Allgemein

Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros

Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros 2560 1696 Bundesingenieurkammer

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) gesenkt wird.

BDB, BIngK, BVPI und VBI haben in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erste Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.

BIngK begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung

BIngK begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung 400 300 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die gestern vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturmaßnahmen. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass nahezu alle Empfehlungen, die die Bundesingenieurkammer allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet haben, zumindest teilweise berücksichtigt wurden.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext, dass die Frist für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Freiberufler wenigstens um drei Monate (bis August) verlängert wurde. Eine noch weitergehendere Verlängerung ist aber aus Sicht der BIngK unerlässlich, da die Planungsbüros die Auswirkungen der Coronakrise voraussichtlich erst deutlich zeitversetzt zu spüren bekommen werden. Insofern sollte dieser Zeitraum nicht nur bis August, sondern wenigstens bis Ende 2020 verlängert werden.

Darüber hinaus erfreulich ist,  dass auch Punkte wie die Stärkung der Kommunen, die (temporäre) Vereinfachung des Vergaberechts, die Sicherstellung einer funktionierenden Verwaltung sowie ein nachhaltiger „Digitalisierungsschub“ Eingang in das Ergebnispapier gefunden haben.

Planungssicherstellungsgesetz in Kraft getreten

Planungssicherstellungsgesetz in Kraft getreten 1280 1279 Bundesingenieurkammer

Damit wichtige Bauvorhaben auch während der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder scheitern, haben Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen.

Die verabschiedete Sonderregelung stellt sicher, dass Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden können. Unternehmen und Behörden sind auch in der aktuellen Situation auf klare und rechtssichere Vorgaben für die Planungs- und Genehmigungsverfahren angewiesen. Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen jedoch die physische Anwesenheit  vor, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen, und können aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Gesetz werden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt, z.B. durch das Anbieten von Online-Konsultationen.

Die Sonderregelung soll die Verfahren nach 15 Fachgesetzen erleichtern: beispielsweise für Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Bundesimmissionsschutz- und Bundesnaturschutzgesetz, nach Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Energiewirtschafts- und Netzausbaubeschleunigungsgesetz, nach Bundesfernstraßen-, Eisenbahn- sowie Luftverkehrsgesetz. Die neue Regelung gilt bis zum 31. März 2021.

Verlängerung der Corona-Soforthilfen | BIngK appelliert an BM Altmaier

Verlängerung der Corona-Soforthilfen | BIngK appelliert an BM Altmaier 1280 1279 Bundesingenieurkammer

Die Frist für die Beantragung von Corona-Soforthilfen ist am 31. Mai 2020 ausgelaufen. Die Bundesingenieurkammer hat sich gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe in einem Brief an Bundesminister Altmaier dafür eingesetzt, dass die Corona-Soforthilfen des Bundes auch darüber hinaus abgerufen werden können.

Dies ist vor allem für Freiberufler wichtig, bei denen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie erst zeitverzögert bemerkbar machen.

ZUKUNFT PLANEN! Impulse für eine Revitalisierung der Wirtschaft

ZUKUNFT PLANEN! Impulse für eine Revitalisierung der Wirtschaft 855 855 Bundesingenieurkammer

Ein neues und auf lange Sicht angelegtes Konjunkturprogramm für Deutschland muss jetzt volkswirtschaftliche Impulse geben UND drängende Zukunftsaufgaben voranbringen. Die Ingenieurkammern und -verbände der am Bauwesen beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure unterstützen den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung ausdrücklich und haben dazu ein gemeinsames Positionspapier erstellt.

Die Planungs- und Bauwirtschaft ist ein verlässlicher Eckpfeiler der deutschen Wirtschaft. Mit über 320 Mrd. Umsatzvolumen übertrifft sie andere Branchen in Deutschland deutlich. Sie wird damit eine der bedeutendsten Stützen der wieder zu belebenden Konjunktur in Deutschland sein. Um diese Potenziale kurz- bis mittelfristig verlässlich heben zu können, bedarf es jetzt zielführender und nachhaltiger Entscheidungen sowie vorausschauender Rahmenbedingungen – für eine zukunftssichere Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum für alle und attraktive Schulen.

Hierfür ist vor allem eine Förderung und Stabilisierung der privaten und öffentlichen Aufträge sowie die Schaffung geeigneter innovativer und nachhaltig wirkender Rahmenbedingungen. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf die Planungs- und Bauwirtschaft aus.

Daher ist bereits heute auch an morgen zu denken: ZUKUNFT SICHER GEPLANT!

Positionspapier | Die Freien Berufe und Rechtsstaatlichkeit

Positionspapier | Die Freien Berufe und Rechtsstaatlichkeit 1624 1623 Bundesingenieurkammer

Die derzeitigen Einschränkungen durch die Coronapandemie betreffen auch die Freien Berufe. Daher hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in einer Erklärung deutlich gemacht, dass Grundrechtseingriffe in der Coronakrise immer nur zeitlich begrenzt sein dürften. Die Stellungnahme wird von der Bundesingenieurkammer mitgetragen.

In dem Positionspapier heißt es unter anderem: „Gegenwärtig werden die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, mit denen der Staat die Grundrechte massiv einschränkt, die zum Teil gelockert wurden, noch weitgehend von den Freien Berufen mitgetragen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einschränkungen geeignet und zwingend erforderlich sind, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und auch nur genau so lange, wie sie zu diesem Zweck unverzichtbar sind.“

Der BFB vertritt als Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Dazu zählen auch Ingenieurinnen und Ingenieure.

Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze? BGH legt EuGH vor!

Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze? BGH legt EuGH vor! 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Der BGH hat am 14.05.20  ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zu den Folgen der in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privaten vorgelegt.

Bereits unmittelbar nach dem Urteil hatten sich mehrere Oberlandesgerichte (OLG) widersprüchlich zu den aus dem Urteil zu ziehenden tatsächlichen Konsequenzen  geäußert. Während die eine Fraktion von einer Weitergeltung der Mindestsätze bis zum Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung ausging, behandelte die andere Seite die Mindestsätze sofort als unzulässig und damit nicht mehr anwendbar. Erst recht umstritten war daher die Frage, ob in laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten im Rahmen sog. „Aufstockungsklagen“ die Mindestsätze noch eingefordert werden konnten (und können) oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidung darüber in einem der ihm vorliegenden Verfahren ausgesetzt und dem EuGH verschiedene Fragen dazu vorgelegt (die andere Revisonssache wurde zurückverwiesen).
Aus Sicht des BGH bedarf es seitens des EuGH zuvor der Klärung, ob die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) zwischen Privaten unmittelbar Anwendung findet oder nicht. Allgemein wird dies verneint, insofern wäre es folgerichtig, eine Weitergeltung der Mindestsätze in laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten zu bejahen. Da diese Rechtsfrage aber grundsätzlicher Natur ist, die über den vorliegenden Fall hinaus geht, hat der BGH den EuGH diesbezüglich um Klärung ersucht. Der Zustand der Rechtsunsicherheit für laufende Verfahren bleibt damit jedoch zunächst bestehen.

Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung arbeiten im Übrigen derzeit unter enger Einbindung der Bundesingenieurkammer, der Bundesarchitektenkammer und dem AHO an einer Anpassung der HOAI an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4.07.2019 (C-377/17). Mit der novellierten Verordnung ist wohl noch im Sommer 2020 zu rechnen.
In einem nächsten Schritt sollen sodann die übrigen – über die vom EuGH festgestellte Unionsrechtswidrigkeit hinausgehenden – Punkte der HOAI angegangen werden.

Deutscher Brückenbaupreis | Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben

Deutscher Brückenbaupreis | Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben 872 873 Bundesingenieurkammer

Die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises und das Dresdner Brückenbausymposium werden auf den 8./9. März 2021 verschoben.  Da derzeit nicht absehbar ist, wann große Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden wieder ohne gesundheitliche Risiken durchgeführt werden können, haben sich Bundesingenieurkammer und VBI für die Verlegung der Preisverleihung ins kommende Jahr und entschieden. Die Preisverleihung findet am gewohnten Ort, im Audimax der TU Dresden, statt.  Bis Anfang März bleibt die finale Juryentscheidung weiterhin geheim. Aus den 42 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen wurden folgende sechs Bauwerke für den renommierten Ingenieurbaupreis nominiert:

in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg
  • die Instandsetzung der Elster-Brücke bei Neudeck, Land Brandenburg

in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ :

  • den Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt
  • die Sanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Zur Preisverleihung am 8. März 2021 erwarten VBI und Bundesingenieurkammer mehr als 1.000 Gäste aus Baubranche, Politik und Wirtschaft. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Deutschen Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Schülerwettbewerb Junior.ING | Bundespreisverleihung abgesagt

Schülerwettbewerb Junior.ING | Bundespreisverleihung abgesagt 1212 1212 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird die Bundespreisverleihung des Schülerwettbewerbs Junior.ING in diesem Jahr ausgesetzt.

Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien und der begleitenden Lehrerinnen und Lehrer haben wir entschieden, die ursprünglich für den 12. Juni 2020 im Deutschen Technikmuseum Berlin geplante Bundespreisverleihung abzusagen. Wir bedauern es sehr, dass die Preisverleihung nicht wie erhofft stattfinden kann. Alle gekürten Landessieger sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, zu einem späteren Zeitpunkt nach Berlin zu reisen. Für alle Finalisten gibt es ein Ticket von der Deutschen Bahn nach Berlin.

Über den aktuellen Stand der Wettbewerbe in den einzelnen Bundesländern informieren die jeweiligen Länderkammern.

DIngBp 2020 | Abgabefrist verlängert

DIngBp 2020 | Abgabefrist verlängert 786 665 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der aktuellen Situation verbunden mit der Corona-Epidemie haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundesingenieurkammer entschieden, die Abgabefrist für den Deutschen Ingenieurbaupreis bis zum 28. Mai 2020 zu verlängern.

Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen gewürdigt, die Baukultur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vereinen und optimale ingenieurtechnische Lösungen zur Gestaltung der gebauten Umwelt bieten. Der Hauptpreis sowie die Auszeichnungen und Anerkennungen werden für die Bauingenieurleistungen vergeben.

Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen, die in Deutschland oder im Namen der Bundesrepublik Deutschland oder aus überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 18. Februar 2020 fertiggestellt wurden.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) loben den Deutschen Ingenieurbaupreis bereits zum dritten Mal aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das Verfahren durch. Bewerbungsschluss ist der 28. Mai 2020.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen ab sofort online zur Verfügung.

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