Allgemein

Baukulturelle Leitlinien des Bundes Workshop

Baukulturelle Leitlinien des Bundes

Baukulturelle Leitlinien des Bundes 1600 900 Bundesingenieurkammer

Am 21. März 2024 richtete das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin einen Workshop aus unter dem Motto: Baukulturelle Leitlinien des Bundes – Wie gestalten wir gemeinsam Räume für ein gutes Zusammenleben? Die Bundesingenieurkammer war durch Professor Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Beirat der Bundesstiftung Baukultur, vertreten.

Die Bundesregierung will die Rolle der Baukultur stärken. Hierfür sollen Leitlinien für Baukultur erarbeitet werden. Ein Projektteam Baukultur hatte einen Entwurf für Leitlinien vorgestellt. Diese wurden in drei Arbeitsgruppen diskutiert. Die Diskussionsergebnisse fließen nun in den Entwurf ein.

Dabei geht es um eine ganzheitliche Betrachtung von Baukultur, in dem Sinne, dass sie die Summe der menschlichen Tätigkeiten umfasst, die unsere gebaute Umwelt weiter verändern. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der UN-Nachhaltigkeitsziele 2030 und der UN Sendai-Ziele 2030 zur Katastrophenvorsorge.

Die Bundesingenieurkammer engagiert sich weiterhin bei der Erarbeitung der Leitlinien und im Beirat der Bundesstiftung Bauakademie. Sie ist zudem Kooperationspartnerin des Baukulturberichts und des Konvents der Baukultur 2024 der Bundestiftung Baukultur.

Fotos © Konstantin Börner

Positionspapier Berufsvorbehalte Bundesingenieurkammer und VBI

BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen.

Grundlage für sicherheitsrelevante Planungsleistungen bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure, sowie permanente Fort- und Weiterbildung. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können. Um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern, muss insbesondere der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden.

Foto © BIngK/VBI

Deutscher Brückenbaupreis 2025

Auslobungsstart Deutscher Brückenbaupreis 2025

Auslobungsstart Deutscher Brückenbaupreis 2025 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI loben den Deutschen Brückenbaupreis 2025 aus. Der ideelle Preis, der nun schon zum zehnten Mal ausgelobt wird, würdigt Ingenieurleistungen im Brückenbau in den Kategorien Fuß-/Radwegbrücken und Straßen-/Eisenbahnbrücken. Neubauten, Instandsetzungen und Ertüchtigungen sind gleichermaßen teilnahmeberechtigt.

Nun schon zum zweiten Mal wird zusätzlich ein Sonderpreis für ein wegweisendes Projekt auf Weg zum klimaneutralen Bauen verliehen. Dies unterstreicht die Bedeutung von umweltfreundlichen Ansätzen und innovativen Technologien im Brückenbau, denn Ingenieurinnen und Ingenieure bauten schon immer mit Blick auf die Zukunft. Nachhaltigkeit war und bleibt auch in den anderen Projekten ein gleichberechtigtes Bewertungskriterium neben Funktion, Konstruktion, Wirtschaftlichkeit, ästhetischer Einbindung, Wirtschaftlichkeit, Planung & Bau sowie Innovation.

Die Teilnahme am Wettbewerb bietet Ingenieurinnen und Ingenieure eine einzigartige Gelegenheit, ihre Innovation, Kreativität und Expertise unter Beweis zu stellen – und darüber hinaus das Renommée und die Strahlkraft des Berufsstandes an sich zu stärken.

Interessierte können ab sofort die Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb 2025 auf der offiziellen Webseite www.brueckenbaupreis.de einsehen und herunterladen. Dort finden sich alle Formalien zur Teilnahme.

Einsendeschluss ist der 31. August 2024. Die feierliche Preisverleihung findet im März 2025 in Dresden statt – am Vorabend des Dresdner Brückenbausymposiums.

Foto © Brückenbaupreis

EU Parlament EPBD

EU-Parlament segnet EPBD-Richtlinie ab

EU-Parlament segnet EPBD-Richtlinie ab 2400 1597 Bundesingenieurkammer

Das Europäische Parlament verabschiedete am 12. März 2024 neue EU-Vorschriften für die Renovierung von Gebäuden. 370 Abgeordnete stimmten in Straßburg für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Es gab 199 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen. Die beschlossene Fassung der EPBD-Richtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) entspricht im Wesentlichen der Einigung im Trilog-Verfahren aus dem Dezember 2023.

Eine zeitweise diskutierte Sanierungspflicht für Wohngebäude durch die Richtlinie wird es nicht geben. Vielmehr soll jetzt der gesamte Wohngebäudebestand die Effizienzpotenziale heben. Gerade Deutschland hat sich in den Verhanldungen für den Quartiersansatz stark gemacht. Ziel der Europäischen Union ist es nun, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Über einen Quartiersansatz wird die ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglicht. Wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden, sind so Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend notwendig.

Für Nichtwohngebäude wurde eine Sanierungspflicht eingeführt. Die neuen Regelungen sehen vor, dass bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Basisjahr 2020) saniert werden müssen. Der Gebäudebestand in der EU soll bis 2050 vollständig klimaneutral sein.

Die deutsche Bundesbauministerin Klara Geywitz begrüßt den gefundenen Kompromiss: „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt. Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf u. a. in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt.“

Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Für Neubauten der öffentlichen Hand soll dies bereits ab 2028 gelten.

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich. Die EU-Staaten können zudem beschließen, Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird nun prüfen, an welchen Punkten die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht erforderlich ist. Hierzu muss laut BMWSB zunächst das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen werden. Denn nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments wird noch die Zustimmung des Rates benötigt. Stehen dann die konkreten Formulierungen fest, beginnt die zweijährige Frist zur Umsetzung. Bauministerin Klara Geywitz unterstreicht: „Mit der heutigen Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament gehen wir in Europa den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor. Wir werden dadurch die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestandes senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen.“

Ökobilanzierung ab 2023 verpflichtend

Die Novelle der EPBD-Richtlinie sieht zudem die Berechnung und Darstellung der Ökobilanzierung bzw. die Lebenszyklusanalyse für alle Neubauten über 1.000 m² verpflichtend vor. Ab 2023 dann für alle Neubauten. Gerade die planenden Berufe müssen sich hierauf entsprechend vorbereiten.

Wortlaut Artikel 7 Absatz 2:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab den folgenden Zeitpunkten das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial gemäß Anhang III berechnet und im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes offengelegt wird:

  1. a) ab dem 1. Januar 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr
    als 1000 m²,
  2. b) ab dem 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude.

Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2
Für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2 wird das Gesamt-Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial als numerischer Indikator, ausgedrückt in kg CO2eq/(m²) (Nutzfläche), für jede Lebenszyklusphase, berechnet über einen Bezugszeitraum von 50 Jahren angegeben.

Die Datenauswahl, die Festlegung des Szenarios und die Berechnungen erfolgen gemäß EN 15978 (EN 15978:2011 Nachhaltigkeit von Bauwerken. Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden. Berechnungsmethode) und unter Berücksichtigung späterer Normen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Bauwerken und die Berechnungsmethode für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden. Der Umfang der Gebäudekomponenten und der technischen Ausrüstung entspricht der Definition für den Indikator 1.2 des gemeinsamen Level(s)-Rahmens der EU.

Sofern ein nationales Berechnungsinstrument oder eine nationale Berechnungsmethode vorliegt oder für die Offenlegung oder die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlich ist, kann dieses Instrument oder diese Methode genutzt werden, um die erforderliche Offenlegung zu ermöglichen. Andere Berechnungsinstrumente oder -methoden können verwendet werden, wenn sie die im gemeinsamen Level(s)-Rahmen der EU festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Wurden Daten zu spezifischen Bauprodukten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates1 berechnet, so sind diese, sofern verfügbar, zu verwenden.

Foto © Frederic Koberl/unsplash

BFB Fachkräftesicherung

Dialog zur Fachkräftesicherung

Dialog zur Fachkräftesicherung 1500 851 Bundesingenieurkammer

Am 1. März trafen sich die Mitglieder des BFB-Gesprächsforums „Junge Freie Berufe“ zu ihrer Auftaktsitzung 2024. Die Runde war zu Gast bei der Bundeszahnärztekammer in Berlin. Eingangs tauschten sie sich mit Boris Petschulat aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu ihrem Impulspapier zur Fachkräftesicherung „Talente finden, fördern und binden“ aus.

Im Impulspapier betont das Gesprächsforum unter anderem, dass die Freien Berufe zuverlässige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind. Gerade angesichts der veränderten „Kräfteverhältnisse“ auf dem Arbeitsmarkt hin zu einem Bewerbermarkt gilt es, die guten Perspektiven für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herauszustellen, da die Freien Berufe als Zukunftssektor mit ihren krisensicheren Jobs eine sichere Bank für ihre Mitarbeitenden sind.

Foto: © BFB/Mark Bollhorst

EuGH-Urteil harmoniserte Normen

EuGH: Zugang zu harmonisierten technischen Normen

EuGH: Zugang zu harmonisierten technischen Normen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2024 entschieden, dass an der Verbreitung der harmonisierten Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, da diese Normen wegen ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass das Unionsrecht jedem Unionsbürger und jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat den Zugang zu Dokumenten gewährleistet, u. a. zu denjenigen, die sich im Besitz der Europäischen Kommission befinden.

Der Zugang zu einem Dokument kann allerdings verweigert werden. Dies ist der Fall, wenn durch die Verbreitung der Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, beeinträchtigt wird. Allerdings nur dann, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung besteht.

Foto: © DIN e. V.

World Engineering Day for Sustainable Development

Bundesingenieurkammer zum World Engineering 2024

Bundesingenieurkammer zum World Engineering 2024 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Am 4. März 2024 wird weltweit zum fünften Mal der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ gefeiert.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zum World Engineering Day:

„Der World Engineering Day for Sustainable Development sollte als Aufforderung an unseren Berufstand verstanden werden, das Tempo bei der Transformation des Bausektors zu erhöhen. Um die notwendige Bauwende einzuleiten und umzusetzen, benötigen wir in vielen Bereichen ein Umdenken. Die Potentiale des nachhaltigen und ressourcenschonenden Bauens erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. Der Fokus sollte noch stärker auf dem Bauen im Bestand und der Kreislauffähigkeit von Baustoffen liegen. Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb, dringend die regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Es braucht hier die richtigen Anreize und Förderkulissen.

Parallel entwickelt das Bauingenieurwesen kontinuierlich Anpassungsstrategien für die sich verändernden klimatischen sowie gesellschaftlichen Anforderungen an das Bauen. Hierbei kann sich die Gesellschaft schon immer auf die Innovationskraft der in Wissenschaft und Planung tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure verlassen.

Auf die Forschung des ressourcenschonenden Bauens muss in Deutschland noch mehr Augenmerk gelegt werden. Das Bauingenieurwesen in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Wir müssen uns dies unter anderem bei der weltweit notwendigen CO2-Reduktion im Bausektor und dem klimaangepassten Bauen stärker zunutzen machen.

Wir Ingenieurkammern sind den nächsten Generationen verpflichtet – auch den nächsten Generationen von Ingenieurinnen und Ingenieuren, die heute schon wichtige Treiber der Transformation des Bauens sind. Die Zeit drängt: Umso wichtiger ist es, dass der Bausektor gemeinsam besonnen und gezielt die Themen angeht. Hier können die planenden Berufe zu Moderatoren werden. Wir dürfen uns nicht in ermüdenden politischen und ideologischen Diskussionen verlieren. Vielmehr sollten uns die vielfältigen Möglichkeiten des klimaschonenden Bauens, die heute schon technisch möglich sind, ermutigen und anspornen. Wir müssen jetzt handeln.“

Veranstaltung: Einfach Bauen! Potenziale im Neubau und im Bestand

Veranstaltung: Einfach Bauen! Potenziale im Neubau und im Bestand 700 525 Bundesingenieurkammer

Die kostenfreie Veranstaltung am 18. April 2024 in Berlin zum „Gebäudetyp-e“ (wie „einfach“ oder „experimentell“) beleuchtet den aktuellen Diskussionstand zum Gebäudetyp-e und gibt einen Ausblick auf eine rechtssichere Umsetzung in die Praxis. Veranstalterinnen sind die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Der »Gebäudetyp-e« (wie »einfach« oder »experimentell«) ist angeregt von der Bayerischen Architektenkammer eine Initiative der Bundesarchitektenkammer mit dem Ziel, einen regulatorischen Befreiungsschlag für mehr Innovation zu wagen. Der neue Planungsansatz ist auch Teil des 14-Punkte-Planes des Bundeskanzlers im Rahmen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum.

Donnerstag, 18.04.2024, 18:30–21:00 Uhr
Metropolitan School, Linienstraße 122, 10115 Berlin (Google Maps)

Programm

ab 18:00 Uhr: Einlass und Begrüßungsimbiss

18:30 Uhr: Eröffnung
Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im BMWSB
Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der BIngK

Gebäudetyp-e: Worum geht es?
Florian Dilg, Architekt, Vorsitzender der Task-Force GT-e bei der BAK

Best Practice Beispiele
Projekt Metropolitan School: Vera Hartmann, Sauerbruch Hutton Architekten
Wohnanlage Haunstetten, Pilotprojekt der Bayerischen Landesregierung: IGEWO Wohnungsunternehmen KG + hey! architekten
Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer des GdW
Diskussion

Vereinfachung nur mit rechtlicher Absicherung für alle Beteiligten
Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D.

Vorstellung der »Leitlinie und Prozessempfehlung«
Heiko Roeder, Ministerialrat, Leiter Referat B II 1 im BMWSB

Bewertung des aktuellen Diskussionstandes
Dr. Irene Pakuscher, Leiterin der Unterabteilung I B im BMJ (angefragt)
MinDirig Ludger Kraemer, Leiter der Unterabteilung B II im BMWSB (angefragt)
Prof. Lydia Haack, Präsidentin Bayerische Architektenkammer
Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Schlusswort
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz (angefragt)

Ausblick
Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK

ab 21:00 Uhr: Get-together

Aktionswoche 2024

Aktionswoche „Ingenieurwesen für nachhaltige Entwicklung“ ab 4. März

Aktionswoche „Ingenieurwesen für nachhaltige Entwicklung“ ab 4. März 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Weil der Ingenieurkammer Baden-Württemberg ein Tag für Ingenieure nicht genug ist, machen sie gleich eine ganze Ingenieurwoche daraus. Mit einer spannenden Mischung aus Podcast, Online-Vorträgen und Live-Veranstaltung werden die Themen nachhaltige Bauwirtschaft, kreislauffähiges Bauen, Verwendung natürlicher Baustoffe und innovative Technologien umfassend beleuchtet.

Holzbau boomt: Aber reicht das Holz?

04.03.2024
online

Pünktlich zum World Engineering Day am 4. März veröffentlicht die Ingenieurkammer Baden-Württemberg eine neue Folge des Podcasts „Auf Holz bauen“: Die Folge beschäftigt sich mit der Frage, ob unsere Holzressourcen der erhöhten Nachfrage überhaupt gewachsen sind.

zum Podcast

Online-Vortrag: Projekte der IBA27

05.03.2024
16:00 bis 17:00 Uhr, online

Mit klugen und mutigen Bauprojekten will die Internationale Bauausstellung 2027 in der Stadtregion Stuttgart zeigen, wie das Zusammenleben, Wohnen und Arbeiten zukünftig funktioniert. Der Vortrag zeigt dies anhand der derzeit fortschrittlichsten Projekte auf.

Details und Anmeldung

Online-Vortrag: Hybride Gebäude und deren Lastabtrag

06.03.2024
16:30 bis 18:00 Uhr, online

Die Verwendung unterschiedlicher Materialien ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll! Ein Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Heiner Eugen Hartmann.

Details und Anmeldung

Führung: das adaptive Demonstrator-Hochhaus der Universität Stuttgart

07.03.2024
16:00 bis 16.30 Uhr, Stuttgart-Vaihingen

Smarte Technik für weniger Materialverbrauch – eine Führung durch den Sonderforschungsbereich.

Details und Anmeldung

Besichtigung & Führung RoofKIT am Karlsruhe Institut für Technologie

08.03.2024
1:00 bis 12:00 Uhr, Karlsruhe

Besichtigen Sie den Sieger unter den Gebäudeprototypen – ein Beispiel für ein innovatives Solarhaus mit hervorragender Energiebilanz.

Details und Anmeldung

Baustellenführung S21: der neue Flughafen-Bahnhof

08.03.2024
14:00 bis 17:00 Uhr, Flughafen Stuttgart

Erfahren Sie alles über den Tunnelbau, den Anschluss des Flughafens ans Hochgeschwindigkeits-Netz und die Anbindung von Stuttgart 21 an die Neubaustrecke.

Details und Anmeldung

Auslobung Deutscher Ingenieurbaupreis 2024

Wettbewerb „Deutscher Ingenieurbaupreis 2024“ startet

Wettbewerb „Deutscher Ingenieurbaupreis 2024“ startet 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer loben in diesem Jahr wieder den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 aus. Der Preis, der alle zwei Jahre vergeben wird, soll die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland ins Scheinwerferlicht rücken. Ingenieurinnen und Ingenieure sind aufgerufen, bis zum 30. April ihre Projekte einzureichen.

Das Bauwesen befindet sich im Wandel. Gesellschaftliche Anforderungen, klimaneutral und ressourcenschonend zu bauen, erfordern ein Umdenken bei Auftraggebern und Bauherren. Dem Ingenieurbau fällt bei der notwendigen CO2-Reduktion und der Anpassung unserer Infrastrukturen an den Klimawandel eine zentrale Rolle zu. Um die Bauwende Realität werden zu lassen, braucht es den Innovationsgeist und Mut der am Bau beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure. Neben Leuchtturmprojekten tragen vor allem die innovativen Ingenieurbauwerke auf lokaler und regionaler Ebene zur Transformation des Planens und Bauens bei.

Mit der Auslobung soll der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland verdeutlicht werden. Der Staatspreis zählt zu den wichtigsten Preisen des Bauingenieurwesens in Deutschland. Auslobung und Durchführung des Preises werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) verantwortet.

Erstmalig wird 2024 ein Nachwuchspreis ausgelobt, um die Vielzahl an jungen aufstrebenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sichtbarer zu machen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Den innovativen und klugen Ideen der Ingenieurinnen und Ingenieure haben wir Bauwerke zu verdanken, mit denen wir Flüsse überqueren oder in denen wir unsere Autos und Fahrräder parken können. Die letzten Wettbewerbe haben ausgezeichnete Konstruktionen sichtbar gemacht, die gleichzeitig praktisch und alltagstauglich sind. Ob Brücken, Parkhäuser oder Tunnel, Ingenieurskunst aus Deutschland ist nicht umsonst weltweit gefragt. Machen Sie mit! Bewerben Sie sich mit Ihrem Bauwerk und mit ihrer Idee! In diesem Jahr sind erstmals auch die jungen Ingenieurinnen und Ingenieure aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Auch auf ihre Ideen sind wir sehr gespannt!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, appelliert an die Ingenieurinnen und Ingenieure: „Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist eine große Chance für den Berufsstand, um auf die gesellschaftliche Bedeutung unseres Wirkens hinzuweisen. Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen sich täglich mit nachhaltigen Lösungen am Bau. Beschleunigtes und effizientes Bauen ist nur durch Innovationen und mit der richtigen Planung möglich. Helfen Sie, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür zu schärfen und nehmen Sie an dem Wettbewerb teil. Nur gemeinsam können wir die Bauwende sicht- und erfahrbar machen.“

Einreichungen bis 30. April 2024
Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als Staatspreis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen aus dem Bereich des konstruktiven oder des funktionellen Ingenieurbaus. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 22. Februar 2024 fertiggestellt worden sein. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Einreichungen können bis 30. April 2024 unter www.dingbp.de erfolgen.

Preis und Auszeichnungen
Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Weitere 30.000 Euro stehen für bis zu 5 Auszeichnungen je 4.000 Euro zur Verfügung. Der Gewinner des Nachwuchspreises erhält 10.000 Euro.

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Prof. Dr.-Ing. M. Arch. Lucio Blandini, Leiter des Instituts für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren, Universität Stuttgart, Vorstand der Werner Sobek AG, Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Vorstand Institut für Infrastruktur ∙ Wasser ∙ Ressourcen ∙ Umwelt, FH Münster
Andreas Keil, Partner, schlaich bergermann partner
Helmut Meyer, Gesellschafter, Transsolar Energietechnik GmbH
Dirk Scheinemann, Abteilungsleiter B im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstand Bundesingenieurkammer
Birga Ziegler, Geschäftsführung m2ing GmbH

Stellvertretende Jurymitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, Leitung Digitallabor, Hochschule für Technik Stuttgart
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung

Foto: © Lapatsch I Unger

Video: © HELLO STUDIO W

 

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