Stellungnahmen

BIngK-Stellungnahme EU-Vergaberevison

BIngK-Stellungnahme EU-Vergaberevison 150 150 Bundesingenieurkammer

Ingenieurinnen und Ingenieure sind Schlüsselakteure für die Entwicklung moderner Infrastruktur, nachhaltiger Bauwerke und innovativer Lösungen in ihren Staaten. Doch die aktuellen EU-Vergaberegeln werden dieser besonderen Rolle oft nicht gerecht. Die Bundesingenieurkammer hat sich der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Reform der EU-Vergaberichtlinien beteiligt und im Januar 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Denn nationale Rechtsrahmen, unterschiedliche Standards und hohe bürokratische Hürden führen dazu, dass ein echter europäischer Wettbewerb bei Planungsleistungen kaum stattfindet. Selbst europaweite Ausschreibungen erzeugen in der Praxis selten zusätzlichen Wettbewerb, verursachen jedoch erheblichen administrativen Aufwand – für Auftraggeber ebenso wie für Ingenieurbüros.

Vor diesem Hintergrund wächst die Kritik an den geltenden EU-Schwellenwerten. Für viele Planungsleistungen fehlt die tatsächliche Binnenmarktrelevanz. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls Sonderregelungen für nicht binnenmarktrelevante Leistungen einzuführen – ähnlich den „Besonderen Dienstleistungen“ nach EU-Recht.

Kompetenz vor Preis
Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Gewichtung von Qualität und Innovation. Gerade bei komplexen, interdisziplinären Projekten darf der Zuschlag nicht allein vom niedrigsten Preis abhängen. Fachliche Kompetenz, Erfahrung, technisches Know-how und Innovationsfähigkeit sollten maßgeblich sein. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden, um Planungsqualität und Projektsicherheit zu gewährleisten.

Nur losweise Vergabe sichert Wettbewerb
Besonders wichtig ist zudem die Stärkung mittelständischer Planungsbüros. Die losweise Vergabe gilt als wirksames Instrument, um Wettbewerb, Marktvielfalt und Spezialisierung zu sichern. Durch Fach- und Teillose erhalten kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Regionale Kompetenz und Expertise können gezielt genutzt werden, was Projektrisiken reduziert und Kosten- sowie Terminsicherheit verbessert. Eine diesbezügliche Änderung im EU-Vergaberecht würde sich insoweit positiv auch auf die Mittelstandsfreundlichkeit in der nationalen Gesetzgebung auswirken.

Nicht zuletzt spielt der Abbau von Bürokratie eine entscheidende Rolle. Standardisierte, transparente Verfahren entlasten Planungsbüros und beschleunigen Vergaben. Gleichzeitig sollten digitale Methoden wie Building Information Modeling (BIM) stärker gefördert werden, um Innovation, Nachhaltigkeit sowie die europäischen Klima- und Digitalziele im Bau- und Infrastruktursektor wirksam voranzubringen.

BIngK-Stellungnahme: Eckpunkte für einen Gebäudetyp E

BIngK-Stellungnahme: Eckpunkte für einen Gebäudetyp E 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung treibt die Einführung des Gebäudetyps E voran, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Am 20. November 2025 legten das Justiz- und das Bauministerium gemeinsame Eckpunkte vor, die rechtssichere Vereinbarungen über vereinfachte Bauverträge ermöglichen sollen. Zunächst sollte ein Referentenentwurf bis Ende 2026 vorliegen, doch die Kammern drängten unter anderem auf mehr Tempo. Ziel ist nun, im Frühjahr den Entwurf zu veröffentlichen. Kritiker fordern klare Regeln zur Sicherheit und Wohnqualität.

Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer haben Mitte Januar 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zum Eckpunktepapier abgegeben, das einen Gebäudetyp-E-Vertrag vorsieht. Der Konsultation der Fachverbände bildet den Auftakt zu einem Dialogprozess, in dessen Anschluss dann ein Referentenentwurf erarbeitet werden soll.

Die planenden Berufe benennen klare Eckpunkte für die Regulierung des Gebäudetyp E. Künftig soll es keine automatische vertragliche Verpflichtung mehr geben, die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten oder sie zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit heranzuziehen. Zudem soll bei Verträgen mit Unternehmern auf eine detaillierte Aufklärung verzichtet werden. Für Verbraucher sind stattdessen vereinfachte Informationspflichten vorgesehen, um Planen und Bauen rechtssicherer, schneller und praxisnäher zu gestalten. Unstreitig soll es bei sicherheitsrelevanten Bereichen aber keine Abweichungsmöglichkeiten geben.

Die Bundesingenieurkammer wird an dem Dialogprozess beteiligen und dabei auch in den dazu gebildeten Arbeitsgruppen mitarbeiten.

Als wesentliche Eckpunkte für ein Regelung des Gebäudetyp E werden seitens der Planer darin genannt:

– keine automatische vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (aRdT);

– keine Heranziehung von aRdT zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit;

– keine detaillierte Aufklärung bei Verträgen mit Unternehmern;

– vereinfachte Information bei Verträgen mit Verbrauchern.

BIngK-Stellungnahme: Befragung EU-Präferenz für strategische Sektoren

BIngK-Stellungnahme: Befragung EU-Präferenz für strategische Sektoren 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer sieht die europäische Präferenz als wichtigen Rahmenfaktor, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Aufträge und Förderprogramme, bei denen Kriterien wie Nachhaltigkeit, Wertschöpfung in Europa, Versorgungssicherheit und technologische Führerschaft berücksichtigt werden.

Ingenieurleistungen für kritische Infrastrukturen umfassen Planung, Entwurf, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen, die für die Gesellschaft unverzichtbar sind, wie in den Sektoren Energie, Wasser, Transport, Kommunikation, Gesundheit und Ernährung. Dazu gehören das Erstellen von Schutzkonzepten für physische Sicherheit, das Management von Risiken wie Cyberangriffen oder Naturkatastrophen sowie die Sicherstellung der Resilienz der Systeme gegen Störungen.

Ingenieurleistungen in strategischen Bereichen betreffen insbesondere:

– Planung und Umsetzung von netzgebundenen Infrastrukturen (Strom, Gas, Wasser) mit Fokus auf Dekarbonisierung (z. B. Anschluss erneuerbarer Erzeugung, Speicher‑ und Netzoptimierung).

– Digitale Infrastruktur‑Planung (z. B. IoT/Smart City, Netzüberwachung, BIM‑gestützte Planung) zur Steigerung der Effizienz und Resilienz von Infrastrukturen.

– Beratung und Planung zur Gebäude‑ und Anlagenoptimierung im Rahmen der EU‑Klimaziele (z. B. Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Bauweisen).

BIngK-Stellungnahme: Reform Vergaberecht

BIngK-Stellungnahme: Reform Vergaberecht 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt das Tempo, mit dem die Reform des Vergaberechts von der neuen Regierung in Angriff genommen wird. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält generell gute Ansätze. Eindringlich warnt die Bundesingenieurkammer jedoch davor, beim Vergaberecht den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe weiter zu verwässern.

Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hat am 7. Juli 2025 für eine Reform der EU-Vergaberichtlinien ebenfalls gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend werden.

Eine weitere Ausnahme vom Losgrundsatz um dringliche, aus dem Sondervermögen des Bundes finanzierte Infrastrukturvorhaben wie im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, hält die Bundesingenieurkammer für nicht erforderlich. Dies würde Generalunternehmervergaben befördern und einen fairen Wettbewerb verhindern. Zudem ermöglicht der Passus – durch gezielte Zusammenfassung mehrerer Vorhaben – den vorgegebenen Schwellenwert zu überschreiten, um somit den Losgrundsatz rechtsmissbräuchlich zu umgehen. Hierbei besteht auch die Gefahr, dass diese Ausnahme der künftigen EU-Regelung im Sinne der Empfehlungen des Binnenmarktausschusses entgegenstehen wird.

Erst recht gelten diese Ausführungen für eine für das weitere Verfahren zu befürchtende, noch weiter gehende Aufweichung des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB, der eine klare Absage zu erteilen ist.

Die Bundesingenieurkammer hat am 28. Juli 2025 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abgegeben.

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Tariftreuegesetzes

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Tariftreuegesetzes 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer fordert, freiberuflich tätige Ingenieurbüros vom Geltungsbereich eines Tariftreuegesetzes, wie es von der Bundesregierung geplant ist, auszunehmen. Der Hauptanwendungsbereich des Gesetzentwurfes ist insbesondere auf die gewerbliche Wirtschaft ausgerichtet. Dennoch sind vom Gesetzeswortlaut grundsätzlich auch Dienstleistungen freiberuflicher Büros erfasst.

Für diese existieren jedoch keine repräsentativen bundesweiten Tarifverträge, deren Einhaltung im Rahmen einer Rechtsverordnung des Bundes verbindlich vorgeschrieben werden könnten. Ingenieurbüros bieten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und Nachwuchsproblemen bereits heute die Arbeitsbedingungen, die deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.

Vergaberecht regelt bereits gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen bei Planungsleistungen
Das Vergaberecht gewährleistet für Planungsbüro bereits die Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen. Darüber hinaus besteht für den Bereich der freiberuflich tätigen Planerinnen und Planer kein weiterer Regelungsbedarf. Die derzeit vorgesehenen Schritte zu einer Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Büros bei der Beteiligung an Vergabeverfahren dürfen durch das Tariftreuegesetz nicht mit zusätzlichen Informations- und Dokumentationspflichten für Auftragnehmer konterkariert werden.

Hierzu hat die Bundesingenieurkammer am 25. Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme Bundesingenieurkammer: Referentenentwurf Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung

Stellungnahme Bundesingenieurkammer: Referentenentwurf Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung 150 150 Bundesingenieurkammer

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Die Bundesingenieurkammer war Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ und hat an dem verabschiedeten Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft mitgewirkt. Die Umsetzung der dabei vorgelegten Vorschläge, die sich auch im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden wird ausdrücklich unterstützt.

Lediglich m Interesse einer praxisgerechten Erweiterung der Regelung des § 246e BauGB schlägt sie eine Änderung des Refertententwurfes vor.

BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie

BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand zur Erfüllung staatlicher Aufgaben muss unter schonender Verwendung von Haushaltsmitteln erfolgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sich möglichst viele Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Bei der Vergabe von Planungsleistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren ist die Teilnahme an EU-weiten Ausschreibungen jedoch maßgeblich eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesingenieurkammer an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Evaluierung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge teilgenommen. In ihrer Stellungnahme verweist sie auf die Auswirkungen EU-weiter Ausschreibungen von Planungsleistungen auf die Geschäftsmodelle ihrer Mitglieder.

BIngK-Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket

BIngK-Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Vergabetransformationspakets nachdrücklich gegen eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Absatz 4 GWB aus und hebt den Schutz der mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe hervor.

Grundsätzlich positiv werden jedoch jene Änderungen beurteilt, die sicherstellen, dass eine Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ nicht mehr zwingend zu einer General-/Totalunternehmervergabe führen muss, sondern beide Leistungen anschließend losweise getrennt und zeitlich versetzt auf der Grundlage von VOB bzw. VgV vergeben werden können. Vorteilhaft bewertet werden außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen bei den Eignungsnachweisen, die den Aufwand für die bietenden Büros reduzieren können.

BIngK-Stellungnahme Bundestariftreuegesetz

BIngK-Stellungnahme Bundestariftreuegesetz 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer weist im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem Tariftreuegesetz darauf hin, dass es für freiberuflich tätige Planungsbüros keine tariffähigen Organisationen gibt, die berechtigt sein könnten, einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 5 des Gesetzentwurfes zu stellen. Somit besteht keine Grundlage für die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen für Ingenieurbüros bei der Vergabe öffentlichen Aufträge.

Gemeinsame Stellungnahme BIngK & BAK zum Gebäudetype E

Gemeinsame Stellungnahme BIngK & BAK zum Gebäudetype E 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) sind jeweils ein Zusammenschluss der 31 Länderarchitekten- und Ingenieurkammern in Deutschland. Sie vertreten die Interessen von rund 140.000 Architektinnen und Architekten und rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen des Bauwesens gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene.

Gemeinsam begrüßen sie den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Er ist aus ihrer Sicht geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können. Der Entwurf greift die wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert haben, und schlägt wegweisende, dabei aber ausgewogene und grundsätzlich hilfreiche Abhilfemaßnahmen vor.

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