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Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2019

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2019 1469 1469 Bundesingenieurkammer

Auch in diesem Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.

Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken gibt, ist es umso wichtiger, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen.

Die Befragung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2018. Die Beantwortung nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Mit Jahresabschluss bzw. BWA ist es einfach, alle Fragen zu beantworten.

Aus der Umfrage werden wichtige Kennzahlen für Büros mit ähnlichem Tätigkeitsschwerpunkt und gleicher Bürogröße abgeleitet. Darüber hinaus sind die Umfragedaten aber auch für den AHO-Stundensatzrechner wichtig, mit dessen Hilfe alle Ingenieurbüros Stundensätze kalkulieren können. Die Ergebnisse der Umfrage stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch auch direkt und exklusiv zur Verfügung. Geben Sie hierfür einfach eine Mail-Adresse Ihrer Wahl an.

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.

Sie können online, per E-Mail oder per Post teilnehmen. In jedem Fall ist die Teilnahme freiwillig und anonym. Ihre Daten werden nach deutschen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Die Befragung endet am 05. Juli 2019.

Online-Teilnahme: Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage: Wirtschaftliche Lage Architekten und Ingenieure

Herunterladen des PDF-Fragebogens: Umfrage Index 2018

Teilnahme per E-Mail: Bitte füllen Sie das PDF-Formular aus und schicken es per E-Mail an forschung@ifb.uni-erlangen.de

Teilnahme per Post: Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular können Sie auch per Post an folgende Adresse senden: Institut für Freie Berufe, – Ingenieure und Architekten-, Marienstraße 2, 90402 Nürnberg.

„Infrastruktur und Elemente öffentlicher Räume“ | Baukulturwerkstatt mit Beteiligung der BIngK

„Infrastruktur und Elemente öffentlicher Räume“ | Baukulturwerkstatt mit Beteiligung der BIngK 668 637 Bundesingenieurkammer

Die Bundesstiftung Baukultur lädt in Kooperation mit der Bundesingenieurkammer zur Baukulturwerkstatt am 13./14. Mai 2019 nach Köln ein. Mit dem Fokus „Infrastruktur und Elemente“ widmet sich die Veranstaltung dem zweiten von insgesamt drei Themenschwerpunkten zu öffentlichen Räumen.

Mobilitäts- und Energieinfrastrukturen prägen unsere Landschaften und städtischen Räume – nicht immer zum Vorteil. Sie bergen eine Vielfalt an gestalterischen und technischen Optionen, von Möblierungselementen
bis zu großen Infrastrukturen. Die voranschreitende Digitalisierung und die notwendige Verlagerung von sektoraler Denkweise hin zur fachübergreifenden Zusammenarbeit eröffnen wachsende Möglichkeiten: Räume können strukturiert werden, Funktions- und Nutzungsmischungen steigern die Aktivität und Attraktivität eines Ortes und bieten ein großes Gestaltungspotential. Denn baukulturelle Qualitäten, sei es durch den Einsatz innovativer Techniken und Materialien, nutzungsfreundlicher Designs oder planerischer Leistungen, entfalten ihre Wirkung besonders in öffentlichen Räumen, die von der breiten Gesellschaft genutzt und getragen werden.

Nach einem Auftakt mit Besichtigungen und Empfang am 13. Mai, bietet der Werkstatttag am 14. Mai Impulsbeiträge zu konkreten Projekten und offene Diskussionsrunden an drei Werkstatttischen. Hier besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung im Arbeitsprozess für alle Interessierten. Die Diskussion und der Austausch über gelungene und ausbaufähige Konzepte sollen zu neuen Ideen anregen und die kontinuierliche Verbesserung unserer öffentlichen Räume fördern. Die Baukulturwerkstätten sind das zentrale Veranstaltungsformat der Bundesstiftung. Die daraus resultierenden Ergebnisse fließen in den nächsten Baukulturbericht 2020/21 „Öffentliche Räume“ ein.

Wahlen beim Bundesverband der Freien Berufe | BIngK-Vertreter gewählt

Wahlen beim Bundesverband der Freien Berufe | BIngK-Vertreter gewählt 2560 1544 Bundesingenieurkammer

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat in der heutigen Mitgliederversammlung ein neues Präsidium und einen neuen Vorstand gewählt. Die BIngK ist auch künftig in beiden Gremien vertreten.

BIngK-Präsident Hans-Ullrich Kammeyer wurde dabei in seinem Amt als Vizepräsident von den Mitgliedern des BFB bestätigt. Es ist seine dritte Amtszeit. Ebenfalls wiedergewählt wurde auch BIngK-Vizepräsident Ingolf Kluge bei der Wahl des Vorstands. Die Amtszeit beider Gremien läuft bis 2021.

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Er feierte am 10. April 2019 seinen 70. Geburtstag.
Die Bundesingenieurkammer ist Mitgliedsorganisation des BFB und wirkt neben den genannten Gremien auch in diversen Arbeitskreisen mit.

Verbändegespräch mit Baustaatssekretärin Bohle in Berlin

Verbändegespräch mit Baustaatssekretärin Bohle in Berlin 376 286 Bundesingenieurkammer

Auf Einladung der Bundesingenieurkammer fand am 2. April 2019 das Verbändegespräch der planenden Berufe in Berlin statt. Mit dabei war auch die neue Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat).

In ihrem einleitenden Grußwort verdeutlichte Baustaatssekretärin Bohle den klaren Fokus der Bundesregierung auf die Schaffung neuen Wohnraums. Dies sei die elementarste Herausforderung, die ihr Ressort im Verbund mit den übrigen Ministerien derzeit angehen müsse. Daneben müssen aber auch Themen wie die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens und die Herausforderungen im Vergaberecht genauso planvoll angegangen werden. Mit Blick auf Brüssel und die zahlreichen Deregulierungsaktivitäten der EU-Kommission unterstrich Staatssekretärin Bohle noch einmal, dass die Bundesregierung den Ingenieuren und Architekten zur Seite stehe. Besonders hob sie dabei das Verfahren um die Mindest- und Höchstsätze der HOAI sowie das neue Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Auftragswertberechnung hervor.

Das Verbändegespräch ist eine informelle Austauschplattform der wesentlichen Kammern und Verbände der planenden Berufe in Berlin, das halbjährlich zusammentritt, um sich über die aktuellen Herausforderungen für den Berufsstand abzustimmen. Die Teilnahme am Verbändegespräch war der erste externe Auftritt der neuen Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle.

3 Fragen – 3 Antworten | Dr. Andreas Schwab

3 Fragen – 3 Antworten | Dr. Andreas Schwab 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Dr. Andreas Schwab

EVP-Fraktion, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Im Mai 2019 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Dies hat die Bundesingenieurkammer zum Anlass genommen und EU-Politikerinnen und EU-Politiker gefragt, wie sie sich zukünftig in Europa für die Themen von Ingenieurinnen und Ingenieuren stark machen wollen.

Evelyne Gebhardt MdEP (S&D-Fraktion), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Petra Kammerevert MdEP, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung

Markus Ferber MdEP (EVP-Fraktion), Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament

Nicola Beer MdB (FDP), Spitzenkandidatin der Freien Liberalen

Alle Informationen rund um die Europawahl

Derzeit läuft das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI. Auch mit Initiativen wie dem Dienstleistungspaket greift die EU-Kommission immer wieder direkt oder indirekt die freiberuflichen Strukturen in Deutschland an. Wie werden Sie sich für den Schutz der bewährten freiberuflichen Strukturen einsetzen und bspw. weitere Restriktionen der Kommission verhindern?

Sinnvolle Regulierung kann Wettbewerbsanreize schaffen und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern. Freiberufliche Strukturen haben sich in Deutschland bewährt und die deutschen Dienstleistungserbringer werden europaweit für die hohe Qualität ihrer Arbeit geschätzt. Die EVP-Fraktion will daher an sinnvoller Regulierung und bewährten Strukturen festhalten. Als EVP-Berichterstatter im Binnenmarktausschuss für die Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung habe ich mich dafür eingesetzt, diesen Ansatz mehrheitsfähig zu machen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist schon heute primärrechtlich festgelegt und wird in Deutschland auch schon bisher bei jeder neuen Berufsreglementierung angewendet. Die Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung, die im Rahmen des Dienstleistungspakets vorgelegt wurde und die als einziger Vorschlag angenommen wurde, bringt daher für die deutschen Ingenieure und Architekten keine negativen Veränderungen. Dennoch bringt die Richtlinie auch den deutschen Ingenieuren und Architekten Vorteile, denn deutsche Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, profitieren von einem Binnenmarkt mit verhältnismäßigen Regelungen in allen Mitgliedstaaten, ohne Hürden. Mir ist wichtig, dass die Kommission in den kommenden Jahren keine neuen horizontalen Regeln vorschlägt, sondern eher auf die Durchsetzung der bestehenden Regeln drängt, die manche Mitgliedstaaten noch immer nicht wirksam umsetzen. Dafür werde ich mich auch im Rahmen meiner Arbeit im Binnenmarktausschuss weiter einsetzen.

Die deutsche Planerlandschaft setzt sich vor allem aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer Büros zusammen. Aus unserer Sicht ist diese Struktur Garant für die unabhängige qualitätvolle Erbringung von Planungsleistungen. Auch hat sie sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Was werden Sie auf EU-Ebene zum Schutz dieser Strukturen beitragen?

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen, aber auch der europäischen Wirtschaft. Es sind unsere mittelständischen Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und bedeutend zum Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union beitragen. Wichtig ist mir als binnenmarktpolitischem Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament daher, dass wir den KMU in Europa die besten Bedingungen bieten. Dazu gehört, dass wir den Bürokratieabbau in Europa vorantreiben. Oft können wir das erreichen, indem wir 28 Regelungen in den Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen europäischen Regelung ersetzen. Deswegen würde ich mir auch von den Mitgliedstaaten mehr Bereitschaft zu mehr Europa wünschen. Denn das nutzt insbesondere den KMU. Auch das Prinzip „one in – one out“ möchte ich auf EU-Ebene unterstützen. Für jede neue Regelung sollte eine alte Regelung abgeschafft werden. Denn immer mehr Regelungen machen den Binnenmarkt nicht besser. Wir brauchen verständliche Regelungen, möglichst wenige Rechtsakte und vor allem: eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts durch die Europäische Kommission.

Die Digitalisierung ist in aller Munde. Die Ingenieurinnen und Ingenieure stehen diesem Wandel offen gegenüber. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die digitalen Planungsprozesse voranzubringen und gleichzeitig kleine und mittlere Planungsstrukturen mitzunehmen?

Die Digitalisierung bietet viele neue Möglichkeiten. Wichtig ist, dass wir diese auch in Europa zu unserem Vorteil zu nutzen wissen. Wichtig ist aber auch, dass kleinen und mittleren Unternehmen durch die zunehmende Digitalisierung kein Nachteil entsteht. Bereits 2014 haben wir daher Förderungsmaßnahmen verabschiedet. Horizon 2020 stellt zwischen 2014 und 2020 europaweit € 80 Millionen für KMU zur Verfügung.

Anne Katrin Bohle neue Baustaatssekretärin im BMI

Anne Katrin Bohle neue Baustaatssekretärin im BMI 600 600 Bundesingenieurkammer

Am 1.4.2019 wird Anne Katrin Bohle die Nach­fol­ge von Bau­staats­se­kre­tär Gunther Adler im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) antreten. Das Bundeskabinett hat am 20.03.2019 dem Vorschlag von Bundesminister Seehofer zugestimmt.

Derzeit leitet Anne Katrin Bohle die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und gilt als ausgewiesene Expertin in diesem Bereich. Die Bundesingenieurkammer dankt Gunther Adler für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und freut sich darauf, in Anne Katrin Bohle eine neue versierte Ansprechpartnerin zu bekommen.

Spitzengespräch im BMI zum Fachkräftemangel mit Beteiligung der Bundesingenieurkammer

Spitzengespräch im BMI zum Fachkräftemangel mit Beteiligung der Bundesingenieurkammer 800 800 Bundesingenieurkammer

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor der Bau- und Planungswirtschaft nicht halt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie beschlossen.

Am 13. März 2019 gab es in diesem Zusammenhang auf Einladung des Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat und mit Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein Spitzengespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von ZDB, HDB, der IG BAU sowie der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer.

Die Gesprächspartner waren sich grundsätzlich zwar darüber einig, dass die Bauwirtschaft und die planenden Berufe beim Thema Fachkräfte im Vergleich zu anderen Branchen relativ gut aufgestellt sind. Um die große Nachfrage meistern zu können, haben Büros und Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Personal investiert. Für 2019 geht z.B. die Bauwirtschaft von einer Ausweitung der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe um weitere 2 Prozent auf rund 850.000 Beschäftigte aus. Die Zahl der neuen Auszubildenden stieg im vergangenen Jahr um 8,6 Prozent. Getragen wird diese Entwicklung auch durch den Investitionshochlauf für die Infrastruktur und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen im Wohnungsbau durch verbesserte Rahmenbedingungen fördert – beides Maßnahmen, die aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch kontinuierlich nachgehalten und perpetuiert werden müssen.

An dem hochrangig besetzten Austausch nahmen neben den Bundesministern Seehofer (BMI) und Heil (BMAS) auch die Staatssekretäre Dr. Nussbaum (BMWI), Böhning (BMAS) und Dr. Teichmann (BMI) teil. Für die Bundesingenieurkammer waren BIngK-Präsident Kammeyer und HGF Falenski vor Ort.

Deutscher Brückenbaupreis 2020 ausgelobt

Deutscher Brückenbaupreis 2020 ausgelobt 872 873 Bundesingenieurkammer

Bereits zum 8. Mal rufen die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI zur Beteiligung am Deutschen Brückenbaupreis auf. Gesucht werden Deutschlands beste Bauingenieurleistungen im Brückenbau.

Auch 2020 vergeben VBI und Bundesingenieurkammer den Preis in den Wettbewerbskategorien „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ sowie „Fuß- und Radwegbrücken“. Dabei sind innovative Großprojekte genauso gefragt wie gelungene kleine Konstruktionen oder herausragende Sanierungen. Der Wettbewerb würdigt die besten Brücken, die in den vergangenen vier Jahren in Deutschland entstanden sind und zeichnet die Bauingenieurinnen und Bauingenieure aus, deren außerordentliche Leistungen den Bau dieser Brücken ermöglicht haben.

Eingereicht werden können Bauwerke, deren Fertigstellung, Umbau oder Instandsetzung zwischen dem 1. September 2015 und dem 1. September 2019 abgeschlossen wurden. Der Einsendeschluss ist der 14. September 2019.

Die Ausschreibungsunterlagen zum Deutschen Brückenbaupreis 2020 sowie Bildmaterial der bisherigen Preisträgerbauwerke und weitere Informationen finden Sie unter www.brueckenbaupreis.de.

Der 2006 von Bundesingenieurkammer und VBI ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

3 Fragen – 3 Antworten | Petra Kammerevert MdEP

3 Fragen – 3 Antworten | Petra Kammerevert MdEP 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Petra Kammerevert

Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung

Im Mai 2019 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Dies hat die Bundesingenieurkammer zum Anlass genommen und EU-Politikerinnen und EU-Politiker gefragt, wie sie sich zukünftig in Europa für die Themen von Ingenieurinnen und Ingenieuren stark machen wollen.

Evelyne Gebhardt MdEP (S&D-Fraktion), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Markus Ferber MdEP (EVP-Fraktion), Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand im Europäischen Parlament

Dr. Andreas Schwab MdEP (EVP-Fraktion), Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Nicola Beer MdB (FDP), Spitzenkandidatin der Freien Liberalen

Alle Informationen rund um die Europawahl

Derzeit läuft das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI. Auch mit Initiativen wie dem Dienstleistungspaket greift die EU-Kommission immer wieder direkt oder indirekt die freiberuflichen Strukturen in Deutschland an. Wie werden Sie sich für den Schutz der bewährten freiberuflichen Strukturen einsetzen und bspw. weitere Restriktionen der Kommission verhindern?

Als Kultur- und Bildungspolitikerin habe ich ein Interesse an einem konstruktiven Wettbewerb um die höchste Qualität und die besten Ideen, auch im Architektur- und Ingenieursbereich. Eine Honorarordnung kann, neben Verbraucherschutzaspekten, ganz generell dazu beitragen einen solchen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Wie nun allerdings der EuGH die HOAI beurteilen wird, obliegt nicht meiner Voraussage.

Die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine „Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen“ legt als Teil des sog. Dienstleistungspakets fest, dass vor dem Erlass neuer beruflicher Regelungen oder deren Änderung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach einem detailliert vorgegebenen Prüfschema durchzuführen ist und sorgt eben gerade nicht für eine befürchtete „Gleichmacherei“ der freien Berufe in der EU. Freiberufler, begrifflich von „artes liberales“ stammend, zeichnet grundsätzlich aus, dass sie gegenüber ihren Kunden oder Mandanten einen enormen Wissensvorsprung in Bezug auf die erfragte Leistung haben. Als Bildungspolitikerin kann ich am besten zu ihrer Förderung beitragen, indem ich das Beibehalten eines hohen Ausbildungsniveaus fordere und wir auch für die gezielte Förderung sorgen. Insgesamt bedarf es größerer Anstrengungen in den Bildungsinvestitionen, insbesondere im MINT Bereich, hier nochmals mit einem Schwerpunkt auf junge Frauen, sowie in der kulturellen Bildung. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass die anspruchsvollen Aufgaben von Freiberuflern möglichst exzellent gelöst werden.

Die deutsche Planerlandschaft setzt sich vor allem aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer Büros zusammen. Aus unserer Sicht ist diese Struktur Garant für die unabhängige qualitätvolle Erbringung von Planungsleistungen. Auch hat sie sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Was werden Sie auf EU-Ebene zum Schutz dieser Strukturen beitragen?

Die Europäische Union muss helfen den administrativen Aufwand für KMUs in Europa in einem machbaren Rahmen zu halten. Seit Jahren kämpfe ich für ein größeres Engagement der öffentlichen Hand beim Ausbau von Glasfasernetzen, möglichst flächendeckend. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass es sich lohnt, das in der e-commerce Richtlinie festgeschriebene Haftungsprivileg zu verteidigen, da es gerade kleine und mittlere Unternehmen im digitalen Bereich vor übermäßigem Aufwand schützt.

Außerdem möchte ich allen Unternehmerinnen und Unternehmern nahelegen, mehr auszubilden und ihre Azubis zu einer Teilnahme an ERASMUS+ ermutigen. ERASMUS+ ist eben weit mehr als ein Programm nur für Studierende. Wir haben dafür gesorgt, dass das Programm künftig breiter aufgestellt ist und fordern daher als Ausschuss für Kultur und Bildung, die Mittel insgesamt zu verdreifachen und den Mittelanteil für Praktika in der beruflichen Bildung zu erhöhen. Wir bekommen vor allem aus Unternehmen die Rückmeldung, dass der Austausch nicht nur Beschäftigten, sondern auch den Unternehmen einen enormen Mehrwert bietet. Dieses Potenzial müssen wir noch besser ausschöpfen!

Die Digitalisierung ist in aller Munde. Die Ingenieurinnen und Ingenieure stehen diesem Wandel offen gegenüber. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die digitalen Planungsprozesse voranzubringen und gleichzeitig kleine und mittlere Planungsstrukturen mitzunehmen?

Sie kennen sich im „Building Information Modeling“ besser aus als ich. Ich kann Ihnen sagen, was ich als Europapolitikerin sehe. Es gibt große Erfolge, wenn KMUs sich zusammentun und alltägliche, regelmäßig wiederkehrende Betriebsabläufe oder auch Akquise von Fördermitteln gemeinsam stemmen. So können sie sich besser auf ihre Kernkompetenz konzentrieren, wodurch ihre Zeit und Energie für Innovation freigesetzt wird. Als Sozialdemokratin bin ich überzeugt, dass dies in genossenschaftlich organisierten Modellen sehr gut funktionieren kann. Unter dem Aspekt der Bildung bin ich überzeugt, dass wir im Zuge des digitalen Wandels neben den formalen Bildungszielen sehr viel mehr Wert auf soziale Kompetenzen, Kreativität, Teamfähigkeit, lösungsorientiertes Arbeiten und die Neugier auf Neues in Bildung und Ausbildung legen sollten.

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren: Schlussanträge des Generalanwalts | Gefahr für Qualität am Bau

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren: Schlussanträge des Generalanwalts | Gefahr für Qualität am Bau 1652 1652 Bundesingenieurkammer

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU-Recht hält.

Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrigere Preise im Markt zu etablieren. Generalanwalt Szpunar vertritt die Meinung, dass die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen und er empfiehlt der Kammer der Klage der EU-Kommission gegen Deutschland stattzugeben.

Es ist außerordentlich bedauerlich, dass der Generalanwalt den schlüssigen Argumenten im Verfahren gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht folgen wollte. Die Planerorganisationen, allen voran die Bundes-ingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer und der AHO, haben gemeinsam mit der Bundesregierung alles dafür getan, die These der EU-Kommission, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI seien nicht mit dem EU-Recht vereinbar, zu widerlegen.

Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt:

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit.

Das Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

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