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Coronavirus | Auswirkungen auf das Vergaberecht (Update)

Coronavirus | Auswirkungen auf das Vergaberecht (Update) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Coronavirus-Epidemie hat auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung sind aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich. Auch die BIngK hat sich in einem Schreiben vom 7.4.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch einmal dafür ausgesprochen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist in einem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu dem Schluss gekommen, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind. Das BMWi weist zudem darauf hin, dass es in Anbetracht der Umstände in der jetzigen Situation erforderlich sein kann, auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. § 51 Abs. 2 VgV – der für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Ansprache von mindestens drei Unternehmen vorsieht – ist in diesem Kontext nicht anwendbar. So ist die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen der EU-Kommission möglich, wenn nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen. Das Bundesinnenministerium (BMI) als das für den Hochbau zuständige Ressort hat sich dem angeschlossen und auch die Bundesländer haben zwischenzeitlich Erleichterungen bei der Auftragsvergabe beschlossen.

Mit einem Erlass vom 10.07.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nun auch die Fachaufsicht führenden Ebenen der Länder zur Beachtung der beschlossenen Vergabeerleichterungen veranlasst.

Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung

Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung 1626 1627 Bundesingenieurkammer

Am 8. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die verbindlichen Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Auch die bundesweite Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfe ist ab sofort online.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt sowohl die einfacheren Verfahren zur Vergabe von Aufträgen sowie die weitergehenden Überbrückungshilfen für kleine und  mittelständische Unternehmen.

Informationen zu einfacheren Auftragsvergaben

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.

Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Informationen zu Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ferner bekommen nach den Corona-Soforthilfen angeschlagene Firmen jetzt weitere Unterstützung.

Die Überbrückungshilfen können die Unternehmen in Anspruch nehmen, deren Umsatz im April und im Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab 10. Juli können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfen auf der Plattform des Bundes bis zum 31. August beantragen. Ab sofort kann man sich ⇒ hier registrieren.

Coronakrise | Ergebnisse der 2. Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros

Coronakrise | Ergebnisse der 2. Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros 1633 1633 Bundesingenieurkammer

Die Coronakrise trifft Ingenieurbüros bislang weniger hart als befürchtet. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Zu diesem Ergebnis kommt die zweite deutschlandweite Umfrage von Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer.

Im Juni 2020 gaben dabei 58 Prozent der befragten Ingenieurbüros an, negative Folgen der Corona-Pandemie zu spüren. Bei der ersten Erhebung im April 2020 waren es noch 75 Prozent. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der befragten Kammermitglieder erwartet einen Rückgang der Aufträge in den kommenden zwölf Monaten. Diese Angaben bezogen sich vor allem auf gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.

Daher plädiert die BIngK dafür,  jetzt alles dafür zu tun, um die Zukunft der planenden Berufe über die kommenden Monate hinaus zu sichern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass dringend benötigte Infrastruktur- und Hochbauprojekte nicht ins Stocken geraten und der Klimaschutz weiter vorangetrieben wird.

Die zweite Online-Umfrage fand vom 22. bis 28. Juni 2020 statt und wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer bei dem Marktforschungsunternehmen Reiß & Hommerich in Auftrag gegeben. In die Datenanalyse flossen Angaben von 5.551 Befragten ein. Eingeladen waren alle selbstständig tätigen Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. Die Umfrage soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um ausreichend valides Datenmaterial zu erhalten.

Umsetzung des Konjunkturpakets – Maßnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft

Umsetzung des Konjunkturpakets – Maßnahmenpapier der Planungs- und Bauwirtschaft 400 216 Bundesingenieurkammer

Das am 03. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturpaket ist aufgrund seiner Größe sowie der Vielfalt und Breite seiner Maßnahmen ausdrücklich zu begrüßen. Zentrale Vorschläge zu einer Belebung der Konjunktur durch die Planungs- und Baubranche, welche durch verschiedene Positionspapiere an die Politik herangetragen wurden, haben Eingang gefunden.

Die Bundesregierung bestätigt dadurch, dass die Bewältigung der Corona-Krise zeitgleich ein Innovationsmotor für aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sein kann und der Klimaschutz und die Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele weiterhin von großer Bedeutung sind.
Nun gilt es, das Konjunkturpaket zielgerichtet, zügig, vollständig und in hoher Qualität umzusetzen. Die Planungs- und Baubranche bietet das Potenzial, unmittelbar wirksam zu werden und dabei eine enorme konjunkturaktivierende Wirkung von hohem gesellschaftlichem Wert zu entfalten.

Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ | BIngK neuer Kooperationspartner

Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ | BIngK neuer Kooperationspartner 1636 1635 Bundesingenieurkammer

Mit dem Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ werden seit 2002 innovative, praxisnahe Digitallösungen für die Bauwirtschaft gesucht. Teilnehmen können Auszubildende, Studierende, junge Beschäftigte und Startups der Wertschöpfungskette Bau. Die Bundesingenieurkammer ist ab sofort neuer Kooperationspartner.

Der Wettbewerb geht auf eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Sozialpartner der Bauwirtschaft zurück und wird von der RG-Bau im RKW Kompetenzzentrum realisiert.

Anmeldeschluss für den Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft 2021“ ist der 09. November 2020. Der Anmeldeschluss ist gleichzeitig der Abgabetermin.

Befristete Umsatzsteuerabsenkung | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros

Befristete Umsatzsteuerabsenkung | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Das Gesetz wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Hierzu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30.06.2020 zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft. Letzteres ist noch nicht abschließend auf den aktuellen BMF-Anwendungserlass abgestimmt, sondern orientiert sich an einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2009. Eine Anpassung des BMI-Merkblatts ist jedoch seitens des Bauministeriums bereits angekündigt.

Die Bundesingenieurkammer hat im Verbund mit weiteren Planerverbänden sowie in Kooperation mit der BDO AG Wirtschafts-prüfungsgesellschaft praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros zu der befristeten Umsatzsteuerabsenkung zusammengestellt.

Baukulturbericht 2020/21 „Öffentliche Räume“ vorgestellt

Baukulturbericht 2020/21 „Öffentliche Räume“ vorgestellt 770 770 Bundesingenieurkammer

Die Bundesstiftung Baukultur hat am 24.06. 2020 den neuen Baukulturbericht 2020/21 „Öffentliche Räume“ vorgestellt. Der Bericht thematisiert Bedingungen und Herausforderungen für lebendige und vielfältige öffentliche Räume.

Angesichts des klimatischen und des demografischen Wandels und angesichts neuer Mobilitätsformen geht es um die Frage, wie Plätze, Verkehrsflächen, Grünanlagen und andere frei zugängliche Orte zukunfts- und menschengerecht neu- oder umgestaltet werden können. Der Bericht liefert Ergebnisse aus Bevölkerungs-, Kommunal- und IHK-Umfragen und zeigt gute Beispiele aus der ganzen Republik. Außerdem bietet er Handlungsempfehlungen, die sich an Politik, Planende, Bauschaffende, Nutzende und Kommunen richten. Der Baukulturbericht 2020/21 ist der vierte offizielle Statusbericht zur Lage der Baukultur in Deutschland, den die Bundesstiftung der Bundesregierung vorlegt. Er wurde ebenfalls am 24.06.2020 im Bundeskabinett behandelt und mit positiver Stellungnahme an den Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.

Die Bundesingenieurkammer war u.a. im Rahmen der gemeinsam mit der Bundesstiftung Baukultur durchgeführten Baukulturwerkstatt „Infrastruktur und Elemente“ in die Erarbeitung des aktuellen Baukulturberichts eingebunden. Darüber hinaus ist die Bundesingenieurkammer aktives Mitglied im Förderverein der Bundesstiftung Baukultur.

Coronavirus | 2. gemeinsame Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer

Coronavirus | 2. gemeinsame Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer 1189 1189 Bundesingenieurkammer

Die erste gemeinsame Befragung der Architekten- und Ingenieurkammern zu den Folgen der Corona-Pandemie im Frühjahr hat gezeigt, dass Planerinnen und Planer erst zeitlich verzögert mit negativen Auswirkungen der Krise rechnen. Ob dies tatsächlich so ist, wollen BIngK und BAK mit der Wiederholung der Umfrage in Erfahrung bringen.

Zur Abfederung der Folgen stehen die Bundesingenieurkammer sowie die Länderingenieurkammern in engem Austausch mit der Politik sowie mit anderen Verbänden. Erfreulicherweise wurden auch bereits wesentliche unserer Punkte im jüngst beschlossenen Konjunkturpaket aufgegriffen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Politik weiterhin mit ausreichend validem Datenmaterial unterstützen zu können und so auf ausreichende und wirkungsvolle Unterstützungsprogramme hinzuwirken. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die Umfrage in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Wir möchten Sie daher bitten, sich an dieser Befragung erneut zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen wird ca. 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Sollte Ihr Büro mehrere Inhaber / Partner haben, stimmen Sie sich bitte untereinander ab, damit der Fragebogen für Ihr Büro nur einmal ausgefüllt wird.

Die Befragung wird vom 22.06.2020 (9:00 Uhr) bis zum 28.06.2020 als Online-Befragung durchgeführt.

Gebäudeenergiegesetz verabschiedet

Gebäudeenergiegesetz verabschiedet 800 800 Bundesingenieurkammer

Am 18. Juni 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) verabschiedet. Für die Errichtung neuer Gebäude soll danach künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben werden weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.

Die Bundesingenieurkammer hatte im Vorfeld in einer Stellungnahme für eine größere Steigerung der Energieeinsparung geworben sowie dafür, einen stärkeren Fokus auf den unsanierten Gebäudebestand zu legen.

Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros

Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros 2560 1696 Bundesingenieurkammer

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) gesenkt wird.

BDB, BIngK, BVPI und VBI haben in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erste Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.

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