Allgemein

Serielles Bauen Rundertisch

Auftakt: Runder Tisch für serielles Bauen

Auftakt: Runder Tisch für serielles Bauen 1185 665 Bundesingenieurkammer

Am Dienstag, 5. September 2023, kam zum ersten Mal der Runde Tisch „Serielles, modulares & systemisches Bauen“ in Berlin zusammen. Dieser ist Teil der nun bei der Bundesstiftung Bauakademie eingerichteten Geschäftsstelle für serielles, modulares und systemisches Bauen. Der Runde Tisch und die Geschäftsstelle sind zwei Forderungen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum, die damit umgesetzt wurden.

Dazu Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir haben uns dazu entschieden, den Blick nicht ’nur‘ auf das serielle Bauen zu richten, sondern ihn um das systemische und modulare Bauen zu erweitern. Damit wird nicht nur das Bauen von kompletten Gebäuden in Serie oder mittels vorgefertigter gleichartiger Module einbezogen, sondern auch die Verwendung von einheitlichen und vorgefertigten Bauteilen und Baugruppen. Künftig werden wir mit der Geschäftsstelle ‚Serielles, modulares und systemisches Bauen‘ und mit dem gleichnamigen Runden Tisch alle wesentlichen Themen und Fragen rund um diese Bauweise aufgreifen. Ziel ist es, durch serielle und modulare Bauweisen eine höhere Vorfertigungsquote zu erreichen, kostengünstiger zu produzieren, schneller zu bauen und damit zu helfen, schneller den dringend benötigten guten und bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen.“

Ziele der Geschäftsstelle und des Runden Tisches sind unter anderem:

• die Nachfrage nach seriell, modular und systemisch hergestellten Wohngebäuden zu erhöhen,

• die Angebotskapazitäten auszubauen und an die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden anzupassen,

• Markt- und Realisierungshemmnisse zu identifizieren und abzubauen,

• Vorteile der Bauweise zu popularisieren,

• Konzepte für Fördermöglichkeiten zu erarbeiten

• und erfolgreiche Projekte als Wissensvorteile zu transferieren, um diesen Angebotsstrang zu stärken.

• Das serielle Sanieren als eine Art des seriellen Bauens soll dabei mit betrachtet werden.

Dazu Sören Barol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „In der Geschäftsstelle und am Runden Tisch eint alle ein Ziel: Wir wollen seriellem, modularem und systemischem Bauen einen Push geben! Bei den Themen Nachhaltigkeit, barrierefreies Wohnen und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit gibt es ebenfalls viel Übereinstimmung. Dennoch kommen hier verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Interessen zusammen, die es zusammen zu binden gilt. Diese Aufgabe übernimmt dankenswerter Weise die Bauakademie unter Leitung von Prof. Dr. Guido Spars. Alle Akteure eint, dass sie diese effiziente und nachhaltige Bauweise stärken wollen. Die Bauakademie wird dafür die Plattform bilden.“

Der Runde Tisch wird als Arbeitseinheit agieren und an das Bündnis bezahlbarer Wohnraum Bericht erstatten. Allen Akteuren sollen Erfahrungen zur Verfügung gestellt und mittelstandsgerechte Lösungen in die Wohnungsbaupraxis gebracht werden. Der Runde Tisch trifft sich halbjährlich, kann aber auch kurzfristig einberufen werden.

Dazu Prof. Dr. Guido Spars, Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie: „Zahlreiche Verbände der Bauwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, aber auch von Kammern, kommunalen Spitzenverbänden und Vereinen wie der Deutschen Umwelthilfe und Architects 4 Future arbeiten mit. Rund 30 Akteure haben sich im Rahmen der ersten Lenkungsgruppensitzung eingebracht. Working Groups wurden gebildet, in denen konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Es ist wichtig, dass wir dieses Thema breit und langfristig als Thinktank anlegen und möglichst viel vorhandenes Wissen nutzen.“

So gehört auch die Bundesingenieurkammer dem Runden Tisch „Serielles, modulares & systemisches Bauen“ an. Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der BIngK, nahm der Auftaktveranstaltung, einem Workshop in den Räumlichkeiten der Bundesstiftung Bauakademie, teil.

Fotos: (c) Anke Illing

Bundesstiftung Bauakademie 2

Beirat der Bundesstiftung Bauakademie nimmt Arbeit auf

Beirat der Bundesstiftung Bauakademie nimmt Arbeit auf 1665 834 Bundesingenieurkammer

Am 4. September 2023 traf sich der Beirat der Bundesstiftung Bauakademie zu seiner Auftaktsitzung. Der neuberufene Beirat soll die Stiftung beraten und unterstützen sowie auf die programmatische Ausrichtung einwirken. Die Bundesingenieurkammer gehört dem Beirat an.

Grafik Beirat Bauakademie

Die Gremien der Bundesstiftung Bauakademie sind in der Satzung verankert. Sie bestehen aus dem Stiftungsrat, dem Vorstand und dem Beirat.
Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von Bedeutung sind. Der Vorstand vertritt die Bundesstiftung und nimmt ihre laufenden Geschäfte und Rechtsgeschäfte wahr. Er ist an die Weisungen des Stiftungsrats gebunden und führt dessen Beschlüsse aus. Der Beirat wird zur fachlichen Beratung des Stiftungsrats und des Vorstands berufen und unterstützt die Bundesstiftung Bauakademie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Grafiken: (c) Bundesstiftung Bauakademie

Mobilität der Zukunft

Wir müssen unseren Blick um mehr als 1,5 Grad ändern

Wir müssen unseren Blick um mehr als 1,5 Grad ändern 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Wenn vom 5. bis 10. September 2023 die IAA Mobility in München stattfindet, dreht sich dort nicht alles um neue Modelle, sondern es wird auch über die Zukunft der Mobilität, Nachhaltigkeit und Tech gesprochen. Einen Denkanstoß möchte Dipl.-Ing. Konrad Rothfuchs, Vize-Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, mit seinem nachfolgenden Beitrag geben. Aus Sicht eines Verkehrsplaners ordnet er die Bedeutung der Verkehrswende ein. Denn über die Verkehswende zu reden, heißt für ihn sich der Diskussion zu stellen, wie eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes erreicht werden kann. Er wendet sich dabei auch explizit an den Berufstand, an Ingenieurinnen und Ingenieure.

Ein Denkanstoß: Wir müssen unseren Blick um mehr als 1,5 Grad ändern

Von Dipl.-Ing. Konrad Rothfuchs

Mit dem Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015 wurde völkerrechtlich eine Begrenzung der Erderwärmung vereinbart. In Deutschland gibt es seit ein paar Jahren ein Klimaschutzgesetz, das einen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2045 vorgibt. Schrittweise sollen so die CO2-Emissionen in den verschiedenen Sektoren reduziert werden. Der Verkehrssektor ist einer davon. Der Versuch einer Einordnung aus Sicht der Verkehrsplanung – lückenhaft, aber wichtig!

Es tut sich etwas, aber sind wir, die Gesellschaft als Ganzes und hier besonders auch unser Berufsstand, das Bauingenieurwesen, schnell genug? Ist uns bewusst, welche Konsequenzen unser Nichtstun gerade auf das Klima hat?

Einige Beiträge in der Fachdiskussion (1) weisen auf die anstehende große Aufgabe hin, nur in der Mitte der Planenden und in der täglichen Praxis scheinen die Prozesse unverändert zu sein. Diese Situation hat sicherlich viele Gründe, wie z. B. ein mangelndes Verständnis seitens der Auftraggeber:innen oder kurzfristig angelegte Wirtschaftlichkeitsüberlegungen.

Das ändert sich zurzeit in einem so bemerkenswerten Tempo. Die Veränderungsankündigungen sind teilweise so ambitioniert, dass wir möglicherweise sogar Gefahr laufen könnten „das Kind mit dem Bade“ auszuschütten.

Sogar die Politik hat in vielen Feldern in den letzten Monaten eine erstaunliche Kehrtwende vollzogen. Plötzlich wird ein autoarmes Stadtquartier im politischen kommunalen Kontext nicht mehr belächelt, sondern von fast allen Parteien gefordert.

In der Diskussion fällt jedoch auf, dass viele Gesprächspartner:innen die Ursache für den energisch stattfindenden Meinungsumschwung noch nicht verinnerlicht haben, sondern hauptsächlich in Folge des öffentlichen Drucks den Blick in eine veränderte Zukunftsperspektive wagen.

Das ist auch auf vielen Fachplanungsebenen zu beobachten, so dass der große Zusammenhang als Narrativ nochmals eine besondere Rolle übernehmen muss.

Fünf Argumente und ein Fazit

Warum wir die Verkehrswende nicht nur aus ökologischer Sicht umgehend und sehr konsequent umsetzen müssen:

1. Warum wir den Temperaturanstieg deutlich begrenzen müssen?
Die prognostizierten Folgen haben wir in den letzten Jahren schmerzlich erleben können. Hitze und Dürre, Starkregen sowie ein bevorstehender Anstieg der Meeresspiegel verdeutlichen uns zunehmend die anstehenden Veränderungen. Die damit verbundenen Migrationsströme werden voraussichtlich mit Anstrengungen verbunden sein, die alle unsere bisherigen Berührungen, die wir mit Migration gesammelt haben, voraussichtlich deutlich übersteigen werden. Diese Veränderungen werden uns und den politisch Verantwortlichen zunehmend bewusst, so dass wir von dieser Seite in den kommenden Jahren eine energische Aufforderung zu einem veränderten Handeln erwarten können.

2. Warum unser bisher eingeschlagener Weg nicht ausreicht?

Co2 Kontingent

Abb. 1: CO2-Gesamtausstoß um den Zielwert von maximal 1,5°C Temperaturanstieg zu erreichen (Quelle: Eigene Darstellung nach Latif 2022)

Grundsätzlich wird in vielen wissenschaftlichen Abhandlungen die These vertreten, dass die Menschheit ca. 2,8 Milliarden Gigatonnen CO2 emittieren darf, um einen Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 1,5°C sicherstellen zu können. (2) Dabei ist zu beachten, dass wir seit Beginn der Industrialisierung schon 2,4 Milliarden Gigatonnen emittiert haben und damit nur noch 0,4 Milliarden Gigatonnen als Restkontingent verbleiben, was, wenn wir als Weltgemeinschaft so weiter machen, in 7 bis 8 Jahren aufgebraucht sein wird (vgl. Abb. 1). Bei den errechneten 2,8 Milliarden Giga-Tonnen ist jedoch die Wahrscheinlichkeit den Zielwert zu unterbieten mit 67 Prozent nicht besonders hoch ausgeprägt. Für eine Beurteilung der Situation ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass das emittierte CO2 mehrere hundert Jahre benötigt, um sich aus der Atmosphäre wieder zu verflüchtigen und somit als Konstante zu sehen ist.

Die 6 Szenarien zum weltweiten C02-Austoßes

6 Szenarien globale Durchschnittstemperatur

In der Abbildung 2 sind sechs mögliche Temperaturverläufe dargestellt, die von unterschiedlichen Szenarien eines weltweiten CO2 -Ausstoßes, ausgehen. Die Szenarien und ihre Konsequenzen:

Kein klimapolitischer Eingriff
In diesem Szenario macht die Weltgemeinschaft so weiter wie bisher und die derzeit laufenden klimapolitischen Maßnahmen werden ab sofort eingestellt. Dies wird eine weitere Zunahme der Emissionen nach sich ziehen, so dass wir von einem Temperaturanstieg bis zum Jahr 2100 von 4,1 bis 4,8°C ausgehen müssen, was ganze Regionen unbewohnbar machen würde.

Aktuelle klimapolitische Maßnahmen
Das zweite Szenario berücksichtigt alle aktuell verabschiedeten klimapolitischen Maßnahmen auf der Welt, die ergriffen wurden, um den CO2-Ausstoß zu mindern. In diesem Szenario müssen wir mit einem Temperaturanstieg von 2,8 bis 3,2°C rechnen.

Aktuelle klimapolitische Ziele
Sollten alle aktuellen klimapolitischen Ziele, die von der Weltgemeinschaft formuliert wurden, umgesetzt werden, müssen wir immer noch mit einem Temperaturanstieg von 2,5 bis 2,8°C rechnen.

Versprechen aller Länder
Dieses Szenario beschreibt die Versprechungen aller Länder und die damit verbundene Wirkung, die eine Erwärmung von 2,1°C prognostisch zur Folge hätte.

2°C und 1,5°C
Die beiden zusätzlichen Kurven bilden die erforderlichen Emissionsentwicklungen ab, um einen Temperaturanstieg von 2°C bis 1,5°C einhalten zu können. Besonders bemerkenswert ist hierbei, dass das 1,5°C Ziel nur dann einhaltbar scheint, wenn wir ungefähr ab dem Jahr 2060 CO2 aus der Atmosphäre absorbieren und z. B. in den Untergrund verpressen, also eine negative Emissionsbilanz erzielen.

3. Warum pflanzen wir nicht einfach Bäume?
Hier unterliegen wir in der Dimension oft einem Trugschluss, bei dem wir den Bäumen zu viel Speichervolumen für CO2 zutrauen. Im Durchschnitt bindet ein Baum, wenn er ausgewachsen ist, ca. 100g/Tag CO2, so dass die Fahrt mit einem Pkw zum 750 m entfernten Bäcker schon einen Baum zur Kompensation erfordert.

Es herrscht auch der Irrglaube vor, neu angepflanzte junge Bäume brächten einen sofortigen Ausgleich. Erst nach Jahren gesunden Wachstums wird das jedoch der Fall sein.

Der weltweite Waldbestand nimmt seit Jahrzehnten stärker ab als neue Waldflächen entstehen.

Verschiedene wissenschaftliche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass der weltweite Waldbestand seit Jahrzehnten stärker abnimmt als neue Waldflächen entstehen. (3) Zu denken sollte uns ebenfalls geben, dass zurzeit China das einzige Land ist, dass eine ernsthafte Aufforstung betreibt, um dem Klimawandel mit dieser Maßnahme Paroli zu bieten.

4. Warum ist es gewagt, ausschließlich auf technische Lösungen zu setzen?
Es wird zunehmend nach Verfahren gesucht, die die Bindung von CO2 aus der Atmosphäre ermöglichen. Die weltgrößte Anlage, mit dem Namen ORCA, die CO2 absorbiert und es so ermöglicht, diese in tiefe Gesteinsebenen zu pressen, steht in Island. Ihre jährlich Filterleistung ist mit 4.000 Tonnen angegeben, was bedeutet, dass wir mit dieser Technologie ca. 100 vergleichbare Anlagen ab sofort jeden Tag bauen müssten, um bei unserem derzeitigen Emissionsverhalten das 1,5°C Ziel noch einhalten zu können. Die zum Betrieb der Anlagen nicht ganz unerheblich dabei benötigte Energie muss natürlich erneuerbar sein. Andere Verfahren werden zurzeit getestet und können in der Zukunft einen entsprechenden Beitrag leisten. Die Wirkung dieses Verfahrens wird jedoch aller Voraussicht nach nur einen geringeren Beitrag zur Reduzierung des CO2-Gehalts darstellen.

Wir werden die angestrebten 15 Millionen E-Fahrzeuge bis 2030 verfehlen.

Ein weiterer Hebel wird in der E-Mobilität gesehen. Viele Fachleute, wie z. B. Ferdinand Dudenhöfer vom CAR-Center Automotive Research in Duisburg, gehen davon aus, dass wir die heute allen Prognosen zugrunde gelegten 15 Millionen E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2030 weit verfehlen werden. Die Berechnungen zeigen, dass von einer nur halb so hohen Marktdurchdringung ausgegangen werden muss, was die Erwartungen stark dämpfen würde.

5. Warum ist das unser Problem?
Unsere Verantwortung fängt schon vor über 150 Jahren mit der Industrialisierung an. So zeigt ein Blick auf die kumulierten Emissionen ab dem Jahr 1850, dass Europa und Nordamerika für 50 Prozent des gesamten menschlich gemachten CO2-Ausstoßes verantwortlich sind (vgl. Abb. 3).

Deutschland hätte bei einer gerechten Aufteilung der maximalen Emissionsanteile z. B. noch ein Restbudget, das bei unserem heutigen CO2-Ausstoß in ca. 6,2 Jahren aufgebraucht wäre. Die USA haben dagegen schon heute ihr Kontingent voll ausgeschöpft. China holt zwar in den letzten Jahren beängstigend auf, hat aber bei gleichwertiger Verteilung der Emissionen noch ein sehr viel größeres Restbudget als die westliche Welt. (vgl. Abb. 3: Anteile der kumulierten Emissionen seit 1850 – Quelle: Eigene Darstellung nach Latif 2022)

Co2 Emission pro Kopf

Auch bei dem jährlichen CO2-Ausstoß pro Kopf liegt Deutschland auf dem 7. Platz mit 10,4 Tonnen/Person und Jahr im Weltranking weit vorne (vgl. Abb. 4: CO2-Ausstoß pro Kopf in Tonnen pro Jahr – Quelle: Bundesumweltamt 2022).

Trotzdem sind wir sicher nicht die größten Emittenten (2 Prozent des weltweiten Ausstoß pro Jahr), wobei der Verkehr in Deutschland „nur“ einen Anteil von ca. 19 Prozent vom gesamten Jahresausstoß zu verantworten hat. Problematisch dabei ist jedoch, dass Deutschland im Verkehrssektor in den letzten 30 Jahren nur knappe 10 Prozent CO2 einsparen konnte, was im Vergleich zur Gesamtreduktion in diesem Zeitraum von ca. 39 Prozent deutlich weniger ambitionierter ausfällt.

6. Und nun?
Uns muss klar sein, dass wir die Zusagen, die wir der Weltgemeinschaft im Rahmen unserer CO2-Bilanz gemacht haben, mit einem „weiter so“ nicht einhalten können (vgl. Abb. 5).

Zusagen Deutschland CO2 Emission

Abb. 5: Zusagen Deutschland zu CO2 Emission (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2022)

Die Zusagen verpflichten uns, bis zum Jahr 2030, also innerhalb der kommenden 7,5 Jahre, unseren CO2-Ausstoß im Verkehrssektor mehr als zu halbieren, um die Ziele einhalten zu können. Eine CO2-Neutralität wurde zunächst für das Jahr 2050 versprochen, dann aber – wohlgemerkt ohne große Einsparerfolge und nach mehrfacher Verfehlung der jährlichen Emissionsgrenzen – auf das Jahr 2045 verkürzt. Hiervon sind wir jedoch noch weit entfernt.

Deshalb diskutieren wir die Verkehrswende, die es schaffen muss, hier eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes bewirken zu können. Zu den Hebeln müssen Push- wie Pull-Maßnahmen zählen. Das Bundesumweltamt hat hierzu acht Bausteine für eine wirkungsvolle Steuerung herausgearbeitet (vgl. Abb. 6). Jeder der Punkte ist streitbar und verdeutlicht, dass diese Veränderung nicht geräuschlos von statten gehen wird.

Ein Fazit
Besonders bei den restriktiven Push-Maßnahmen, wie Tempolimit oder Parkraumbewirtschaftung, müssen wir in den kommenden Jahren sehr viel schneller und konfliktfähiger werden. Die Sorge, das könnte unsere Gesellschaft spalten, ist berechtigt. Deshalb werden Narrative erforderlich, die die angesetzten Maßnahmen nachvollziehbar erläutern. Gleichzeitig müssen wir eine größere Durchsetzungskraft entwickeln, die bei intelligent geführten Beteiligungsverfahren beginnt und bei klug realisierten Verkehrsversuchen nicht enden darf.

Verkehrsplanung Rahmenbedingungen und Bausteine

Abb. 6: Bausteine für einen klimaverträglichen Verkehr (Eigene Darstellung nach Umweltbundesamt, 6/2023)

Konrad Rothfuchs

Autor: Dipl.-Ing. Konrad Rothfuchs, Geschäftsführer und Mitinhaber von Argus Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg, und Vize-Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau

Der Beitrag wurde ebenfalls im Deutschen Ingenieurblatt 7-8/2023 veröffentlicht.

(1) Sobek, Werner: non nobis – über das Bauen in der Zukunft, Band 1: Ausgehen muss man von dem, was ist, 3.  Auflage, Stuttgart, Deutschland: avedition, 2022; Friedrich, Markus: „Maßnahmenbereiche zur Einhaltung der CO2-Minderungsziele und deren Wirkungspotenziale“, Vortrag im Rahmen der FGSV-Tagung 2022 in Dortmund, Dortmund, 2022

(2) Laftif, Mojib: Countdown, unsere Zeit läuft ab – was wir der Klimakatastrophe noch entgegensetzen können, Deutschland, Freiburg, Verlage Herder, 2022

(3) Deutscher Bundestag: Entwicklung des globalen Waldbestandes in den letzten zehn Jahren, WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Online-Publikation, 2019

Titel: (c) Fons Heijnsbrock/unsplash
Foto Konrad Rothfuchs (c) Roman Pawlowski

Sprecher Länderbeiratswahl 2023

Sprecher des Länderbeirats gewählt

Sprecher des Länderbeirats gewählt 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Am 1. September 2023 wählte der Länderbeirat der Bundesingenieurkammer sein neues Leitungsteam: Dipl.-Ing. Torsten Sasse, Präsident der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen, wurde zum Sprecher des Länderbeirats gewählt. Als sein Stellvertreter wurde Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen, ernannt. Beide wurden einstimmig gewählt.

Die Wahl findet turnusmäßig alle zwei Jahre statt. BIngK-Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp bedankte sich bei den bisherigen Sprechern des Länderbeirats, Dipl.-Ing. Peter Bahnsen, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, und seinem Stellvertreter, Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, für die Leitung des Gremiums in den vergangenen zwei Jahren.

Der Länderbeirat der Bundesingenieurkammer berät den Vorstand der BIngK bei seinen Aufgaben und dient der stärkeren Einbindung der Länderingenieurkammern. Er tagt zwei Mal im Jahr, ihm gehören die 16 Präsidenten der Landeskammern an.

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl.

Sprecher Länderbeirat

Die neugewählten Sprecher des Länderbeirats und ihre Vorgänger am 1. September 2023 in Berlin.

v.l.n.r.:
Dipl.-Ing. Torsten Sasse, Präsident der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen,
Dipl.-Ing. Peter Bahnsen, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen,
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann, Präsident der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Fotos: (c) Bundesingenieurkammer

Studie Investitionsbedarfe Verkehrssystem

Studie: Investitionsbedarf in kommunalen Verkehrsnetzen bis 2030

Studie: Investitionsbedarf in kommunalen Verkehrsnetzen bis 2030 952 404 Bundesingenieurkammer

Das KfW-Kommunalpanel 2022 stellt allein für die kommunale Straßeninfrastruktur einen Investitionsrückstand von ca. 39,3 Mrd. Euro fest, was mit knapp 25 % den zweitgrößten Posten (nach Schulen mit knapp 29 %) des gesamten, für 2021 ermittelten Investitionsrückstands der Kommunen ausmacht. Verschärfend kommt hinzu, dass der Rückstand in den letzten Jahren nicht abgebaut wurde, sondern in der Tendenz weiter zugenommen hat. Mehr als die Hälfte aller Kommunen kann die notwendige laufende Straßenunterhaltung nicht sicherstellen. Das betrifft vor allem die Kommunen, die bereits einen großen Investitionsstau bei den Straßen zu verzeichnen haben. Das bedeutet letztlich eine schnellere Abnutzung und Alterung der Straßeninfrastruktur und somit eine exponentiell wachsende Ausfallrate. Ähnliches gilt auch für die ÖPNV-Infrastruktur. So sind viele Tunnelstrecken der U-Bahnen und Stadtbahnen in einem schlechten Zustand. Die absehbar notwendig werdenden Erneuerungen dieser Anlagen sind mit einem sehr hohen finanziellen, stadtplanerischen und baulichen Aufwand verbunden. Überdies erfordert die Umgestaltung zu einem nachhaltigen Verkehrssystem enorme Investitionen vor allem in die Verkehrsinfrastruktur.

Vor diesem Hintergrund haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der ADAC e.V. gemeinsam das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt, erstmals den Umfang des kommunalen Verkehrsnetzes (Straße und ÖPNV) in ganz Deutschland sowie dessen baulichen Zustand vollumfänglich zu erheben. Daraus wurden dann im Rahmen der Studie die notwendigen Bedarfe für Nachhol- und Ersatzinvestitionen ermittelt sowie der zusätzliche Investitionsbedarf in kommunalen Verkehrsnetzen bis 2030 für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor abgeschätzt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

Der Investitionsbedarf für Erhalt und Erweiterung von Schienennetzen und Straßen in Städten, Landkreisen und Gemeinden bis 2030 beträgt insgesamt rund 372 Milliarden Euro.

Ein Drittel der Straßen weist größere Mängel auf.

Ein Drittel der Kommunen bewertet den Zustand ihrer bestehenden Streckennetze für alle Verkehrsträger mindestens mit „gut“.

Fast jede zweite Straßenbrücke in den Kommunen ist in keinem guten Zustand, ebenso wie die ÖPNV-Netze.

Die ÖPNV-Brücken und -Tunnel sind im Vergleich besser erhalten: Etwa zwei Drittel davon sind neuwertig oder in einem guten Zustand.

Mit rund 283 Milliarden Euro entfällt der deutlich größte Teil auf den Nachhol- und Ersatzbedarf bei der Straßenverkehrsinfrastruktur der Kommunen.

Bei der ÖPNV-Infrastruktur lässt sich der Nachhol- und Ersatzbedarf bis zum Jahr 2030 auf 64 Mrd. Euro beziffern.

Der größte Teil der voraussichtlich erforderlichen Investitionen im ÖPNV entfällt auf U-Bahn- sowie Stadt-/Straßenbahnstrecken in Tunnellage.

Die Straßen weisen insgesamt eine Länge von knapp 714.000 km aus.

Die Länge der Straßenbrücken in Kommunen beträgt rund 3.600 km und die der kommunalen Straßentunnel knapp 1.400 km.

Die Länge der U-Bahn-Gleise beträgt rund 900 km und die der Straßenbahnen 6.320 km, davon verlaufen 451 km Gleise unterirdisch.

Grafik: (c) Deutsches Institut für Urbanistik

Vergabeverordnung 2023

Vergabeverordnung: Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 ab 24. August rechtskräftig

Vergabeverordnung: Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 ab 24. August rechtskräftig 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Am 23. August 2023 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung von § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) veröffentlicht. Die geänderte Vergabeverordnung tritt am Tag nach der Verkündung, am 24. August 2023, in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird. So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planerinnen und Planer, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.

Wenn aufgrund dieser Entwicklungen zunehmend auf Generalplaner- oder Totalunternehmervergabe ausgewichenen wird, hätte dies erhebliche Auswirkungen für die klein- und mittelständisch geprägte Planungslandschaft in Deutschland. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing Heinrich Bökamp, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und auf eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sollten die kleinen und mittleren Büros geschützt und gefördert werden. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden“, unterstreicht der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimawandel hat parallel dazu Erläuterungen für die Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall des § 3 Abs. 7 Satz 2 VGV veröffentlicht.

Der Änderung der Vergabeverordnung liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde. Diese sieht in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. In einer Entschließung des Bundesrates wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten auch weiterhin verschiedene Planungsleistungen für kleinere Bauprojekte ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden können. Dazu sollen klarstellende Erläuterungen gegeben werden, die aufzeigen, wie die Auswirkungen der Aufhebung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV auf die Praxis rechtssicher begrenzt werden können.

Foto:(c) Alexander Zvir/unsplash

Zeltdach Olympiapark München Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst

Verleihung Historisches Wahrzeichen: Zeltdach Olympiastadion München

Verleihung Historisches Wahrzeichen: Zeltdach Olympiastadion München 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Am 22. September 2023 wird das Zeltdach des Olympiastadions München als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet. Gemeinsam laden Bundesingenieurkammer und Bayerische Ingenieurekammer-Bau zur feierlichen Titelverleihung mit Enthüllung der Ehrentafel für diese ingenieurtechnische Meisterleistung ein. Die Plätze sind begrenzt, um Anmeldung bis zum 15. September wird gebeten.

Seit 2007 ehrt die Bundesingenieurkammer historisch bedeutende Ingenieurbauwerke mit dem Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. In diesem Jahr wird diese Ehre dem Stadiondach des Olympiastadions in München zuteil. Mit der Auszeichnung ist die feierliche Enthüllung einer Ehrentafel am Bauwerk verbunden.

Wir freuen uns sehr, den bayerischen Bauminister Christian Bernreiter und die Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth Merk begrüßen zu dürfen.

Nach einem Grußwort von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, stellt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, im Gespräch mit dem an der Planung des Zeltdaches beteiligten Ingenieures, Günter Mayr, die historische Leistung und Bedeutung des Bauwerks vor. Dipl.-Ing. (FH) Günter Mayr war unter der Projektleitung von Jörg Schlaich gemeinsam mit Rudolf Bergermann, Knut Gabriel und Ulrich Otto von 1968 bis 1971 maßgeblich an der statisch-konstruktiven Bearbeitung des Stadiondaches beteiligt.

Programm

13:00 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken
Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

13:15 Uhr
Grußwort
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

13:30 Uhr
Denkmale in Bayern
Christian Bernreiter
Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr

13:45 Uhr
Grußwort
Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk
Stadtbaurätin der Stadt München

14:00 Uhr
Feierliche Enthüllung der Ehrentafel an der Großen Olympiahalle

14:45 Uhr
Im Gespräch: Das Zeltdach des Olympiastadions München – Wahrzeichen und ingenieurtechnische Meisterleistung
Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken
Dipl.-Ing. (FH) Günter Mayr
Mayr | Ludescher | Partner Beratende Ingenieure

15:30 Uhr
Empfang im Coubertin

Ort der Veranstaltung:
Coubertin im Olympiapark
Hans-Jochen-Vogel-Platz (ehemals Coubertinplatz)
80809 München

Fotos: Christoph Keil/unsplash; © Victor Martin/unsplash; © Viktoria M/unsplash; © Moritz Knorin/unsplash; © Pixabay (6 Fotos); © Patrick Müller/unsplash; © Tuguldur Baatar/unsplash; © Agent/unsplash; © Dany Schleicher/unsplash; © Pixabay; © Herr Bohn/unsplash (2 Fotos); © Hvid Kanin/unsplash

Zirkuläres Bauen

DIN-Standard für zirkuläres Bauen

DIN-Standard für zirkuläres Bauen 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Welche Materialien können in den Kreislauf zurückgeführt werden, um den Ressourcenverbrauch zu senken? DIN hat einen Standard veröffentlicht, der hilft, Bauprodukte zu identifizieren, die sich ideal für eine erneute Verwendung eignen. Die neue DIN SPEC 91484 bietet eine einheitliche Methode, um das Potenzial von Bauprodukten für hochwertige Anschlussnutzungen zu erfassen. Das Verfahren zeichnet sich durch seine einfache Zugänglichkeit für alle Beteiligten aus. Die Initiatoren versprechen sich durch die unkomplizierte Anwendung eine nahtlose Integration in den Baualltag.

Grundlage für Gesetzgeber?
Bau- und Abbruchabfälle machten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 mehr als 55 Prozent des bundesweiten Abfallaufkommens aus. Das Umweltbundesamt schätzt das gesamte verbaute Material im deutschen Gebäudebestand auf 15 Milliarden Tonnen. Diese Zahlen machen deutlich: In der Baubranche kann Kreislaufwirtschaft viel dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und CO2-Emissionen zu senken. Die DIN SPEC 91484 wurde entwickelt, um diese Lücke zu schließen und einheitliche und standardisierte Prozesse in der Branche zu etablieren. Dominik Campanella, Initiator der DIN SPEC und Co-Geschäftsführer des Start-ups Concular, erklärt: „Mit dem im Standard beschriebenen Verfahren wird der Gebäudebestand systematisch erfasst und dokumentiert. Das gibt nicht nur der Wirtschaft einen klaren Handlungsrahmen, sondern ermutigt auch die Gesetzgeber, künftige Rück- und Umbauarbeiten an dieses Dokument zu knüpfen.“

In zwei Stufen zur Anschlussnutzung
Die DIN SPEC 91484 dient als Leitfaden für die Erstellung sogenannter Pre-Demolition-Audits. Das Verfahren gliedert sich in zwei Stufen: eine Vor- und eine Detailprüfung. Das Dokument definiert, welche Informationen über die Bauprodukte erfasst werden müssen, um ihr individuelles Potenzial für die Anschlussnutzung zu prüfen und zu bewerten: zum Beispiel Daten zum Standort des Bauwerks, zum Baujahr, zur Gebäudeklasse und Nutzungsart. Anhand dieser Basisinformationen können erste Entscheidungen getroffen werden, ob sich Bauprodukte für eine Wiederverwendung eignen oder nicht. Danach folgt die Detailprüfung, für die Fachgutachten erstellt werden. Außerdem legt das Dokument fest, welche Beteiligten dieses Verfahren durchführen. Dazu gehören Ingenieur*innen, Architekt*innen, Statiker*innen, Schadstoffgutachter*innen, Abbruchunternehmer*innen, Bauprüfämter, der Denkmalschutz und andere.

Trend zum zirkulären Bauen
Eine Entwicklung des Bauwesens hin zum kreislaufgerechten Bauen ist in Deutschland und Europa bereits deutlich erkennbar und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Sowohl die Bundesregierung und die Kommunen als auch die EU sprechen sich dafür aus. Gesetze und Quoten für den Einsatz von wiedergewonnenen Bauprodukten gibt es bereits. Doch sie sind nur der Anfang. Die DIN SPEC 91484 liefert einen wichtigen Baustein für ein systematisches Vorgehen.

An der DIN SPEC 91484 mitgewirkt haben: Concular, Abbruchverband Nord e. V., Arcadis Germany, ATP Sustain, BTU Cottbus, Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Circular Structural Design, Contura Ingenieure, CYRKL Zdrojová platforma, s.r.o., Deutscher Abbruchverband e. V., Ed. Züblin AG, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Senatskanzlei Hamburg, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Goldbeck, Greyfield Development, Hagedorn Service, Hochschule München, InteriorPark, Johann Bunte Bauunternehmung, Kadawittfeldarchitektur, List Eco GmbH & Co. KG, Otto Wulff Bauunternehmung, TU Hamburg, Umtec Partnerschaft mbB, Universität Kassel, Universität Siegen.

Foto: (c) Qi/unsplash

Bundesingenieurkammer Kommunale Wärmeplanung

Gesetzentwurf für flächendeckende Wärmeplanung

Gesetzentwurf für flächendeckende Wärmeplanung 2560 1706 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Am 29. September 2023 ist die erste Befassung des Bundesrats vorgesehen. Daran schließen sich dann die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft tritt.

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.

Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Pflicht zur Wärmeplanung ist in einigen Ländern bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen. Bereits bestehende Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bestands- und Potenzialanalyse bilden Grundlage
Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf deren Basis werden dann Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie erstellt. Die Wärmeplanung ermöglicht dann eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann.

Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.

Für die Erstellung der Wärmepläne werden nur bereits vorhandene Daten genutzt, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.

Foto: (c) Geojango Maps/unsplash

18 Monate: BMWSB zieht Bilanz

18 Monate: BMWSB zieht Bilanz 1280 720 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zieht Bilanz: Seit 18 Monaten gibt es das neugeschaffene Ministerium. Ein guter Grund für Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihr Haus, um einen Blick auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Aufgaben des BMWSB zu werfen und einen Überblick über die erledigten und die noch in Umsetzung befindlichen Vorhaben zu geben.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Liste der grünen Häkchen ist lang. Einen Großteil unserer Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag haben wir bereits umgesetzt. Dazu zählen so große Vorhaben wie die historische Wohngeld-Plus-Reform, die Rekordsumme von 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau, Neubauförderprogramme für den mehrgeschossigen Wohnungsbau, Familienwohnen und ‚Junges Wohnen‘ für Studierende und Auszubildende sowie viele Planungs- und Beschleunigungsverfahren im Baugesetzbuch.“

Vorhaben 2. Jahreshälfte 2023
Die nachfolgenden Punkte stehen laut dem Bundesbauministerium in der 2. Jahreshälfte auf der baupolitischen Agenda. Die Themen reichen von einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuches bis hin zu weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen: Bund und Länder möchten im Herbst einen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Die Stärkung des modularen, nachhaltigen Bauens soll durch Gründung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren im BMWSB erfolgen. Zudem ist geplant, die Pläne für eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“ zu konkretisieren.

BMWSB-Vorhaben 2. Jahreshälfte 2023

Um eine Wärmewende im Gebäudesektor herbeizuführen, werden moderne Wärmenetze und effiziente Heizsysteme benötigt, die perspektivisch nur noch über oder mit erneuerbaren Energien heizen. Hierzu arbeitet das Bundesbauministerium am Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren beim BMWSB und einer attraktiven Rahmenvereinbarung möchte die Bundesregierung zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft vorantreiben.

Bund und Länder werden im Herbst 2023 einen gemeinsamen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Beim Wohnen und Bauen geht es laut Bundesbauministerium um folgende Maßnahmen:

– Die einheitliche Musterbauordnung muss weiterentwickelt und die Landesbauordnungen müssen harmonisiert werden, bspw. bei der Anforderung von KfZ-Stellplätzen oder der Bauregelung für barrierefreie Wohnungen.

– Für das serielle Bauen brauchen wir eine bundesweit einheitliche Typengenehmigung. Was einmal genehmigt wurde, soll bundesweit in allen Ländern gelten.

– In Städten geht es vermehrt um die Verdichtung. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für den Ausbau von Dachgeschossen.

– Genehmigungsverfahren müssen zeitlich begrenzt werden. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von höchstens 3 Monaten.

– Der digitale Bauantrag wird bis Ende 2023 bundesweit ausgerollt.

– Der Gebäudetyp E kann mehr Innovationen bei Bauvorhaben ermöglichen, was letztendlich ein wichtiger Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum auslöst. Die rechtlichen Anpassungen müssen zeitnah geprüft werden.

Bis Ende 2023 möchte das BMWSB eine große Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg bringen, in der Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung gestärkt, zusätzliche Bauflächen mobilisiert und weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.

Die Arbeiten am Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) werden vom Ministerium fortgesetzt. Ein intensiver Austausch mit Ressorts, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll fortgeführt werden. Ziel ist, das Ende 2023 Eckpunkte zum NAP vorliegen.

Die BMWSB-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) werden ebenfalls fortgesetzt. Das Ministerium geht davon aus, dass zusätzliche Bauinvestitionen im Verhältnis von 1:8 ausgelöst werden.

Um die Pläne für eine Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) Realität werden zu lassen, strebt das Ministerium in der 2. Jahreshälfte eine Ausarbeitung der Eckpunkte an, die bereits dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wurden.

Um die soziale Wohnungspolitik voranzutreiben, wurde ein Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Vorkaufsrechtes in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung vorgelegt. Ziel ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Viele Kommunen warten laut Bauministerium auf dieses Instrumentarium, um hierzu aktiv werden zu können.

Foto: (c) Christian Lue/unsplash

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.