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Ettersburger Gespräch 2019 mit Beteiligung der BIngK

Ettersburger Gespräch 2019 mit Beteiligung der BIngK 312 312 Bundesingenieurkammer

Knapper werdende Ressourcen, ein großer Energieverbrauch mit gleichzeitig hohen Emissionen, enorme Mengen an Abfall und immer kürzere Lebenszyklen prägen das Planen und Bauen. Das 11. Ettersburger Gespräch widmete sich der Frage, wie ressourceneffizientes Bauen gelingt und gute Ansätze schneller verbreitet werden können.

In Deutschland beanspruchen Bauen und Infrastruktur jährlich mehr als 50 Prozent der verbrauchten Ressourcen. Den Herausforderungen endlicher Rohstoffe und umweltschonenden Bauens müssen sich die Bauschaffenden im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und mit entsprechenden Techniken und Materialien stellen – qualitativ hochwertig und nachhaltig.

Dabei stehen innovative Herangehensweisen und die interdisziplinäre Vernetzung der Bauschaffenden im Fokus. Das Ettersburger Gespräch 2019 stellte Handlungsansätze, verschiedene Perspektiven und Strategien sowie gelungene Projekte zu Wohnen, Verwaltung und Gewerbe vor. Beim Gipfeltreffen der Bauschaffenden am 3. und 4. September 2019 auf Schloss Ettersburg bei Weimar einigten sich 120 Experten mit einem wegweisenden Positionspapier auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.

Den inhaltlichen Schwerpunkt zum Ettersburger Gespräch 2019 setzte Prof. Werner Sobek von der Universität Stuttgart mit einer grundlegenden Keynote zum Thema „Ressourcen für die Zukunft des Bauens“. Für die Bundes-ingenieurkammer war das Vorstandsmitglied Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde in Ettersburg.

Schöne Aussicht | Ingenieurkammern starten neuen Schülerwettbewerb

Schöne Aussicht | Ingenieurkammern starten neuen Schülerwettbewerb 1190 1190 Bundesingenieurkammer

Ab heute sind Schülerinnen und Schüler wieder bundesweit aufgerufen, sich am Wettbewerb Junior.ING zu beteiligen. Damit startet der Schülerwettbewerb in seine 15. Runde. In diesem Jahr geht es darum, einen Aussichtsturm zu planen und als Modell zu bauen.

Gefragt ist neben der Tragkonstruktion auch eine Aussichtsplattform sowie jede Menge Spaß am Tüfteln und natürlich Fantasie. Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 und Kategorie II ab Klasse 9. Anmeldeschluss ist der 30. November 2019. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil und können sich auf das große Finale im Deutschen Technikmuseum in Berlin freuen. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders innovatives Projekt.

Der Wettbewerb
Der Schülerwettbewerb wird getragen von 15 Länderingenieurkammern sowie von der Bundesingenieurkammer. Mit rund 5.000 Teilnehmenden gehört Junior.ING zu einem der größten Schülerwettbewerbe deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler ganz praktisch für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens. Damit setzen die Kammern dem bestehenden Fachkräftemangel etwas entgegen und werben für den Ingenieurberuf.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

„Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ | BIngK ehrt Gasometer Oberhausen

„Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ | BIngK ehrt Gasometer Oberhausen 2154 2154 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen des 90-jährigen Jubiläums ehrten die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen den „Riesen am Kanal“ am 06. September 2019 mit dem Titel „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“.

Bei seiner Inbetriebnahme am 15. Mai 1929 war er der größte Gasbehälter Europas. Errichtet wurde der Gasometer Oberhausen als Scheibengasbehälter – einer für die damalige Zeit innovativen und wegweisenden Technik. Damit ließ sich das Gichtgas aus den nahegelegenen Hochöfen zwischenspeichern. Nach Zerstörungen durch Granateinschläge sowie einen Brand bei Bauarbeiten konnte der Gasometer von 1947 bis 1949 wieder aufgebaut werden und blieb bis 1988 in Betrieb. Danach entging er nur knapp dem Abriss. Dies konnte jedoch in letzter Minute durch den Rat der Stadt verhindert werden. 1994 wurde aus dem Wahrzeichen von Oberhausen eine außergewöhnliche Ausstellungshalle. Das technische Bauwerk entsprechend umzugestalten war weltweit ein Pilotprojekt und eine Herausforderung. Bis heute gilt der Gasometer Oberhausen als Symbol für ein bedeutendes Stück Industriegeschichte.

Anlässlich der Titelverleihung sowie der Feierlichkeiten zum 90-jährigen Jubiläums des Gasometers sagte Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen: „Der Gasometer zählt zu den herausragenden Insignien der nordrhein-westfälischen Industriebaukultur. Mit seinen wegweisenden konstruktiven, ingenieurtechnischen und funktionalen Merkmalen hat er seinerzeit ebenso europaweit Maßstäbe gesetzt wie in seiner heutigen als moderne Kulturstätte. Ermöglicht hat dies eine herausragende und mutige Ingenieurleistung, die es mehr als verdient hat, mit dem Titel ‚Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland‘ geehrt zu werden.“

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer würdigte in seinem Grußwort ebenfalls die Strahlkraft des Industriebaus: „Der Gasometer Oberhausen hat eine bewegte und bewegende Vergangenheit. Ingenieurinnen und Ingenieure haben hier gleich mehrfach ihr Können unter Beweis gestellt. Der für damalige Verhältnisse mächtige und innovative Gasspeicher ist bis heute ein eindrucksvolles Symbol der industriellen Entwicklung und des Strukturwandels und damit ein würdiges ‚Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland‘!“.

Die Auszeichnungsreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird unterstützt vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, den Ingenieurkammern der Länder und dem gemeinnützigen Förderverein „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“.

HOAI-Urteil | Berufspolitische Schlussfolgerungen

HOAI-Urteil | Berufspolitische Schlussfolgerungen 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Im Nachgang zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Mindest- und Höchstsätzen der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) haben die Planerorganisationen des „Berliner Verbändegesprächs“ ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet.

Darin sprechen sie sich dafür aus, das EuGH-Urteil zweistufig umzusetzen:

• 1. Stufe: Anpassung der HOAI nach dem Modell der Steuerberatervergütungsverordnung (vorgesehene Honorare nach HOAI gelten nur dann nicht, wenn etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird; ausdrücklicher Angemessenheitsvorbehalt; Regelsatz als Regelgebühr).
• 2. Stufe: Schaffen der formalen, berufspolitischen und politischen Rahmenbedingungen und Schließen der rechtlichen Lücken zur Herstellung von Kohärenz und damit zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Mindestsätze. Ziel ist die stärkere Durchsetzung der vom EuGH anerkannten Notwendigkeit qualitätssichernder und verbraucherschützender Elemente bei Planungsleistungen.

Save the date | 1. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht

Save the date | 1. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht 1920 1920 Bundesingenieurkammer

Am Freitag, den 15. November 2019 findet an der Humboldt-Universität zu Berlin der 1. Kongress zum Architekten – und Ingenieurrecht statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Der Kongress beschäftigt sich unter anderem mit den Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf die HOAI oder auch mit der Frage nach der Haftung von Architekten und Ingenieuren auf Schadensersatz im Lichte der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Bundesingenieurkammer gehört zu den ideellen Förderern des Kongresses.

Nach EuGH-Urteil | Erlass von BMI zur Anwendung der HOAI

Nach EuGH-Urteil | Erlass von BMI zur Anwendung der HOAI 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Wie angekündigt hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht.

Darin stellt das Bundesministerium klar, dass bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen ist – „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde.“

Am 04. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt.

In seinem Urteil betonte der EuGH, „dass die Existenz von Mindestsätzen für die Planungsleistungen im Hinblick auf die Beschaffenheit des deutschen Marktes grundsätzlich dazu beitragen kann, eine hohe Qualität der Planungsleistungen zu gewährleisten, und folglich dazu, die von der Bundesrepublik Deutschland angestrebten Ziele zu erreichen.“ Insofern waren die von der Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO beigebrachten Gutachten und Studien nicht vergebens. Die Bundesingenieurkammer hatte sich im Vorfeld gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür eingesetzt, die These der EU-Kommission zu widerlegen, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien.

Dennoch kam der EuGH schlussendlich nicht zu dem erhofften positiven Urteil. Denn er sieht im deutschen Regelungswerk insgesamt eine Inkohärenz. Der Umstand, dass in Deutschland Planungsleistungen auch von Dienstleistern erbracht werden können, die ihre entsprechende fachliche Eignung nicht nachgewiesen haben, passt nicht zu dem mit den Mindestsätzen verfolgten Ziel, eine hohe Qualität der Planungsleistungen zu erhalten. Im Umkehrschluss könnte das heißen, wären Planungsleistungen ausschließlich Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren vorbehalten, die ja aufgrund ihrer Ausbildung für eine „Grundqualität“ bürgen, hätte der EuGH vielleicht anders entschieden.

Diese Überlegungen hat die Bundesingenieurkammer aufgegriffen und bereits erste Gespräche mit den zuständigen Ministerien geführt.

Viele Länderingenieurkammern bieten anlässlich des Urteils eine Art „Erste-Hilfe-Kurs“ an.

Noch bis 14.9.2019 beteiligen | Deutschlands beste Brücken gesucht!

Noch bis 14.9.2019 beteiligen | Deutschlands beste Brücken gesucht! 872 873 Bundesingenieurkammer

Auch 2020 vergeben VBI und Bundesingenieurkammer wieder den Deutschen Brückenbaupreis. Gesucht werden Deutschlands beste Bauingenieurleistungen in den Wettbewerbskategorien „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ sowie „Fuß- und Radwegbrücken“.

Dabei sind innovative Großprojekte genauso gefragt wie gelungene kleine Konstruktionen oder herausragende Sanierungen.

Der 2006 von Bundesingenieurkammer und VBI ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Eingereicht werden können Bauwerke, deren Fertigstellung, Umbau oder Instandsetzung zwischen dem 1. September 2015 und dem 1. September 2019 abgeschlossen wurde. Einsendeschluss ist der 14. September 2019. Die Ausschreibungsunterlagen zum Deutschen Brückenbaupreis 2020 finden Sie unter www.brueckenbaupreis.de.

STORENERGY Congress | BIngK ist Kooperationspartner

STORENERGY Congress | BIngK ist Kooperationspartner 700 700 Bundesingenieurkammer

Am 13. + 14. November 2019 findet der STORENERGY congress zum dritten Mal bei der Messe Offenburg statt. Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Veranstaltung erstmals als ideeller Kooperationspartner.

Der STORENERGY congress widmet sich den Themen Energiespeicher, Integration von erneuerbaren Energien ins Energiesytem sowie die Entwicklung der Netze. Speichertechnologien sind wichtige Bausteine einer dezentralen Energiezukunft. Die Integration vor allem von Wind, Sonne, Biogas und Wasserkraft ins Energiesystem durch
Speicherung bietet neue Chancen.

EuGH kippt Preisrahmen der HOAI | BIngK spricht sich für Qualitätssicherung aus

EuGH kippt Preisrahmen der HOAI | BIngK spricht sich für Qualitätssicherung aus 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesprochen.

Darin kommt der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, das Urteil umzusetzen.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, bedauerte das heutige Urteil. Er betonte, dass der Ausgang des Verfahrens weder im Sinne der Planerinnen und Planer noch im Sinne des Verbraucherschutzes sei. Es sei allgemein bekannt, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden könne – das gelte auch für Ingenieurleistungen. Daher habe die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO stellvertretend für die Planerorganisationen in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung alles dafür getan, um die HOAI in ihrer bisherigen Form zu erhalten.

Da der EuGH den Preisrahmen, den die HOAI vorgibt, mit seinem heutigen Urteil gekippt hat, muss es jetzt darum gehen, den Verbrauchern Sicherheit und den planenden Berufen in Deutschland eine verlässliche und hand-habbare Grundlage an die Hand zu geben. Daher wird die Bundesingenieurkammer nun gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung an einer Lösung arbeiten. Denkbar ist ein Ansatz analog dem der Steuerberater, wonach statt eines Mindestsatzes von einem Regelsatz auszugehen ist und ein Angemessenheits-vorbehalt im Hinblick auf die zu erbringende Leistung gilt.

Viele Länderingenieurkammern bieten anlässlich des Urteils eine Art „Erste-Hilfe-Kurs“ an.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) | BIngK-Stellungnahme

Gebäudeenergiegesetz (GEG) | BIngK-Stellungnahme 150 150 Bundesingenieurkammer

Der offizielle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude liegt seit Ende Mai 2019 vor.

Grundlage für das Gesetzgebungsvorhaben sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, in dem die Festschreibung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung an den Neubau mit Stand vom 01.01.2016 und an den Bestand vereinbart worden sind. Das BMWi hat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben

Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer lässt sich das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 auf Grundlage des festgeschriebenen Niveaus der energetischen Anforderungen von 2016 nicht erreichen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich ferner kritisch zu den Vollzugsreglungen sowie zur Erweiterung des Kreises der Ausstellungsberechtigten für den Energieausweis aus.

Unter Einbeziehung der Rückmeldungen aus den Länderkammern sowie des AK Energieeffizienz hat die Bundes-ingenieurkammer daher eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde im Vorstand der Bundesingenieurkammer abgestimmt und an die zuständigen Ministerien übermittelt.

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