Stellungnahmen

BIngK-Stellungnahme Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)

BIngK-Stellungnahme Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) trotz einzelner Fortschritte als insgesamt unzureichend. Sie erkennt zwar positive Ansätze, etwa die Überführung wesentlicher Einzelanforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht und damit auch die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA). Die Lebenszyklusanalyse bleibt nach Ansicht der Bundesingenieurkammer wirkungslos, da verbindliche Grenzwerte fehlen. Es fehle eine klare Zielperspektive mit konkreten Meilensteinen für einen klimaneutralen Gebäudebestand. Ohne nachvollziehbaren Transformationspfad drohten nationale und europäische Klimaziele verfehlt zu werden.

Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Neuregelung beim Heizungstausch. Der Wegfall zentraler Vorgaben schaffe Unsicherheiten, etwa beim Ausstieg aus Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Die vorgeschlagene „Biotreppe“ wird als unzureichend eingeschätzt, da sie weder Klimaneutralität bis 2045 sicherstellt noch die Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe gewährleistet. Die Kammer fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der 65-Prozent-EE-Vorgabe.

Auch im Neubau sieht die Bundesingenieurkammer Risiken: Energetische Anforderungen insbesondere bei Nichtwohngebäuden drohen zu sinken. Zudem wird die Fokussierung auf den Primärenergiebedarf kritisiert; stattdessen sei eine Ausrichtung an tatsächlichen CO₂-Emissionen erforderlich. Zielkonflikte zwischen Effizienzanforderungen und Baukosten müssten stärker berücksichtigt werden.

Weitere Kritik betrifft die Energieausweise: zukünftig verpflichtende Angaben für Modernisierungsempfehlungen bergen Haftungsrisiken, da die Datengrundlage oft unsicher ist. Zudem sollten die Energieausweise eine Transparenz bei CO₂- und Betriebskosten schaffen.

BIngK-Stellungnahme Gesetzesentwurf Änderung des Wärmeplanungsgesetzes

BIngK-Stellungnahme Gesetzesentwurf Änderung des Wärmeplanungsgesetzes 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt in ihrer Stellungnahme den Gesetzesvorschlag zur Änderungen des Wärmeplanungsgsetzes, da hiermit insbesondere die Kälteversorgung Einzug in die kommunale Wärmeplanung erhält. In Anbetracht der zuneh-menden sommerlichen Hitzebelastung wird dieser Schritt als dringend notwendig erachtet. Ebenso werden die Erleichterungen zur Erstellung einer Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohner positiv bewertet. Eine fachlich korrekte Bewertung der verfügbaren Netz-kapazitäten sollte dabei jedoch berücksichtigt werden.

BIngK-Stellungnahme: Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts wird begrüßt

BIngK-Stellungnahme: Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts wird begrüßt 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) unterstützt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Besonders positiv bewertet sie die geplante bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Vollgeschoss“ in der Baunutzungsverordnung. Diese soll bestehende Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen beseitigen und so zu mehr Rechtssicherheit und einer Vereinfachung der Planungspraxis beitragen.

Gleichzeitig fordert die Bundesingenieurkammer präzisere gesetzliche Klarstellungen, um Auslegungsspielräume zu vermeiden und eine einheitliche Anwendung in der Praxis sicherzustellen.

Insgesamt sieht die BIngK in der Reform einen wichtigen Schritt, betont jedoch den Bedarf an fachlichen Nachjustierungen, um die angestrebte Vereinfachung und Rechtssicherheit tatsächlich zu erreichen.

BIngK-Stellungnahme Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

BIngK-Stellungnahme Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat am 17.04.2026 eine Stellungnahme zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie abgegeben.

Darin sieht die Bundesingenieurkammer die Zielsetzungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie durch den Gesetzentwurf als deutlich verfehlt an.

Außerdem fordert die Bundesingenieurkammer eine konsequente Öffnung der Nachweisführung für gleichwertige Qualifikationen, die neben der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (sog. dena-Liste) auch andere gleichwertige Qualifikationen wie beispielsweise von Körperschaften des öffentlichen Rechts zulässt.

BIngK-Stellungnahme EU-Vergaberevison

BIngK-Stellungnahme EU-Vergaberevison 150 150 Bundesingenieurkammer

Ingenieurinnen und Ingenieure sind Schlüsselakteure für die Entwicklung moderner Infrastruktur, nachhaltiger Bauwerke und innovativer Lösungen in ihren Staaten. Doch die aktuellen EU-Vergaberegeln werden dieser besonderen Rolle oft nicht gerecht. Die Bundesingenieurkammer hat sich der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Reform der EU-Vergaberichtlinien beteiligt und im Januar 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Denn nationale Rechtsrahmen, unterschiedliche Standards und hohe bürokratische Hürden führen dazu, dass ein echter europäischer Wettbewerb bei Planungsleistungen kaum stattfindet. Selbst europaweite Ausschreibungen erzeugen in der Praxis selten zusätzlichen Wettbewerb, verursachen jedoch erheblichen administrativen Aufwand – für Auftraggeber ebenso wie für Ingenieurbüros.

Vor diesem Hintergrund wächst die Kritik an den geltenden EU-Schwellenwerten. Für viele Planungsleistungen fehlt die tatsächliche Binnenmarktrelevanz. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls Sonderregelungen für nicht binnenmarktrelevante Leistungen einzuführen – ähnlich den „Besonderen Dienstleistungen“ nach EU-Recht.

Kompetenz vor Preis
Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Gewichtung von Qualität und Innovation. Gerade bei komplexen, interdisziplinären Projekten darf der Zuschlag nicht allein vom niedrigsten Preis abhängen. Fachliche Kompetenz, Erfahrung, technisches Know-how und Innovationsfähigkeit sollten maßgeblich sein. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden, um Planungsqualität und Projektsicherheit zu gewährleisten.

Nur losweise Vergabe sichert Wettbewerb
Besonders wichtig ist zudem die Stärkung mittelständischer Planungsbüros. Die losweise Vergabe gilt als wirksames Instrument, um Wettbewerb, Marktvielfalt und Spezialisierung zu sichern. Durch Fach- und Teillose erhalten kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Regionale Kompetenz und Expertise können gezielt genutzt werden, was Projektrisiken reduziert und Kosten- sowie Terminsicherheit verbessert. Eine diesbezügliche Änderung im EU-Vergaberecht würde sich insoweit positiv auch auf die Mittelstandsfreundlichkeit in der nationalen Gesetzgebung auswirken.

Nicht zuletzt spielt der Abbau von Bürokratie eine entscheidende Rolle. Standardisierte, transparente Verfahren entlasten Planungsbüros und beschleunigen Vergaben. Gleichzeitig sollten digitale Methoden wie Building Information Modeling (BIM) stärker gefördert werden, um Innovation, Nachhaltigkeit sowie die europäischen Klima- und Digitalziele im Bau- und Infrastruktursektor wirksam voranzubringen.

BIngK-Stellungnahme: Eckpunkte für einen Gebäudetyp E

BIngK-Stellungnahme: Eckpunkte für einen Gebäudetyp E 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung treibt die Einführung des Gebäudetyps E voran, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Am 20. November 2025 legten das Justiz- und das Bauministerium gemeinsame Eckpunkte vor, die rechtssichere Vereinbarungen über vereinfachte Bauverträge ermöglichen sollen. Zunächst sollte ein Referentenentwurf bis Ende 2026 vorliegen, doch die Kammern drängten unter anderem auf mehr Tempo. Ziel ist nun, im Frühjahr den Entwurf zu veröffentlichen. Kritiker fordern klare Regeln zur Sicherheit und Wohnqualität.

Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer haben Mitte Januar 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zum Eckpunktepapier abgegeben, das einen Gebäudetyp-E-Vertrag vorsieht. Der Konsultation der Fachverbände bildet den Auftakt zu einem Dialogprozess, in dessen Anschluss dann ein Referentenentwurf erarbeitet werden soll.

Die planenden Berufe benennen klare Eckpunkte für die Regulierung des Gebäudetyp E. Künftig soll es keine automatische vertragliche Verpflichtung mehr geben, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten oder sie zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit heranzuziehen. Zudem soll bei Verträgen mit Unternehmern auf eine detaillierte Aufklärung verzichtet werden. Für Verbraucher sind stattdessen vereinfachte Informationspflichten vorgesehen, um Planen und Bauen rechtssicherer, schneller und praxisnäher zu gestalten. Unstreitig soll es bei sicherheitsrelevanten Bereichen aber keine Abweichungsmöglichkeiten geben.

Die Bundesingenieurkammer wird an dem Dialogprozess beteiligen und dabei auch in den dazu gebildeten Arbeitsgruppen mitarbeiten.

Als wesentliche Eckpunkte für ein Regelung des Gebäudetyp E werden seitens der Planer darin genannt:

– keine automatische vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (aRdT);

– keine Heranziehung von aRdT zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit;

– keine detaillierte Aufklärung bei Verträgen mit Unternehmern;

– vereinfachte Information bei Verträgen mit Verbrauchern.

BIngK-Stellungnahme: Befragung EU-Präferenz für strategische Sektoren

BIngK-Stellungnahme: Befragung EU-Präferenz für strategische Sektoren 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer sieht die europäische Präferenz als wichtigen Rahmenfaktor, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Aufträge und Förderprogramme, bei denen Kriterien wie Nachhaltigkeit, Wertschöpfung in Europa, Versorgungssicherheit und technologische Führerschaft berücksichtigt werden.

Ingenieurleistungen für kritische Infrastrukturen umfassen Planung, Entwurf, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind, wie in den Sektoren Energie, Wasser, Transport, Kommunikation, Gesundheit und Ernährung. Dazu gehören das Erstellen von Schutzkonzepten für physische Sicherheit, das Management von Risiken wie Cyberangriffen oder Naturkatastrophen sowie die Sicherstellung der Resilienz der Systeme gegen Störungen.

Ingenieurleistungen in strategischen Bereichen betreffen insbesondere:

– Planung und Umsetzung von netzgebundenen Infrastrukturen (Strom, Gas, Wasser) mit Fokus auf Dekarbonisierung (z. B. Anschluss erneuerbarer Erzeugung, Speicher‑ und Netzoptimierung).

– Digitale Infrastruktur‑Planung (z. B. IoT/Smart City, Netzüberwachung, BIM‑gestützte Planung) zur Steigerung der Effizienz und Resilienz von Infrastrukturen.

– Beratung und Planung zur Gebäude‑ und Anlagenoptimierung im Rahmen der EU‑Klimaziele (z. B. Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Bauweisen).

BIngK-Stellungnahme: Reform Vergaberecht

BIngK-Stellungnahme: Reform Vergaberecht 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt das Tempo, mit dem die Reform des Vergaberechts von der neuen Regierung in Angriff genommen wird. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält generell gute Ansätze. Eindringlich warnt die Bundesingenieurkammer jedoch davor, beim Vergaberecht den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe weiter zu verwässern.

Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hat am 7. Juli 2025 für eine Reform der EU-Vergaberichtlinien ebenfalls gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend werden.

Eine weitere Ausnahme vom Losgrundsatz um dringliche, aus dem Sondervermögen des Bundes finanzierte Infrastrukturvorhaben wie im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, hält die Bundesingenieurkammer für nicht erforderlich. Dies würde Generalunternehmervergaben befördern und einen fairen Wettbewerb verhindern. Zudem ermöglicht der Passus – durch gezielte Zusammenfassung mehrerer Vorhaben – den vorgegebenen Schwellenwert zu überschreiten, um somit den Losgrundsatz rechtsmissbräuchlich zu umgehen. Hierbei besteht auch die Gefahr, dass diese Ausnahme der künftigen EU-Regelung im Sinne der Empfehlungen des Binnenmarktausschusses entgegenstehen wird.

Erst recht gelten diese Ausführungen für eine für das weitere Verfahren zu befürchtende, noch weiter gehende Aufweichung des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB, der eine klare Absage zu erteilen ist.

Die Bundesingenieurkammer hat am 28. Juli 2025 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abgegeben.

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Tariftreuegesetzes

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Tariftreuegesetzes 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer fordert, freiberuflich tätige Ingenieurbüros vom Geltungsbereich eines Tariftreuegesetzes, wie es von der Bundesregierung geplant ist, auszunehmen. Der Hauptanwendungsbereich des Gesetzentwurfes ist insbesondere auf die gewerbliche Wirtschaft ausgerichtet. Dennoch sind vom Gesetzeswortlaut grundsätzlich auch Dienstleistungen freiberuflicher Büros erfasst.

Für diese existieren jedoch keine repräsentativen bundesweiten Tarifverträge, deren Einhaltung im Rahmen einer Rechtsverordnung des Bundes verbindlich vorgeschrieben werden könnten. Ingenieurbüros bieten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und Nachwuchsproblemen bereits heute die Arbeitsbedingungen, die deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.

Vergaberecht regelt bereits gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen bei Planungsleistungen
Das Vergaberecht gewährleistet für Planungsbüro bereits die Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen. Darüber hinaus besteht für den Bereich der freiberuflich tätigen Planerinnen und Planer kein weiterer Regelungsbedarf. Die derzeit vorgesehenen Schritte zu einer Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Büros bei der Beteiligung an Vergabeverfahren dürfen durch das Tariftreuegesetz nicht mit zusätzlichen Informations- und Dokumentationspflichten für Auftragnehmer konterkariert werden.

Hierzu hat die Bundesingenieurkammer am 25. Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme Bundesingenieurkammer: Referentenentwurf Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung

Stellungnahme Bundesingenieurkammer: Referentenentwurf Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung 150 150 Bundesingenieurkammer

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Die Bundesingenieurkammer war Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ und hat an dem verabschiedeten Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft mitgewirkt. Die Umsetzung der dabei vorgelegten Vorschläge, die sich auch im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden wird ausdrücklich unterstützt.

Lediglich m Interesse einer praxisgerechten Erweiterung der Regelung des § 246e BauGB schlägt sie eine Änderung des Refertententwurfes vor.

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