Stellungnahmen

Weitere Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung

Weitere Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung 150 150 Bundesingenieurkammer

Nach erfolgter Ressortabstimmung sowie aufgrund der Stellungnahmen aus der ersten Länder- und Verbändeanhörung und der politischen Einigungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde ein überarbeiteter Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in die Verbändeanhörung gegeben.

Die Bundesingenieurkammer hat dazu in Ergänzung ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2023 zu einigen weiteren ingenieurrelevanten Punkten des Gesetzentwurfes eine Stellungnahme abgegeben.

Der Gesetzesentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Er soll am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

BIngK-Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz

BIngK-Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz 150 150 Bundesingenieurkammer

Anhand der kommunalen Wärmeplanung (kWP) müssen die Kommunen in den nächsten Jahren eine städteplanerische Aufgabe umsetzen, die aus vielen Gründen eine große Herausforderung darstellt. Ziel einer kWP ist es, für Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung anzustreben. Die kommunale Wärmeplanung hat langfristige Auswirkungen. So definiert sie die notwendigen Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen der Gemeinden. Mit Abschluss der kWP, weisen die Gemeinden dann entsprechende Gebiete aus, die künftig vorzugsweise mit einem Wärmenetz oder mit einem Gasnetz (grünes Gas und Wasserstoff) oder mit Einzelversorgungslösungen zu versorgen sind.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Gesetzesvorschlag, da hiermit die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die nationalen Beschlüsse zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene nun realisieren zu können. Positiv ist zudem, dass unterschiedliche Gesetze mit gleichem Anwendungsbereich aufeinander abgestimmt werden sollen. Eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes und des nun ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurfes des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist notwendig.

Da es sich bei der Wärmeplanung um eine technisch geprägte Aufgabe handelt, die entsprechendes Fachwissen und Erfahrung voraussetzt, empfiehlt es sich Ingenieurinnen und Ingenieure hinzuzuziehen. Generell sollte im Sinne des Verbraucherschutzes darauf geachtet werden, dass bei beratenden Aufgaben die Beauftragten frei von eigenen Produktions-, Handels- und Lieferinteressen sind. Sie ihre Empfehlungen also nur mit Blick auf die beste technische Lösung aussprechen und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen bei der Realisierung sind. Dies gewährleisten Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure, da ihre gesetzliche Berufsaufgabe entsprechend definiert ist. In der Stellungnahme der BIngK wird empfohlen, den Gesetzestext entsprechend zu ergänzen.

BIngK-Stellungnahme zur Änderung der MBO

BIngK-Stellungnahme zur Änderung der MBO 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat zu den geplanten Änderungen der Musterbauordnung (MBO) eine Stellungnahme an die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) abgegeben. Darin wird insbesondere die Ausnahme der bauaufsichtlichen Prüfung von Windenergieanlagen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie fallen, kritisch bewertet. Eine weitest mögliche Einbeziehung dieser Anlagen in ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren wird gefordert.

Unterstützung signalisiert die Bundesingenieurkammer hingegen für die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind („Gebäudetyp E“). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher, nachhaltiger, ressourcenschonender und klimafreundlicher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung, die neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken soll.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr/ Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen. Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen.

BIngK-Stellungnahme: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

BIngK-Stellungnahme: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich 150 150 Bundesingenieurkammer

Grundsätzlich begrüßt die Bundesingenieurkammer die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung. Sie stellen lange notwendige Maßnahmen zum Abbau des Genehmigungsaufwandes dar. Sie sollten allerdings generell für alle Vorhaben gelten und nicht nur für ausgewählte Teilbereiche.

Diese Trennung in „gewollte“ Projekte mit Genehmigungsbeschleunigung und „ungewollte“ Projekte, welche mit bürokratischen Genehmigungshemmnissen weiterhin blockiert werden (können) ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Für die im Referentenentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 getroffenen Neuregelungen werden folgende Änderungen in der Stellungnahme vorgeschlagen.

BIngK-Stellungnahme: Referententwurf GEG 2023

BIngK-Stellungnahme: Referententwurf GEG 2023 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, möglichst bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern zu beenden und fordert u. a. technologieoffene Lösungen sowie mehr Planungssicherheit für die Akteure durch inhaltlich und zeitlich verlässliche Rahmenbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein effizienter Einsatz von Wärmepumpen eine sorgfältige Planung und Umsetzung benötigt. Zur Sicherstellung der Planungs-, Montage- und Produktionskapazitäten sollten deshalb ausreichende Übergangszeiten eingeräumt werden.

Stellungnahme: Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV)

Stellungnahme: Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) 150 150 Bundesingenieurkammer

Eine Änderung des deutschen Vergaberechts im Sinne der Vorstellungen der EU-Kommission würde zu erheblichen Umwälzungen in der Vergabepraxis führen. Durch eine geänderte Vergabepraxis wäre Deutschland in besonderem Maße betroffen: Das Leistungsbild der Planerinnen und Planer reicht von der Planung bis hin zur Vorbereitung der Vergaben und der Bauüberwachung. In vielen anderen EU-Staaten wird dagegen „nur“ das Design ausgeschrieben.

In einer Stellungnahme der Kammern und Verbände der planenden Berufe sowie des Bundesverbandes der freien Berufe zur Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) und der vergleichbaren Vorschriften in der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) weist das Bündnis auf massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt hin, die durch die Änderugen zu erwarten wären.

BIngK: Stellungnahme zur Vergaberechtstransformation 2023

BIngK: Stellungnahme zur Vergaberechtstransformation 2023 150 150 Bundesingenieurkammer

Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und regelmäßig auch ein wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument. Das Vergaberecht wird deshalb immer durch politische Zielsetzungen geprägt sein, sowohl im nationalen als auch im europarechtlichen Kontext. Auch in dieser Legislaturperiode stehen erneut Änderungen des Vergaberechts auf der Tagesordnung.

Die Regierungsparteien haben 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe sollen stärker wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet werden. Dabei muss jedoch die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen gewahrt werden und die Zugangshürden für den Mittelstand dürfen sich nicht erhöhen. Die aktuellen Vorschläge sehen beispielsweise schnellere Entscheidungen der öffentlichen Hand vor und Mindestquoten für die Verwendung klimafreundlicher Produkte.

Hierzu hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) gestartet. Noch bevor konkrete gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, wurde Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihre Einschätzungen abzugeben.

Stellungnahme des Arbeitskreises Vergabe

Die Bundesingenieurkammer beteiligte sich gemeinsam mit den Länderkammern an dem Konsultationsverfahren. Der Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer gab unter Leitung von Dr.-Ing. Werner Weigl am 14. Februar 2023 fristgerecht eine Stellungnahme dazu ab.

Die bei der Konsultation vom BMWK in den Fokus genommenen Bereiche sind insbesondere:

– die Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung

– die Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung

– die Digitalisierung des Beschaffungswesens

– die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren

– die Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen

Planerinnen und Planer setzen sich dafür ein, das Vergaberecht zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und mittelstandsfreundlich auszugestalten. Dies darf ihrer Ansicht nach jedoch nicht dazu führen, dass durch zusätzliche sozial-ökonomische Kriterien und Nachhaltigkeitsanforderungen der Vergabeprozess noch komplexer wird.

Neben dem Preis sollen vor allem qualitative sachbezogene Kriterien eine Rolle für die Zuschlagsentscheidung spielen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich daher auch klar gegen zusätzliche vergaberechtsfremde Ausschreibungs- und Wertungskriterien aus, die nicht mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zu den Richtlinienentwürfen des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zu den Richtlinienentwürfen des BMWK zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) versandten Richtlinienentwürfe zur Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) nach  Abstimmung mit den Mitglieder des AK Nachhaltigkeit + Energie nachfolgende Stellungnahme an das BMWK abgegeben.

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) 150 150 Bundesingenieurkammer

Zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einer Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) hat die Bundesingenieurkammer Stellung genommen und darin für den Ausschuss für Arbeitsstätten die Besetzung mit einem Vertreter der Bundesingenieurkammer aus dem Bereich der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gefordert.

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