwendige Sanierungen ausbleiben, verschieben wir die Kosten lediglich in die Zukunft. Die Klimafolgekosten werden die Gesellschaft langfristig deutlich stärker belasten. Gerade weil der Gebäudesektor seine Klimaziele weiterhin verfehlt, brauchen wir verlässliche Fördermittel für die energetische Sanierung des Gebäudebestands.“

„Der Gebäudesektor kann wieder zum Wachstumstreiber für die deutsche Wirtschaft werden. Die verfügbaren Fördermittel im KTF sind zentral, um den Markt nach langer Unsicherheit wieder zu aktivieren. Insbesondere die BEG sorgt dafür, dass viele Projekte bei den aktuell hohen Zinsen leistbar bleiben. Ein Modernisierungsturbo kann aber nur zünden, wenn sicher ist, dass die Mittel im Gebäudebereich verlässlich zur Verfügung stehen.“, so Henning Ellermann, Geschäftsführender Vorstand der DENEFF (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V.).

Die Förderprogramme im KTF – Zentral für den Gebäudesektor

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Investitionsprogramm im KTF. Die Fördermittel für Gebäudemodernisierung sorgen für einen sinkenden und nachhaltigen Energieverbrauch. Dies stärkt die Energiesicherheit für jeden Bürger, der sein Gebäude modernisiert. Aber auch für ganz Deutschland, das weniger abhängig von Energieimporten wird.

Zusätzlich ist die BEG ein Jobmotor: Die energetische Gebäudemodernisierung sichert 600.000 Arbeitsplätze und 2,5 Prozent des BIP. In allen Regionen löst die BEG massive Modernisierungsinvestitionen aus. Jeder Fördereuro des Staates löst vier Euro private Investitionen aus, die zumeist lokale Wertschöpfung und Beschäftigung vor Ort sichern.

„Die ganze Branche hat aufgeatmet, als mit der BEG-Reform langfristige Stabilität angekündigt wurde. Dieses Versprechen muss jetzt gehalten werden.“, so Henning Ellermann.

Bauministerkonferenz: Wohnen bezahlbar halten, Bauen einfacher machen, Städte zukunftsfest gestalten

Bauministerkonferenz: Wohnen bezahlbar halten, Bauen einfacher machen, Städte zukunftsfest gestalten 2500 1406 Bundesingenieurkammer

Unter dem Vorsitz von Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler trafen sich die 16 für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren am  10. und 11. September 2026 in Berlin. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für bezahlbares Bauen und Wohnen sowie die Frage, wie der Wohnungs- und Städtebau zukunftsfest aufgestellt werden kann. Zu Gast waren Bundesbauministerin Verena Hubertz, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung.

Im Rahmen der Konferenz wurden unter anderem folgende Schwerpunkte beraten und Beschlüsse gefasst:

Wohnen bezahlbar halten

  • Bezahlbares Wohnen braucht verlässliche Unterstützung und starken Mieterschutz: Das Wohngeld soll als wichtige Unterstützung erhalten und zukunftsfest gestaltet werden. Gleichzeitig sollen Lücken im Mieterschutz geschlossen und Mietwucher wirksam bekämpft werden.

Bauen einfacher und günstiger machen

  • Baukosten senken und Verfahren vereinfachen: Die BMK fordert die Weiterentwicklung und Überarbeitung kostensteigender Standards und Normen, um Bauen kostengünstiger zu machen. Zudem wurde eine gemeinsame Position zur Nutzung von Vereinfachungs- und Deregulierungspotentialen im Wohnungsbau auf EU-Ebene beschlossen. Mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Plattform „Kostenreduziertes Bauen“ wurde zudem ein wichtiger Schritt zur besseren Sichtbarkeit von Leichtturmprojekten in diesem Bereich getan.

Städte zukunftsfest gestalten

  • Innovation, Digitalisierung und Klimaanpassung voranbringen: Die BMK will die Chancen neuer Technologien nutzen – etwa durch den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bauleitplanung. Gleichzeitig müssen energetische Sanierung, Hitzeschutz und Klimaanpassung weiter vorangebracht werden. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichend finanzielle Mittel. Um Spielräume für innovative Projekte und Modellvorhaben in der Städtebauförderung zu schaffen, fordert die BMK darüber hinaus eine Verknüpfung der Städtebauförderung mit Forschungsmitteln des Bundesbauministeriums.
(c) Felix Münter

Dazu erklärt Berlins Stadtentwicklungssenator und Vorsitzender der BMK Christian Gaebler: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen Wohnen bezahlbar halten, Bauen einfacher und kostengünstiger machen und unsere Städte zukunftsfest gestalten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir Menschen vor steigenden Wohnkosten schützen und gleichzeitig die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr und günstiger gebaut werden kann. Mit unseren Beschlüssen zu Mieterschutz, Wohngeld, kostenreduziertem Bauen und energetischer Sanierung haben wir dafür wichtige Weichen gestellt.“

Gleichzeitig müssten Wohnungs- und Städtebau auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden, so Gaebler. Klimaanpassung und Hitzeschutz würden immer dringlicher. Auch die Digitalisierung böte große Chancen, sagte Berlins Stadtentwicklungssenator. „Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bauleitplanung können wir Planungsprozesse beschleunigen und effizienter machen. Ich freue mich, dass wir als BMK einen konkreten Prüfauftrag an die Bundesregierung formuliert haben, um einen rechtssicheren Einsatz von KI in der Bauleitplanung voranzubringen“, so Christian Gaebler. „Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bund und den Ländern für den konstruktiven Austausch. Wir haben gemeinsam wichtige Weichen für bezahlbares Wohnen, einfacheres Bauen und zukunftsfeste Städte gestellt.“

Karen Pein, Sprecherin der A-Länder und Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wohngeld ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialen Wohnungspolitik. Es unterstützt Haushalte mit geringen Einkommen dabei, ihre Wohnkosten zu tragen und selbstbestimmt in ihren Wohnungen zu bleiben. Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist diese Unterstützung wichtig – deshalb sehen wir die geplanten Kürzungen des Bundes äußerst kritisch. Über 380.000 Haushalte würden deutschlandweit aus dem Wohngeldbezug herausfallen – viele wären künftig auf andere Sozialleistungen angewiesen. Zudem ist der finanzielle Ausgleich im Gesetzentwurf ungenügend und wälzt weitere Kosten auf die Kommunen ab. Das Wohngeld muss deshalb so ausgestaltet sein, dass es seine soziale Funktion auch tatsächlich erfüllen kann. Gleichzeitig muss es uns gelingen, die Baukosten strukturell zu reduzieren, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit Ansätzen wie dem Hamburg-Standard zeigen wir, wie man wieder einfacher, schneller und kostengünstiger baut. Jetzt wird daraus ein bundesweiter Ansatz. Die gemeinsame Plattform ‚Kostenreduziertes Bauen‘, für die wir heute die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet haben, ist ein wichtiger Schritt. Sie teilt Wissen und Erfahrungen aus den Ländern und macht erfolgreiche Ansätze für alle nutzbar. Das bringt uns gemeinsam schneller voran und hilft allen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.“

Ina Scharrenbach, Sprecherin der B-Länder und Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wetter kann man nicht ändern, Städte schon. Hitze, Dürre und Unwetter haben den Sommer 2026 geprägt: Nach der vorläufigen Bilanz des Deutschen Wetterdienstes war er mit einer Durchschnittstemperatur von 19,6 Grad der zweitwärmste Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Mit dem Beschluss zu ‚Cooles Land‘ fordert die Bauministerkonferenz jetzt vom Bund ein Sonderprogramm über 500 Millionen Euro – ohne Kofinanzierung der Länder. Unser Ziel: mehr Schatten, mehr Bäume und Wasser sowie kühle Aufenthaltsorte bis zum Sommer 2027. Dabei soll Klimafolgenanpassung ganzheitlich gedacht werden: Cool bei Hitze. Stark bei Starkregen. Gut fürs Klima.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bund und Länder eint ein gemeinsames Ziel: Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Der vor einem Jahr gestartete Bau-Turbo leistet hier einen ganz entscheidenden Beitrag, aber auch die Rekordmittel für den sozialen Wohnungsbau oder unsere gezielte Förderung zum Abbau des Bauüberhangs. Bald werden wir hier 50.000 Wohnungen in weniger als einem Jahr gefördert haben.
Wir müssen aber auch von den Baukosten runter. Die heute unterzeichnete Vereinbarung für eine gemeinsame Plattform für kostenreduziertes Bauen ist da ein wichtiger Schritt. Warum immer das Rad neu erfinden, wenn es schon viele kluge Lösungen gibt? Diese bündeln wir und stellen sie den verschiedenen Akteuren im Wohnungsbau zu Verfügung – damit alle profitieren und Bauen kostengünstiger wird.“

Ettersburger Gespräch: Strategiepapier „Besser günstig gebaut“

Ettersburger Gespräch: Strategiepapier „Besser günstig gebaut“ 1820 1024 Bundesingenieurkammer

Deutschland muss schneller, verlässlicher und kostengünstiger bauen. Wie dies ohne Abstriche bei der Qualität gelingen kann, haben Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Architektur und des Ingenieurwesens, der Verwaltung, Politik und Wissenschaft beim Ettersburger Gespräch am 10. und 11. September 2026 beraten. Das Ergebnis ist ein Strategiepapier mit dem Titel „Kosten senken. Qualität steigern – Besser günstig gebaut“.

Das Ettersburger Gespräch bringt einmal jährlich führende Vertreterinnen und Vertreter der Branche auf geschäftsführender Ebene zusammen. Der offene und lösungsorientierte Austausch ermöglicht es, unterschiedliche Interessen abzuwägen, Erfahrungen aus konkreten Projekten zusammenzuführen und gemeinsame Positionen zu zentralen Fragen des Planens und Bauens zu entwickeln.

Das Strategiepapier 2026 knüpft unmittelbar an die Ergebnisse der vergangenen Jahre an. 2023 standen Rohstoffe, Baustoffe und Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt. 2024 wurden einfaches, normenreduziertes und kostengünstiges Bauen behandelt. 2025 richtete sich der Blick auf die frühe Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten, klare Verantwortlichkeiten und durchgängige digitale Prozesse. Die aktuelle Fortschreibung führt diese Ansätze zusammen. Im Mittelpunkt steht nicht die Formulierung weiterer Anforderungen, sondern die Überführung bekannter und erprobter Lösungen in die breite Praxis.

Ettersburger Gespräch 2026: gemeinsame Positionen

  • Günstiger bauen
    Kostengünstiges Bauen ist als reguläre Praxis einzuführen. Qualität entsteht durch Angemessenheit, Dauerhaftigkeit und sorgfältige Ausführung.
  • Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
    Das Bauen benötigt langfristig planbare Investitionen, klare Zuständigkeiten und zügige Entscheidungen. Klare politische Prioritäten, erleichterte Verfahren und handlungsfähige Verwaltungen sind dafür wesentliche Voraussetzungen.
  • Erprobte Ansätze zügig in die Praxis überführen
    Modellprojekte, Reduzierung von Baustandards, Bauen im Bestand, Nachverdichtung, partnerschaftliche Projektmodelle, digitale Prozesse und kreislauffähige Konstruktionen müssen aus Modellvorhaben in die breite Anwendung gelangen.

„Ziel ist es, nicht immer mehr Anforderungen übereinander zu schichten, sondern sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: bezahlbare, langlebige und anpassungsfähige Bauwerke, leistungsfähige Infrastrukturen, einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Ziel einer hohen Gestaltqualität unserer gebauten Umwelt bietet dabei Orientierung“, sagte Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur.

Die Partner des Ettersburger Gesprächs richten diese Positionen gemeinsam an Politik und Verwaltung. Zugleich verstehen sie das Papier als Selbstverpflichtung der am Planen und Bauen Beteiligten. Kosten, Zeit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Baukultur bleibt der Maßstab für wirtschaftliche, funktionale, ressourcenschonende sowie gestalterisch, bautechnisch und handwerklich überzeugende Lösungen.

Über das Ettersburger Gespräch
Das Ettersburger Gespräch bietet Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern der Bau- und Immobilienwirtschaft die Möglichkeit, sich über Projekte und Handlungsansätze beim Planen und Bauen auszutauschen. Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Auskunft zu allen Veranstaltungen. Partner sind: Bundesstiftung Baukultur, Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V., bauforumstahl e. V., Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., InformationsZentrum Beton GmbH, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, VHV Versicherungen. Die Bundesingenieurkammer ist Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V.

Autobahn-Finanzierung: mehr Spielraum, klare öffentliche Verantwortung

Autobahn-Finanzierung: mehr Spielraum, klare öffentliche Verantwortung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die geplante Reform der Finanzierung der Autobahn GmbH kann aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein wichtiger Schritt zu mehr Planungssicherheit sein. Zugleich muss die öffentliche Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur gewahrt bleiben und eine Finanzierung zu Lasten der Allgemeinheit zugunsten privater Renditeinteressen verhindert werden.

Deutschlands Verkehrsinfrastruktur steht vor erheblichen Herausforderungen. Brücken müssen saniert, Autobahnen erhalten und Verkehrswege modernisiert werden. Dafür braucht es nicht nur hohe Investitionen, sondern vor allem eine verlässliche und langfristige Finanzierungsgrundlage. Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesingenieurkammer den Vorstoß, die Autobahn GmbH finanziell eigenständiger aufzustellen, grundsätzlich positiv. Eine Finanzierung, die stärker von langfristigen Einnahmen und weniger von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängt, kann dazu beitragen, Investitionen planbarer zu machen und dringend notwendige Projekte kontinuierlich voranzubringen.

Finanzierungssicherheit darf nicht zur Öffnung für Renditeinteressen führen
Gleichzeitig kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Reform an. Eine größere finanzielle Eigenständigkeit darf nicht mit einer zunehmenden Abhängigkeit von privaten Kapitalgebern gleichgesetzt werden. Mit der Diskussion über neue Finanzierungsmodelle stellt sich deshalb auch die grundsätzliche Frage, welche Rolle privates Kapital künftig bei der Finanzierung der Autobahn spielen soll. Aus Sicht der Bundesingenieurkammer muss klar sein: Die Autobahn ist und bleibt öffentliche Infrastruktur. Ihre Finanzierung gehört daher auch langfristig in öffentliche Verantwortung. Eine ausschließliche Finanzierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen über ÖPP gefährdet zudem die mittelständische Wirtschaftsstruktur, da kleine und mittlere Unternehmen bei solchen Modellen oftmals kaum Chancen erhalten, sich an Planung, Bau und Betrieb zu beteiligen.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, erklärt: „Die Autobahn ist öffentliche Infrastruktur. Ihre Finanzierung sollte deshalb auch langfristig in öffentlicher Verantwortung bleiben. Mehr finanzielle Eigenständigkeit der Autobahn GmbH kann sinnvoll sein – eine Öffnung für privates Kapital darf aber nicht dazu führen, dass allein Renditeinteressen die Infrastrukturfinanzierung bestimmen. Auch müssen mittelständische Interessen dauerhaft und verlässlich gewahrt sein. “

Damit verbindet die Bundesingenieurkammer ihre Zustimmung zu einer größeren finanziellen Eigenständigkeit mit einer klaren Erwartung an die Ausgestaltung der Reform. Private Finanzierungsmodelle dürfen nicht dazu führen, dass die öffentliche Hand langfristig die Risiken trägt, während private Investoren von den Erträgen profitieren.

„Straße finanziert Straße“: Einnahmen müssen in die Infrastruktur zurückfließen
Positiv bewertet die Bundesingenieurkammer auch den Ansatz einer Finanzierung „Straße finanziert Straße“. Einnahmen aus der Nutzung der Verkehrsinfrastruktur sollen möglichst nachvollziehbar wieder für deren Erhalt und Modernisierung eingesetzt werden. Dieser Grundgedanke muss aus Sicht der Bundesingenieurkammer konsequent weitergeführt werden: Die gesamten Mauteinnahmen gehören zurück in die Verkehrsinfrastruktur und müssen vollständig reinvestiert werden. Denn der Investitionsbedarf ist enorm. Eine dauerhafte Finanzierungsperspektive muss deshalb sicherstellen, dass die Mittel tatsächlich dort ankommen, wo sie benötigt werden: beim Erhalt bestehender Verkehrswege, bei der Sanierung von Brücken und bei der Modernisierung und dem bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur.

Verlässliche Finanzierung für eine leistungsfähige Infrastruktur
Die Reform der Autobahnfinanzierung bietet damit die Chance, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur langfristiger und verlässlicher aufzustellen. Für die Bundesingenieurkammer geht es dabei um drei Punkte: mehr finanzielle Planungssicherheit für die Autobahn GmbH, eine klare öffentliche Verantwortung für die Infrastruktur und die konsequente Reinvestition der Mauteinnahmen. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Ihre Finanzierung darf deshalb weder von kurzfristigen Haushaltszwängen noch von Renditeinteressen bestimmt werden, sondern muss sich am langfristigen Bedarf der Infrastruktur orientieren.

Vergaberecht: Mittelstand braucht verlässliche Zugangschancen

Vergaberecht: Mittelstand braucht verlässliche Zugangschancen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission will das Vergaberecht in der Europäischen Union (EU) grundlegend vereinheitlichen und dafür die bisherigen Richtlinien durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzen. Die planenden Berufe sehen diesen Systemwechsel kritisch. Bislang enthält der Entwurf noch wenige Ansätze für mehr Mittelstandsfreundlichkeit bei der Vergabe, obwohl die EU die Bedeutung der Losvergabe für den Zugang von KMUs zu öffentlichen Aufträgen anerkennt.

Losweise Vergabe als Schlüssel für den Mittelstand
Positiv ist, dass der Entwurf die Bedeutung der Losvergabe für den Zugang von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zu öffentlichen Aufträgen ausdrücklich anerkennt und darüber hinaus auch nationale Regelungen zum Schutz der mittelstandfreundlichen Vergabe ausdrücklich zulässt.

Erwägungsgrund 43 sieht vor:
„Angesichts der Tatsache, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten strengere nationale Regelungen bestehen, die diese Mitgliedstaaten beibehalten können sollten, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, strengere Vorschriften für die Aufteilung in Lose festzulegen.“

Darüber hinaus bestimmt Artikel 100 Absatz 7:
„Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass öffentliche Auftraggeber Aufträge in Lose aufteilen.“

Damit wird ausdrücklich klargestellt:

  • Die Losvergabe bleibt grundsätzlich Entscheidung des Auftraggebers,
  • Mitgliedstaaten dürfen strengere nationale Regeln als im EU-Entwurf beschrieben beibehalten,
  • Mitgliedstaaten dürfen sogar eine verpflichtende Losaufteilung vorsehen.

Für Deutschland bedeutet dies:

  • Nationale Regelungen zur Fach- und Teillosvergabe wie in § 97a GWB könnten grundsätzlich erhalten bleiben.
  • Der aktuelle Vorschlag beschneidet den Mitgliedstaaten diese Kompetenz nicht.
  • Es bleibt rechtlich möglich, auch über das EU-Mindestniveau Anforderungen an die Losaufteilung festzulegen.

Aus Sicht der mittelständischen Planungswirtschaft ist deshalb essentiell, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe zumindest national erhalten bleibt.

(C) Bayerische Ingenieurekammer-Bau

„Die EU-Reform sollte das Vergaberecht vereinfachen und den Wettbewerb fördern. Wer den Mittelstand stärken will, muss die losweise Vergabe als echten Grundsatz auf der EU-Ebene verankern.“

Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender Arbeitskreis Vergabe Bundesingenieurkammer

Verordnung oder Richtlinie?
Ein einheitliches Vergaberecht klingt zunächst nach weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb. Doch gerade im Planungswesen sind die Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Der deutsche Markt für Ingenieur- und Planungsleistungen ist stark mittelständisch geprägt. Zudem ist das Vergaberecht eng mit nationalen Verwaltungsstrukturen und dem jeweiligen Bau-, Planungs- und Berufsrecht verbunden.

Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung darf den nationalen Gestaltungsspielraum jedoch nicht reduzieren. Deshalb ist fraglich, welchen zusätzlichen Binnenmarktnutzen eine vollständige Vereinheitlichung gerade bei Planungsleistungen tatsächlich bringt. Diese sind aufgrund unterschiedlicher nationaler Fachrechts-, Zulassungs- und Haftungsregeln ohnehin nur begrenzt grenzüberschreitend handelbar.

Deshalb sollte das Vergaberecht weiterhin durch Richtlinien geregelt bleiben: Gemeinsame europäische Grundsätze für Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung sind sinnvoll. Die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Ziel der EU-Vergabereform sollte daher sein:

  • Keine unmittelbar geltende EU-Verordnung, sondern eine Weiterentwicklung des Vergaberechts über Richtlinien, damit die Mitgliedstaaten weiterhin auf nationale Besonderheiten und bewährte Instrumente zurückgreifen können.
  • Eine echte Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, insbesondere durch weniger Verfahrensarten, geringere Nachweispflichten und niedrigere Zugangshürden für KMU.
  • Die verbindliche Stärkung der losweisen Vergabe muss zumindest auf nationaler Ebene, mit dem Grundsatz des § 97a GWB erhalten bleiben.

Die Reform sollte das Vergaberecht vereinfachen und den Wettbewerb stärken – aber nicht durch Zentralisierung um jeden Preis. Europa braucht gemeinsame Spielregeln, aber ausreichend nationale Gestaltungsspielräume. Und wer den Mittelstand stärken will, muss die losweise Vergabe als echten Grundsatz verankern.

Wer schreibt die Regeln des Bauens und in wessen Interesse?

Wer schreibt die Regeln des Bauens und in wessen Interesse? 1376 768 Bundesingenieurkammer

Die deutsche Normensetzung braucht ein Update und nicht immer mehr neue Seiten. Bezahlbares Bauen scheitert längst nicht mehr nur an langen Genehmigungsverfahren oder steigenden Materialpreisen. Ein wesentlicher Kostentreiber sitzt tiefer – im System der Regelwerke selbst. Während Politik und Bauwirtschaft über Bürokratieabbau diskutieren, wächst das technische Regelwerk Jahr für Jahr weiter. Das eigentliche Problem ist jedoch nicht allein die Anzahl der Normen, sondern auch der Weg, wie sie entstehen.

Normen sollen den aktuellen Stand der Technik abbilden und Planung und Ausführung erleichtern. Tatsächlich entwickeln sie sich zunehmend zu einem Selbstzweck. Wer heute in den DIN-Gremien den Ton angibt, sind häufig Akteure mit wirtschaftlichen Eigeninteressen. Hersteller sind nachvollziehbar daran interessiert, ihre Produkte zum Standard zu machen. Die Ingenieurinnen und Ingenieure hingegen, die diese Regelwerke täglich anwenden und später für ihre Einhaltung haften, sind in den Gremien oft unterrepräsentiert. Die Mitarbeit in den Gremienflut kostet Zeit und Geld – Ressourcen, die insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros kaum aufbringen können.

Das Ergebnis ist ein System, das immer komplexere Normen hervorbringt, ohne sich ernsthaft zu fragen, ob diese Komplexität dem Bauen tatsächlich dient. Mehr Seiten Regelwerk bedeuten eben nicht automatisch mehr Sicherheit, im Gegenteil, sie werden für Ingenieurin und Ingenieur durch ihren extremen Umfang immer weniger überschaubar und handhabbar. Sie bedeuten häufig vor allem mehr Planungsaufwand, höhere Kosten und weniger Spielraum für technische Innovationen.

Dass es anders geht, zeigt ausgerechnet ein Projekt außerhalb des DIN. Mit dem EasyCode 3 für den Konstruktiven Stahlbau wurde auf Eigeninitiative von Prüfingenieuren und der Ingenieurkammer in Nordrhein-Westfalen ein über 1.300 Seiten umfassendes Regelwerk des Eurocode 3 auf 156 Seiten reduziert – und bietet eine praxistaugliche Alternative für die meisten Standardfälle.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Norm als Nächstes überarbeitet und eingeführt wird. Sie lautet: Wer soll künftig die Regeln des Bauens schreiben und welche Leistungsklassen sollen sie enthalten? Solange diejenigen, die mit Normen Geld verdienen oder wirtschaftliche Interessen verfolgen, die Normung maßgeblich prägen, wird der Umfang der Regelwerke kaum kleiner werden. Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb zu Recht eine grundlegende Neuordnung – hin zu einer Normsetzung, die stärker von unabhängigen Planerinnen und Planern getragen wird und sich am Gemeinwohl statt an Partikularinteressen orientiert.

Wer das Bauen wirklich einfacher, schneller und kostengünstiger machen will, darf nicht nur über ein Zuviel an Normen sprechen.  Der muss sich die Frage stellen, welche Inhalte notwendig sind, um sicher und nachhaltig planen und bauen zu können und wo allein das Wissen gut ausgebildeter Praktiker reicht. Und er muss den Mut haben darüber zu sprechen, wer Normen schreibt – und in wessen Interesse.

Ein Kommentar von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Resilienz braucht ein modernes Vergaberecht

Resilienz braucht ein modernes Vergaberecht 1024 683 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie der planenden Freien Berufe in Brüssel über die Zukunft des öffentlichen Beschaffungswesens aus. Im Fokus stand dabei die EU-Vergabeverordnung, deren Entwurf in Kürze vorgestellt werden soll.

Die ersten Signale sind grundsätzlich positiv: Die geplante Vereinfachung und Entschlackung von Vergabeverfahren könnte zu mehr Effizienz und Praxistauglichkeit führen. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass kleine und mittelständische Planungsbüros weiterhin faire Chancen im Wettbewerb erhalten.

Angesichts großer Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Infrastrukturentwicklung und Wohnraumschaffung sind leistungsfähige regionale und spezialisierte Planungsstrukturen unverzichtbar. Sie tragen wesentlich zur wirtschaftlichen Resilienz und zur erfolgreichen Umsetzung öffentlicher Projekte bei.

Der konstruktive Austausch in Brüssel war ein wichtiger Auftakt zur Begleitung des anstehenden europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Neben dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) als Gastgeber haben die Bundesingenieurkammer (BIngK) und die Bundesarchitektenkammer (BAK) an dem Treffen teilgenommen. Als Gast war auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) vertreten. Für die BIngK nahmen Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der EU-Bevollmächtigte Martin Böhme und HGF Martin Falenski an dem Austausch teil.

Fotos: Christophe Licoppe

KlimaManagementTagung 2026: Bundesingenieurkammer mit Workshop zu blau-grüner Infrastruktur

KlimaManagementTagung 2026: Bundesingenieurkammer mit Workshop zu blau-grüner Infrastruktur 1820 1024 Bundesingenieurkammer

Wie kann Klimaanpassung vor Ort konkret umgesetzt werden? Welche politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen braucht es – und wie lassen sich daraus praktikable Lösungen für Städte, Kommunen und Gemeinden entwickeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die 3. Deutsche KlimaManagementTagung (KMT) vom 24. bis 25. September 2026 in Hamburg. Gemeinsam mit dem 16. ExtremWetterKongress (EWK) bringt die Veranstaltung mehr als 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Medien zusammen.

Die Bundesingenieurkammer beteiligt sich auch in diesem Jahr aktiv am Programm. Im Mittelpunkt steht der Workshop „Blau-grüne Infrastruktur – von der Strategie über neue Gesetze zur Umsetzung“  am Donnerstag, 24. September, von 17:00 bis 18:30 Uhr.

Workshop der Bundesingenieurkammer: Von der Strategie zur Umsetzung
Klimaanpassung entscheidet sich maßgeblich vor Ort. Doch zwischen politischen Zielsetzungen, neuen gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Umsetzung in Städten und Kommunen bestehen vielfach noch erhebliche Hürden. Der Workshop der Bundesingenieurkammer nimmt deshalb die praktische Umsetzung blau-grüner Infrastruktur in den Blick. Zum Auftakt stellt die Bundesingenieurkammer die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ vor.

Anschließend zeigt Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Agentur für clevere Städte, Politikberater und Senior Advisor, am Beispiel des Berliner Baumentscheids, wie politische Initiativen und neue gesetzliche Rahmenbedingungen Veränderungen in der Stadtentwicklung anstoßen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie aus politischen Impulsen konkrete Maßnahmen für eine klimaangepasste Stadt werden. Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Dickhaut von der HafenCity Universität Hamburg (HCU) ordnet die Erfahrungen aus wissenschaftlicher Perspektive ein. Sein Fachgebiet „Umweltgerechte Stadt- und Infrastrukturplanung“ befasst sich unter anderem mit den planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige und klimaangepasste Infrastruktur. Im Workshop geht es auch um die Frage, wo die größten Hemmnisse bei der Umsetzung liegen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden sollen anschließend Lösungsansätze für eine schnellere und wirksamere Umsetzung blau-grüner Infrastruktur diskutiert werden.

Workshop der Bundesingenieurkammer:
„Blau-grüne Infrastruktur – von der Strategie über neue Gesetze zur Umsetzung“
Donnerstag, 24. September 2026, 17:00–18:30 Uhr

Bundesingenieurkammer auch im Panel vertreten
Neben dem Workshop bringt sich die Bundesingenieurkammer mit zwei weiteren Beiträgen in das Programm der KlimaManagementTagung ein. Dr.-Ing. Stefan Weihrauch, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, und Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, beteiligen sich am Panel „Städte, Kommunen und Gemeinden auf dem Weg zu den Lösungen“ am Donnerstag, 24. September, um 15:45 Uhr im Großen Saal der HCU. Dabei geht es unter anderem um die Bedeutung von Fachwissen und qualifizierten Fachkräften für die Transformation sowie um den baulichen Bevölkerungsschutz als Teil der Prävention.

70 Prozent Rabatt für Kammermitglieder
Die KlimaManagementTagung richtet sich insbesondere an Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie Klimamanagerinnen und Klimamanager aus Unternehmen, Städten, Gemeinden und Kommunen. Ziel ist es, Wissen und Erfahrungen zusammenzubringen und konkrete Lösungsansätze für die Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln. Mitglieder einer Ingenieurkammer erhalten einen Teilnahmerabatt von 70 Prozent. Mehr Informationen zum Rabattcode sind hier zu erfahren.

KlimaManagementTagung 2026
24. und 25. September 2026
HafenCity Universität Hamburg
Weitere Informationen und Anmeldung zur KlimaManagementTagung

ExtremWetterKongress 2026
23. und 24. September 2026
HafenCity Universität Hamburg
Weitere Informationen zum ExtremWetterKongress

UVgO-Reform: mehr Spielraum, aber klare Regeln für Planungsleistungen

UVgO-Reform: mehr Spielraum, aber klare Regeln für Planungsleistungen 1376 768 Bundesingenieurkammer

Die geplante Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung soll öffentliche Vergaben einfacher und schneller machen. Für Ingenieur- und Planungsbüros kommt es dabei vor allem auf fairen Wettbewerb, Qualität und einen verlässlichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen an.

Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum: Mit der geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Vergabeverfahren beschleunigen. Die Bundesingenieurkammer bewertet in ihrer Stellungnahme den Entwurf grundsätzlich positiv. Erweiterte Möglichkeiten für Direktaufträge und Verhandlungsvergaben könnten den Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer deutlich reduzieren. Erfahrungen aus einzelnen Bundesländern zeigen nach Einschätzung der Kammer, dass solche Spielräume funktionieren können, ohne die Qualität zu beeinträchtigen.

Fördermittelrecht darf Vergabereform nicht ausbremsen
Damit die Reform tatsächlich Wirkung entfaltet, müssen aus Sicht der Bundesingenieurkammer allerdings auch die förderrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Heute stehen erweiterten vergaberechtlichen Möglichkeiten teilweise strengere Anforderungen des Fördermittelrechts gegenüber. Das schafft für öffentliche Auftraggeber ein Rückforderungsrisiko und führt dazu, dass bestehende Spielräume aus Vorsicht häufig nicht genutzt werden. Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb, Haushaltsvorschriften und Fördermittelrichtlinien entsprechend in den Bundesländern anzupassen.

Losvergabe sichert Zugang für den Mittelstand
Für kleinere und mittlere Ingenieur- und Planungsbüros ist die Beibehaltung des Losgrundsatzes besonders wichtig. Die Bundesingenieurkammer begrüßt ausdrücklich, dass § 11 UVgO weiterhin eine losweise Vergabe vorsieht. Fachlich und wirtschaftlich sinnvoll zugeschnittene Lose erleichtern spezialisierten Büros den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und stärken Wettbewerb, Innovation und regionale Wertschöpfung.

Gleichzeitig sieht die Kammer die geplante Möglichkeit einer vollständigen Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer kritisch. Gerade bei Ingenieur- und Planungsleistungen erfolgt die Auswahl eines Büros aufgrund seiner Fachkunde, Erfahrung und Leistungsfähigkeit. Eine vollständige Übertragung auf Dritte kann diesem Prinzip widersprechen. Nachunternehmer für spezielle Fachdisziplinen bleiben sinnvoll und notwendig – die vollständige Weitergabe eines Auftrags sollte bei freiberuflichen Leistungen jedoch ausgeschlossen werden.

Planung lässt sich nicht über den Preis allein vergeben
Auch deshalb spricht sich die Bundesingenieurkammer für die Beibehaltung der Sonderregelung für freiberufliche Leistungen in § 24 UVgO aus. Planungs- und Ingenieurleistungen sind keine standardisierten Dienstleistungen. Fachliche Qualifikation, Erfahrung, Kreativität und die konkrete Herangehensweise eines Büros prägen maßgeblich die Qualität der Leistung.

Die UVgO-Reform bietet damit Chancen für schnellere und praxistauglichere Vergaben. Für Ingenieurbüros wird entscheidend sein, dass der gewonnene Spielraum tatsächlich genutzt werden kann. Fördermittelrecht, übergroße Vergabeeinheiten oder eine zu starke Preisorientierung dürfen den Qualitäts- und Mittelstandswettbewerb nicht wieder einschränken. Die Beibehaltung von Losgrundsatz und Sonderregelung für freiberufliche Leistungen setzt dafür aus Sicht der Bundesingenieurkammer wichtige Leitplanken.

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