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Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben 1. Leseung im Bundestag

Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben

Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben 2560 1700 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben vorgelegt. Es hat zum Ziel, das verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich zu straffen. Der Regierungsentwurf wird am 19. Januar 2023 in erster Lesung beraten.

Die Beschleunigung soll insbesondere Planfeststellungsverfahren betreffen für:

– Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern

-Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes

– den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen oder Bundesfernstraßen und Eisenbahnstrecken.

– Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben, die im Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Energieleitungsausbaugesetz bezeichnet sind.

Um Verfahren zu beschleunigen, soll zum einen mit einer Spezialisierung der Gerichte gewährleistet werden. Dafür ist vorgesehen, Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren einzusehen. Für Verfahren die im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll darüber hinaus ein gesetzliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt werden.

Der Entwurf sieht ferner vor, für die Verfahren die Regelung zur innerprozessualen Präklusion zu verschärfen und auszuweiten. Das bedeutet: Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf ohne genügende Entschuldigung vorgebracht werden, können zurückgewiesen werden und müssen ohne weitere Ermittlung entscheiden werden.

Auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in diesen Verfahren sollen so eingeschränkt werden. So kann schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden.

Foto: © Pexels/Alex Tim

Deutscher Brückenbaupreis 2023: Jurysitzung in Berlin

Deutscher Brückenbaupreis 2023: Jurysitzung in Berlin 2560 1683 Bundesingenieurkammer

Heute fand die 1. Juryberatung zum Deutschen Brückenbaupreis 2023 in den Räumlichkeiten der Bundesingenieurkammer statt. Aus den zahlreichen eingereichten Bauten und Brückenerneuerungen musste die Jury eine Vorauswahl treffen. Engagiert wurde diskutiert, welche Bauwerke in die engere Wahl für die Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücke und Fuß-und Radwegbrücke kommen. Zudem wird 2023 erstmal der Sonderpreis „Klimaneutrales Bauen“ ausgelobt.

Der 2006 von Bundesingenieurkammer und VBI ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis steht unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Er zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland.

Die Nominierungen werden rund vier Wochen vor der feierlichen Preisverleihung, die am 30. Mai 2023 in Dresden stattfindet, bekanntgegeben. Mehr zum Wettbewerb unter www.brueckenbaupreis.de

Der Jury für den Deutschen Brückenbaupreis 2023 gehören an:

MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, Juryvorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg

Eberhard Pelke, ehem. Dezernat Ingenieurbauwerke, Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart

Anja Vehlow, DB Netz AG

Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Fotos: © Bundesingenieurkammer/VBI

Wohnungsbaugipfel Januar 2023 im Bundesbauministerium

Bundesbauministerin lädt zum Wohnungsbaugipfel

Bundesbauministerin lädt zum Wohnungsbaugipfel 1227 818 Bundesingenieurkammer

Am Freitag lud die Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Wohnungsbaugipfel ein, an dem auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, teilnahm. Dem Treffen war ein Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau vorausgegangen. Sie weisen darin auf Maßnahmen hin, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern können. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“

Am Freitag hat man sich auf den weiteren intensiven Austausch verständigt.

Das Schreiben vom 2. Dezember 2022 kann hier eingesehen werden.

Wohnungsbaugipfel Januar 2023 im Bundesbauministerium
Bauwerkstätten "Wasserbau" 2023

Baukulturwerkstatt „Wasserbau“

Baukulturwerkstatt „Wasserbau“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesstiftung Baukultur lädt gemeinsam mit der HafenCity Hamburg am 23. und 24. Februar 2023 zur Baukulturwerkstatt „Wasserbau“ ein.

Die Baukulturwerkstatt „Wasserbau“ widmet sich den gestalterischen Chancen, die vor allem in den infrastrukturellen Aufgaben liegen. Bei der Umsetzung von Hochwasserschutz, Schwammstadtkonzepten oder kühlenden Wasserinseln sollte neben den technischen Notwendigkeiten auch der räumliche Mehrwert der Maßnahme im Fokus stehen. Denn die Kerninfrastruktur der Entwässerung und Wasseraufbereitung ziehen zu gestaltende Bauwerke nach sich. Vor diesem Hintergrund werden in Hamburg gemeinsam an den Werkstatttischen gute Beispiele, neue Aufgabenfelder und Handlungsbedarfe erarbeitet.

Informationen zum Program finden Sie hier.

Über die Baukulturwerkstätten
Die Baukulturwerkstätten sind das zentrale Veranstaltungsformat der Bundesstiftung. Mit Impulsvorträgen und beispielgebenden Projekten bietet die Stiftung eine Plattform, auf der übertragbare Lösungsansätze vermittelt und an den sogenannten Werkstatttischen diskutiert werden. Die Baukulturwerkstätten 2023 finden in Bezug auf den Baukulturbericht 2024/25 statt. Die Bundesingenieurkammer ist wie in den letzten Jahren Kooperationspartner der Veranstaltungsreihe.

Informationen zur  Veranstaltung
Wer? Baukulturwerkstatt in Hamburg 2023
Wo? Kesselhaus, Am Sandtorkai 30, 20457 Hamburg
Wann? 23.02.2023, 13.00 Uhr bis 24.02.2023, 16.30 Uhr

Anmeldungen sind hier möglich.

Foto: © Pexels/Sergio Souza

Umfrage: Fehlende Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus

Umfrage: Fehlende Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Bei Hochbauprojekten des Bundes soll ab 2023 die digitale Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) verbindlich eingesetzt werden. Der Einsatz von BIM bei Infrastrukturprojekten wird stufenweise ausgebaut. Der Bund als Bauherr verspricht sich durch die Digitalisierung mehr Transparenz bei Kosten- und Zeitbudgets insbesondere von Großprojekten. Eine aktuelle Umfrage der Bundesingenieurkammer geht der Frage nach, wie weit die Digitalisierung im Arbeitsalltag der Ingenieurbüros fortgeschritten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Befragten aktuell nicht mit BIM arbeitet. So gaben nur 28 Prozent an, die Planungsmethode anzuwenden. Vom Großteil derer, die BIM nicht nutzen, planen jedoch 28 Prozent die Einführung.

Ein Grund warum noch nicht mit Building Information Modeling gearbeitet wird, ist oftmals die ausbleibende Nachfrage durch die Auftraggeber: 59 Prozent der Befragten wurden bisher noch nicht durch einen öffentlichen Auftraggeber aufgefordert, mit BIM zu planen. Private Bauherren machen die digitale, objektorientierte Planung noch seltener zur Bedingung: 79 Prozent geben an, dass der Einsatz von BIM von ihnen nicht nachgefragt wurde.

Bundesingenieurkammer: BIM Umfrage 2022

Digitalisierung erhöht Attraktivität als Arbeitgeber
Ingenieurbüros, die unabhängig von der Nachfrage auf die neue digitale Arbeitsweise setzen, machen dies auch, um für ihre Angestellten und Nachwuchskräfte attraktiv zu bleiben. Zum anderen verweist fast die Hälfte darauf, aus Eigeninteresse BIM eingeführt zu haben. Befragte, die BIM bereits anwenden, sehen darin einen Wettbewerbsvorteil (66 Prozent) oder optimieren darüber interne Prozesse (58 Prozent). Fast die Hälfte möchte mit BIM die Projektkoordination verbessern. Der überwiegende Teil setzt auf das gemeinsame Arbeiten mit Open BIM.

Befragung Bundesingenieurkammer: Gründe für den Einsatz von BIM

Geringe wirtschaftliche Anreize für klein- und mittelständische Strukturen
Auch wenn Ingenieurbüros an der weiteren Digitalisierung ihres Arbeitsumfeldes interessiert sind, müssen die Anschubkosten für sie auch wirtschaftlich abbildbar sein. Die Befragten kritisieren, dass es bisher kaum verlässliche Vergütungsstrukturen gibt. Aus ihrer Sicht weist beispielsweise die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Lücken auf. So kann sie für zusätzliche Leistungen durch Building Information Modeling oftmals nicht eindeutig herangezogen werden. Entsprechend muss dies mit der aktuellen HOAI-Novellierung stärkere Berücksichtigung finden. Denn die klein- und mittelständischen Planungsstrukturen sind der Motor des Bauens in Deutschland. Damit BIM in Deutschland schneller umgesetzt wird, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Warum Ingenieurbüros bei der Einführung von BIM zögern
Ingenieurinnen und Ingenieure, die BIM nicht nutzen, begründen dies vor allem damit, dass dies von Auftraggeberseite oft bislang nicht gefordert werde. Fast die Hälfte setzt BIM nicht ein, da der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand nicht angemessen vergütet werde. Rund einem Drittel fehlt schlicht die Zeit, um sich eingehender mit der Thematik zu beschäftigen. Auch anfallende Anschubkosten für Software und Weiterbildung sowie Schnittstellenprobleme, werden als Gründe genannt, weshalb BIM bisher nicht im Ingenieurbüro verwendet wird.

Bundesingenieurkammer: Umfrage zum Stand der Digitalisierung in Ingenieurbüros: Hindergrundsgründe BIM-Einsatz

Der Nutzungsgrad von BIM variiert stark nach Größe der Ingenieurbüros. Je größer das Büro, desto verbreiteter die Nutzung. In Büros mit 100 und mehr Beschäftigen ist BIM schon fast Standard.

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Wohnungsbau in Deutschland

Wohnungsbau: Kabinett beschließt Änderung im Baugesetz

Wohnungsbau: Kabinett beschließt Änderung im Baugesetz 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums zur Beschleunigung und Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren beschlossen. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen dadurch schneller werden. So können Bebauungspläne zukünftig im laufenden Prozess schneller überarbeitet werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Hierfür sind Anpassungen des Baugesetzbuchs (BauGB) notwendig, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Folgende Neuerungen sind durch den Gesetzesentwurf u. a. geplant:

Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.

Darüber hinaus wird das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen gestrafft. Hierfür sieht der Gesetzentwurf eine Neufassung des § 4a Absatz 3 BauGB vor. Die bisherigen „Kann“-Regelungen werden in „Soll“-Regelungen geändert. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.

Zudem wird die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die Bundesingenieurkammer hat bereits Anfang Dezember 2022 gemeinsam mit weiteren Akteuren der Wertschöpfungskette Bau an die Bundesregierung appelliert, auf die alarmierenden Entwicklungen beim Wohnungsbau zu reagieren. Weitere ordnungspolitische Weichen zu stellen, war zudem Teil eines Maßnahmenkatalogs des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum. Durch verkürzte Planungs- und Genehmigungsprozesse soll nun der Wohnungsbau beschleunigt werden.

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Vergaberecht: Bundesregierung sollte EuGH-Urteil abwarten

Vergaberecht: Bundesregierung sollte EuGH-Urteil abwarten 800 600 Bundesingenieurkammer

Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland plant das Bundeswirtschaftsministerium noch im Jahr 2022 die Streichung des § 3 Abs. 7 der Vergabeverordnung vorzubereiten. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das aktuelle Regelwerk gegen europäisches Vergaberecht. Die geforderte Abschaffung würden dazu führen, dass unterschiedliche Planungsleistungen, etwa die Objektplanung für einen Kindergarten, gemeinsam mit der Ausführungsplanung für die jeweilige Auftragswertberechnung zu addieren sind. Dadurch würde in der Regel auch bei solchen Bauvorhaben der Schwellenwert überschritten und sie müssten europaweit ausgeschrieben werden. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die klein- und mittelständischen Strukturen der planenden Berufe sowie die öffentlichen Auftraggeber.

In einer gemeinsamen Resolution mit 18 weiteren Organisationen vom 14. Dezember 2002 weist die Bundesingenieurkammer erneut darauf hin:

Es zeichnet sich ab, dass sich die Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Diese Streichung hätte zur Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten von rund einer Million Euro nach der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben werden müssten. Dies führt zu einer deutlichen Mehrbelastung – auf Vergabe- und auf Auftragnehmerseite – und ist mit einem Mehr an Bürokratie samt Folgekosten verbunden.

Solche kleineren Vorhaben richten sich an kleine und vor allem regionale Planungsbüros und entfalten keinerlei Binnenmarktrelevanz. Die Streichung hätte damit gravierende Folgen für die Struktur der Planungsbüros mit erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, der unverhältnismäßigen Forderung der EU-Kommission nicht nachzugeben und wenn nötig die Klärung der Rechtsfrage durch den Europäischen Gerichtshof abzuwarten.

Die Landesregierungen werden aufgefordert, im Bundesrat einer möglichen Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV nicht zuzustimmen.

Bereits im Sommer 2022 hatte sich die Bundesingenieurkammer mit Appellen an Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck, Bundesbauministerin Geywitz und Verkehrsminister Dr. Wissing gewendet und auf die Folgen einer Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV hingewiesen. Ein breites Bündnis aus Interessenvertretungen, Kammern und kommunaler Spitzenverbände unterstrich wiederholt die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen insbesondere für die kleineren und mittleren Planungsstrukturen sowie für die öffentlichen Auftraggeber. Auch gegenüber Bundeskanzler Scholz adressierte Dr. Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, auf dem Wohnungsbaugipfel im Oktober 2022 das Thema.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist sich der Auswirkungen bewusst, die eine Streichung von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV hätte. Es beabsichtigt deshalb, mit flankierenden Maßnahmen einen Ausgleich für den Mittelstand zu schaffen.

Foto: © Pixabay/NakNakNak

 

Gebäudesanierung BEG-Reform

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Förderbedingungen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Förderbedingungen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Ab den 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur energieeffizienten und klimafreundlichen Gebäudesanierung. Die Bundesregierung erleichtert dadurch den Zugang zu den Fördermitteln und setzt Anreize zur energetischen Sanierung. Auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung umzurüsten, soll finanziell unterstützt werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht zudem erstmal einen Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung vor, sofern die Effizienzhausstufen 40 oder 55 berücksichtigt werden.

Die Änderungen bei den BEG-Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG – Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen – sind von den Änderungen betroffen.

Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist hierfür federführend verantwortlich. Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzen soll.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)
Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt).

Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.

Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen
Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.

Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen
Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen
Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze. Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms – ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.

Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023:
Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.

Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:
Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.

Überblick über wichtige Änderungen gibt es auf der Website zur BEG  und als Präsentation.

Die Richtlinien können hier heruntergeladen werden.

Foto: © Pexels/Kindel Media

Professor Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns verstorben

Professor Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns verstorben 298 224 Bundesingenieurkammer

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod des Leiters unseres Arbeitskreises Digitalisierung, Herrn Professor Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns, erfahren. Er starb am 6. Dezember 2022 im Alter von 74 Jahren. Seit Gründung des Arbeitskreises Digitalisierung der Bundesingenieurkammer im Jahr 2015 war er dessen Vorsitzender.

Hans-Georg Oltmanns war viele Jahre Prüfingenieur für Tragwerksplanung und Geschäftsführer des Ingenieurbüros Oltmanns & Partner. Er war einer der Vorreiter in Sachen Digitalisierung und Building Information Modeling (BIM) in Planungsbüros. Zudem engagierte er sich in zahlreichen weiteren Gremien und Organisationen, u.a. im Verband Beratender Ingenieure VBI, buildingSMART und dem AHO. An der Jade Hochschule Oldenburg hatte Professor Oltmanns einen Lehrauftrag mit Schwerpunkt BIM inne und war langjähriges Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen.

BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive: Bundesregierung muss ressortübergreifend schnell und pragmatisch handeln!

BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive: Bundesregierung muss ressortübergreifend schnell und pragmatisch handeln! 781 398 Bundesingenieurkammer

Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die Gründe sind aufgrund der Pandemie und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine vielschichtig, jedoch lösbar. Doch dazu braucht es eine Kraftanstrengung der Bundesregierung. Die notwendige „Feuerwehrmentalität“ des Kabinetts blieb bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums bisher aus. Die ambitionierte Initiative des Bundesbauministeriums konnte die Entwicklung nicht aufhalten und droht zu scheitern. Dies zeigen die Zahlen beim Wohnungsbau. Deshalb appelliert die gesamte Wertschöpfungskette Bau an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung, jetzt die dringend erforderlichen ordnungspolitischen sowie finanziellen Weichen zu stellen. In einem heute veröffentlichten Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau werden zentrale Maßnahmen aufgezeigt, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern und 2023 zu einer Trendwende führen können. Denn nur wenn alle Rahmenbedingungen passen, kann die notwendige Umkehr eingeleitet werden. So macht das Bündnis aus Verbänden und berufsständischen Kammern darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung der zuspitzenden Lage am Wohnungsbaumarkt und ihrer damit verbunden gesellschaftlichen Verantwortung stellen muss. Denn die Schaffung von Wohnraum ist zugleich auch Sozial- und Familienpolitik.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“

Ingenieure und Ingenieurinnen appellieren an die Bundesregierung: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Das Schreiben vom 2. Dezember 2022 kann hier eingesehen werden.

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