Allgemein

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 ausgelobt

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 ausgelobt 700 700 Bundesingenieurkammer
Foto © BIngK: Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer | Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) | Bundesminister Horst Seehofer (BMI) | Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (v.l.n.r.)

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, lobten auf der bautec 2020 im Beisein von Bundesminister Horst Seehofer (BMI) den Deutschen Ingenieurbaupreis aus.

Gemeinsam riefen sie Ingenieurinnen und Ingenieure dazu auf, sich zahlreich zu beteiligen. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird alle zwei Jahre als wichtigster Staatspreis zur Auszeichnung und Anerkennung für herausragende Bauingenieurleistungen verliehen. Einsendeschluss ist der 28. April 2020. Die feierliche Preisverleihung findet am 24. November 2020 in Berlin statt.

Die BIngK auf der bautec 2020

Die BIngK auf der bautec 2020 1601 1601 Bundesingenieurkammer

Gleich zu Beginn der 19. Internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik lobten Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer, im Beisein von Bundesminister Horst Seehofer (BMI) den Deutschen Ingenieurbaupreis aus. Gemeinsam riefen sie Ingenieurinnen und Ingenieure dazu auf, sich zahlreich zu beteiligen.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird alle zwei Jahre als wichtigster Staatspreis zur Auszeichnung und Anerkennung für herausragende Bauingenieurleistungen verliehen. Die feierliche Preisverleihung findet am 24. November 2020 in Berlin statt.

Stellvertretend für alle Mitglieder der Bundesingenieurkammer nahm BIngK-Präsident Kammeyer darüber hinaus an der offiziellen Eröffnung der bautec 2020 durch Bundesminister Horst Seehofer (BMI) teil und begleitete den Messerundgang mit Baustaatssekretärin Bohle (BMI). Im Anschluss führte Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer in die Diskussionsrunde von BMI und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zum Thema „Bauen für die Zukunft“ ein. In dem hochkarätig besetzten Panel ging es um Strategien für ein qualitätvolles und nachhaltiges Bauen und richtungsweisende Potenziale für die Zukunft.

Auf dem „Fachkongress Serielles Bauen in der Digitalisierung“ setzten sich die Teilnehmenden mit Möglichkeiten und Grenzen von seriellem und modularem Bauen auseinander. Für die BIngK besuchte Hauptgeschäftsführer RA Martin Falenski, den von BMI sowie dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie veranstalteten Fachkongress. Desweiteren nahm er an dem Format „Talk am Tresen“ der Initiative planen-bauen 4.0 teil. Unter dem Titel „BIM Deutschland stellt sich vor!“ diskutierte der Haupgeschäftsführer der BIngK mit Sebastian Otto (BMI), Dr. Jan Tulke, Projektleiter BIM-Kompetenzzentrum des Bundes sowie Ingo Schmidt, Leiter der Geschäftsstelle BIM Deutschland. Im Mittelpunkt der Gesprächsrunde standen Fragen wie: Was erwartet die Bauwirtschaft vom neuen BIM-Zentrum des Bundes? Oder: Wie sehen die Struktur, Kompetenzen und Aufgaben von BIM Deutschland aus?

Auch auf dem Hochschultag 2020 der bautec war die Bundesingenieurkammer vertreten. Dort saß Dipl.-Ing. Clemens Westermann, Vizepräsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, für die BIngK in der Jury des Wettbewerbs „Studenten gestalten Zukunft“ und diskutierte mit beim Talk „Bildung I Klimaschutz I Praxis“. Beides wurde initiiert und organisiert vom Bundesverband Altbauerneuerung e.V. (BAKA).

Im Rahmen des BAKA Kolloquiums „Gewerke übergreifend Denken, Planen und Handeln“ hielt Dipl.-Ing. Clemens Westermann abschließend einen Impulsvortrag mit dem Titel „Schnittstellentherapie! Aufgaben und Chancen der Planer“.

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet 1631 1630 Bundesingenieurkammer

Am 17.02.2020 wurde in Anwesenheit von Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sowie Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in Bonn die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) offiziell eröffnet.  Die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Hessen sind Mitglied der hierzu eingerichteten Begleitgruppe.

Beschlossen wurde die Einrichtung der ZSBA im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020. Aufgabe der ZSBA ist es, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen insbesondere bei Mangelberufen wie z.B. auch im Ingenieurbereich weiter zu
verbessern und effizient zu beschleunigen. Die ZSBA soll hierbei im Vorfeld eine Beratungs- und Lotsenfunktion für Anerkennungssuchende aus Drittstaaten bilden, die sich noch im Ausland befinden.

Die ZSBA ist keine Bundesbehörde, sondern soll den Prozess der Zusammenstellung der erforderlichen Antragsunterlagen sowie die erforderlichen ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Antragstellungen begleitend beraten und damit die zuständigen Stellen – also auch die Ingenieurkammern – bei ihren Entscheidungsverfahren entlasten. Die ZSBA greift dabei nicht in die Entscheidungsbefugnisse der zuständigen Stellen ein.

Mit der Entgegennahme und Vorprüfung durch die ZSBA werden auch keine Verfahrensfristen nach VwVfG in Gang gesetzt. Die zuständigen Stellen haben die Möglichkeit, weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Originaldokumente) nachzufordern.

Die Bundesingenieurkammer wird Erfahrungen und Probleme der zuständigen Stellen mit der ZSBA in die gegründete Begleitgruppe zurückspiegeln um evtl. erforderliche Verbesserungen der Zusammenarbeit zu erzielen.

Volkmar Vogel ist neuer Parlamentarischer Staatssekretär im BMI

Volkmar Vogel ist neuer Parlamentarischer Staatssekretär im BMI 980 700 Bundesingenieurkammer

Bundesinnenminister Seehofer hat am 14. Februar 2020 Volkmar Vogel (CDU), Abgeordneter des Deutschen Bundestages, in das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat eingeführt.

Der 61-jährige Diplomingenieur (FH) für Gerätetechnik aus Gera (TH) gehört seit 2002 dem Deutschen Bundestag an. Seit 2005 ist er direkt gewählter Abgeordneter des thüringischen Wahlkreises Gera-Greiz-Altenburger Land. Volkmar Vogel ist stellvertretender Vorsitzender im Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen und ordentliches Mitglied im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Volkmar Vogel wird im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Bereiche Bau, Wohnen, Stadtentwicklung, die Heimatpolitik, politische Bildung und das Ehrenamt zuständig sein. Er tritt die Nachfolge von Marco Wanderwitz an, der als Parlamentarischer Staatssekretär und Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer in das Bundeswirtschaftsministerium gewechselt ist.

Die Bundesingenieurkammer gratuliert und freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit.

18. buildingSMART-Anwendertag| BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner

18. buildingSMART-Anwendertag| BIngK ist erneut ideeller Kooperationspartner 1063 1063 Bundesingenieurkammer

Am 22. April 2020 findet in Dresden der 18. buildingSMART-Anwendertag mit rund 40 Einzelvorträgen und Einblicken in alle Bereiche des digitalen Planens, Bauens und Betreibens statt. Erwartet werden gut 500 Teilnehmende aus ganz Deutschland. Damit gehört der buildingSMART-Anwendertag zu einem der größten Fachkongresse zu Building Information Modeling und dem Arbeiten mit offenen und herstellerneutralen Standards. Ein Schwerpunkt des 18. buildingSMART-Anwendertags im Internationalen Congress Center Dresden wird „Lean Management und BIM“ sein. Am Vorabend des 18. buildingSMART-Anwendertags in Dresden feiert buildingSMART Deutschland zudem sein 25jähriges Jubiläum. Die Bundesingenieurkammer ist auch beim 18. buildingSMART-Anwendertag erneut ideeller Kooperationspartner.

BIngK, BAK und AHO zu Gast bei PSts’in Winkelmeier-Becker (BMWi)

BIngK, BAK und AHO zu Gast bei PSts’in Winkelmeier-Becker (BMWi) 682 682 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer und der AHO waren am 12. Februar 2020 zu Gast bei Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB, neue Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Hauptgegenstand des sehr zielführenden Austauschs war die derzeit laufende Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), bei der das BMWI das federführende Ressort innerhalb der Bundesregierung ist. PSts’in Winkelmeier-Becker zeigte in dem Gespräch großes Verständnis für die Sorgen der Planerseite im Hinblick auf die Gefahr für die Qualität und die bewährten freiberuflichen Strukturen, die aus Sicht von BIngK, BAK und AHO derzeit akut bedroht sind. Das Bundeswirtschaftsministerium stehe hier eng an der Seite der Planer und wolle dafür sorgen, dass man gemeinsam an für den Berufsstand der Planer bestmöglichen Lösungen arbeiten. Man könne sich zum Beispiel vorstellen, statt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze künftig eine Art staatliche Preisorientierung vorgeben zu wollen, die zwar nach dem EuGH-Urteil nicht mehr verbindlich sein könne, aber einen deutlichen Empfehlungscharakter im Hinblick auf eine angemessene Vergütung habe. Preisorientierungen bzw. -empfehlungen hat der EuGH in seinem Urteil vom 4.07.2019 explizit für zulässig erachtet.

Auch im Hinblick auf die von den Planern geforderte Rückführung der Leistungen der Anlage I in die HOAI zeigte Frau Winkelmeier-Becker Verständnis für die Forderung und versprach eine eingehende Prüfung. Darüber hinaus zeigte sich das BMWi auch offen im Hinblick auf eine zeitnah erfolgende umfangreichere Novellierung der HOAI, bei der man dann auch zusätzliche Forderungen und Ansätze berücksichtigen könne. Zunächst müsse nun aber erstmal unverzüglich die HOAI „europafest“ gemacht werden. Hierbei stehe natürlich die Neuregelung der bislang verbindlich geregelten Mindest- und Höchstsätze im Fokus; die EU-Kommission dränge dabei vehement auf zeitnahe Erledigung.

Daneben kamen in dem Austausch auch Fragen der Innenentwicklung von Städten, die lange Verfahrensdauer von Genehmigungsverfahren trotz anstehender massiver und zeitnah zu bewältigender Herausforderungen im Infrastrukturbereich sowie der Investitionshochlauf der Bundesregierung zur Sprache.

An dem Gespräch nahmen für die BIngK Präsident Kammeyer, Vorstandsmitglied Reyer-Rohde und HGF Falenski, für die BAK Präsidentin Ettinger-Brinckmann, Vizepräsident Brenncke und der stellv. BGF Dr. Schnepel und für den AHO der Vorsitzende Dr. Rippert sowie GF Herholz teil. Seitens des BMWi waren noch der zuständige Referatsleiter Dr. Solbach sowie die Leiterin des Referats Freie Berufe, Kerstin Glückert, anwesend.

Parlamentarischer Abend der BIngK 2020

Parlamentarischer Abend der BIngK 2020 2320 2404 Bundesingenieurkammer

Am 11. Februar 2020 hatte die Bundesingenieurkammer zu ihrem alljährlichen Parlamentarischen Abend geladen. Der Einladung waren rund 200 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und den Ingenieurkammern gefolgt. Das Grußwort hielt Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Die Bau-Staatssekretärin überbrachte die besten Grüße von Bundesminister Horst Seehofer und betonte in ihrer Rede: „Ingenieurinnen und Ingenieure als Mittelständler sind das Herz und die tragende Säule unserer Wirtschaft. Sie leisten jeden Tag verantwortungsvolle Arbeit und viele geniale Entwurfsideen wären ohne sie nicht möglich gewesen.“ Daher, so Bohle, werde das BMI sich auch weiterhin für auskömmliche Honorare einsetzen. Auch auf das Problem des Fachkräftemangels ging die Staatssekretärin ein. Hier gebe es definitiv Handlungsbedarf. Für die Bundesregierung stehe die Ausschöpfung inländischer und europäischer Fachkräftepotenziale im Vordergrund. Aufgrund des hohen Bedarfs sei man aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werde ab dem 1. März 2020 der Rahmen für die gezielte und gesteuerte Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte geschaffen.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, hatte in seiner Ansprache ebenfalls nachdrücklich auf den Fachkräftemangel hingewiesen. Er appellierte dafür, mehr junge Menschen für den Beruf der Bauingenieurin und des Bauingenieurs zu begeistern. „Dazu gehört auch, dass Ingenieurinnen und Ingenieure adäquat honoriert werden. Daher müssen wir nach dem Wegfall des verbindlichen Preisrechts der HOAI gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung schnellstmöglich eine verlässliche und handhabbare Lösung finden, die allen Interessen gerecht wird und den planenden Berufen in Deutschland weiterhin auskömmliche Honorare sichert“, so Kammeyer.

Weitere Themen, zu denen sich die anwesenden Gäste mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern austauschten, waren u.a. der Neubau von Wohnraum, der Erhalt und Ausbau wichtiger Verkehrsinfrastruktur sowie die Digitalisierung des Bau- und Planungswesens.

Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung | BIngK an Dialogprozess beteiligt

Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung | BIngK an Dialogprozess beteiligt 500 499 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmenbündel den Primärenergieverbrauch bis 2050 gegenüber dem Jahr 2008 halbieren. Dies erklärte sie in ihrer als Unterrichtung (19/16065) im Bundestag vorgelegten Energieeffizienzstrategie.

Konkret legt die Bundesregierung darin fest, dass der Energieverbrauch bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2008 sinken soll. Dabei möchte sie gemeinsam mit Vertretern aus Verbänden, Wirtschaft, Gesellschaft und
Wissenschaft sowie aus den Bundesländern Wege diskutieren, wie die Reduktionsziele für 2050 erreicht werden können. Die Bundesingenieurkammer ist dabei auf beiden Ebenen des Beteiligungsformates vertreten.

Dem Gebäudebereich wird seitens der Bundesregierung für die Ziele des Energiekonzepts eine Schlüsselfunktion zugemessen. Der Energieverbrauch soll dort deutlich reduziert und erneuerbare Energien sollen für die Erzeugung von Wärme und Kälte effizient genutzt werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen dazu machbar, bezahlbar, wirtschaftlich, nachhaltig und – nicht zuletzt – zuverlässig, langlebig und nutzerfreundlich sind. Auch die sozialen Auswirkungen sollen dabei berücksichtigt werden.

Dazu sind höhere Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen sowohl beim Neubau energetisch optimierter Gebäude als auch bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden geplant.

Zukünftig sollen energetische Themen und integrale Planungsansätze auch in Ausbildung und Berufspraxis von Planern und Architekten gestärkt und die Vernetzung der wesentlichen Akteure unterstützt werden.

Um bei der Erfassung und Bewertung energetischer Zustände von Gebäuden und ihrer Technik durch Energieberater und Inspektoren schneller erfassen und bewerten zu können, sollen zukünftig auch verstärkt digitale Lösungen zum Einsatz kommen.

BIngK ist ideeller Träger des 10. Deutschen Energieberatertages | verschoben auf September

BIngK ist ideeller Träger des 10. Deutschen Energieberatertages | verschoben auf September 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht, ist ein großer Beitrag durch Maßnahmen im Gebäudebereich zu leisten. Der Deutsche Energieberatertag bringt alle zwei Jahre engagierte Praktiker, Entscheider und Vordenker zu­sam­men und informiert über Änderungen in der Ge­setz­ge­bung und im Förderbereich.

Er findet im Rahmen der Messe Light+Building statt, die auf Mitte/Ende September 2020 verschoben wurde. Die BIngK ist auch in diesem Jahr ideeller Träger des Deutschen Beratertages.

Elektronische Vergabe und Rechnungstellung

Elektronische Vergabe und Rechnungstellung 2560 1696 Bundesingenieurkammer

Bereits seit dem 18. April 2016 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen. 2020 kommen weitere Pflichten zur elektronischen Kommunikation auch für Vergaben im Unterschwellenbereich sowie zur Rechnungsstellung dazu.

Spätestens ab dem 01. Januar 2020 müssen
Angebote und Teilnahmeanträge bei Beschaffungen des Bundes auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel eingereicht werden.

Ab dem 27. November 2020 müssen
Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge von Bund und Ländern zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.


Elektronische Vergabe

Oberschwellenbereich

Im Oberschwellenbereich mussten die Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen bereits zum 18. April 2017 komplett auf E-Vergabe umstellen. Seit dem 18. Oktober 2018 dürfen andere als elektronische Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen – außer in wenigen Ausnahmefällen – nicht mehr entgegengenommen und im Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Für Beschaffungen im Oberschwellenbereich sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 5) und die Vergabeverordnung (§§ 9 ff.) anzuwenden. Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere:

  • die elektronische Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung,
  • die kostenfreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung über das Internet und
  • die elektronische Angebotsabgabe.

Die Umstellung auf die elektronische Kommunikation ist zwingend, und zwar unabhängig vom Liefer- und Leistungsgegenstand, der der Vergabe zugrunde liegt. Öffentliche Auftraggeber müssen – von spezifischen Sonderfällen (vgl. § 12 VgV) abgesehen – elektronische Kommunikationsmittel nutzen, die nichtdiskriminierend, allgemein verfügbar sowie mit den allgemein verbreiteten Erzeugnissen der Informations- und Kommunikations-technologie (IKT) kompatibel sind und den Zugang der Wirtschaftsteilnehmer zum Vergabeverfahren nicht einschränken (vgl. § 11 Abs. 1 VgV). Diese Pflicht betrifft ausschließlich den Datenaustausch zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmen. Die Ausgestaltung ihrer internen Arbeitsabläufe bleibt öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen überlassen.

Der Bund hat für die Auftragsvergabe eine Vergabeplattform des Bundes eingerichtet: Über die Internetseite www.evergabe-online.de können Vergabeverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden.

Unterschwellenbereich

Für Beschaffungen des Bundes im Unterschwellenbereich gilt seit dem 2. September 2017 die Unterschellen-vergabeordnung (UVgO). Auch sie enthält weitreichende Bestimmungen zur Digitalisierung der Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich.

  • Nach § 28 UVgO sind die Auftragsbekanntmachungen nunmehr immer auch im Internet zu veröffentlichen;
  • § 29 UVgO schreibt vor, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über das Internet abrufbar sein müssen;
  • Angebote und Teilnahmeanträge sind spätestens ab dem 1. Januar 2020 zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro nicht überschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wird (Einzelheiten der Regelung in § 38 Absätze 1 bis 4 UVgO).


Elektronische Vergabe

Am 6. September 2017 hat die Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) beschlossen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen RL 2014/55/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Ingenieurbüros haben bis spätestens 27. November 2020 Zeit sich entsprechend umzustellen: Ab dann müssen alle Rechnungen für öffentliche Aufträge zwingend elektronisch ausgestellt und übermittelt werden.

Die Fristen stellen sich im Einzelnen stufenweise wie folgt dar:

Öffentliche Auftraggeber des Bundes sind seit dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronisch gestellte Rechnungen, die der neuen EU-Norm entsprechen, zu akzeptieren und zu verarbeiten. Alle Unternehmen erhalten die Sicherheit, dass ihre elektronischen Rechnungen akzeptiert werden, sofern sie die EU-Norm beachten.

Alle anderen Bundesbehörden, d. h. subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sind seit dem 27. November 2019 dazu verpflichtet und die Länder müssen die EU-Richtlinie bis spätestens 18. April 2020 umsetzen; die Erstellung von Rechnungen ist ab dem 27. November 2020 für alle Auftragnehmer des Bundes, der Länder und Kommunen zwingend in elektronischer Form vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 ERechV).

Nach der ERechV müssen Auftragnehmer, die den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen elektronisch einreichen. Dazu wurde das Datenaustauschformat XRechnung
entwickelt und eingeführt (BAnz AT 10.10.2017 B1).

Neben dem Datenaustauschstandard XRechnung können auch andere etablierte Datenaustauschstandards verwendet werden, wenn sie – wie z-B. ZUGFeRD 2.0.1 – CEN-konform sind.

Eine Übersicht über die einzelnen Länderumsetzungen hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) mit weiterführenden Hinweisen für das jeweilige Bundesland auf seiner Internetseite veröffentlicht.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.