Stellungnahmen

BIngK-Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket

BIngK-Stellungnahme zum Vergabetransformationspaket 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Vergabetransformationspakets nachdrücklich gegen eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Absatz 4 GWB aus und hebt den Schutz der mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe hervor.

Grundsätzlich positiv werden jedoch jene Änderungen beurteilt, die sicherstellen, dass eine Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ nicht mehr zwingend zu einer General-/Totalunternehmervergabe führen muss, sondern beide Leistungen anschließend losweise getrennt und zeitlich versetzt auf der Grundlage von VOB bzw. VgV vergeben werden können. Vorteilhaft bewertet werden außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen bei den Eignungsnachweisen, die den Aufwand für die bietenden Büros reduzieren können.

BIngK-Stellungnahme Bundestariftreuegesetz

BIngK-Stellungnahme Bundestariftreuegesetz 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer weist im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einem Tariftreuegesetz darauf hin, dass es für freiberuflich tätige Planungsbüros keine tariffähigen Organisationen gibt, die berechtigt sein könnten, einen Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 5 des Gesetzentwurfes zu stellen. Somit besteht keine Grundlage für die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen für Ingenieurbüros bei der Vergabe öffentlichen Aufträge.

Gemeinsame Stellungnahme BIngK & BAK zum Gebäudetype E

Gemeinsame Stellungnahme BIngK & BAK zum Gebäudetype E 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) sind jeweils ein Zusammenschluss der 31 Länderarchitekten- und Ingenieurkammern in Deutschland. Sie vertreten die Interessen von rund 140.000 Architektinnen und Architekten und rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen des Bauwesens gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene.

Gemeinsam begrüßen sie den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Er ist aus ihrer Sicht geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können. Der Entwurf greift die wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert haben, und schlägt wegweisende, dabei aber ausgewogene und grundsätzlich hilfreiche Abhilfemaßnahmen vor.

BIngK-Stellungnahme Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie

BIngK-Stellungnahme Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie 150 150 Bundesingenieurkammer

Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Die Bundesingenieurkammer vertritt als Dachverband der 16 Ingenieurkammern der Länder (rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure, die mit ihrer planenden Tätigkeit eine Schlüsselfunktion für die Transformation des Bausektors übernehmen.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgelegten Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) als ein erstes Konzept zur Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele sowie gleichzeitig zur Sicherung der Rohstoffversorgung. Die Möglichkeit der Wiederverwertung von Baustoffen ist schon längst überfällig. Daher geht die NKWS an dieser Stelle in die richtige Richtung.

Durch weitere Vorschriften, Zertifizierungen, Nachweise und Bürokratisierung darf das Bauen aber nicht teurer und unattraktiver werden. Das Ziel muss daher eine einfache und niedrigschwellige praxisnahe Umsetzung von nachhaltigen und umweltbewussten Bauweisen einschließlich deren Recyclingprozesse sein.

BIngK-Stellungnahme Referentenentwurf Anhebung der Stundensätze des JVEG

BIngK-Stellungnahme Referentenentwurf Anhebung der Stundensätze des JVEG 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer äußert sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025. In Artikel 6 des Gesetzesentwurfs ist eine pauschale Erhöhung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für öffentlich bestellte Sachverständige um 9 Prozent vorgesehen.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt grundsätzlich die pauschale inflationsbedingte Anpassung der Vergütungssätze. Sie fordert jedoch gleichzeitig dazu auf, zur Novellierung des JVEG eine zeitnah Marktanalyse durchzuführen, anhand derer die tatsächlichen marktüblichen Vergütungen in der Privatwirtschaft in den einzelnen Sachgebieten ermittelt wird. Auf dieser Grundlage sollte das JVEG novelliert werden.

Weitere Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung

Weitere Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung 150 150 Bundesingenieurkammer

Nach erfolgter Ressortabstimmung sowie aufgrund der Stellungnahmen aus der ersten Länder- und Verbändeanhörung und der politischen Einigungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde ein überarbeiteter Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in die Verbändeanhörung gegeben.

Die Bundesingenieurkammer hat dazu in Ergänzung ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2023 zu einigen weiteren ingenieurrelevanten Punkten des Gesetzentwurfes eine Stellungnahme abgegeben.

Der Gesetzesentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Er soll am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

BIngK-Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz

BIngK-Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz 150 150 Bundesingenieurkammer

Anhand der kommunalen Wärmeplanung (kWP) müssen die Kommunen in den nächsten Jahren eine städteplanerische Aufgabe umsetzen, die aus vielen Gründen eine große Herausforderung darstellt. Ziel einer kWP ist es, für Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung anzustreben. Die kommunale Wärmeplanung hat langfristige Auswirkungen. So definiert sie die notwendigen Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen der Gemeinden. Mit Abschluss der kWP, weisen die Gemeinden dann entsprechende Gebiete aus, die künftig vorzugsweise mit einem Wärmenetz oder mit einem Gasnetz (grünes Gas und Wasserstoff) oder mit Einzelversorgungslösungen zu versorgen sind.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Gesetzesvorschlag, da hiermit die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die nationalen Beschlüsse zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene nun realisieren zu können. Positiv ist zudem, dass unterschiedliche Gesetze mit gleichem Anwendungsbereich aufeinander abgestimmt werden sollen. Eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes und des nun ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurfes des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist notwendig.

Da es sich bei der Wärmeplanung um eine technisch geprägte Aufgabe handelt, die entsprechendes Fachwissen und Erfahrung voraussetzt, empfiehlt es sich Ingenieurinnen und Ingenieure hinzuzuziehen. Generell sollte im Sinne des Verbraucherschutzes darauf geachtet werden, dass bei beratenden Aufgaben die Beauftragten frei von eigenen Produktions-, Handels- und Lieferinteressen sind. Sie ihre Empfehlungen also nur mit Blick auf die beste technische Lösung aussprechen und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen bei der Realisierung sind. Dies gewährleisten Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure, da ihre gesetzliche Berufsaufgabe entsprechend definiert ist. In der Stellungnahme der BIngK wird empfohlen, den Gesetzestext entsprechend zu ergänzen.

BIngK-Stellungnahme zur Änderung der MBO

BIngK-Stellungnahme zur Änderung der MBO 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat zu den geplanten Änderungen der Musterbauordnung (MBO) eine Stellungnahme an die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) abgegeben. Darin wird insbesondere die Ausnahme der bauaufsichtlichen Prüfung von Windenergieanlagen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie fallen, kritisch bewertet. Eine weitest mögliche Einbeziehung dieser Anlagen in ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren wird gefordert.

Unterstützung signalisiert die Bundesingenieurkammer hingegen für die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind („Gebäudetyp E“). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher, nachhaltiger, ressourcenschonender und klimafreundlicher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes

BIngK-Stellungnahme: Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung, die neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken soll.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr/ Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen. Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen.

BIngK-Stellungnahme: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

BIngK-Stellungnahme: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich 150 150 Bundesingenieurkammer

Grundsätzlich begrüßt die Bundesingenieurkammer die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung. Sie stellen lange notwendige Maßnahmen zum Abbau des Genehmigungsaufwandes dar. Sie sollten allerdings generell für alle Vorhaben gelten und nicht nur für ausgewählte Teilbereiche.

Diese Trennung in „gewollte“ Projekte mit Genehmigungsbeschleunigung und „ungewollte“ Projekte, welche mit bürokratischen Genehmigungshemmnissen weiterhin blockiert werden (können) ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Für die im Referentenentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 getroffenen Neuregelungen werden folgende Änderungen in der Stellungnahme vorgeschlagen.

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