Beiträge Von :

Denise Banicke

Referentenentwurf einer Verordnung zur HOAI-Änderungsverordnung

Referentenentwurf einer Verordnung zur HOAI-Änderungsverordnung 150 150 Bundesingenieurkammer

Der oben genannte Verordnungsentwurf beruht auf der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Die zeitnahe Anpassung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.7.2019 notwendig geworden.

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des ArchLG

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des ArchLG 150 150 Bundesingenieurkammer

Der oben genannte Gesetzentwurf schafft die notwendige Grundlage für den Erhalt der HOAI als Rechtsverordnung. Deren zeitnahe Anpassung ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.7.2019 notwendig geworden.

Begründet hat der EuGH die Europarechtswidrigkeit der verbindlichen Mindestsätze ausschließlich mit der Erwägung, dass in Deutschland Planungsleistungen auch von Dienstleistern erbracht werden dürfen, die nicht ihre fachliche Eignung nachweisen müssen (Rn. 92). Auch für die Vornahme der Leistungen, die diesen Mindestsätzen unterliegen, müssten aus Sicht des Gerichthofs „Mindestgarantien gelten, die die Qualität dieser Leistungen gewährleisten können“ (Rn. 92). Hierin liege eine sogenannte Inkohärenz.

Dieser Aspekt sollte unabhängig von der jetzt anstehenden Änderung des ArchLG und der HOAI in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt werden. Aber auch im Übrigen kann die Anpassung der HOAI an das EuGH-Urteil nur ein erster Schritt sein. Eine Aktualisierung der Leistungsbilder insbesondere im Hinblick auf zunehmend digitale Planungen (BIM) ist ebenso erforderlich wie eine Überprüfung der derzeitigen, seit 2013 unveränderten Tafelwerte. Beides bedarf umfangreicher Vorbereitungen und sollte daher ebenfalls für die nächste Legislaturperiode vorgesehen werden.

Unabhängig davon nehmen wir zum vorliegenden Gesetzentwurf wie folgt Stellung:

Wir befürworten das im Regierungsentwurf vorgesehene Modell, die derzeitigen Honorartafeln zukünftig als Honorarorientierung auszugestalten. Auch im Übrigen halten wir den Entwurf für eine gute Grundlage für die durch das EuGH-Urteil notwendig gewordene Anpassung der HOAI sowie des hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsrahmens. Wir danken der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die geleistete Arbeit. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf vorgenommenen Änderungen, die aus unserer Sicht zu einer erheblichen Verbesserung geführt haben. Dies gilt ungeachtet dessen, dass unsere Vorschläge, die wir weiterhin für zielführend halten, nicht vollumfänglich berücksichtigt worden sind.

Zu Artikel 1

Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

Die Planerorganisationen hatten ursprünglich gefordert, im ArchLG eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, um in der HOAI hinsichtlich des Honorars eine allgemeine Angemessenheitsregelung vorsehen zu können, wie sie in der Steuerberatervergütungsverordnung und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthalten ist. Während der Verband der privaten Bauherren (VPB) dieses Anliegen nachdrücklich unterstützte, stieß es bei den Vertretern der öffentlichen Auftraggeber auf Bedenken. Auch der vorliegende Regierungsentwurf sieht eine solche Regelung nicht vor.

  • 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 ArchLG-E übernehmen jetzt aber auf die Honorartafeln der HOAI bezogene Formulierungen aus dem derzeitigen ArchLG, wonach bei der Bestimmung der Honorartafeln zur Honorarorientierung den berechtigten Interessen der Ingenieure und Architekten und der zur Zahlung Verpflichteten Rechnung zu tragen ist und diese an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung des Ingenieurs oder Architekten auszurichten sind. Laut Gesetzesbegründung betonen die beiden Sätze, dass die Honorartafeln eine Orientierung für eine angemessene Honorarhöhe bieten sollen.

Wir begrüßen diese Aussage, halten es aber für naheliegend und zweckdienlich, sie auch bereits im Gesetzestext selbst zu verorten. Wir schlagen daher vor, § 1 Abs. 1 Satz 3 ArchLG wie folgt zu fassen:

„Als Orientierung für eine angemessene Honorarhöhe sind diese an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung des Ingenieurs oder Architekten auszurichten.“

Zusätzlich entscheidend sein wird es aus unserer Sicht, diese positiven Ansätze im ArchLG-E auch in der HOAI selbst deutlich zu verankern, um es den Planern und den Auftraggebern auch in der Praxis zu ermöglichen, im Rahmen der Honorarverhandlungen hierauf Bezug zu nehmen.

Zu Artikel 4

Änderung der Vergabeverordnung

Auch die im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) stellen gegenüber dem Referentenentwurf eine nicht unerhebliche Verbesserung dar. Wir begrüßen es insbesondere, dass der in § 76 Abs. 1 Satz 2 VgV enthaltene Bezug zur HOAI, wenn auch modifiziert, beibehalten werden soll.

Wir würden es allerdings für zielführend halten, die Aussagekraft dieses mit dem Grundsatz des Leistungswettbewerbs (§ 76 Abs. 1 Satz 1 VgV) im Zusammenhang stehenden Satzes durch folgende Formulierung zu stärken:

„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist zu berücksichtigen. “

Dadurch würde gewährleistet, dass die öffentlichen Auftraggeber unter anderem die Honorartafeln als Ausdruck einer angemessenen Honorierung in ihre Honorarkalkulation einzubeziehen haben.

Die durch den Regierungsentwurf gestärkte Bedeutung der zukünftigen Honorarorientierung würde aus unserer Sicht durch eine Regelung konsequent fortgeführt, wonach bei Unterschreiten des in der Honorarorientierung enthaltenen Basishonorarsatzes ein ungewöhnlich niedriges Angebot im Sinne des § 60 VgV vorliegt. Wir schlagen insoweit folgenden neuen § 73 Abs. 4 VgV vor:

„Liegt der Preis eines Angebots unterhalb des Basishonorarsatzes der Honorarorientierung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Im Übrigen gelten § 60 Absatz 2 bis 4.“

Stand 10.08.2020

Digitale Planungsmethode BIM | Öffentliche Auftraggebende und Planende lernen in Zukunft nach einheitlichem Standard

Digitale Planungsmethode BIM | Öffentliche Auftraggebende und Planende lernen in Zukunft nach einheitlichem Standard 150 150 Bundesingenieurkammer

Gemeinsame Pressemitteilung

Digitale Planungsmethode BIM 

Öffentliche Auftraggebende und Planende lernen in Zukunft nach einheitlichem Standard

Eine entsprechende Absichtserklärung über abgestimmte Lehrinhalte zur digitalen Planungsmethode haben Staatssekretärin Anne Katrin Bohle, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Barbara Ettinger-Brinckmann, Bundesarchitektenkammer (BAK), Wilhelmina Katzschmann, Bundesingenieurkammer (BIngK) unterzeichnet.

Durch die Abstimmung der Schulungsstandards werden für die Methode BIM (Building Information Modeling) in Zukunft die gegenseitige Anerkennung von Schulungsangeboten und gemeinsame Weiterbildungen von Planenden als Auftragnehmenden und Bauverwaltungen als Auftraggebenden in den neuen bundesweiten Lehrgängen der BAK/BIngK ermöglicht. Die Teilnahmeurkunde für die Lehrgänge wird bei der Vergabe öffentlicher Bauprojekte des Bundes auch als Qualifizierungsnachweis gelten.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Die Kooperation von Fortbildungen zu BIM hat bereits begonnen. Wir wollen mit dieser Absichtserklärung die Wichtigkeit des Themas gemeinschaftlich unterstreichen und eine Signalwirkung für alle am Bau Beteiligten setzen. Dadurch versprechen wir uns erhebliche Synergieeffekte durch ein gemeinsames Verständnis für Auftragnehmer und Auftraggeber. Unsere Perspektive auf diese neue erweiterte Kooperation ist: Der Erfahrungsaustausch wird hilfreich sein bei der Fortentwicklung von BIM und bei der Erschließung weiterer Themenfelder, etwa bei digitalen Planungswettbewerben.“

Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer„Die Kooperation mit dem Bundesbauministerium bestätigt die hohe Qualität dieses BIM-Fortbildungsstandards. Architekten und Ingenieure aller Fachrichtungen sind die maßgeblichen Anwender und Antreibende der BIM-Methode. Die anspruchsvollen Fortbildungsinhalte sind von Vertretern des Berufsstands für den Berufsstand erarbeitet und ausgestaltet, die berufliche Selbstverwaltung und inhaltliche Ausgestaltung praxisbezogener Rahmenbedingungen durch die Kammern bewährt sich.“

Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer: „BIM versteht sich als ganzheitlicher Ansatz, nicht nur hinsichtlich der Prozesse Planen, Bauen, Betreiben, sondern auch mit Blick auf die beteiligten Akteure. Wir denken die BIM-Methode interdisziplinär und integrativ – und sehen uns in unserem Vorgehen bestärkt, wenn zukünftig auch der Bundeshochbau auf die BIM-Fortbildungsstandards der Architekten- und Ingenieurkammern setzt.“

Bei der Methode BIM (Building Information Modeling) werden auf der Grundlage digitaler Bauwerksmodelle alle relevanten Informationen und Daten erfasst und verwaltet. Sie sind somit über alle Lebenszyklusphasen eines Bauwerks aktualisiert für alle Beteiligten verfügbar. Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer erarbeiten seit Januar 2018 gemeinsam das Curriculum zum BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern nach der bs/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8ff.

Coronakrise: Bundesingenieurkammer fordert Stärkung öffentlicher und gewerblicher Auftraggeber

Coronakrise: Bundesingenieurkammer fordert Stärkung öffentlicher und gewerblicher Auftraggeber 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Coronakrise trifft Ingenieurbüros bislang weniger hart als befürchtet. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. 58 Prozent der befragten Kammermitglieder spüren derzeit negative Folgen der Corona-Pandemie. 54 Prozent erwarten in den kommenden 12 Monaten einen Rückgang der Aufträge.

Zu diesem Ergebnis kommt die zweite deutschlandweite Umfrage von Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer. Im Juni 2020 gaben dabei 58 Prozent der befragten Ingenieurbüros an, negative Folgen der Corona-Pandemie zu spüren. Bei der ersten Erhebung im April 2020 waren es noch 75 Prozent. „Insgesamt scheint die Situation derzeit für den überwiegenden Teil der Planungsbüros weniger dramatisch zu sein, als befürchtet. Aber dennoch ist jetzt nicht der Zeitpunkt, sich entspannt zurückzulehnen“, sagte dazu der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer. Zugleich warnte er davor, dass die Planungsbüros die Krise zeitversetzt noch stärker treffen könnte.

Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der befragten Kammermitglieder erwartet einen Rückgang der Aufträge in den kommenden zwölf Monaten – bezogen vor allem auf gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Der Präsident der Bundesingenieurkammer lobte erneut ausdrücklich die bisherigen Hilfsmaßnahmen von Bundesregierung und Ländern. Er betonte aber auch: „Ingenieurinnen und Ingenieure stehen bereit und wollen ihren Teil dazu beitragen, den Konjunkturmotor wieder in Gang zu bringen. Allerdings brauchen sie dafür die erforderlichen verlässlichen Rahmenbedingungen. Daher muss jetzt alles dafür getan werden, um die Zukunft der planenden Berufe über die kommenden Monate hinaus zu sichern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass dringend benötigte Infrastruktur- und Hochbauprojekte nicht ins Stocken geraten und der Klimaschutz weiter vorangetrieben wird.“

Erforderliche Maßnahmen aus Sicht der Bundesingenieurkammer sind u.a.:

  • Stärkung der öffentlichen und gewerblichen Auftraggeber, damit Aufträge trotz der Coronakrise weiter ausgelöst werden können. Genehmigungen, Zahlungsflüsse, etc. müssen gewährleistet bleiben.
  • Finanzielle Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden müssen auch für diejenigen zur Verfügung stehen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Auswirkungen der Krise betroffen sind.
  • Förderbedingungen müssen an die konkreten Bedarfe der jeweiligen Berufsstände angepasst werden.

Die zweite Online-Umfrage fand vom 22. bis 28. Juni 2020 statt und wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer bei dem Marktforschungsunternehmen Reiß & Hommerich in Auftrag gegeben. In die Datenanalyse flossen Angaben von 5.551 Befragten ein. Eingeladen waren alle selbstständig tätigen Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. Die Umfrage soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um die Politik mit ausreichend validem Datenmaterial zu unterstützen.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der ArchLG

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der ArchLG 150 150 Bundesingenieurkammer

Im Nachgang zum EuGH-Urteil vom 4.07.2019 haben das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) vorgelegt. Das Gesetz bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). BIngK, BAK und AHO haben gemeinsam dazu Stellung genommen.

Bundesingenieurkammer: Dringend Förderlücken schließen!

Bundesingenieurkammer: Dringend Förderlücken schließen! 150 150 Bundesingenieurkammer

Bereits jetzt spüren Planungsbüros die Folgen der Corona-Pandemie. Die meisten Ingenieurbüros fürchten jedoch zudem massive nachgelagerte Effekte in der zweiten Jahreshälfte. Das ergab eine Befragung von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer von gut 9.000 Planerinnen und Planern. Daher appelliert die Bundesingenieurkammer im Vorfeld der morgigen Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut, erwartbare Förderlücken dringend zu schließen.

„Es ist beeindruckend, wie schnell und weitgehend unbürokratisch bisher Hilfsmittel geflossen sind. Aus unserer Sicht ist es jetzt jedoch umso wichtiger, Hilfsmaßnahmen auf lange Sicht anzulegen. Andernfalls befürchten wir, dass während der Coronakrise Planungskapazitäten vom Markt verschwinden, die dann in der Folge nicht mehr zur Bewältigung der weiterhin bestehenden Herausforderungen bei Ausbau und Verstetigung der Infrastruktur und im Hochbau zur Verfügung stehen“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer.

In diesem Zusammenhang sei es auch wichtig, die Kommunen massiv zu unterstützen. „Denn einbrechende Steuereinnahmen dürfen nicht zum Investitionsstau beim dringend benötigten Bau oder bei der Sanierung von Schulen, Straßen oder Schwimmbädern führen“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer weiter.

Erforderliche Maßnahmen aus Sicht der Bundesingenieurkammer sind:

  • Aufträge (insbesondere der öffentlichen Hand) müssen trotz der Coronakrise weiter ausgelöst werden. Genehmigungen, Zahlungsflüsse, etc. müssen gewährleistet bleiben.
  • Finanzielle Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden müssen auch für diejenigen zur Verfügung stehen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Auswirkungen der Krise betroffen sind.
  • Die Corona-Programme der KfW gelten nur für Betriebe ab 10 Personen. Hier sollte dringend im Sinne kleiner Strukturen nachgesteuert werden.

Deutscher Brückenbaupreis – Preisverleihung am 8. März 2021

Deutscher Brückenbaupreis – Preisverleihung am 8. März 2021 150 150 Bundesingenieurkammer

Die ursprünglich für den 9. März geplante Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2020 wird auf den 8. März 2021 verschoben. Diese Verlegung der Preisverleihung ins kommende Jahr haben VBI und Bundesingenieurkammer entschieden, weil derzeit nicht absehbar ist, wann große Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern wieder ohne gesundheitliche Risiken für Gäste und Gesellschaft durchgeführt werden können.

Mit dieser Entscheidung sorgen die Auslober für Planungssicherheit. So können rechtzeitig alle Vorbereitungen getroffen werden, damit im März 2021 die Preisverleihung am gewohnten Ort, im Audimax der TU Dresden, stattfinden kann. Alle vorliegenden Anmeldungen gelten auch für den neuen Termin.

Bis dahin bleibt die finale Juryentscheidung weiterhin geheim. Aus den 42 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen wurden folgende sechs Bauwerke für den renommierten Ingenieurbaupreis nominiert:

in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg
  • die Instandsetzung der Elster-Brücke bei Neudeck, Land Brandenburg

in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ :

  • den Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt
  • die Sanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Zur Preisverleihung am 8. März 2021 erwarten VBI und Bundesingenieurkammer mehr als 1.000 Gäste aus Baubranche, Politik und Wirtschaft. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Deutschen Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 | Abgabefrist verlängert

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 | Abgabefrist verlängert 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesinnenministerium und Bundesingenieurkammer würdigen herausragende Ingenieurleistungen 

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundesingenieurkammer entschieden, die Abgabefrist für den Deutschen Ingenieurbaupreis bis zum 28. Mai 2020 zu verlängern.

Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen gewürdigt, die Baukultur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vereinen und optimale ingenieurtechnische Lösungen zur Gestaltung der gebauten Umwelt bieten. Der Hauptpreis sowie die Auszeichnungen und Anerkennungen werden für die Bauingenieurleistungen vergeben.

Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Dieses soll in Deutschland oder im Namen oder aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 18. Februar 2020 fertiggestellt worden sein.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattet. Die Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises findet Ende November 2020 in Berlin statt.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) loben den Deutschen Ingenieurbaupreis bereits zum dritten Mal aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das Verfahren durch. Bewerbungsschluss ist der 28. Mai 2020.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen online unter www.DIngBP.de zur Verfügung.

Bundesingenieurkammer: Jetzt schon die Bauvorhaben von morgen sichern!

Bundesingenieurkammer: Jetzt schon die Bauvorhaben von morgen sichern! 150 150 Bundesingenieurkammer

Aktuell verzeichnet bereits eine Mehrheit der Ingenieurbüros (75%) negative Auswirkungen der Corona-Epidemie. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer. Ab dem 2. Halbjahr 2020 rechnen die mehr als 9.000 befragten Planerinnen und Planer jedoch mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Lage und mit finanziellen Einbußen.

„Noch schaffen es glücklicherweise viele Ingenieurbüros die Folgen der Corona-Krise abzufangen. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung erst verzögert auftreten. Daher ist es wichtig, heute schon die Auswirkungen in der Zukunft im Blick zu haben. Denn Planungskapazitäten, die jetzt wegbrechen, haben Auswirkungen auf wichtige und dringend benötigte Infrastruktur- und Hochbauprojekte von morgen“, sagte Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Während sich kleine Büros tendenziell häufiger mit akuten Liquiditätsproblemen konfrontiert sehen, geben mittelgroße und größere Büros häufiger an, nicht mehr ausgelastet zu sein. Die meistgenannten Folgen der Coronakrise sind abgesagte oder zurückgestellte Aufträge (46%), Verzögerungen im Genehmigungsprozess durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung (33%) sowie Verzögerungen auf der Baustelle durch längere Lieferzeiten (25%), Personalengpässe der ausführenden Unternehmen (25%) oder die Umsetzung von Hygienevorschriften auf der Baustelle (20%).

Aus Sicht von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer sind folgende Maßnahmen für die Zukunft der planenden Berufe von großer Bedeutung:

  • Anpassung der Hilfspakete für die planenden Berufe sowie eine Verlängerung von Förderungen, Zuschussprogrammen und Entlastungen bei den Steuervorauszahlungen über die kommenden Monate hinaus
  • großzügige Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden über das 2. Quartal 2020 hinaus
  • Unterstützung der kommunalen Bauverwaltungen, um deren Funktionsfähigkeit zu sichern, damit vor allem Genehmigungsverfahren weiterbearbeitet werden können
  • Abfederung coronabedingter Finanzierungsprobleme privater Bauherren, damit sich Bauprojekte nicht verzögern oder verhindert werden
  • vorübergehende Vereinfachung von Vergabeverfahren
  • Umsetzung geeigneter digitaler Abstimmungsformate für Wettbewerbs- und Partizipationsverfahren
  • eine konsequentere Ausrichtung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen auf die Betriebsfähigkeit von Baustellen

„Ingenieurinnen und Ingenieure sind als Mittelständler das Herz und die tragende Säule unserer Wirtschaft. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, dass das auch so bleibt und der Bau von Wohnhäusern, Schulen, Straßen oder energetische Sanierungen auch nach der Coronakrise nicht ins Stocken geraten“, erklärte der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Online-Umfrage fand vom 6. bis 14. April 2020 statt und wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer bei dem Marktforschungsunternehmen Hommerich & Reiß in Auftrag gegeben. In die Datenanalyse flossen insgesamt Angaben von 9.226 Befragten ein. Eingeladen waren alle selbstständig tätigen Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. Die Umfrage soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um die Politik mit ausreichend validem Datenmaterial zu unterstützen.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Staus verringern durch schnelleres Bauen

Staus verringern durch schnelleres Bauen 150 150 Bundesingenieurkammer

Autobahn GmbH bündelt Kompetenzen für neues Baumanagement

Berlin – Staus sollen künftig spürbar reduziert werden. Dafür hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur heute einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden ins Leben gerufen.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Wir müssen angesichts der Corona-Situation mit allen Mitteln dafür sorgen, dass weiter gebaut wird und die Bauwirtschaft arbeiten kann. Dafür machen wir ein Konzept für gutes Baumanagement. Zudem brauchen wir dringend neue Ausschreibungen und Vergaben für Bundesfernstraßenprojekte. Dazu haben wir im BMVI ein Konjunkturpaket vorbereitet, das wir sofort umsetzen könnten: Fahrbahnerneuerungen, Brückenertüchtigungen, Beschleunigung und Beginn von wichtigen Projekten. Dafür benötigen wir dringend zusätzliche Haushaltsmittel.“

„Wir bündeln sektorweit Kompetenzen, um schneller zu bauen und damit Staus zu verringern“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, Stephan Krenz. Zentrales Anliegen sei es, die Baumaßnahmen auf den Autobahnen effektiver und effizienter als heute durchzuführen. Krenz betont: „Mit dem Runden Tisch Baumanagement wollen wir erstmals mit den wichtigen Stakeholdern der Bauwirtschaft gemeinsam entsprechende Vorschläge und Maßnahmenpläne entwickeln. Zudem bietet die Autobahn-Reform die große Chance, die gesamte deutsche Baubranche mit dem ab 2021 alleinigen Betreiber der Autobahnen gemeinsam an einen Tisch zu holen.“

Im Zentrum steht die Frage nach praktikablen Lösungen, um schnelleres Bauen zu gewährleisten. Das Themenspektrum umfasst insbesondere technische, organisatorische und vertragliche Fragen rund um das Baumanagement bei der Autobahn. Die Vielzahl der Aufgaben wird zunächst in drei Projektgruppen bearbeitet. Die Beratungen starten im Mai 2020. Bis zum Sommer 2021 sollen greifbare und schnell umsetzbare Ergebnisse erzielt werden.

Jürgen Faupel, Stellvertretender Präsident Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB):

„Wir freuen uns, dass wir als Vertreter der mittelständischen Bauwirtschaft, die den Großteil der Autobahnen in Deutschland plant, baut und erhält, unsere Expertise als Mitglied des Runden Tisches Baumanagement einbringen dürfen. Den Investitionshochlauf begrüßen wir. Gerne unterstützen wir die Autobahn GmbH mit unserem Know-how, um Prozesse zu verbessern und noch schneller zu bauen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel auch umgesetzt werden können. Nur so kann der Erhalt und die Erhöhung der Nutzerverfügbarkeit der Bundesautobahnen sichergestellt werden.“

Peter Hübner, Präsident der Bauindustrie: 

„Die BAUINDUSTRIE hat großes Interesse daran, dass wir die zusätzlichen Mittel für die Straßen schnell und effizient verbauen. Der Hochlauf bei den Investitionen muss kommen und zügig umgesetzt werden. Deswegen ist es wichtig, alle Beteiligten von Bauherren über die Planer bis zu den Bauausführenden an einen Tisch zu holen und das gesamte Verfahren zu optimieren.“

Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:

„Wir freuen uns sehr, dass mit dem Runden Tisch ‚Baumanagement‘ die Zusammenarbeit zwischen der Autobahn GmbH, dem Verkehrsministerium und der Bauwirtschaft konkret wird. Die deutsche Bauwirtschaft mit ihren leistungsfähigen, hoch qualifizierten Mittelständlern wird ihre Expertise einbringen und steht bereit, die heimischen Autobahn- und Bundesstraßen zu bauen. Wichtig ist es, dass die Autobahn GmbH jetzt schnell arbeitsfähig wird. Dafür braucht es das bestehende und bewährte Vergabe- und Vertragsrecht, mit dem Auftraggeber- und Auftragnehmerseite vertraut sind. Das ist entscheidend, um Verzögerungen bei der Auftragsvergabe vorzubeugen.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW und Bevollmäch-tigter der Bundesingenieurkammer (BIngK) für die Autobahn GmbH:

„Eine funktionierende Straßeninfrastruktur ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die öffentliche Versorgung und das private Leben. Sie schafft verlässliche Verbindungen und trägt wesentlich dazu bei, dass Deutschland auch in Zukunft als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt. Daher begrüßen wir es, dass Bund und Länder mit der Autobahn GmbH nun für den Erhalt und den Ausbau noch stärker als bisher an einem Strang ziehen. Die Bundesingenieurkammer und ihre Mitglieder, die Ingenieurkammern der Länder, begleiten die Arbeit der Autobahn GmbH gern mit ihrer Expertise.“

 Jörg Thiele, Präsident des Verbands Beratender Ingenieure (VBI): 

„Mit unserer Mitarbeit am ‚Runden Tisch Baumanagement‘ wollen wir als Planer dazu beitragen, Bauvorhaben zur Sanierung und Ertüchtigung unserer Fernstraßen in Regie der neuen Autobahngesellschaft zügig und nachhaltig zu realisieren.  Wir setzen uns deshalb für Ausschreibungen mit klar umrissenen Aufgabenstellungen ein und für Vergabeverfahren, bei denen die Qualität vor dem Preis als Zuschlagskriterium rangiert. Wir treten zudem für eine partnerschaftliche Projektabwicklung ein, weil jeder ‚Streit am Bau‘ Projekte verzögert und Kosten nach oben treibt.“

Autobahn Baustellen sind laut ADAC neben dem wachsenden Verkehrsaufkommen nach wie vor die wichtigste Stauursache. Die Staukilometer summierten sich 2019 auf eine Gesamtlänge von nahezu einer halben Million Kilometer. Die Gesamtdauer der gemeldeten Störungen stieg um knapp 14 Prozent auf 521.000 Stunden. Bereits heute steht fest, dass die Bautätigkeiten des Bundes weiter anwachsen.

Über die Autobahn GmbH des Bundes:

Die 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes wird am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Mit 13.000 Kilometern Autobahn und zukünftig bis zu 15.000 Beschäftigten wird die Gesellschaft eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein.

Die 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes wird am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland übernehmen. Mit 13.000 Kilometern Autobahn und zukünftig bis zu 15.000 Mitarbeitern wird die Gesellschaft eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland sein.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.